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Italienischer Adel

Der Begriff entstand allerdings erst im Königreich Italien (1861–1946). Aufgrund der Territorialisierung Italiens hatte der dortige Adel in den Jahrhunderten …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und regionale Vielfalt
  2. 2. Vom Lehnsadel zur Stadtherrschaft
  3. 3. Reichsitalien und päpstliche Adelstitel
  4. 4. Der Adel in Süditalien
  5. 5. Venedig: Patriziat statt Lehnsadel
  6. 6. Monarchie, Abschaffung und Gegenwart

Begriff und regionale Vielfalt

Als italienischen Adel bezeichnet man den Adel in Italien. Der Begriff entstand erst im Königreich Italien (1861–1946). Zuvor war Italien politisch in viele Territorien geteilt; deshalb entwickelten sich Adel und Herrschaftsformen regional sehr unterschiedlich. Mit dem Ende der Monarchie wurden die Adelstitel 1946 abgeschafft.

Die Unterschiede beruhten unter anderem auf verschiedenen Lehns- und Erbrechten. Der Süden war durch das Byzantinische Reich, die normannische Eroberung und später spanische Königshäuser geprägt. In Mittelitalien wirkte der Kirchenstaat, während in Oberitalien die lombardischen Stadtstaaten und die Republik Venedig eigenständige politische und wirtschaftliche Systeme entwickelten. Teile dieser Gebiete beruhten noch auf spätantiken städtischen Strukturen und nicht auf dem Lehnswesen Nord- und Westeuropas. Der Versuch Kaiser Friedrichs I. Barbarossa, in den italienischen Stadtstaaten Lehensverhältnisse einzuführen, scheiterte wesentlich an diesem Unterschied.

Grundsätzlich lassen sich drei wichtige Entwicklungen unterscheiden: der ländliche Lehnsadel, der städtische Adel beziehungsweise das Patriziat und die durch Herrscher oder Päpste verliehenen Adelstitel. Besonders in Norditalien konnten Kaufleute und Bankiers politischen Einfluss, Grundbesitz und schließlich auch Adelstitel erwerben. In Süditalien blieb dagegen das Lehnswesen länger geschlossen und erbte sich nach anderen Regeln weiter.

Vom Lehnsadel zur Stadtherrschaft

Der Landadel entstand aus dem mittelalterlichen Lehnswesen, entwickelte sich aber in Nord- und Süditalien nach unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten. Daneben entstand in den Kommunen ein starker Stadtadel. Seine Familien stammten teils aus Kaufleuten, teils aus ursprünglichen Rittergeschlechtern, die sich dem Handel zuwandten.

Nach dem Untergang des Weströmischen Reichs und den Herrschaften der Langobarden und Karolinger verband Kaiser Otto I. ab 951 das Ostfrankenreich mit dem italischen Königreich (regnum Italiae). Die oberitalienischen Gebiete wurden zu Fahnlehen des Heiligen Römischen Reiches und später als Reichsitalien bezeichnet. Frühe Dynastengeschlechter wie die Arduine, die Markgrafen von Ivrea, die Aleramiden, Obertenghi, Canossa, Bonifacier und Bosoniden sowie die Herzöge von Spoleto verloren jedoch meist früh ihre Macht. Ihre Besitzungen zerfielen oder gingen in kleinere Landadelsgeschlechter über. Als bedeutendes frühes Haus konnte sich vor allem Este in Modena halten.

Seit dem 10. Jahrhundert wuchsen norditalienische Stadtgemeinden an alten Verkehrswegen. Reis- und Getreideproduktion in der Poebene, Handel zwischen Adria und Mittelmeer sowie der Alpentransit brachten ihnen Wohlstand. Ab der Wende zum 11. Jahrhundert emanzipierten sie sich politisch von Kaisern und Markgrafen. Der kleine Landadel zog in die Städte, gründete Handelshäuser und betätigte sich im Bankwesen. Zwischen 1150 und 1250 errichteten adlige Familien Geschlechtertürme, die zugleich Wehr- und Wohnbauten waren. Auch bürgerliche Kaufleute und Bankiers bauten solche Türme; ihre Höhe galt als Zeichen des Ansehens.

Kaufleute ritterlicher und bürgerlicher Herkunft verschmolzen zur Schicht der Patrizier. Diese besetzte die Stadträte und versuchte, den Zugang zu politischen Ämtern auf ratsfähige Geschlechter zu begrenzen. Anders als in vielen Gebieten nördlich der Alpen blieb die Verbindung zwischen Patriziat und Adel jedoch beweglich. Patrizier konnten Grundherrschaften erwerben, Herrenhäuser bauen und in den Ritterstand aufsteigen. In Italien konnten sogar Handwerker den Ritterschlag erhalten.

Die Kommunen wurden zunächst von auf Zeit gewählten Podestà und Stadtparlamenten regiert. In den Kämpfen zwischen Ghibellinen und Guelfen nach 1250 entstanden vielerorts Signorien. Ein Podestà konnte zum Signore, also zum Stadtherrn, werden und eine erbliche Dynastie begründen. Die d’Este wurden 1264 Signori und 1471 Herzöge von Ferrara und Modena. Die Gonzaga wurden 1329 kaiserliche Vikare, 1433 Markgrafen und 1530 Herzöge von Mantua. Die Visconti entwickelten sich in Mailand von Reichsvikaren über Podestà und Signori zu Herzögen der Lombardei und wurden 1447 durch die Sforza beerbt. Auch Kaufmannsfamilien wie die Medici begründeten Herrschaften; sie erhielten 1530 das Herzogtum Toskana.

Der städtische Reichtum drängte alte Landadelsgeschlechter zurück. Die Malaspina verloren durch Aufsplitterung und den Aufstieg der Küstenstädte große Teile ihrer früheren Herrschaft, die Guidi wurden von Florenz verdrängt. Umgekehrt gelangten Patrizier durch Landbesitz, den Erwerb alter Lehen oder durch kaiserliche, päpstliche und französische Adelsbriefe in den Adel. Einige Familien stiegen bis zum Fürstenstand auf, etwa die Medici als regierende Dynastie sowie Odescalchi, Chigi und Borromeo als nichtregierende Titularfürsten. Ausnahmen von dieser Entwicklung waren das traditionell feudale Savoyen und der Kirchenstaat, in dem Päpste ihre Verwandten durch Nepotismus häufig zu Herzögen und Fürsten erhoben.

Reichsitalien und päpstliche Adelstitel

Die regierenden Herzöge Norditaliens bezogen ihre Stellung überwiegend aus Fahnlehen des Heiligen Römischen Reiches. Diese kaiserlichen Lehen wurden als Reichsitalien bezeichnet; ihre regierenden Häuser gehörten damit zu den Reichsfürsten. Seit dem Hochmittelalter zerfiel der kaiserliche Besitz in Oberitalien in zehn größere Gebiete und etwa 250 kleinere Lehen.

Zu den Reichsfürsten gehörten unter anderem die Este im Herzogtum Modena seit 1452, die Gonzaga im Herzogtum Mantua seit 1433, die Medici im Großherzogtum Toskana seit 1575, die Ludovisi im Fürstentum Piombino und die Doria in Torriglia seit 1760. Savoyen gehörte bis zur Erhebung zum Königtum 1720 zu Reichsitalien. Es nahm eine Sonderstellung ein, weil es zum oberrheinischen Reichskreis gehörte und Sitz sowie Stimme im Reichstag hatte. Venedig entzog sich der Reichseinflusszone weitgehend, während Genua offiziell zum Reich gehörte, obwohl seine Dogen dies häufig bestritten.

Im Kirchenstaat bestanden sowohl Feudaladel als auch Briefadel. Der Heilige Stuhl kann als besonderes Völkerrechtssubjekt grundsätzlich bis in die Gegenwart Adelstitel verleihen, verweist dabei aber nicht auf den Staat Vatikan. Seit dem Pontifikat Johannes’ XXIII. werden päpstliche Adelstitel nicht mehr verliehen. Nach Artikel 41 des Konkordats zu den Lateranverträgen von 1929 verpflichtete sich Italien, alle seit 1870 verliehenen päpstlichen Titel anzuerkennen. Ein Dekret des italienischen Staatspräsidenten bestätigte dies 1961 für 115 päpstliche Verleihungen seit 1870 sowie für 30 weitere seit 1827 durch Motu proprio.

Der Adel in Süditalien

In den Königreichen Neapel und Sizilien blieb das Lehnswesen weitgehend intakt. Weil es nur kleinere Handelshäfen gab, konnte ein städtisch-kaufmännisches Patriziat kaum politische Macht gewinnen. In beiden Königreichen herrschten spanische Dynastien, darunter das Haus Barcelona-Aragón, das Haus Trastámara-Aragón-Neapel und die habsburgische Casa de Austria. Deshalb galt spanisches Adelsrecht.

Anders als nach dem in Nord- und Westeuropa verbreiteten salischen Recht fielen Lehen beim Aussterben des Mannesstamms nicht an den Lehnsherrn zurück. Nach spanischem Recht wurden sie automatisch auch über die weibliche Linie vererbt. Dadurch sammelten sich über Jahrhunderte große Besitz- und Titelkomplexe bei einem relativ kleinen Kreis alter, teilweise normannischer sowie spanischer oder französischer Familien. Das Prinzip der Realteilung zwischen Geschwistern wirkte zwar gegen dauerhafte Konzentration, führte aber vor allem zu wechselnden Besitzverbindungen innerhalb dieses geschlossenen Kreises.

Aufsteiger hatten es schwer, sofern sie nicht einheiraten konnten. Die Könige machten auch kleine ländliche Besitzungen gegen Zahlung zu Baronien, Grafschaften oder Fürstentümern. Zusammen mit der weiblichen Erbfolge führte dies zu einer starken Anhäufung von Titeln. Als Beispiel nennt der Artikel die spanische Herzogin von Medinaceli mit 43 Titeln. Ähnliche Titelsammlungen gab es bei römischen Adelshäusern; Livio Borghese führte in den 1930er Jahren eine lange Kette aus Fürsten-, Herzogs-, Markgrafen-, Grafen-, Barons- und Herrentiteln.

Zu den Sieben Großen Häusern des Königreichs Neapel zählten Acquaviva, Capece, Celano, Evoli, Marzano, Molise, Ruffo und Sanseverino; Evoli, Marzano und Molise sind erloschen. Der sizilianische Adel lebte vor allem von Landgütern im fruchtbaren Landesinneren. Diese waren meist an Bauern verpachtet. Im 18. und 19. Jahrhundert setzten Großgrundbesitzer Gabellotti ein, also Verwalter, die Pacht eintrieben und Güter schützten. Anfang des 19. Jahrhunderts verselbständigten sich viele dieser häufig korrupten Aufseher. Sie entzogen den Adelsfamilien Einfluss und teilweise auch Besitz. In Sizilien entstand daraus die Cosa Nostra, in Kalabrien in ähnlicher Weise die ’Ndrangheta.

Venedig: Patriziat statt Lehnsadel

Die Republik Venedig entwickelte sich unabhängig von den übrigen Regionen Italiens. Sie gehörte weder zum Heiligen Römischen Reich noch unterstand sie einem König. Vom 7./8. Jahrhundert bis 1797 war sie eine reiche See- und Wirtschaftsmacht mit Kolonialbesitz. Regiert wurde sie vom Großen Rat und dem Senat unter Führung des Dogen. Die Macht lag bei einem geschlossenen Kreis von Patrizierfamilien, die im historischen Sinn nicht als Lehnsadel galten.

Venedig verhinderte eine Erbmonarchie durch eine strenge Machtbalance. Ämter mit großen Kompetenzen wurden nur auf kurze Zeit vergeben. Der auf Lebenszeit gewählte Doge wurde zunehmend entmachtet und war Ende des 13. Jahrhunderts nur noch ein streng kontrollierter Repräsentant. Er durfte sich nicht geschäftlich betätigen; seine Söhne durften keine Ämter übernehmen und seine Töchter keine fremden Herrscher heiraten.

Die Verfassungsreform unter dem Dogen Sebastiano Ziani zwischen 1132 und 1148 schuf unter anderem den Großen Rat, den Kleinen Rat und den Rat der Vierzig. Der Doge wurde nun durch Wahlmänner in einer Verbindung aus Losverfahren und Abstimmungen gewählt. Mit der serrata, der Schließung des Großen Rates ab 1297/1323, wurden Emporkömmlinge von der Regierung ausgeschlossen. Mitglied wurde, wer seine Abstammung aus den alten Familien nachweisen konnte und im Libro d’Oro eingetragen war.

Um 1200 hatte der Große Rat wenig mehr als 40 Mitglieder; 1527 waren es über 2.700. Seine Mitglieder durften den Titel Patrizier von Venedig führen. Nach der serrata wurden alte Häuser und neue Häuser unterschieden. Später wurden weitere Familien aufgenommen, unter anderem nach dem Chioggia-Krieg 1378–1381 gegen Genua sowie im 17. Jahrhundert während der Türkenkriege. Insgesamt wurden außerdem 30 nichtvenezianische Adelshäuser ehrenhalber aufgenommen. Im 17. und 18. Jahrhundert verkaufte die Republik den Patriziertitel auch an mindestens 150 Kaufmannsfamilien.

Die venezianischen Nobilhòmini waren daher Patrizier und Kaufleute einer Republik, keine Vasallen eines Monarchen. Sie durften keine fremden Lehen oder Nobilitierungen annehmen. Erst durch Titelverleihungen Österreichs, des Königreichs Lombardo-Venetien und später des Königreichs Italien wurden einige von ihnen im 19. Jahrhundert rechtlich zu Adeligen. Ihre Familien besaßen neben Palästen und Villen auch Landgüter in der Terraferma und in venezianischen Kolonien.

Monarchie, Abschaffung und Gegenwart

Mit der Gründung des Königreichs Italien unter dem Haus Savoyen wurde ab 1861 auch in den bisher anders geprägten Gebieten eine stärker nordeuropäische Adelstradition eingeführt. Der alte Adel wurde bestätigt, und neue Adelsbriefe wurden nach festen Rangstufen verliehen. Adelsverleihungen waren bis zur Abschaffung der Monarchie 1946 möglich.

Die Rangstufen lauteten: Fürst (Principe), Herzog (Duca), Markgraf (Marchese), Graf (Conte), Baron (Barone) und „Herr von“ (Nobile). Diese Ordnung war in § 6 Art. 39 des Regolamento per la consulta Araldica geregelt. Der Vorrang des Principe vor dem Duca unterschied Italien von Österreich und Deutschland, wo ein Fürst rangmäßig unter einem Herzog stand. Die Titel Principe und Duca wurden nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbt; jüngere Söhne führten Titel anderer Familiengüter. Die gleichberechtigte Erbfolge aller Kinder blieb besonders in Süditalien verbreitet und konnte zu Besitzzersplitterung und zum Verfall historischer Gebäude führen.

Die Italienische Republik schaffte den Adel nach dem Referendum von 1946 durch ihre Verfassung ab. Päpstlicher Adel bleibt anerkannt. Adelspartikel wie de und di wurden zu Bestandteilen des Namens, die Rangbezeichnungen jedoch nicht. Familien führen Titel wie Barone, Visconte, Conte, Marchese, Principe und Duca trotzdem häufig inoffiziell und öffentlich. Auch Don und Donna werden weiterhin verwendet. San Marino verlieh noch in den 1970er Jahren Adelstitel, vor allem an Ausländer für „Verdienste um den Staat“.

Das aristokratische Standesbewusstsein ist weiterhin stark. Ehen innerhalb des Adels, aristokratische Vereinigungen und eine enge Bindung an die katholische Kirche, besonders an den Malteserorden, bestehen fort. Viele Schlösser und Villen befinden sich noch im Familienbesitz, jedoch meist mit weniger Land als früher. Stadtpaläste werden häufig von mehreren Familienzweigen bewohnt; attraktive Landsitze werden zunehmend verkauft und Wohnungen in Palästen an wohlhabende Ausländer vermietet.

Die Besonderheit des italienischen Adels liegt schließlich in der Verbindung sehr verschiedener Traditionen: dem städtisch-kaufmännischen Norden, dem nepotisch geprägten Kirchenstaat, dem feudalen Süden und dem republikanischen Patriziat Venedigs. Wegen der langen schriftlichen Überlieferung sind zahlreiche italienische Familien bereits vor der ersten Jahrtausendwende dokumentiert.

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