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Kommune (Mittelalter)

Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernbegriff und Funktionsweise
  2. 2. Voraussetzungen und Ursprünge
  3. 3. Kampf um Rechte und Selbstständigkeit
  4. 4. Stadtgemeinde und Rat
  5. 5. Bedeutung für Stadt und Gesellschaft

Kernbegriff und Funktionsweise

Die Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt, das hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert entstand, in deutschen Städten vor allem zwischen 1250 und 1300. Die Stadtbürger schlossen sich zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation zusammen. Diese stand in einem vertraglichen Verhältnis zum Stadtherrn und übernahm zunehmend dessen Rechte – entweder durch finanzielle beziehungsweise materielle Leistungen oder durch militärische Mittel.

Mit der Kommune änderte sich der Rechtsstatus der Stadtbewohner: Sie waren nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder lediglich freie Kaufleute, sondern Bürger einer Stadt. Zur Kommune gehörten jedoch nur die vollberechtigten Stadtbürger. Stadteinwohner ohne Bürgerrecht besaßen geringere politische Rechte und zählten nicht zur Kommune. Das Bürgerrecht war meistens an Grundbesitz gebunden.

Die Wirtschaftsstufentheorie versteht die Stadtwirtschaft der Kommunen historisch und strukturell als Zwischenstufe zwischen Hauswirtschaft und Volkswirtschaft.

Voraussetzungen und Ursprünge

Die Entstehung städtischer Kommunen wurde vor allem durch mehrere Entwicklungen begünstigt: einen demographischen Aufschwung infolge einer wirtschaftlichen Wachstumsphase, zunehmende Landflucht, die Verschmelzung freier Kaufleute mit unfreien Ministerialen zum sogenannten Stadtadel sowie Auseinandersetzungen zwischen Stadtherrn und städtischer Bevölkerung.

Der Kern der kommunalen Bewegung war der Kampf der Stadtbewohner um größere Unabhängigkeit. Bis zum 13. Jahrhundert entstanden zahlreiche Städte und Stände, besonders in schwach organisierten Ländern oder nach erfolgreicher Abwehr zentralistischer Herrschaftsbestrebungen führender Fürsten. Häufig bildeten die Stadtbewohner dafür eine Schwurvereinigung. Die deutschen Kaiser Friedrich I. und Friedrich II. erließen Edikte gegen solche Communiones, conspirationes und conjurationes.

Der demographische Aufschwung beruhte auf einer allgemeinen Verbesserung der Lebensbedingungen, vor allem auf dem wirtschaftlichen Aufschwung der Landwirtschaft und einem Rückgang epidemischer Krankheiten. Dadurch verstärkte sich allmählich die Differenzierung zwischen Stadt und Land.

Ein Stadtadel entwickelte sich aus Kaufleuten und Ministerialen. Zunächst verwalteten unfreie Ministeriale im Auftrag des Stadtherrn dessen Hoheitsrechte. Als Zolleinnehmer und Münzpräger erlangten sie Wohlstand. Wenn die Verwaltung später auf die Stadt überging, gehörten sie deshalb zur wirtschaftlichen Oberschicht. Auch wohlhabende Kaufleute beanspruchten eine führende Rolle. Durch die Verbindung beider Gruppen entstand ein Stadtpatriziat. Die daraus hervorgehenden Familien blieben später häufig als einzige ratsfähig: Sie durften den Rat wählen und seine Mitglieder stellen.

Kampf um Rechte und Selbstständigkeit

Eine wichtige Voraussetzung der Kommunenbildung war die Übertragung der Verwaltungsorgane des Stadtherrn an die städtische Oberschicht. Die Stadt konnte die Rechte des Stadtherrn kaufen oder sie ihm militärisch abringen. Die Unabhängigkeit vom Stadtherrn war deshalb ein zentraler Hintergrund der kommunalen Bewegung, besonders wenn sein befestigter Sitz von den Bürgern als Bedrohung empfunden wurde.

Der wichtigste Streitpunkt war der Rat. Er war Verwaltungsorgan und zugleich ein sichtbares Zeichen der erreichten Selbstständigkeit der Stadtgemeinde gegenüber dem Stadtherrn. Als Beispiele nennt der Artikel Worms und Straßburg. Die Schwurverbände wollten außerdem den Frieden in der Stadt sichern, der durch den Stadtherrn, den Adel der Umgebung, Fehden und gewaltsame Übergriffe bedroht war. Besonders Kaufleute waren auf diesen Schutz angewiesen. Die Mitglieder verpflichteten sich daher eidlich zu gegenseitiger Hilfe gegen Unrecht und Unfrieden.

Aus dieser gegenseitigen Schutzgemeinschaft entwickelte sich der Anspruch des Stadtrates auf die Gerichtsbarkeit. Das Hoheitsrecht sollte auf bürgerliche Institutionen übergehen, sodass städtische Richter über die Bürger Recht sprechen konnten. Weil die städtische Gerichtsbarkeit das Stadtrecht durchsetzen sollte, strebten die Städte letztlich auch nach der Entwicklung eines eigenen Stadtrechts.

Die Kommune entstand jedoch nicht immer erst durch das Abtrotzen von Hoheitsrechten. Im 13. Jahrhundert konnten sich die Bewohner bei der Neugründung einer Stadt auch sofort als Gemeinde konstituieren.

Stadtgemeinde und Rat

Die Entstehung einer Kommune wird meist mit dem ersten Auftreten bestimmter Ämter verbunden, vor allem der consules, also der Ratsherren. In Italien erscheinen solche Ratsherren bereits Ende des 11. Jahrhunderts, in deutschen Städten dagegen erst im 13. Jahrhundert.

Der Rat war ein genossenschaftlich legitimiertes Repräsentativorgan. Seine Größe unterschied sich je nach Stadt. Die Ratsherren stammten in der Regel aus bestimmten Familiengruppen, die auch das Wahlrecht zum Rat besaßen. Diese Personen hießen Ratsbürger oder Herren vom Rat. Ratsbürger sind daher von den Bürgern der Stadt insgesamt zu unterscheiden; sie verstanden sich häufig als Adlige.

Zu Beginn kamen die Ratsmitglieder vor allem aus dem Stadtpatriziat, also aus Ministerialen und Kaufleuten. Quellen bezeichnen sie als die „weisen“, „nützlichsten“ oder „vermögendsten“ Männer. Handwerker und einfache Stadtbewohner waren zunächst von der Ratsmitgliedschaft ausgeschlossen. Später erkämpften sich weitere Bürgergruppen, besonders Handwerker, Zugang zum Ratsregiment. Die späte bürgerliche Oppositionsbewegung führte damit zu einer sozialen Verbreiterung des Stadtrates.

Die Amtszeit der Ratsherren betrug gewöhnlich ein Jahr. Die Wahl konnte unterschiedlich organisiert sein: durch die gesamte Bürgerschaft, wie in Lippstadt, durch Handwerkerzünfte, Kaufleutegilden oder politische Bürgerorganisationen, wie in Dortmund, durch Ratsherren oder Bürgermeister, wie in Hildesheim, durch Wahlmänner des Vorjahres oder durch eine Kombination dieser Verfahren. Mit zunehmender Verwaltungsarbeit konnten neben dem Rat weitere Kollegien entstehen, die etwa die Finanzpolitik überwachten. Der Bremer Roland wird im Artikel als Zeichen der Unabhängigkeit der Bürger vom Stadtherrn genannt.

Bedeutung für Stadt und Gesellschaft

Die kommunale Bewegung führte zusammen mit anderen Faktoren zur Entstehung einer mehr oder minder autonomen Stadtgemeinde. Sie trug zur Herausbildung eines Städtebürgertums, zur Erringung städtischer Freiheiten und schließlich zur Ausbildung des Stadtrates bei, der bis in die Gegenwart nachwirkt.

Das Städtebürgertum wurde dadurch zu einer eigenständigen sozialen Kraft der mittelalterlichen Gesellschaft. Außerdem entstanden bürgerliche Gerichts- und Verwaltungsorgane. Der umstürzlerische Charakter der kommunalen Bewegung wird als Ausdruck eines Aufbruchs der mittel- und westeuropäischen Gesellschaft beschrieben. Das auf Handel und Gewerbe ausgerichtete Stadtrecht förderte letztlich auch den wirtschaftlichen Aufschwung der Städte.

Nach Max Weber macht der „anstaltsmäßig vergesellschaftete, mit besonderen und charakteristischen Organen“ ausgestattete Bürgerverband die Stadt des Okzidents zu einer gegenüber „allen anderen Rechtsgebieten“ besonderen Erscheinung. Ihr zentrales Merkmal ist das „ständische Stadtbürgerrecht“. Dadurch wurde die einheitliche Körperschaft der Stadt zu einem besonderen Gegenstand der okzidentalen Geschichte.

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