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Nationalsozialistische Filmpolitik

Nationalsozialistische Filmpolitik. deutscher Film in der Zeit des Nationalsozialismus. Artikel · Diskussion.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Grundzüge
  2. 2. Kontrolle und Umgestaltung der Filmwirtschaft
  3. 3. Produktion und Personalpolitik
  4. 4. Verleih, Kinos und Publikum
  5. 5. Propaganda, Unterhaltung und Stars
  6. 6. Expansion und Umgang nach 1945

Zweck und Grundzüge

Die nationalsozialistische Filmpolitik diente nach der Machtübernahme Hitlers und der NSDAP 1933 dem Aufbau und der Stabilisierung einer völkisch-nationalistischen Diktatur im Deutschen Reich. Sie war eng mit Joseph Goebbels und seinem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda verbunden. Goebbels bezeichnete sich als „Schirmherrn des deutschen Films“ und machte die Filmindustrie durch Kontrolle, Zensur, „Arisierung“, Repression, Förderung und wirtschaftliche Umgestaltung zu einem Teil des Propagandaapparats.

Film sollte dem Regime Glamour verleihen und emotional wirken. Deshalb sollte die NSDAP nicht in jedem Spielfilm offen sichtbar sein: Partei, SA, Hitler-Jugend und Reichsarbeitsdienst erscheinen dort nur vereinzelt. Offene Propaganda lag vor allem in Wochenschauen sowie Lehr- und Dokumentarfilmen. Politisch eindeutige Propagandafilme blieben gegenüber den Unterhaltungsfilmen eine Minderheit von weniger als 20 %.

Schon vor 1933 nutzte die NSDAP Film für ihre Zwecke. Die 1926 eingerichtete Reichspropagandaleitung besaß ein „Amt Film“. 1927 entstand mit Eine Symphonie des Kampfwillens der erste parteiamtliche Film über einen Nürnberger Parteitag. Die 1930 gegründete Reichsfilmstelle der NSDAP produzierte und verbreitete Filme auch für Wahlkämpfe.

Kontrolle und Umgestaltung der Filmwirtschaft

Ab März 1933 besaß das Propagandaministerium ein Kompetenzmonopol für den Film. Zentrale Einrichtungen waren seine Abteilung Film und die Reichsfilmkammer; Goebbels stand auch weiteren beteiligten Stellen vor und konnte etwa bei Besetzung, Zensur und Prädikatisierung unmittelbar entscheiden. Wie häufig er diese Sonderbefugnisse tatsächlich nutzte, ist umstritten. Für Unterrichtsfilme waren dagegen Kultusminister Bernhard Rust und die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm zuständig.

Die Filmkreditbank GmbH unterstützte politisch linientreue Produktionsgesellschaften finanziell. Gleichzeitig wurde Produktion und Verleih konzentriert: Von mehr als 100 zwischen 1930 und 1932 aktiven Produktionsgesellschaften blieb 1942 nur der staatseigene Ufi-Konzern beziehungsweise die Ufa-Film GmbH übrig. Die Internationale Filmkammer von 1935 sollte europäische Absatzmärkte sichern und die US-Konkurrenz abwehren. Im Krieg wurden in besetzten Ländern Filme vermarktet sowie Produktionsanlagen geraubt und eingegliedert.

Ein Reichsfilmdramaturg prüfte Drehbücher, Manuskripte und Entwürfe vor der Produktion. Die bereits bestehende Zensur wurde verschärft: Seit 1934 konnten Filme verboten werden, wenn sie unter anderem das „nationalsozialistische, religiöse, sittliche oder künstlerische Empfinden“ verletzen oder Deutschlands Ansehen und auswärtige Beziehungen gefährden sollten. Die wirksame Vorzensur verhinderte meist schon die Fertigstellung missliebiger neuer Filme. Filmkritik wurde verboten. Prädikate und der „Deutsche Staatspreis“ förderten gewünschte Produktionen. Die Pflichtmitgliedschaft in der Reichsfachschaft Film ermöglichte Berufsverbote für unerwünschte Personen.

Produktion und Personalpolitik

Die Filmindustrie geriet Mitte der 1930er Jahre in eine Krise: Viele bedeutende Filmschaffende emigrierten oder erhielten Berufsverbot, die Gagen und Herstellungskosten stiegen von 1933 bis 1936 um 95 %, und die Auslandserlöse sanken. Der Export deckte 1933 noch 44 % der Herstellungskosten, 1935 12 % und 1937 7 %. Dennoch wurden nicht weniger Filme produziert, weil die wenigen verbliebenen Unternehmen ihre Produktion steigerten. Die private Cautio Treuhand GmbH kaufte Aktienmehrheiten auf; 1937 erwarb sie die Ufa. 1942 wurden Ufa, Terra, Tobis, Bavaria, Wien-Film und Berlin-Film zum UFI-Konzern zusammengeschlossen.

Die Produktion war praktisch verstaatlicht, behielt aber eine privatwirtschaftliche Struktur. Es gab keine staatliche Bezuschussung; die Branche musste rentabel bleiben und auf Kassenerfolge achten. In den Gesellschaften galt das Führerprinzip: Regisseur und Herstellungsgruppenleiter verantworteten Kunst beziehungsweise nichtkünstlerische Belange, darüber stand der Produktionschef; ab 1942 war ihm ein Reichsfilmintendant übergeordnet.

Seit 1933 setzte eine Tätigkeit in Produktion, Verleih oder Kino die Mitgliedschaft in der Reichsfachschaft Film voraus. Fragebögen verlangten Angaben zu politischer Vergangenheit, „rassischer Abstammung“ und Religion auch von Angehörigen. Jüdische Personen sowie häufig frühere Mitglieder linker Organisationen wurden abgelehnt; dies bedeutete ein Berufsverbot. Schätzungsweise mehr als 3000 Menschen verloren dadurch ihre Arbeit. Viele emigrierten, wurden verhaftet oder deportiert. Einzelne populäre Künstler erhielten Sondergenehmigungen. Linientreue Personen konnten dagegen Posten, Aufsichtsratsmandate oder andere Auszeichnungen erhalten. Der tatsächliche Druck auf Regisseure und ihr verbleibender Handlungsspielraum werden in der Forschung unterschiedlich beurteilt.

Verleih, Kinos und Publikum

Auch der Verleih wurde zentralisiert: Die Deutsche Filmvertriebs GmbH (DFV), eine Tochter der verstaatlichten Ufa, löste 1942 alle übrigen Verleihunternehmen ab. Bildstellen verliehen Filme und transportable 16-mm-Projektoren für Schulen, Universitäten und Heimabende. 1943 bestanden 37 Landesbildstellen mit 12.042 Stadtbildstellen. Daneben verfügte die Reichspropagandaleitung bereits 1936 über 32 Gau-, 171 Kreis- und 22.357 Ortsgruppenfilmstellen.

Die Kinos selbst wurden überwiegend nicht verstaatlicht. Von 5506 Lichtspieltheatern im Altreich 1939 waren die meisten kleine Privatunternehmen; eine Ausnahme bildete die Ufa-Kinokette. Ihre Freiheit war jedoch stark eingeschränkt: Ein Beiprogramm aus Kultur- oder Dokumentarfilm und Wochenschau war vorgeschrieben, an bestimmten Feiertagen mussten ernste Filme laufen. Das Gesetz über die Vorführung ausländischer Bildstreifen vom 23. Juni 1933 erlaubte Verbote ausländischer Filme; ab 1941 waren etwa amerikanische Filme in deutschen Kinos verboten.

Das Regime setzte auf das Massenerlebnis in voll besetzten Sälen, veranstaltete Vorführungen auch in Betrieben und Kasernen und nutzte Jugendfilmstunden sowie Tonfilmwagen für ländliche Gegenden. Das Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 hob die bisherige Altersgrenze von 6 Jahren auf. Der Kinobesuch stieg von 624 Millionen verkauften Karten 1939 auf 1,1 Milliarden 1944. Kinos blieben bis Kriegsende geöffnet, obwohl Schulen und Theater schlossen; manche Theater wurden zeitweise zu Kinos umfunktioniert.

Propaganda, Unterhaltung und Stars

Die offene Ideologie wurde besonders durch Wochenschauen, Unterrichts-, Kultur- und Dokumentarfilme verbreitet. Die Deutsche Wochenschau überwachte Goebbels während der gesamten Herstellung, bis zum Winter 1942/43 oft auch Hitler. Unterrichtsfilme vermittelten vielfach Sozialdarwinismus, Rassenlehre und Antisemitismus. Nichtfiktionale Filme behandelten etwa „Euthanasie“ beziehungsweise die Tötung Behinderter und antisemitische Hetze; ausdrückliche Hinweise auf den bevorstehenden Massenmord fehlten jedoch. Der Film Theresienstadt. Ein Dokumentarfilm aus dem jüdischen Siedlungsgebiet (1945) lenkte von der Realität ab, während Aufnahmen aus dem Warschauer Ghetto zurückgehalten wurden.

Kriegspropaganda, Feindbilder, Opfer, Gefolgschaft und die Verherrlichung des Deutschtums prägten einen Teil der Spielfilme. 3 % aller NS-Spielfilme, nämlich 33 Filme, waren Kriegsfilme. Über den Gesamtanteil von Propagandafilmen gibt es unterschiedliche Zahlen: Gerd Albrecht ermittelte 14,1 %, bei einem vollständigeren Sample 12,7 %. Nur 7 % der vorgelegten Spielfilme erhielten das Prädikat „staatspolitisch wertvoll“ oder „staatspolitisch besonders wertvoll“.

Die größte Gruppe bildeten heitere Filme: 569 Filme oder 47,2 % der Gesamtproduktion. Liebes-, Ehe- und verwandte Filme machten mit 508 Filmen 42,2 % aus. Viele blieben weitgehend unauffällig, andere verbanden Unterhaltung und Ideologie. Unterhaltungsfilme boten eine heile Welt und Ablenkung; zusammen mit Wochenschau und Dokumentarfilm im Beiprogramm konnten sie in den letzten Kriegsjahren subtile Durchhaltepropaganda sein. Die Genreanteile überlappen, weil viele Filme mehreren Genres angehörten.

Das Regime baute zudem ein Starsystem und einen Medienverbund auf. Stars erschienen in Film, Schallplatte, Rundfunk, Fernsehen und Printmedien. Zarah Leander wurde nach ihrer Verpflichtung durch die Ufa 1937 gezielt als Star inszeniert. Schlager aus Filmen wurden verbreitet und konnten politischen Durchhalte-Sinn erhalten. Nähe zu Hitler, Goebbels oder Göring beeinflusste Karrieren; 1938 konnten prominente Künstler 40 % ihrer Einnahmen als Werbekosten absetzen.

Expansion und Umgang nach 1945

Mit der Expansion des Deutschen Reiches erschloss die Filmindustrie neue Märkte, raubte Produktionsanlagen und verpflichtete einheimische Künstler. Österreich geriet schon vor dem „Anschluss“ 1938 unter deutschen Druck; ab 20. April 1936 galten dort für den Film nahezu die deutschen Regeln zu Zensur und Ausschluss jüdischer Mitwirkender. Die Wien-Film GmbH wurde ein Produktionszentrum. Im Protektorat Böhmen und Mähren wurde die AB-Filmfabrikations AG 1941 zur Prag-Film AG umgewandelt; Prag wurde im Bombenkrieg zu einer wichtigen Ausweichadresse für deutsche Produktionen.

In Polen wurde die Filmproduktion nach der Besetzung 1939 vollständig eingestellt. Dänemarks Filmindustrie blieb weitgehend unberührt, deutsche Filme wurden dort boykottiert. In den Niederlanden übernahm die Ufa Ateliers, in Frankreich produzierte die 1941 gegründete Continental Film bis zur Befreiung 27 französischsprachige Filme. Nach dem Angriff auf die UdSSR erhielt die Führung Zugriff auf Anlagen unter anderem in Riga, Reval und Kiew; die Zentralfilmgesellschaft Ost organisierte von Berlin aus die Propaganda in besetzten sowjetischen Gebieten.

Nach 1945 prüften die Alliierten deutsche Filme im Rahmen von Entmilitarisierung, Demokratisierung und Entnazifizierung. Sie verboten 19 % der Spielfilme als NS-Propaganda. Albrecht bezifferte den Anteil der Propagandafilme bis 1939 auf 11 %, für 1940–42 auf 24 % und für die zweite Kriegshälfte auf 6 %. Als mögliche Erklärung für den Rückgang nach 1942 gelten Propagandamüdigkeit und der größere Nutzen heiterer Filme im Bombenkrieg. Die meisten alliiert verbotenen Filme erhielten in der Bundesrepublik ab 1949 eine FSK-Freigabe; Vorbehaltsfilme, darunter antisemitische Propagandafilme und viele Kriegsfilme, blieben nur eingeschränkt zugänglich.

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