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Nationale Volksarmee
Die Nationale Volksarmee (NVA) umfasste von 1956 bis 1990 als Streitkräfte der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die dem Ministerium für Nationale …
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Überblick, Auftrag und politische Rolle
Die Nationale Volksarmee (NVA) war von 1956 bis 1990 die Armee der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie umfasste die dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellten militärischen Formationen, Einrichtungen und das militärische Ersatzwesen. Ihr Hauptquartier lag in Strausberg bei Berlin. Gegründet wurde sie am 1. März 1956; ihre faktischen Vorläufer bestanden seit dem 10. Juli 1952. Am 2. Oktober 1990 wurde sie aufgelöst. Zuletzt hatte sie 155.319 aktive Soldaten, entsprechend 0,95 Prozent der Bevölkerung.
Die NVA sollte die territoriale Integrität der DDR sichern und deren Verpflichtungen im Warschauer Pakt erfüllen. Zugleich war sie ein bewaffnetes Machtinstrument der SED: Sie sollte die sozialistische Staatsordnung und die Führungsrolle der Partei auch gegen innere Gegner schützen. Die Partei kontrollierte die Armee unter anderem durch den Nationalen Verteidigungsrat, die Politische Hauptverwaltung und eigene Parteiorganisationen. Fast alle Berufsoffiziere gehörten der SED an; das Ministerium für Staatssicherheit überwachte die Truppe zusätzlich. 1987 arbeiteten dort rund 12.700 inoffizielle Mitarbeiter, also ungefähr einer auf 16 bis 17 Soldaten, Grenzsoldaten oder zivile Beschäftigte.
Das offizielle Feindbild war der als aggressiv dargestellte westliche Imperialismus, besonders die USA, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bild wurde durch regelmäßige politische Schulungen vermittelt. Gleichzeitig war die sogenannte sozialistische Waffenbrüderschaft mit der Sowjetarmee und den anderen Armeen des Warschauer Pakts in Verfassung und Fahneneid verankert. Praktisch bedeutete sie gemeinsame Übungen, Erfahrungsaustausch und gegenseitige technische Hilfe, obwohl es im Verhältnis zu sowjetischen Offizieren auch Spannungen gab.
Entstehung und Entwicklung bis 1989
Nach 1945 übernahmen zunächst die alliierten Truppen den Schutz der Grenzen. In der Sowjetischen Besatzungszone entstanden neue Polizeiorgane, 1948 die Deutsche Verwaltung des Innern und bewaffnete Volkspolizei-Formationen. Aus der Hauptverwaltung Ausbildung entwickelte sich Anfang der 1950er-Jahre die Kasernierte Volkspolizei (KVP), die bereits wesentliche Strukturen einer Armee besaß. Nachdem im November 1955 die Bundeswehr geschaffen worden war, wurde die NVA am 18. Januar 1956 per Gesetz gegründet; ihre Stäbe und Verwaltungen sollten bis zum 1. März einsatzfähig sein.
Bis 1961 war die NVA eine Freiwilligenarmee. Obwohl sie sich offiziell von Wehrmacht und preußisch-deutschem Militarismus abgrenzte, arbeiteten anfangs frühere Wehrmachtsangehörige mit. Am 1. Januar 1958 stellten sie etwa 23 Prozent der 20.399 NVA-Angehörigen. Viele ehemalige Wehrmachtsoffiziere wurden jedoch bis Ende der 1950er-Jahre entlassen oder pensioniert.
Nach dem Mauerbau wurde 1962 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Dadurch erreichte die NVA eine Stärke von ungefähr 170.000 Soldaten. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurde sie professioneller und galt wegen Ausbildung und Disziplin als eine der leistungsfähigsten Armeen des Warschauer Pakts. Ihre Strukturen, Fahrzeuge und Waffen waren überwiegend sowjetischen Ursprungs. Modernste sowjetische Technik erhielt sie jedoch wegen Kosten, Lieferengpässen und Geheimhaltung häufig verspätet.
Während der friedlichen Revolution 1989 wurden NVA-Soldaten in etwa vierzig Fällen für Sperrketten und Objektschutz eingesetzt. Ein gewaltsamer Einsatz gegen Demonstrierende fand nicht statt. Die NVA beteiligte sich nie an Friedenstruppen der Vereinten Nationen.
Organisation, Teilstreitkräfte und Bereitschaft
Die NVA unterstand dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Im Frieden war der Minister de jure Oberbefehlshaber, im Verteidigungsfall der Nationale Verteidigungsrat; tatsächlich übte dieser auch im Frieden die entscheidende Kontrolle aus. Innerhalb des Warschauer Pakts gehörte die NVA zur ersten strategischen Staffel und war eng mit den sowjetischen Streitkräften in Deutschland verbunden. Deren Befehlshaber übte die operative Kontrolle über die DDR-Streitkräfte aus.
Die NVA bestand aus den Landstreitkräften, den Luftstreitkräften/Luftverteidigung und der Volksmarine. Die Landstreitkräfte waren in den Militärbezirk Nord mit Sitz in Neubrandenburg und den Militärbezirk Süd mit Sitz in Leipzig gegliedert. Zu ihnen gehörten motorisierte Schützen-, Panzer-, Artillerie-, Raketen-, Fallschirmjäger- und Pioniereinheiten. Baueinheiten ermöglichten Wehrdienst ohne Waffe; andere Bautruppen errichteten militärische Anlagen oder arbeiteten wegen des Arbeitskräftemangels in Wirtschaft, Verkehr und Wohnungsbau.
Die Luftstreitkräfte und die Luftverteidigung wurden 1957 in einem gemeinsamen Kommando vereinigt. Die Volksmarine verfügte unter anderem über drei Flottillen, Marineflieger, Hubschrauber, Küstenraketen-, Küstenverteidigungs- und Kampfschwimmereinheiten. Die Grenztruppen waren eine eigenständige militärische Formation zur Überwachung der Land- und Seegrenzen. Sie wurden 1973 rechtlich aus der NVA ausgegliedert und am 30. September 1990 aufgelöst. Daneben besaß die NVA einen militärischen Nachrichtendienst, die Verwaltung Aufklärung, die formal eigenständig, faktisch aber stark vom Ministerium für Staatssicherheit kontrolliert war.
Für einen Krieg war eine schnelle Mobilmachung vorgesehen. Die Bereitschaftsstufen hießen Ständige Gefechtsbereitschaft, Erhöhte Gefechtsbereitschaft, Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr und Volle Gefechtsbereitschaft. Innerhalb von 20 Minuten konnten alle Einheiten alarmiert werden. Bei vollständiger Mobilmachung sollte die Truppenstärke 1987 von rund 155.000 auf 281.000 Mann steigen. Dafür waren umfangreiche Reserven und die Übernahme ziviler Fahrzeuge, Maschinen und Infrastruktur eingeplant.
Wehrdienst, Ausbildung und Auslandstätigkeit
Das Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 bestimmte einen Grundwehrdienst von 18 Monaten. Fast jeder Mann zwischen 18 und 26 Jahren wurde eingezogen; in besonderen Fällen war eine Einberufung bis zum 35. Lebensjahr möglich. Ab 1988 erhielten Studienbewerber bestimmter technischer Fächer einen auf neun Monate verkürzten Dienst. Einen zivilen Ersatzdienst gab es bis 1990 nicht. Seit 1964 konnten Wehrpflichtige jedoch als unbewaffnete Bausoldaten dienen. Zwischen 1964 und 1990 nutzten etwa 12.000 bis 15.000 Männer diese Möglichkeit, mussten aber häufig mit Nachteilen bei Ausbildung und Beruf rechnen.
Längere Laufbahnen waren unter anderem als Unteroffizier auf Zeit, Berufsunteroffizier, Fähnrich, Offizier auf Zeit oder Berufsoffizier möglich. Frauen konnten freiwillig in rückwärtigen und medizinischen Diensten dienen, ab 1984 auch als Berufsoffizierinnen. Offiziere wurden an eigenen Offiziershochschulen und Führungskräfte an der Militärakademie „Friedrich Engels“ oder der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“ ausgebildet. 1989 gehörten 94 Prozent der Offiziere und Fähnriche der SED an; unter den Berufsoffizieren waren es 96 Prozent.
NVA-Großverbände nahmen 1968 nicht am Einmarsch in die Tschechoslowakei teil, leisteten aber logistische Hilfe; einzelne Nachrichten-, Verbindungs- und MfS-Offiziere waren dort eingesetzt. 1973 verlegte die DDR zwölf MiG-21M, zwölf Piloten und ungefähr 30 Techniker zur Unterstützung Syriens nach Aleppo. Wegen des Waffenstillstands kam es zu keinem Kampfeinsatz der Piloten; die Flugzeuge blieben in Syrien. Eine 1980/81 vorbereitete Beteiligung an einer Intervention gegen die polnische Solidarność wurde ebenfalls nicht ausgeführt.
Seit Mitte der 1960er-Jahre entsandte die DDR Militärberater und Ausbilder nach Afrika und in den Mittleren Osten. Die Angaben zur Zahl schwanken: Für 1978 werden etwa 1.550 bis 1.700, für 1988 etwas mehr als 1.925 Militärberater in Afrika genannt; zeitgenössische Behauptungen über mehr als 30.000 NVA-Soldaten im Ausland gelten als falsch. Im Mittelpunkt standen Beratung, Ausbildung, Logistik und Rüstungsprojekte, nicht große Kampfeinsätze.
Ausrüstung, Rüstungswirtschaft und Kernwaffenplanung
Der größte Teil der Bewaffnung kam aus der Sowjetunion. Zur Ausrüstung gehörten unter anderem die Kampfpanzer T-34, T-54, T-55 und T-72, die Schützenpanzer BMP-1 und BMP-2, Artillerie- und Raketensysteme, Flugabwehrraketen sowie MiG- und Suchoi-Kampfflugzeuge. Die DDR produzierte außerdem Bekleidung, Schiffe, leichte Fahrzeuge, Waffen und Munition, häufig nach Lizenzen anderer Staaten des Warschauer Pakts.
1989 arbeiteten in 74 Unternehmen mit überwiegender oder anteiliger Rüstungsproduktion rund 42.000 Menschen. Einschließlich Zulieferung und Instandsetzung waren etwa 100.000 Beschäftigte beteiligt. Das Produktionsvolumen militärischer Güter und Leistungen betrug 3,7 Milliarden Mark, davon entfielen 1,4 Milliarden Mark auf Exporte. Hauptabnehmer war die Sowjetunion. Die DDR reparierte 86 Prozent der militärischen Güter ihrer eigenen bewaffneten Kräfte selbst. Nach dem Machtantritt Michail Gorbatschows verlor die Rüstungsindustrie ihren wichtigsten Abnehmer; die Umstellung auf zivile Produktion verursachte hohe Kosten.
Die NVA besaß keine eigenen Kernwaffen, verfügte aber über Trägersysteme für sowjetische Atomsprengköpfe, darunter ab 1985 das Kurzstreckenraketensystem SS-23. Sowjetische Sprengköpfe lagerten unter anderem in Himmelpfort und Stolzenhain und sollten im Kriegsfall an NVA-Einheiten ausgegeben werden. Diese Rolle war streng geheim. Nach einer 2008 veröffentlichten Studie sahen Planungen seit den 1960er-Jahren einen breiten präemptiven Einsatz taktischer Nuklearwaffen in Westdeutschland vor. Noch beim „Stabstraining 1989“ wurde der Einsatz von 76 teilweise großkalibrigen Nuklearwaffen durchgespielt.
Auflösung, Übernahme und Nachwirkungen
1990 setzte die DDR-Führung zunächst auf eine Reform der NVA. Mit der Annäherung beider deutscher Staaten setzte sich jedoch die Formel „Ein Staat – eine Armee!“ durch. Am 23. August beschloss die Volkskammer den Beitritt zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990. Bis zum 28. September sollten Gefechtsfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge entmunitioniert werden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September begrenzte die deutschen Streitkräfte auf 370.000 Soldaten und schloss Kernwaffen sowie ausländische Truppen auf ostdeutschem Gebiet aus. Am 24. September erklärte die DDR ihren Austritt aus dem Warschauer Pakt.
Am 3. Oktober übernahm Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg die Befehlsgewalt über die Verbände der aufgelösten NVA. Das Bundeswehrkommando Ost führte sie ab dem 4. Oktober. Von zuletzt 36.000 NVA-Offizieren wurden 3.200 übernommen, obwohl ungefähr 11.000 einen Antrag gestellt hatten. Übernommene Angehörige erhielten häufig einen um ein oder zwei Stufen niedrigeren Dienstgrad. Am 2. Oktober 1992 wurden erstmals ehemalige NVA-Angehörige zu Berufssoldaten der Bundeswehr ernannt.
Die Bundeswehr übernahm 767 Luftfahrzeuge, 208 Schiffe und Boote, 2.761 Kampfpanzer, 9.467 gepanzerte Fahrzeuge, 133.900 Radfahrzeuge, 2.199 Artilleriewaffen, 1.376.650 Handfeuerwaffen, 303.690 Tonnen Munition und 62.535 Tonnen flüssige kritische Stoffe. Nutzbares Gerät wie MiG-29, Mi-8 und BMP-1 wurde zeitweise oder dauerhaft weiterverwendet. Anderes Material wurde verkauft, verschenkt, demilitarisiert oder vernichtet. Die meisten Standorte schlossen; ab 1993 verwertete die Treuhand Liegenschaftsgesellschaft die übernommenen Grundstücke.
Bis zum 1. März 2005 wurde die NVA-Dienstzeit als Dienst „in fremden Streitkräften“ bezeichnet, danach als „gedient außerhalb der Bundeswehr“. Ehemalige NVA-Angehörige dürfen ihren letzten Dienstgrad nicht mit dem Zusatz „a. D.“ führen. Die einzige nach 1990 übernommene NVA-Einheit ist der Technologiestützpunkt Tarnen und Täuschen der Bundeswehr in Storkow.