Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen

Die NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen ist ein Teil der Lokalgeschichte des oberhessischen Büdingen und der umliegenden Gemeinden in der Zeit des …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Organisation
  2. 2. Herkunft, Zahlen und Alter
  3. 3. Arbeit, Unterbringung und Versorgung
  4. 4. Kontrolle, Ausgrenzung und Propaganda
  5. 5. Schwangere, Mütter und Kinder
  6. 6. Kriegsgefangene und spätere Aufarbeitung

Gegenstand und Organisation

Die NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen bezeichnet den Einsatz von Menschen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft zur Arbeit gezwungen wurden, in Büdingen und den umliegenden Gemeinden. Sie war Teil des vom NS-Regime geplanten „Ausländer-Einsatzes“ für die Kriegswirtschaft. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden zunächst vor allem polnische Kriegsgefangene und Zivilisten, später Menschen aus vielen europäischen Ländern, in das Deutsche Reich verschleppt. Die Arbeitskräfte wurden staatlich verteilt und vor Ort streng überwacht.

Das Reichsministerium des Innern unter Heinrich Himmler übernahm die Verteilung. Die kommunalen Arbeitsämter organisierten die örtliche Zuteilung. Jeder Hof, Betrieb oder Privathaushalt musste zivile Zwangsarbeitskräfte beim Arbeitsamt anfordern. Für die Umsetzung waren unter anderem der Landrat, die Gestapo und die Staatspolizeistelle Darmstadt zuständig. Im Landkreis Büdingen war besonders der NSDAP-Kreisleiter Emil Görner wichtig. Er leitete Anweisungen an die Ortsgruppenleiter weiter. Der Landrat Hans Becker war bis 1940 im Amt, danach Hermann Braun bis zum Kriegsende; sie wiesen die Bürgermeister zur Durchführung staatlicher Bestimmungen an. Büdingen war damals Kreisstadt und Verwaltungssitz des Landkreises Büdingen; dies änderte sich erst 1972.

Herkunft, Zahlen und Alter

Die Zwangsarbeiter kamen aus ganz Europa, die meisten aus der Sowjetunion und aus Polen. Die ersten zivilen Arbeitskräfte aus diesen Gebieten trafen ab Dezember 1939 ein. Französische Kriegsgefangene kamen ab dem Sommer 1940. Nach der Volkszählung vom 17. Mai 1939 hatte Büdingen 3.702 Einwohner. Im heutigen Bereich Büdingens wurden mindestens 944 Zwangsarbeiter eingesetzt. Sie bildeten damit eine deutlich sichtbare Minderheit; viele lebten mitten in Büdingen.

Für die Stadt Büdingen weist die Tabelle 243 nachweisbare zivile Zwangsarbeiter aus: 57 Frauen und 186 Männer. Die größten Gruppen stammten aus der Sowjetunion ohne Ukraine (102), Polen (68) und der Ukraine (15). Außerdem sind Estland/Lettland (13), Belgien (8), Litauen (6), Frankreich (5), die Niederlande (5), Jugoslawien ohne Kroatien (4), „Staatenlos“ – in der Regel Generalgouvernement – (4), Ungarn (3), Kroatien (1), die Slowakei (1), die Tschechei (1) sowie 7 Personen ohne Angabe verzeichnet. Die Anmeldungen erfolgten je nach Herkunft zwischen 1939 und 1945.

Bei den nachweisbaren Kriegsgefangenen handelt es sich um etwa 70 Franzosen, etwa 60 Sowjetbürger und 3 italienische Militärinternierte, insgesamt etwa 133 Männer. Die Tabelle nennt somit für die Stadt insgesamt etwa 376 Zwangsarbeiter: 57 Frauen und etwa 319 Männer. Diese Zahlen beruhen nur auf erhaltenen Quellen. Zugänge und Abgänge bis Kriegsende sowie vernichtete Dokumente fehlen; der Höchststand wurde erst 1943 und 1944 erreicht. Die tatsächliche Gesamtzahl lag daher vermutlich deutlich höher.

Viele zivile Zwangsarbeiter waren sehr jung. Bei der Anmeldung waren 7 Personen 10–13 Jahre alt, 34 waren 14–17, 125 waren 18–25, 66 waren 26–60 und 2 waren 61–64 Jahre alt; bei 12 Personen fehlte die Altersangabe. Selbst Kinder wurden teilweise mit einem oder beiden Elternteilen verschleppt. Kinder von Zwangsarbeiterinnen, die in Büdingen geboren wurden, sind in dieser Altersübersicht nicht enthalten. Nach ihrer Ankunft wurden die Menschen von der Ortsverwaltung erfasst und fotografiert. Der Landrat ordnete am 22. Juli 1940 an, von jeder Person drei Lichtbilder anfertigen zu lassen. Die Stadt beauftragte damit das Fotoatelier Knaf. Die Bilder wurden für Meldekarten und Arbeitsbücher benötigt.

Arbeit, Unterbringung und Versorgung

Die zivilen Zwangsarbeiter wurden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Die Stadt Büdingen selbst beschäftigte 77 Personen, vor allem in der Waldarbeit. Weitere nachweisbare Einsatzbereiche waren Landwirtschaft (68), Gewerbebetriebe (23), Betriebe, die nur während des Krieges in Büdingen bestanden (21), Privathaushalte (17), Gärtnereien (15), das Mathildenhospital (5), das Kinderheim „Frohkind“ (2), die Reichsbahn (2) und nicht näher bezeichnete Tätigkeiten (16). Im städtischen Wald mussten die Arbeitskräfte Holz schlagen und transportieren sowie Wege bauen. Holz war ein kriegswichtiges Produkt. Im Winter wurde ihre Zahl im Forst erhöht, weil Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abgezogen wurden. Umgekehrt wurden Waldarbeiter auch zu anderen Arbeiten im städtischen Verfügungsbereich eingesetzt.

Über die konkreten Lebensbedingungen ist nur wenig überliefert. Eine Gruppe sowjetischer Zwangsarbeiter, die im Sommer 1943 aus dem Gauarbeitsamtsbezirk Magdeburg-Anhalt nach Büdingen verlegt wurde, lebte in einer städtischen Baracke in der Straße „Am Hain“ bei der Gastwirtschaft „Neue Klippe“. Die Gastwirtschaft versorgte die Männer. Die Baracke war nach den „Ostarbeiter-Erlassen“ mit Stacheldraht umzäunt und rund um die Uhr bewacht.

Wegen fehlender regulärer Wachmannschaften setzte die Stadt Forstbeamte und andere Bürger als bewaffnete Hilfswachleute ein. Zusätzlich wurden aus der Gruppe der „Ostarbeiter“ selbst 34 „Barackenordner“ und „Vertrauenspersonen“ bestimmt. Sie erhielten möglicherweise besondere Vergünstigungen bei Verpflegung und Freizeit sowie Geldzuwendungen. Tatsächlich wurden die entsprechenden Zahlungen an den Wirt Reinhard Müller senior zur Verpflegung weitergeleitet. Die Stadt rechnete im Dezember 1943 pro Person und Tag 1,70 RM ab, im März 1944 noch 1,50 RM. Für sowjetische Zwangsarbeiter galten grundsätzlich deutlich niedrigere Rationssätze als für die deutsche Bevölkerung; sie waren laut Artikel besonders niedrigen Hungerrationen ausgesetzt.

Die tatsächliche Lage hing zusätzlich von der Arbeit, der Unterkunft und dem Verhalten deutscher Arbeitgeber und Wachleute ab. Ein Mensch konnte als Schwerstarbeiter im Wald ohne ausreichendes Schuhwerk eingesetzt werden oder als Dienstmädchen in einem bürgerlichen Haushalt arbeiten. Auch Arbeitsunfälle, Schwangerschaft oder die Einlieferung in den Einflussbereich der Gestapo konnten das Schicksal weiter verschärfen.

Kontrolle, Ausgrenzung und Propaganda

Die Behandlung der Zwangsarbeiter folgte der nationalsozialistischen Rassenideologie. Polen wurden schlechter behandelt als Westeuropäer, aber noch besser als Russen und Ukrainer. Sowjetische Zwangsarbeiter mussten ein quadratisches blaues Stoffabzeichen mit der weißen Aufschrift „OST“ links auf Brusthöhe tragen. Die Kennzeichnung sollte Kontakte mit Deutschen und anderen Zwangsarbeitern erschweren.

Für Polen galten besonders strenge Verbote: Sie durften ihren Arbeitsort nicht ohne Erlaubnis verlassen, keine Tischgemeinschaft mit Deutschen haben, keine Gaststätten oder Kinos besuchen, keine Fahrräder besitzen und nicht an Gottesdiensten für die deutsche Bevölkerung teilnehmen. Auch Kontakte untereinander und zum anderen Geschlecht wurden eingeschränkt. Ihre Post wurde zensiert. Nach einer Anordnung des Landrats vom 22. Juli 1941 durften polnische Zivilarbeiter nur einmal im Monat in die Heimat schreiben. Die Briefe mussten über Arbeitgeber, Ortspolizeibehörde, Landrat und Staatspolizeistelle Darmstadt an die Gestapo weitergeleitet werden.

Der Kreisleiter Emil Görner setzte das Kontaktverbot besonders streng durch und ließ Fälle gemeinsamer Tischgemeinschaft anzeigen. Der Landrat ordnete am 7. März 1940 an, sonntägliche Besuche von Polen untereinander zu verhindern und ihnen Alkohol in Gaststätten sowie Kinobesuche zu verbieten. Am 22. Juni 1940 sollten Polen ohne Ausweis festgenommen und gegebenenfalls in ein Konzentrationslager oder Arbeitserziehungslager überführt werden. Zwei auf einer Büdinger Liste vermerkte Personen, Kotschkin, Hawriil, und Nikitschin, Hrihorij, wurden 1944 der Gestapo Gießen übergeben und befanden sich anschließend in der Arbeitserziehungsanstalt Heddernheim. Noch bis Februar 1945 beklagten Behörden unerlaubte Bahnfahrten, Treffen, Fahrrad- und Radiobesitz sowie Fluchten.

Zur Rechtfertigung dieser Behandlung verbreiteten die Behörden ant polnische Propaganda. Ein Rundschreiben des Landrats vom 18. Mai 1940 übernahm eine Darstellung des Oberkommandos der Wehrmacht über angebliche polnische Gräueltaten in Uniejow. Der Artikel bewertet den darin geschilderten Ablauf als unverkennbar erfunden und als zynische Verdrehung des Überfalls auf Polen. Die Bevölkerung sollte dadurch von Mitgefühl abgehalten und zu „Abstand“ gegenüber polnischen Zwangsarbeitern bewegt werden. Ein Rundschreiben des Büdinger Bürgermeisters Emil Diemer vom 14. August 1940 verlangte außerdem, Polen bei Luftalarm im Haus festzuhalten und getrennt von den übrigen Hausbewohnern unterzubringen, auch wenn dies ihren Schutz vor Bombenangriffen gefährdete.

Schwangere, Mütter und Kinder

Schwangere Zwangsarbeiterinnen wurden besonders unmenschlich behandelt. Bis Ende 1942 wurden sie meist in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Als im Kriegsverlauf jede Arbeitskraft benötigt wurde, unterblieb diese Abschiebung zunehmend. Anfang 1943 ordnete Fritz Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, an, schwangere Zwangsarbeiterinnen nicht mehr abzuschieben und stattdessen Entbindungs- und Kinderanstalten einzurichten. Ab etwa März 1943, teilweise schon früher, wurden Frauen jedoch mit massiven Drohungen zu Zwangsabtreibungen gedrängt.

Für Polinnen, Ostarbeiterinnen und Jüdinnen entfielen die Ernährungszulagen, die anderen Schwangeren gewährt wurden. Offiziell galt ein Mutterschutz von zwei Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt; auch in dieser Zeit waren „zumutbare“ Arbeiten möglich. In der Praxis mussten die Mütter meist bereits nach acht bis zehn Tagen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Neugeborene wurden den Müttern weggenommen und in Heime gebracht. Kinder, die die NS-Behörden als „schlechtrassig“ einstuften, wurden in primitiven Einrichtungen bewusst vernachlässigt und mangelhaft ernährt. Als „gutrassig“ betrachtete Kinder, insbesondere bei einem deutschen Vater oder einem „gutrassigen Eindruck“ der Mutter, sollten in Pflegeheimen „als Deutsche erzogen“ werden. Diese Regelungen gingen Ende 1942 auf das Reichssicherheitshauptamt und eine Absprache Sauckels mit Himmler zurück.

Für Büdingen und Umgebung sind solche Vorgänge, besonders in Düdelsheim, belegt. Im Bereich des Büdinger Krankenhauses wurden 48 Entbindungen von Zivilarbeiterinnen nachgewiesen; bei einer Geburt kamen Zwillinge zur Welt. Die polnische Zivilarbeiterin Leokardia Karaciak gebar am 13. Januar 1944 auf dem Transport von Mittel-Gründau nach Büdingen einen totgeborenen Jungen. Stefonia Gontasch gebar am 13. April 1944 im Zug zwischen Gießen und Gelnhausen ihren Sohn Izeslaw; beide Frauen waren vermutlich auf dem Weg zur „Ostbaracke“ in Büdingen.

In der auch „Infektionsbaracke“ genannten Einrichtung starben nachweislich 27 Personen: 12 Männer, 6 Frauen und 9 Kinder. Zwei Kinder starben am Tag ihrer Geburt, weitere nach 3, 18 und 26 Tagen; drei starben im Alter von 9 Monaten und eines mit 4¾ Jahren. Wegen lückenhafter Standesamtsunterlagen ist von weiteren Todesfällen auszugehen. Die Kinder Chalina und Sophia von Frau Legwantowna starben ebenfalls. Chalina wurde in das Kinderheim „Frohkind“ gebracht und starb dort nach etwa eineinhalb Jahren, Sophia nach 29 Lebenstagen. Die genauen Todesumstände sind nicht vollständig überliefert; der Artikel vermutet einen Zusammenhang mit Vernachlässigung, Trennung von der Mutter und unzureichender Versorgung.

Kriegsgefangene und spätere Aufarbeitung

Kriegsgefangene wurden aus Lagern in Frontnähe über Durchgangslager in Mannschaftsstammlager (Stalags) nach Deutschland gebracht und dort zur Zwangsarbeit eingesetzt. Zuständig war die Wehrmacht. Ihre Kommandanturen teilten sie Arbeitskommandos zu und überließen sie kommunalen Einsatzträgern; dafür erhielten die Stalag-Kommandos eine „Entschädigung“ pro Kriegsgefangenen und Tag. Die Gefangenen wurden in Außenlagern oder örtlichen Unterkünften bewacht, teilweise durch zivile Hilfswachleute.

Die ersten polnischen Kriegsgefangenen in der Region kamen aus dem Stalag IX A in Ziegenhain, später meist aus dem Stalag IX B in Bad Orb auf der Wegscheide, das am 1. Dezember 1939 fertiggestellt worden war. In Büdingen arbeiteten unter anderem 12 bis 15 französische Kriegsgefangene seit Herbst 1940 in der Schneidmühle, der heutigen Papiermühle, bei der Viehverwertung GmbH. Das Arbeitskommando Nr. 236 kam Ende 1940 zum Sägewerk Wittchen in der Düdelsheimer Straße. Ab 1942 lebten seine Mitglieder teilweise in einer Baracke bei der „Neuen Klippe“ und teilweise in der Gastwirtschaft „Zum Hirschgraben“. Ein weiteres Kommando mit bis zu 34 Franzosen arbeitete überwiegend in der Landwirtschaft, einzelne Männer auch als Holzhauer bei der Stadt. Das Arbeitskommando Nr. 666 umfasste 25 Franzosen und war von Dezember 1941 bis Mai 1942 in der Gastwirtschaft „Alte Klippe“ untergebracht.

Auch für Kriegsgefangene galten Verbote von Tischgemeinschaft, gemeinsamen Kirchen-, Veranstaltungs- und Gaststättenbesuchen sowie Briefschmuggel. Sowjetische Kriegsgefangene wurden am härtesten behandelt. Im „Russenlager“ des Stalags IX B mussten sie auf der Erde oder in selbst gegrabenen Erdlöchern leben. Etwa 1.400 starben an Hunger, Ruhr und Typhus. Ein Arbeitseinsatz war für sie teilweise weniger grausam, weil sie dort verpflegt wurden, wenn auch schlechter als andere Kriegsgefangene. Heute erinnert ein sowjetischer Soldatenfriedhof und der Verein „Die Wegscheide mahnt“ an die Zustände.

Die Aufarbeitung begann öffentlich verstärkt seit den 1980er Jahren, besonders im Zusammenhang mit Entschädigungsdebatten für noch lebende ehemalige Zwangsarbeiter in den Jahren 1999 und 2000. Die Stadt Büdingen gab im März 2000 eine Untersuchung in Auftrag. Die Quellen sind lückenhaft; viele Belege wurden vermutlich gegen Kriegsende und noch bis 1969 vernichtet. Erhaltene Unterlagen liegen vor allem im Stadtarchiv und im Fürstlich Ysenburgischen Archiv, einzelne im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt. Eine Initiative des Wetterau-Landrats Rolf Gnadl führte zu weiteren Recherchen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss deren Fortsetzung und stellte 30.000 DM für die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bereit. Dies sollte ausdrücklich kein „Erledigen“ des Problems mit Geld sein, sondern ein Beitrag zur Unterstützung noch lebender ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, insbesondere in Osteuropa.

Weiterlesen

Zeit des Nationalsozialismus Die NS-Zeit begann am 30. Januar 1933 mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und endete am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht … Deutschland Deutschland (; Vollform des Staatsnamens: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Es besteht aus 16 Ländern und ist als … Heinrich Himmler Himmler machte in den 1920er-Jahren als Reichsredner und Parteifunktionär Karriere und wurde 1929 von Adolf Hitler an die Spitze der damals noch der … Europa Europa ; 10.523.000 km² · 746 Millionen (2020) · 70 Einwohner/km² · ca. 50 · UTC±0 (Island) bis UTC+5 (Russland) … Polen Das Abitur wird nach dem Abschluss eines Lyzeums oder einer Berufsoberschule abgelegt werden. Die Abiturprüfung soll wieder bedeutend schwieriger werden … Frankreich Die Französische Republik wird in ihrer Verfassung als unteilbar, laizistisch, demokratisch und sozial erklärt. Ihr Grundsatz lautet: „Regierung des Volkes … Magdeburg Die Stadt liegt an der Elbe und ist eines der drei Oberzentren des Landes. Mit 244.494 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) ist sie die größte Stadt Sachsen- … Mark Spoerer Von Scheingewinnen zum Rüstungsboom. Die Eigenkapitalrentabilität der deutschen Industrieaktiengesellschaften 1925–1941. · Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Konzentrationslager Dieser Artikel behandelt das zwischen 1933 und 1945 entstandene und unterhaltene System der Konzentrationslager im Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches. Sklaverei In vielen sklavenhaltenden Staatswesen und Gesellschaften behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten zum Beispiel die Gerichte anrufen oder … Völkerrecht Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker') ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Recherche Der Begriff Recherche (französisch recherche, ‚(Nach-)Forschung', ‚Suche', ‚Untersuchung'), auch Investigation (lateinisch investigatio, ‚Aufspürung', …