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NATO-Doppelbeschluss

Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: Die NATO kündigte die Aufstellung von 198 neuen mit Atomsprengköpfen bestückten …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern des Doppelbeschlusses
  2. 2. Vorgeschichte und strategische Risiken
  3. 3. Verhandlungen, Aufrüstung und Beschluss im Bundestag
  4. 4. Friedensbewegung und Stationierung
  5. 5. INF-Vertrag und Folgen

Kern des Doppelbeschlusses

Der NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979 verband zwei parallel gedachte Maßnahmen: die Stationierung neuer US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenwaffen in Westeuropa und Verhandlungen der USA mit der Sowjetunion über ihre Begrenzung. Die NATO kündigte 108 Abschussrampen für Pershing-II-Raketen und 464 bodengestützte Marschflugkörper BGM-109G Gryphon an, insgesamt 572 neue Sprengköpfe. Zugleich sollten möglichst 1000 US-Atomsprengköpfe aus Europa abgezogen werden.

Als Mittelstreckenraketen oder INF (Intermediate Nuclear Forces) galten hier Atomwaffen mit Reichweiten von 1000 bis 5500 km. Die NATO begründete den Beschluss mit der sowjetischen Aufrüstung, besonders mit SS-20-Raketen, und einer dadurch entstandenen Lücke in der atomaren Abschreckung. Frankreich trug den Beschluss nicht mit. Politisch sollte er vor allem verhindern, dass sich die USA von den Sicherheitsinteressen Westeuropas abkoppeln.

Vorgeschichte und strategische Risiken

Seit 1950 waren US-Atomwaffen in Westeuropa stationiert. Die NATO stützte sich zunächst auf die Strategie der „massiven Vergeltung“: Ein Angriff auf NATO-Gebiet sollte als Angriff auf die USA gelten. Nach der Kubakrise und dem annähernden atomaren Gleichgewicht der Supermächte entwickelte die NATO ab 1961 die Strategie der Flexible Response. Sie sollte einen konventionellen Angriff zunächst mit gezielt eingesetzten taktischen Kernwaffen abschrecken oder aufhalten, ohne sofort einen interkontinentalen Atomkrieg auszulösen.

Die seit 1970 entwickelten Pershing II und BGM-109G galten wegen Reichweite und Treffgenauigkeit als dafür geeignet. Die Pershing II konnte 1800 km in vier bis zehn Minuten zurücklegen, die Marschflugkörper 2500 km in bis zu 2½ Stunden. Kritiker, darunter Naturwissenschaftler, Friedensforscher und vierzehn damalige NATO-Generäle, hielten sie vor allem für bei einem nuklearen Erstschlag einsetzbar. Auch Experten, die dies bestritten, sahen durch die kurze Vorwarnzeit und Bodenstationierung einen destabilisierten Zustand: Im Krieg könnten Waffen früh eingesetzt werden müssen, um sie nicht zu verlieren („use them or lose them“).

Die Sowjetunion ersetzte ältere R-12- und R-14-Raketen durch mobile SS-20 mit bis zu 5000 km Reichweite, hoher Genauigkeit und je drei atomaren Mehrfachsprengköpfen. Helmut Schmidt warnte 1977, ohne Einbeziehung solcher Mittelstreckenwaffen in die Rüstungskontrolle könne Westeuropa erpressbar werden. Seine Rede gilt als wichtiger Auslöser des Doppelbeschlusses.

Verhandlungen, Aufrüstung und Beschluss im Bundestag

Am 18. November 1981 schlug US-Präsident Ronald Reagan die Null-Lösung vor: Die NATO würde Pershing II und Gryphon nicht stationieren, wenn die Sowjetunion alle SS-20 verschrotte sowie SS-4 und SS-5 außer Dienst stelle. Die Genfer Verhandlungen begannen am 30. November 1981. Die Sowjetunion schlug 1982 unter anderem Obergrenzen von jeweils 300 Mittelstreckensystemen in Europa und die Anrechnung britischer und französischer Sprengköpfe vor. Ein Kompromissentwurf von Paul Nitze und Juli Alexandrowitsch Kwizinski im Juli 1982, der „Waldspaziergang-Kompromiss“, wurde von beiden Regierungen abgelehnt.

Auch ein Angebot Juri Andropows vom Dezember 1982, SS-20 auf 162 zu reduzieren und hinter den Ural zu verlegen, wurde zurückgewiesen. Die NATO verlangte, dass britische und französische Atomwaffen nicht einbezogen würden, die SS-20 nicht nur verlegt würden und Kontrollen möglich seien. Bis September 1983 besaß die Sowjetunion laut Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums 351 einsatzbereite SS-20 sowie 248 SS-4- und SS-5-Raketen. Die Verhandlungen blieben ergebnislos.

In der Bundesrepublik war die sozialliberale Koalition gespalten. Viele SPD- und auch FDP-Mitglieder lehnten die Stationierung ab. Nach dem Regierungswechsel 1982 hielt Bundeskanzler Helmut Kohl am Doppelbeschluss fest. Bei der Bundestagswahl 1983 erhielten CDU, CSU und FDP eine Mehrheit. Am 22. November 1983 billigte der Bundestag die Aufstellung mit 286 zu 225 Stimmen bei einer Enthaltung, obwohl Umfragen in mehreren NATO-Staaten mehrheitliche Ablehnung zeigten.

Friedensbewegung und Stationierung

Der Doppelbeschluss führte von 1979 bis 1983 zu einer breiten Friedensbewegung in Westeuropa und den USA. Sie sah die neuen Raketen als neuen offensiven Aufrüstungsschritt und forderte, das Wettrüsten zu beenden. Der Krefelder Appell von November 1980 verlangte den Verzicht auf die Stationierung, die Abkehr von der Doktrin militärischen Gleichgewichts und ein atomwaffenfreies Europa. Gegner verwiesen auf den „Overkill“, also die schon vorhandene Fähigkeit beider Seiten zur mehrfachen Vernichtung der Welt, und befürchteten wegen der kurzen Vorwarnzeit einen Atomkrieg aus Versehen oder einen auf Europa begrenzten Atomkrieg („Euroshima“).

Zu den Großdemonstrationen gehörten Bonn am 10. Oktober 1981 mit 350.000 Teilnehmern, Amsterdam am 21. November 1981 mit 400.000, Bonn am 10. Juni 1982 mit 500.000 und New York City am 12. Juni 1982 mit 1 Million Teilnehmern. Am 22. Oktober 1983 beteiligten sich bundesweit 1,3 Millionen Menschen an Aktionstagen. Daneben gab es Sitzblockaden, Menschenketten und Fastenwochen. Befürworter hielten dagegen, Pershing II könne keine Raketenstellungen hinter dem Ural und keine sowjetischen Atom-U-Boote bedrohen und sei deshalb keine geeignete Erstschlagwaffe.

Ab Dezember 1983 begann die Stationierung. Alle 108 Pershing II wurden bis 1986 in Baden-Württemberg aufgestellt: jeweils 36 bei Neu-Ulm, in der Mutlanger Heide und in der Waldheide bei Heilbronn. Von 464 geplanten Marschflugkörpern wurden bis Ende 1987 304 stationiert, unter anderem in Großbritannien, Italien, Belgien und Rheinland-Pfalz. Die für die Niederlande vorgesehenen 48 Raketen wurden wegen neuer INF-Verhandlungen nicht mehr aufgestellt.

INF-Vertrag und Folgen

Nach dem Bundestagsbeschluss brach die Sowjetunion die Genfer INF-Verhandlungen ab und kündigte zusätzliche operativ-taktische Atomraketen in der DDR und der ČSSR an. Mit Michail Gorbatschow als Generalsekretär der KPdSU ab März 1985 änderte sich die Lage. Er verband weitreichende Abrüstungsvorschläge mit wirtschaftlichen Problemen der Sowjetunion und dem Ziel, den Kalten Krieg zu überwinden. Beim Gipfeltreffen in Reykjavík 1986 bot er unter anderem den Abbau aller Mittelstreckenraketen beider Militärblöcke an.

Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten Ronald Reagan und Gorbatschow den INF-Vertrag. Er verpflichtete USA und Sowjetunion zum weltweiten Abbau aller landgestützten atomaren Kurz- und Mittelstreckenraketen ab 500 km Reichweite sowie ihrer Trägersysteme; Produktion und Besitz wurden verboten. Der Vertrag trat am 1. Juni 1988 in Kraft. Bis Mai 1991 wurden 2692 Mittelstreckenraketen verschrottet. Damit wurde der Doppelbeschluss revidiert.

Die Bewertung der Ursachen bleibt unterschiedlich: Befürworter führten den Vertrag auf die durchgesetzte Stationierung und den dadurch entstandenen Verhandlungsdruck zurück. Gegner betonten den Einfluss der Friedensbewegung und ihrer Kontakte auf Vertrauen und Kurswechsel. Gorbatschow erklärte selbst, Kontakte mit Vertretern der Friedensbewegung hätten ihn 1987 dazu bewogen, die Mittelstreckenraketen von anderen Abrüstungsthemen zu trennen. Nur USA und Sowjetunion bauten ihre landgestützten atomaren Kurz- und Mittelstreckenwaffen vollständig ab; andere Atommächte wurden nicht multilateral einbezogen.

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