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Nürnberger Ärzteprozess

Der Nürnberger Ärzteprozess war der erste der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Bedeutung
  2. 2. Entstehung, Anklage und Verfahren
  3. 3. Menschenversuche
  4. 4. Morde im Namen von Medizin und Forschung
  5. 5. Urteile, Strafvollzug und Folgen

Gegenstand und Bedeutung

Der Nürnberger Ärzteprozess war der erste von zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. Er fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 an 139 Verhandlungstagen im Nürnberger Justizpalast statt. Zuständig war das amerikanische Military Tribunal I. Offiziell hieß das Verfahren nach dem Hauptangeklagten Vereinigte Staaten vs. Karl Brandt et al.

Verhandelt wurden unfreiwillige Menschenversuche, die systematische Ermordung kranker und behinderter Menschen, darunter die Aktion T4, sowie Morde für eine geplante anatomische Sammlung in Straßburg. Der Prozess sollte nicht nur einzelne Täter bestrafen, sondern zeigen, wie führende Vertreter der staatlichen medizinischen Dienste an einem verbrecherischen System mitwirkten.

Angeklagt waren 23 Personen: 20 Ärzte aus Konzentrationslagern oder staatlichen und militärischen Einrichtungen, ein Jurist und zwei Verwaltungsfachleute. Herta Oberheuser war die einzige Frau unter den Angeklagten. Sieben Angeklagte erhielten Todesurteile, fünf lebenslange Haftstrafen, vier Freiheitsstrafen zwischen 10 und 20 Jahren; sieben wurden freigesprochen.

Eine zentrale Bedeutung hatte die Abgrenzung zwischen legitimer medizinischer Forschung und verbrecherischen Experimenten. Die ergänzenden Prozessdokumente zeigen außerdem, dass Eugenik – die politische Steuerung menschlicher Fortpflanzung nach angeblichen Erbwerten – und Genozid eine wichtige Rolle spielten. Der Prozess erfasste allerdings nur einen Teil der nationalsozialistischen Medizinverbrechen.

Entstehung, Anklage und Verfahren

Unmittelbar nach Kriegsende gab es noch keine konkreten alliierten Pläne, medizinische Gräueltaten in einem eigenen Verfahren zu verfolgen. Der amerikanische Wissenschaftler und Geheimdienstmitarbeiter John Thompson machte im November 1945 auf die Menschenversuche aufmerksam und entwickelte den Begriff des „medizinischen Kriegsverbrechens“ sowie Kriterien dafür. Gleichzeitig wurden medizinische Verbrechen im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess bekannt. Im August 1946 fiel auf Grundlage des gesammelten Materials die Entscheidung für einen besonderen Ärzteprozess.

Die Anklageschrift vom 25. Oktober 1946 stützte sich auf das Kontrollratsgesetz Nr. 10 und enthielt vier Punkte:

• Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

• Kriegsverbrechen gegen feindliche Zivilisten und Kombattanten

• Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Deutsche und Angehörige nichtfeindlicher Staaten

• Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation, konkret der SS

Der erste Punkt wurde nach Prüfung der Rechtsgrundlage nicht selbstständig verhandelt. Der vierte Punkt betraf zehn Angeklagte. Alle Beschuldigten bekannten sich vor Prozessbeginn als „nicht schuldig“ und erhielten einen Rechtsbeistand ihrer Wahl.

Chefankläger war Telford Taylor, sein Stellvertreter James M. McHaney. Den Vorsitz führte Walter B. Beals; weitere Richter waren Harold L. Sebring und Johnson T. Crawford, Ersatzrichter war Victor C. Swearingen. Das Verfahren lief auf Deutsch und Englisch. Das Gericht hörte 32 Zeugen der Anklage und 53 Zeugen der Verteidigung. Es nahm 1.471 eidesstattliche Erklärungen und andere Dokumente an, davon 901 von der Verteidigung. Nach den Schlussplädoyers ab dem 14. Juli 1947 wurden am 19. Juli die Angeklagten selbst gehört. Die Urteile folgten am 20. August 1947; eine Revision war nicht zugelassen.

Menschenversuche

Die Unterdruck-, Unterkühlungs- und Meerwasserversuche im KZ Dachau wurden mit angeblichen Bedürfnissen der Luftfahrtmedizin begründet. Bei den Unterdruckversuchen von März bis August 1942 simulierte eine Kammer Fallschirmabsprünge aus Höhen bis zu 18 km, in einzelnen Fällen aus 20 oder 21 km. Der Zeuge Walter Neff schätzte die Zahl der Versuchspersonen auf 180 bis 200 und die Zahl der Toten auf 70 bis 80. Viele Todesfälle waren vom Versuchsleiter Sigmund Rascher einkalkuliert oder gezielt herbeigeführt worden.

Bei den Unterkühlungsversuchen von August 1942 bis Mai 1943 wurden Häftlinge in Eiswasser getaucht, um ihre körperlichen Reaktionen und mögliche Behandlungen zu untersuchen. Bis zu 90 Menschen starben. Die Meerwasserversuche von Juli bis September 1944 sollten klären, wie abgestürzte Piloten mit Trinkwasser versorgt werden könnten. Verglichen wurden eine wirkliche Entsalzung und sogenanntes Berka-Wasser, das nur den Salzgeschmack überdeckte. 44 Sinti und Roma wurden unter falschen Angaben aus dem KZ Buchenwald ausgewählt und nach Dachau gebracht. Für die Verurteilungen war entscheidend, dass die Teilnahme nicht freiwillig war. Eine Kommission der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin bestätigte 1948 die Unfreiwilligkeit, bestritt aber die verbrecherische Natur dieser Versuche und erklärte, niemand sei geschädigt worden.

Fleckfieber-Impfstoffversuche fanden vor allem in Buchenwald, außerdem in Natzweiler-Struthof und Sachsenhausen statt. In Buchenwald wurden ab Januar 1942 bereits bekannte Impfstoffe an 392 Menschen getestet; 89 Personen bildeten eine ungeschützte Kontrollgruppe. Insgesamt erkrankten 383 Menschen und 97 starben, darunter 40 aus der Kontrollgruppe. In Natzweiler wurden von 1943 bis zur Befreiung 1944 auch Gelbsuchtexperimente vorgenommen.

Bei den Sulfonamidversuchen im KZ Ravensbrück von Juli 1942 bis August 1943 wurden gesunde polnische Frauen benutzt, um die Behandlung von Wundinfektionen zu prüfen. Bei Infizierungsoperationen schnitt man ihnen die Waden auf und verunreinigte die Wunden mit Holz- und Glassplittern. Daneben gab es aseptische Knochen-, Muskel- und Nervenoperationen. Mehrere Frauen starben. Beteiligt waren unter anderem Karl Gebhardt, Fritz Fischer und Herta Oberheuser.

Weitere Experimente betrafen chemische Waffen: 1942/43 führten August Hirt und Otto Bickenbach im KZ Natzweiler-Struthof Versuche mit Lost, also Senfgas, und Phosgen durch. Die Darstellung dieser Medizinverbrechen im Artikel wird ausdrücklich als unvollständig und nicht durchgehend ausreichend belegt bezeichnet.

Morde im Namen von Medizin und Forschung

Für eine geplante Skelettsammlung der „Reichsuniversität Straßburg“ ermordete die SS im August 1943 in der Gaskammer des KZ Natzweiler-Struthof 86 jüdische Frauen und Männer. Bruno Beger und Hans Fleischhacker hatten die Opfer zuvor in Auschwitz-Birkenau ausgewählt. Auftraggeber waren der Anatom August Hirt und Wolfram Sievers, Geschäftsführer der SS-Wissenschaftsorganisation „Ahnenerbe“. Nach der rassistischen NS-Ideologie sollten die Skelette in einer späteren „judenfreien“ Zeit als Forschungs- und Anschauungsobjekte dienen. Die Ausstellung kam wegen technischer Probleme nicht zustande. Nach der Befreiung Straßburgs wurden 16 konservierte Leichen vollständig gefunden, die übrigen waren zerstückelt. Die später von Hans-Joachim Lang identifizierten Überreste wurden auf dem jüdischen Friedhof Strasbourg-Cronenbourg beigesetzt.

Das nationalsozialistische „Euthanasieprogramm“ war die systematische Ermordung von mehr als 100.000 behinderten und kranken Menschen durch die Zentraldienststelle T4 und weitere Einrichtungen. Grundlage waren die NS-Rassenhygiene und die Vorstellung von der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“; zusätzlich dienten kriegswirtschaftliche Überlegungen als Begründung. Ärzte bewerteten Patienten anhand kurzer Fragebögen, bei denen besonders die Arbeitsfähigkeit zählte. Opfer wurden verlegt und unter anderem mit Kohlenstoffmonoxid in Gaskammern getötet. Nach kirchlichen Protesten und dem Ende der zentral organisierten Aktion T4 im August 1941 gingen die Tötungen ab 1942 dezentral und weniger sichtbar weiter.

Der Artikel unterscheidet vier Phasen:

• Von 1939 bis 1945 wurden bei der sogenannten „Kinder-Euthanasie“ mindestens 5.000 Säuglinge und Kinder ermordet.

• 1940 und 1941 wurden über 70.000 Bewohner von Heil-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen Opfer der zentralen Aktion T4.

• Von 1942 bis 1945 wurden etwa 20.000 kranke oder nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge im Rahmen der Aktion 14f13 getötet, vor allem in Bernburg, Sonnenstein und Hartheim.

• Ebenfalls von 1942 bis 1945 wurden während der nach Karl Brandt benannten Aktion Brandt ungefähr weitere 30.000 Patienten durch überdosierte Medikamente oder gezielte Unterernährung ermordet, um Einrichtungen für Ausweichkrankenhäuser freizumachen.

Urteile, Strafvollzug und Folgen

Zum Tode verurteilt wurden Viktor Brack, Karl Brandt, Rudolf Brandt, Karl Gebhardt, Waldemar Hoven, Joachim Mrugowsky und Wolfram Sievers. Nachdem Militärgouverneur Lucius D. Clay am 22. November 1947 alle Gnadengesuche und Anträge auf Überprüfung abgelehnt hatte, wurden sie am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt.

Lebenslange Haft erhielten Fritz Fischer, Karl Genzken, Siegfried Handloser, Gerhard Rose und Oskar Schröder. Hermann Becker-Freyseng und Herta Oberheuser wurden zu jeweils 20 Jahren, Wilhelm Beiglböck zu 15 Jahren und Helmut Poppendick zu 10 Jahren verurteilt. Kurt Blome, Adolf Pokorny, Paul Rostock, Konrad Schäfer, Siegfried Ruff, Georg August Weltz und Hans-Wolfgang Romberg wurden freigesprochen. Am 31. Januar 1951 reduzierte der amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy zahlreiche Landsberger Haftstrafen. Dies beruhte laut Artikel nicht auf einer neuen Bewertung der Schuld, sondern auf veränderten politischen Bedingungen. Die meisten Verurteilten wurden in den folgenden Jahren vorzeitig entlassen. An die Auflage, nicht mehr medizinisch oder pharmazeutisch zu arbeiten, hielt sich nur Fritz Fischer.

Der Prozess wurde außergewöhnlich umfassend dokumentiert. Alexander Mitscherlich, Fred Mielke und Alice Ricciardi veröffentlichten 1949 eine Dokumentation in 10.000 Exemplaren, die zunächst nur an Ärzte verteilt wurde; eine allgemein erhältliche Ausgabe erschien 1960. Eine vollständige deutschsprachige Sammlung von Anklage-, Verteidigungs- und Wortprotokollen folgte erst 1999.

Die DDR übernahm die Ergebnisse und Beweismittel des Ärzteprozesses in späteren Verfahren gegen NS-Ärzte. Die Bundesrepublik erkannte die Nürnberger Urteile dagegen nicht an. Opfer der Menschenversuche erhielten lange keine systematische Entschädigung; noch um 1960 waren die Experimente nicht allgemein als entschädigungsfähige Verbrechen anerkannt. Teilweise entschieden Ärzte mit nationalsozialistischer Vergangenheit und diagnostischen Kategorien aus der NS-Zeit über Anträge der Opfer.

Langfristig beeinflusste der Prozess die Medizinethik. Erst seit Mitte der 1960er Jahre wurde die Urteilsbegründung unter der Bezeichnung „Nürnberger Kodex“ aufgegriffen. Im Mittelpunkt steht die informierte Einwilligung: Medizinische Eingriffe und Versuche setzen voraus, dass ein aufgeklärter Patient freiwillig zustimmt. 1996 befasste sich die IPPNW auf einer internationalen Tagung zum 50. Jahrestag mit dem Prozess und bekräftigte den Kodex in erneuerter Form als „Nürnberger Kodex 1997“.

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