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Aktion T4
Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für den systematischen Massenmord mittels Giftgas an über 70.000 Menschen mit körperlichen, …
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Bedeutung und Einordnung
„Aktion T4“ bezeichnet den systematischen Massenmord durch Giftgas an über 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen im Deutschen Reich. Er dauerte in seiner zentral organisierten Form von 1940 bis 1941 und wurde von der Zentraldienststelle T4 geleitet. „T4“ verweist auf deren Berliner Adresse Tiergartenstraße 4; die Bezeichnung selbst wurde erst nach 1945 gebräuchlich. In zeitgenössischen Quellen hieß die Aktion meist „Aktion“, „Eu-Aktion“ oder „E-Aktion.
Der nationalsozialistische Begriff „Euthanasie“ verharmloste die Morde. Die Aktion T4 war Teil der NS-Krankenmorde, denen bis Kriegsende über 200.000 Menschen zum Opfer fielen. Hinzu kamen zwischen 1939 und 1945 mindestens 5.000 ermordete Säuglinge und Kleinkinder in sogenannten Kinderfachabteilungen.
Ideologische Voraussetzungen und Opfergruppen
Die Täter begründeten die Morde mit Eugenik und „Rassenhygiene“. Eugenik meint hier die Vorstellung, durch staatliche Eingriffe die als erwünscht bewerteten Erbanlagen einer Bevölkerung zu fördern und andere zu verhindern. Der Ausdruck „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ war ein Euphemismus für die geplante Ermordung von Menschen, die als „Erb- und Geisteskranke, Behinderte und sozial oder rassisch Unerwünschte“ eingeordnet wurden.
Vorstufen waren staatliche Zwangsmaßnahmen: Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 ermöglichte erzwungene Sterilisationen. Bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert; über 6.000 Menschen starben dabei. Ab 1935 waren Schwangerschaftsabbrüche bei diagnostizierter „Erbkrankheit“ legal, und weitere Gesetze verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen.
1939 begannen Krankenmorde im besetzten Polen sowie die Kinder-„Euthanasie“. In der Erwachsenen-„Euthanasie“ wurden etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten und Heimen ermordet, darunter nach jüngerer Forschung etwa 5.000 psychisch kranke Veteranen des Ersten Weltkriegs.
Organisation und Auswahl der Opfer
Hitler beauftragte im Oktober 1939 rückdatiert auf den 1. September 1939 Philipp Bouhler und seinen Begleitarzt Karl Brandt mit der organisatorischen Durchführung. Das Schreiben sprach vom „Gnadentod“ für „unheilbar Kranke“, hatte aber keine Rechtsgültigkeit: Es war weder ein ordnungsgemäß veröffentlichter Erlass noch ein Gesetz.
Die halbstaatliche Sonderverwaltung Zentraldienststelle T4 arbeitete seit April 1940 in der Tiergartenstraße 4. Zu ihr gehörten die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ für die Erfassung, die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (Gekrat) für Transporte, die „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“ als Arbeitgeberin und die „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ für Kosten.
Anstalten mussten Meldebögen über Patienten ausfüllen, unter anderem zu Diagnose, Aufenthaltsdauer und Arbeitsfähigkeit. Als Kriterien galten beispielsweise Schizophrenie, Epilepsie, Demenz, eine Aufenthaltsdauer von mehr als fünf Jahren, zugeschriebene Kriminalität sowie Staatsangehörigkeit oder angebliche „rassische“ Herkunft. 40 T4-Gutachter entschieden nur nach Aktenlage: Rot „+“ bedeutete „Töten“, blau „–“ „Weiterleben“, „?“ Unentschiedenheit. Drei Gutachter und anschließend Obergutachter trafen die Entscheidung, ohne die Betroffenen gesehen zu haben.
Tötungsanstalten und Ablauf
Zwischen 1939 und 1941 bestanden sechs T4-Tötungsanstalten: Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Die Opfer wurden mit den als „graue Busse“ bekannten Fahrzeugen zunächst direkt, später oft über mindestens 25 Zwischenanstalten transportiert. Zwischenanstalten erleichterten Transporte, schufen Platz und dienten der Geheimhaltung. Angehörige erfuhren von Verlegungen oft nicht oder zu spät; Besuche waren untersagt.
In den Tötungsanstalten wurden Menschen entkleidet, fotografiert, vermessen und ärztlich vorgeführt. Gaskammern waren zur Täuschung mit Brauseköpfen versehen. Meist wurden 30 oder mehr Menschen zugleich mit Kohlenstoffmonoxid vergast; der Arzt ließ das Gas in der Regel etwa 20 Minuten einströmen. Danach verbrannte man die Leichen in Krematorien und entfernte Goldkronen, deren Material über T4 an die Degussa ging.
Standesämter stellten gefälschte Todesurkunden mit erfundenen natürlichen Todesursachen aus. Angehörige erhielten Urnen und mussten Kosten bezahlen; Kostenträgern wurden Pflegeleistungen berechnet, obwohl die Menschen häufig sofort nach der Ankunft ermordet worden waren.
Opferzahlen, Protest und Fortsetzung
Die Hartheimer Statistik nennt für die Vergasungen bis zum 1. September 1941 insgesamt 70.273 Opfer: 9.839 in Grafeneck, 9.772 in Brandenburg, 8.601 in Bernburg, 18.269 in Hartheim, 13.720 in Sonnenstein und 10.072 in Hadamar. Die Zahlen sind teilweise abweichend überliefert: Die Gedenkstätte Grafeneck nennt 10.500 bis 11.000 Opfer, das Schwurgericht Tübingen 1949 die Zahl 10.654. Die Gedenkstätte Hadamar nennt für die Gaskammer vom 13. Januar bis 24. August 1941 10.122 Opfer.
Eltern, einzelne Heimmitarbeiter, Kirchenvertreter und der Richter Lothar Kreyssig protestierten. Kreyssig erstattete 1940 gegen Bouhler Anzeige wegen Mordes und untersagte Verlegungen seiner Mündel; er wurde in den Ruhestand versetzt. Am 24. August 1941 ordnete Hitler mündlich das Ende der zentralen Erwachsenen-„Euthanasie“ in den sechs Anstalten an. Öffentliche Proteste, besonders jene von Clemens August Graf von Galen, und der Verlust der Geheimhaltung gelten als wichtige Gründe, nach Götz Aly jedoch nicht als alleinige Ursache.
Die Morde endeten nicht: Kinder-„Euthanasie“ und dezentrale Tötungen durch Nahrungsentzug oder Medikamente wurden fortgesetzt. Bei der „Aktion 14f13“ ermordete man etwa 20.000 kranke oder nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge. Die „Aktion Brandt“ führte ab 1943 durch Überdosierungen und Unterernährung zur Ermordung weiterer etwa 30.000 Menschen.
Folgen, Strafverfolgung und Erinnerung
Personal aus T4-Anstalten wurde auch für weitere NS-Verbrechen eingesetzt. Über 100 Beschäftigte bildeten Fachpersonal für die Fortsetzung der Krankenmorde und für die „Endlösung der Judenfrage“, insbesondere die „Aktion Reinhardt“. Diese führte 1942/43 zur Tötung von etwa 1,7 bis 1,9 Millionen Juden in Belzec, Sobibor und Treblinka.
Frühe Nachkriegsprozesse verhängten teils harte Strafen. Ab 1948/49 bewerteten Gerichte die Verantwortung vieler Angeklagter milder; Prozesse endeten oft mit geringen Strafen oder Freisprüchen. Von 438 bis 1999 eingeleiteten „Euthanasie“-Strafverfahren endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreiche Freisprüche.
Am historischen Ort Tiergartenstraße 4 eröffnete am 2. September 2014 ein zentraler Gedenk- und Informationsort. Gedenkstätten und Lernorte gibt es auch in den früheren Tötungsanstalten und vielen psychiatrischen Kliniken. Das „Denkmal der Grauen Busse“ wurde seit 2008 zeitweise an verschiedenen Orten aufgestellt. 2010 bat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde die Opfer und Angehörigen um Verzeihung für das von deutscher Psychiatrie verursachte Leid und für das spätere Schweigen, Verharmlosen und Verdrängen.