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Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern

Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern waren zahlreiche medizinische Experimente von Ärzten und Wissenschaftlern, die vor allem …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und ethischer Maßstab
  2. 2. Versuche in den Konzentrationslagern
  3. 3. Wissenschaft und Nutznießer
  4. 4. Juristische Aufarbeitung
  5. 5. Entschädigung und Opferdokumentation

Gegenstand und ethischer Maßstab

Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern waren zahlreiche medizinische Experimente, die Ärzte und Wissenschaftler vor allem während des Zweiten Weltkriegs an KZ-Insassen durchführten. Die Betroffenen stimmten nicht zu; ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben wurden nicht berücksichtigt. Die Verbrechen wurden im Nürnberger Ärzteprozess behandelt und waren Anlass für den Nürnberger Kodex medizinischer Ethik.

Die Humanmedizin benötigt Versuchspersonen etwa für chirurgische und pharmazeutische Zwecke. International wurden vor und während des Nationalsozialismus neben freiwilligen Probanden auch Strafgefangene, behinderte Menschen in geschlossenen Anstalten und entrechtete Randgruppen herangezogen.

In Deutschland führte das Lübecker Impfunglück 1930 zu einer stärkeren Befassung mit medizinischen Versuchen am Menschen. Der Reichsgesundheitsrat verabschiedete 1931 die Richtlinien für neuartige Heilbehandlung und die Vornahme wissenschaftlicher Versuche. Danach waren Versuche bei fehlender Einwilligung „unter allen Umständen unzulässig“. Ebenfalls unzulässig waren Versuche an Sterbenden, durch Tierversuche ersetzbare Versuche sowie gefährdende Versuche an Personen unter 18 Jahren. Spätestens mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden diese Regeln nicht mehr beachtet.

Versuche in den Konzentrationslagern

Im Mai 1941 verlangte der KZ-Arzt Sigmund Rascher in einem Brief an Heinrich Himmler „optimale Forschungsbedingungen“ im KZ Dachau. Er bezeichnete Häftlinge als „Menschenmaterial“ und begründete Menschenversuche mit der Höhenflugforschung. Knapp neun Monate später begann er in Dachau mit Experimenten.

KZ-Ärzte nutzten die Lager ab spätestens 1941 für unterschiedliche Versuchsreihen. Josef Mengele prüfte unter anderem die Schmerzempfindlichkeit von Zwillingen, indem er sie ohne Narkose operierte. Weitere Versuche betrafen Meskalin und andere halluzinogene Substanzen, die Überlebenschancen in gekühlten Wasserbecken und Druckkammern, Impfstoffe gegen Fleckfieber sowie die Auswirkungen von Gasbrand. Für Impfstoffversuche wurden Häftlinge gezielt mit Fleckfieber im KZ Buchenwald und im KZ Natzweiler oder mit Malariasporozoiten infiziert.

Ab Ende 1944 ließen Reichsluftwaffe und Kriegsmarine an Sinti und Roma aus Konzentrationslagern untersuchen, wie Menschen in Seenot überleben können. Vier Gruppen erhielten kein Wasser, reines Salzwasser, Salzwasser mit Süßwassergeschmack oder Salzwasser mit reduziertem Salzgehalt. Folgen waren extremer Durst, Krämpfe und Delirium. Der Lagerarzt Karl Gebhardt erklärte 1947 im Nürnberger Ärzteprozess, das Dritte Reich habe ihm auf ärztlichem Gebiet „eine große Chance gegeben“, die er genutzt habe.

Wissenschaft und Nutznießer

Ältere Arbeiten bezeichneten die Menschenversuche häufig als „Pseudo-Wissenschaft“. Neuere Forschung bezweifelt jedoch, dass ihre moralische Verwerflichkeit automatisch bedeutet, sie seien unwissenschaftlich gewesen. Der Historiker Michael Grüttner betont, viele Beteiligte hätten die üblichen akademischen Qualifikationen besessen. Der entscheidende Unterschied zu anderen Wissenschaftlern sei ihre Bereitschaft gewesen, ethische Grenzen zu missachten, die vor 1933 die Forschung begrenzt hatten.

Von den Lagerexperimenten profitierten Militär, Wissenschaft, SS und Pharmaindustrie; sie gaben teilweise Versuche konkret in Auftrag. Josef Mengele arbeitete eng mit dem Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik zusammen. Er sandte diesem Institut regelmäßig Präparate zur Auswertung und führte gezielt Menschenexperimente für ein Forschungsprojekt seines Leiters Otmar Freiherr von Verschuer zur Suche nach einem Anti-Fleckfieber-Serum durch.

Juristische Aufarbeitung

Jüdische Vereinigungen, nationaler Widerstand und Untergrundorganisationen wie der Polnische Untergrundstaat begannen früh mit der Beweissicherung und Dokumentation nationalsozialistischer Verbrechen. Dazu gehörte auch der erste Massenversuch mit Zyklon B in Auschwitz an 600 sowjetischen Kriegsgefangenen. Neun Londoner Exilregierungen gründeten 1943 die United Nations War Crimes Commission (UNWCC). Sie sollte Beweise sichern, Täterlisten zusammenstellen, Regierungen berichten und Strafprozesse wegen Kriegsverbrechen vorbereiten. Die Strafandrohung sollte weitere Morde, Misshandlungen und unmenschliche Handlungen gegen Zivilisten und Kriegsgefangene verhindern.

Das Londoner Statut vom 8. August 1945 fasste die Straftaten für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Hauptkategorien zusammen. Die International Scientific Commission for the Investigation of Medical War Crimes untersuchte den Komplex der medizinischen Versuche. Die angenommene Zahl der durch deutsche KZ-Ärzte verursachten Menschenopfer liegt bei über 3000. Im Nürnberger Ärzteprozess standen 20 Ärzte, zwei Verwaltungsfachleute und ein Jurist vor Gericht; auch viele KZ-Prozesse behandelten medizinische Versuche und einzelne Täter.

Viele verantwortliche Mediziner setzten ihre Karriere nach dem Ende des „Dritten Reichs“ dennoch ohne strafrechtliche Folgen fort. Die Vereinigten Staaten, in geringerem Umfang auch England und die Sowjetunion, nutzten später Erfahrungen und Versuchsergebnisse. Im Projekt Paperclip wurden noch vor Beginn der Nürnberger Prozesse Wissenschaftler der Luft- und Raumfahrt sowie KZ-Mediziner in die Vereinigten Staaten gebracht; einige arbeiteten dort lange weiter in der Forschung.

Entschädigung und Opferdokumentation

Der Prozess der Wiedergutmachung wird hinsichtlich seiner Leitmotive und Wirksamkeit kontrovers beurteilt. Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung von 1951 schuf für bestimmte Opfer eine Härteregelung als einmalige Fürsorgeleistung. Sie betraf unter anderem Personen, die nicht wegen politischer Gegnerschaft, Rasse, Glauben oder Weltanschauung geschädigt worden waren oder gesetzliche Wohnsitz-, Stichtags- oder Antragsvoraussetzungen des Bundesentschädigungsgesetzes nicht erfüllten.

1959 folgte eine Wiedergutmachung für polnische Betroffene. 1960 beschloss die Bundesregierung bilaterale Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten; darauf folgten Globalabkommen mit Jugoslawien 1961/63, der Tschechoslowakei 1969, Ungarn 1971 und Polen 1972. Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft wurde im Jahr 2000 eingerichtet und entschied 2005 über den letzten Antrag. Eine Entschädigung für den körperlichen und seelischen Schaden der Opfer wurde nicht geleistet.

2025 wurde eine Online-Datenbank aktiviert, die Opferbiografien darstellt.

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