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Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus

Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus umfassen die systematische Ermordung von etwa 216.000 überwiegend stationär untergebrachten Menschen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern des Verbrechens
  2. 2. Ideologie und Motive
  3. 3. Gesetze, Erfassung und Tötungsapparat
  4. 4. Ausweitung und Mordformen
  5. 5. Öffentlichkeit, Protest und Forschung
  6. 6. Strafverfolgung und Erinnerung

Kern des Verbrechens

Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus waren die systematische Ermordung von etwa 216.000 überwiegend stationär untergebrachten Menschen mit vermeintlich unheilbaren körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen. Sie begannen 1939 im nationalsozialistischen Deutschland und wurden auch in annektierten und besetzten Gebieten durchgeführt. Die Nationalsozialisten bezeichneten die Tötungen beschönigend als „Euthanasie“ oder „Gnadentod“. Tatsächlich handelte es sich um Mord an Menschen, die nach der NS-Ideologie als „lebensunwert“ galten.

Als Grundlage diente ein auf den 1. September 1939 datierter Auftrag Adolf Hitlers an Philipp Bouhler, den Chef der Kanzlei des Führers, und Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt. Darin hieß es, namentlich zu bestimmende Ärzte sollten so ermächtigt werden, dass „unheilbar Kranken“ bei „kritischster Beurteilung“ ihres Zustands der „Gnadentod“ gewährt werden könne. Eine gesetzliche Grundlage gab es nicht: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen blieben auch im Nationalsozialismus nach dem Reichsstrafgesetzbuch strafbar.

Die wichtigsten Formen waren die „Kinder-Euthanasie“, die „Aktion T4“, spätere dezentrale Tötungen durch Hunger, Medikamente, Misshandlung oder Vernachlässigung, die „Aktion 14f13“ gegen kranke oder nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge sowie die „Aktion Brandt“. Obwohl 1941 offiziell ein Stopp der zentralen Tötungen angeordnet wurde, gingen die Morde weiter, besonders ab 1942/43 durch Hungerkost, Überdosierungen von Medikamenten und Verlegungen in Anstalten mit hoher Sterblichkeit.

Ideologie und Motive

Die Motive der Krankenmorde kamen aus mehreren Bereichen. Zentral war die nationalsozialistische Rassenhygiene. Rassenhygiene bedeutete in der NS-Ideologie den Versuch, die Bevölkerung nach angeblich erbbiologischen Kriterien zu „verbessern“ und Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten auszugrenzen. Vorläufer lagen in eugenischen Ideen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Eugenik bezeichnete Vorstellungen, menschliche Vererbung politisch und medizinisch steuern zu können. Autoren wie Francis Galton, Alfred Ploetz, Karl Binding und Alfred Hoche lieferten Begriffe und Argumente, die später in der NS-Zeit radikalisiert wurden.

Rassismus und Antisemitismus spielten ebenfalls eine wichtige Rolle. Jüdische Anstaltsinsassen „nicht deutschen oder artverwandten Blutes“ wurden ab 1940 ermordet, unabhängig von einer medizinischen Diagnose. Auch Langzeitpatienten, Vorbestrafte, als „Zigeuner“ bezeichnete Menschen und Ausländer, besonders nichteuropäischer Herkunft, waren von tödlicher Selektion betroffen.

Hinzu kamen kriegswirtschaftliche Gründe. Im Zweiten Weltkrieg sollten Betten für Lazarette und Krankenhäuser frei werden. Bombenschäden und Lebensmittelknappheit verschärften den Druck. Verantwortliche stellten kranke Menschen als „Last“ dar, die Pflegekosten verursachten und Nahrung verbrauchten. Auch medizinische Forschung war ein Motiv: Gehirne und andere Körperteile Ermordeter wurden für neurologische Untersuchungen genutzt; Patienten wurden für Experimente zu Infektionskrankheiten, Impfstoffen oder Medikamenten missbraucht. Familiäre Probleme konnten ebenfalls zu Einweisungen führen, während Angehörige manchmal versuchten, gefährdete Personen aus Anstalten herauszuholen.

Gesetze, Erfassung und Tötungsapparat

Vor den Morden standen Maßnahmen zur „Bekämpfung von Erbkrankheiten“. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 trat am 1. Januar 1934 in Kraft und ermöglichte Zwangssterilisationen. Als „erbkrank“ galten nach dem Gesetz unter anderem Menschen mit angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung und Huntingtonsche Chorea. Auch schwerer Alkoholismus konnte zur Unfruchtbarmachung führen. Insgesamt wurden bis zu 400.000 Männer und Frauen zwangssterilisiert; über 6.000 Menschen starben dabei.

Ab August 1939 mussten Hebammen und Ärzte Kinder melden, die verdächtig waren, mit schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein. Dazu zählten unter anderem Idiotie, Mongolismus, Mikrocephalie, schwerer Hydrocephalus, schwere Missbildungen und Lähmungen. Zwischen 1939 und 1945 wurden in sogenannten Kinderfachabteilungen mindestens 5.000 geistig oder körperlich beeinträchtigte Säuglinge und Kleinkinder getötet.

Für Erwachsene wurde mit Meldebögen gearbeitet. Heil- und Pflegeanstalten sollten Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit machen. Betroffen waren unter anderem Menschen mit Schizophrenie, Epilepsie, Encephalitis, Schwachsinn, Paralyse, Chorea Huntington, seniler Demenz oder anderen neurologischen Endzuständen, wenn sie nicht oder nur mechanisch arbeiten konnten. Auch Menschen mit mehr als fünf Jahren Anstaltsaufenthalt, kriminelle „Geisteskranke“, Nichtdeutsche und Menschen, die nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren, wurden erfasst.

Die zentrale Mordaktion wurde später als „Aktion T4“ bekannt, nach der Tiergartenstraße 4 in Berlin, wo die Organisationszentrale lag. Zwischen 1939 und 1941 entstanden sechs Tötungsanstalten mit Gaskammern: Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Zwischenanstalten dienten der Verschleierung von Todesort und Todeszeitpunkt. Laut der sogenannten Hartheimer Statistik wurden zwischen 1940 und dem 1. September 1941 insgesamt 70.273 Menschen durch Gas ermordet. Am 24. August 1941 wurde ein von Hitler angeordneter „Euthanasie-Stopp“ verfügt, der die Morde jedoch nicht beendete.

Ausweitung und Mordformen

Nach dem offiziellen Stopp der zentralen Vergasungen gingen die Krankenmorde dezentral weiter. Diese Phase wird oft als „wilde Euthanasie“ bezeichnet. Menschen wurden durch gezielte Unterernährung, Misshandlung, Vernachlässigung oder Medikamente wie Luminal und Scopolamin getötet. Der bayerische Hungerkost-Erlass vom 30. November 1942 gab solchen Praktiken nachträglich einen scheinbaren Anschein von Rechtmäßigkeit. In einigen Anstalten waren Formen der Hunger-Euthanasie schon vor 1939 angewandt oder vorbereitet worden.

Die „Aktion 14f13“ richtete sich gegen kranke und „nicht mehr arbeitsfähige“ KZ-Häftlinge. Sie begann im April 1941 und nutzte ehemalige Tötungsanstalten der „Aktion T4“, besonders Bernburg, Sonnenstein und Hartheim. Etwa 20.000 Häftlinge wurden zwischen 1941 und 1944 ermordet. Ab einem Befehl vom 11. April 1944 entschieden nicht mehr Ärztekommissionen anhand von Meldebögen, sondern vor allem Lagerverwaltungen und Lagerärzte über die Auswahl.

Die „Aktion Brandt“ begann ab 1943. Wegen des zunehmenden Luftkriegs wurden Heil- und Pflegeanstalten für Ausweichkrankenhäuser gebraucht. Patienten wurden in besondere Anstalten verlegt und dort durch überdosierte Medikamente oder Verhungernlassen getötet. Diese Aktion bedeutete die Ermordung von etwa 30.000 Menschen.

Auch in besetzten Gebieten wurden Patienten ermordet. In Polen begann der Massenmord an Psychiatriepatienten schon 1939; insgesamt fielen dort etwa 15.000 Menschen in 20 Anstalten der „Euthanasie“ zum Opfer. Das Sonderkommando Lange ermordete 1939/40 mehr als 6.000 polnische und deutsche Patienten mit Gaswagen. In der Sowjetunion gab es laut Artikel keine systematische Mordaktion an Kranken, aber zahlreiche besonders jüdische behinderte und kranke Menschen wurden erschossen, vergiftet oder dem Hunger ausgesetzt. Auch im Baltikum, im Sudetenland und Protektorat Böhmen und Mähren, in Frankreich, den Niederlanden und Italien gab es unterschiedliche Formen von Verfolgung, Vernachlässigung, Erfassung oder Mord; die europäische Dimension ist laut Artikel nur punktuell erforscht.

Öffentlichkeit, Protest und Forschung

Die Tötungen blieben nicht vollständig geheim. Eltern der Betroffenen, einige Heimleiter und Mitarbeitende protestierten. Von katholischer Seite wandten sich unter anderem Clemens August Graf von Galen, Konrad Graf von Preysing, Bernhard Lichtenberg und Antonius Hilfrich gegen die Morde. Von evangelischer Seite protestierten unter anderem Paul Gerhard Braune, Theophil Wurm, Friedrich von Bodelschwingh und Hermann Gocht. Als einziger deutscher Richter prangerte Lothar Kreyssig die Euthanasiemorde an. Er erstattete Anzeige gegen Philipp Bouhler wegen Mordes und verbot die Verlegung seiner Mündel ohne Zustimmung; er wurde in den Ruhestand versetzt.

Den Alliierten war die Aktion ab 1940 bekannt. Die Royal Air Force warf im September 1941 Flugblätter über dem Deutschen Reich ab, in denen über die Morde berichtet wurde. Nach Ansicht des Historikers Götz Aly wurden der Bruch der Geheimhaltung und die Unruhe in der Bevölkerung von den Verantwortlichen mit Sorge registriert.

Die wissenschaftliche und öffentliche Aufarbeitung dauerte lange. 1948 erschien Alice Ricciardis Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses. Ernst Klee erforschte seit den 1970er Jahren die „Aktion T4“ und machte das Thema stärker öffentlich bekannt. Sein Buch „Euthanasie“ im NS-Staat – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von 1983 gilt als Standardwerk. Nach 1990 wurden rund 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle in Beständen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR entdeckt, was neue systematische Forschung ermöglichte. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde begann erst 2010 mit einer intensiveren Aufarbeitung ihrer Geschichte.

Strafverfolgung und Erinnerung

Unmittelbar nach dem Krieg wurden einige Verantwortliche in Prozessen der Siegermächte hart bestraft. Viktor Brack und Karl Brandt wurden im Nürnberger Ärzteprozess zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 hingerichtet. Philipp Bouhler hatte am 10. Mai 1945 Suizid begangen. Frühe Gerichte werteten die Taten als Mord und wiesen Rechtfertigungen zurück.

Ab 1948/49 änderte sich die Rechtsprechung in deutschen Gerichten. Viele Angeklagte wurden eher als Gehilfen statt als Täter behandelt und erhielten mildere Strafen oder wurden freigesprochen. Spätere Verfahren in den 1970er und 1980er Jahren scheiterten häufig an Verhandlungsunfähigkeit, geringen Strafen, Freisprüchen oder Begnadigungen. Von 438 bis 1999 eingeleiteten „Euthanasie“-Strafverfahren endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter auch Freisprüche. Der Artikel nennt an anderer Stelle 638 Verfahren; damit werden unterschiedliche Angaben sichtbar.

Seit 1987 setzte sich der von Klara Nowak gegründete Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten für Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer und Angehörigen ein. An den historischen Orten, besonders den sechs T4-Tötungsanstalten, entstanden Gedenkstätten, Ausstellungen und Lernorte. In Berlin wurde am Ort Tiergartenstraße 4 ein nationaler Gedenk- und Informationsort eröffnet; die Eröffnung erfolgte am 2. September 2014.

Am 29. Januar 2025 erkannte der Deutsche Bundestag die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisation ausdrücklich als Verfolgte des NS-Regimes an. Der Beschluss nennt schätzungsweise 300.000 ermordete Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, etwa 400.000 Zwangssterilisationen und mindestens 5.000 ermordete physisch und psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Außerdem sollen Patientenakten und Täterunterlagen archiviert, digitalisiert und konserviert sowie Gedenkstätten dauerhaft unterstützt werden.

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