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Montesquieu

Über Gewaltenteilung · „Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Leben und Hauptwerke
  2. 2. Gesetze, Gesellschaft und menschliches Handeln
  3. 3. Regierungsformen und ihre Prinzipien
  4. 4. Staatsgröße, Wirtschaft und Handel
  5. 5. Mäßigung, Toleranz und Gewaltenteilung
  6. 6. Bedeutung und Wirkung

Leben und Hauptwerke

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, wurde am 18. Januar 1689 auf Schloss La Brède bei Bordeaux getauft und starb am 10. Februar 1755 in Paris. Er war ein französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker der Aufklärung. Als bedeutender politischer Philosoph und Mitbegründer der modernen Geschichtswissenschaft wirkte er auch auf die spätere Soziologie ein.

Montesquieu studierte von 1705 bis 1708 Jura in Bordeaux. Von 1716 bis 1726 war er Président à mortier am Parlement de Bordeaux, dem höchsten regionalen Gerichtshof. Daneben beschäftigte er sich mit Geschichte, Wirtschaft, Religion und Politik. 1716 wurde er in die Académie de Bordeaux aufgenommen. Nach dem Verkauf seines Richteramtes lebte er vorwiegend als Schriftsteller und Denker. 1728 wurde er Mitglied der Académie française und unternahm anschließend eine dreijährige Reise durch deutsche und italienische Staaten, die niederländischen Generalstaaten und besonders England. Dort lernte er das parlamentarische Regierungssystem kennen, das seine politische Theorie stark prägte.

Berühmt wurde er 1721 mit dem anonym erschienenen Briefroman Persische Briefe. Zwei fiktive Perser betrachten darin die kulturellen, religiösen und politischen Verhältnisse Europas, vor allem Frankreichs, aus der Sicht von Fremden. Themen sind unter anderem Religion, Priestertum, Sklaverei, Polygamie und die Benachteiligung von Frauen. Diese Außenperspektive soll einen kritischen Blick auf die eigene Gesellschaft ermöglichen.

In Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niedergangs untersuchte Montesquieu den Aufstieg und Verfall des Römischen Reiches. Er erklärte geschichtliche Vorgänge nicht durch göttliche Vorsehung, sondern durch natürliche, politische und gesellschaftliche Bedingungen. Sein Hauptwerk Vom Geist der Gesetze erschien 1748 nach zwölfjähriger Arbeit. Es untersucht, wodurch Regierungs- und Rechtssysteme geprägt werden, und entwickelt Grundsätze einer gemäßigten politischen Ordnung. Das Werk wurde heftig angegriffen und 1751 von der katholischen Kirche auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt, auf dem es bis 1967 blieb. Montesquieu starb 1755 an einer Infektion, nachdem er in seinen letzten Jahren zunehmend erblindet war.

Gesetze, Gesellschaft und menschliches Handeln

Montesquieu wollte allgemeine Zusammenhänge in Geschichte und Politik erkennen, ohne die Unterschiede zwischen einzelnen Gesellschaften zu übergehen. Nach seinem kulturrelativistischen Ansatz entstehen die Gesetze eines Landes nicht beliebig. Sie hängen unter anderem von seiner Größe, Geographie, seinem Klima, seinen Bodenschätzen, seinen Wirtschafts- und Sozialstrukturen, seiner Religion sowie seinen Sitten, Gebräuchen und geschichtlichen Erfahrungen ab.

Aus diesen miteinander verbundenen Faktoren entsteht der „allgemeine Geist“ („esprit général“) eines Volkes. Der „Geist“ seiner Gesetze muss diesem entsprechen. Die Gesamtheit der Gesetze ist daher Ausdruck des natürlichen Umfeldes, der Geschichte und des „Charakters“ eines Volkes. In einer frühen Studie bezeichnete Montesquieu Europa als „une grande république“, also als ein Ganzes aus voneinander abhängigen Mächten.

Seine Handlungstheorie untersucht sowohl die Freiheit als auch deren Grenzen. Menschen handeln nie unabhängig von den gesellschaftlichen und historischen Bedingungen, die sie vorfinden. Montesquieu verglich ihre Lage mit Fischen in einem gewaltigen Netz, die nicht bemerken, dass sie darin gefangen sind. Völlige Freiheit ist deshalb für ihn eine Illusion. Politik kann Entwicklungen dennoch beeinflussen, besonders durch Gesetze und Institutionen, die menschliche Leidenschaften begrenzen oder in gesellschaftlich nützliche Bahnen lenken.

Ein Beispiel ist das Machtstreben: Es lässt sich nicht einfach abschaffen, kann aber durch eine kluge Verfassung kontrolliert werden. Auch Ehrgeiz, Habgier, Eitelkeit, Egoismus und Ruhmsucht können in einer konstitutionellen Monarchie durch feste Regeln so gelenkt werden, dass sie trotz eigennütziger Motive zum allgemeinen Wohl beitragen. Freiheit bedeutet bei Montesquieu daher nicht, alles tun zu können, was man will, sondern vor allem das zu erfüllen, was nötig ist und wozu man verpflichtet ist.

Regierungsformen und ihre Prinzipien

Montesquieu unterscheidet drei Hauptformen politischer Herrschaft: Republik, Monarchie und Despotie. Entscheidend ist nicht nur, wer regiert, sondern welches Prinzip – also welches grundlegende Motiv oder welche Leidenschaft – das Handeln der Menschen bestimmt. Republiken werden durch Tugend, Monarchien durch Ehre und Despotien durch Furcht geprägt. Republik und konstitutionelle Monarchie können gemäßigte Ordnungen sein; Absolutismus und andere Formen der Despotie beruhen dagegen auf Gewaltherrschaft.

In der Republik bedeutet Tugend politisch die „Liebe zum Vaterland, das heißt die Liebe zur Gleichheit“. Die Bürger müssen das öffentliche Interesse vor das eigene stellen, einander respektieren und Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen. Montesquieu unterscheidet demokratische Republiken, in denen das ganze Volk an wichtigen Entscheidungen und der Vergabe von Ämtern beteiligt ist, und aristokratische Republiken, die von einer politischen Klasse getragen werden. In einer aristokratischen Republik muss sich diese Klasse durch besondere Mäßigung und Gerechtigkeit gegenüber den Beherrschten auszeichnen.

Die Monarchie beruht auf gesellschaftlicher Ungleichheit. Monarch, Geburtsadel, Stände, Provinzen und Städte besitzen jeweils einen bestimmten Platz. Ihr leitendes Prinzip ist die Ehre: Die Menschen streben nach Ansehen und Prestige. Gesetze und Institutionen begrenzen dieses eigennützige Streben und lenken es zum allgemeinen Wohl. Die Mäßigung geht hier nicht hauptsächlich von der Tugend der Bürger aus, sondern wird durch die politische Ordnung von außen erzeugt. Montesquieu bevorzugt die parlamentarische Monarchie nach englischem Muster, in der die Macht verteilt und rechtlich begrenzt ist.

In der Despotie bestimmt Furcht das Verhalten des Volkes, der Amtsträger und sogar des Despoten. Weil der Wille des Herrschers als oberstes Gesetz gilt, fehlt Rechtssicherheit. Leben, Besitz, Familie und Ämter sind jederzeit bedroht; auch der Despot kann durch eine Palastrevolte gestürzt werden. Das Regime ist deshalb grundsätzlich maßlos und instabil. Eine gewisse Begrenzung besteht nur dort, wo Sitten, Gewohnheiten oder religiöse Überzeugungen stärker sind als die Macht des Tyrannen.

Staatsgröße, Wirtschaft und Handel

Die geeignete Verfassung hängt nach Montesquieu auch von der Größe des Staatsgebietes ab. Republiken sind vor allem auf kleinen Territorien möglich. Zu ihrer Stabilität benötigen sie einfache Institutionen, relative Armut, strenge Sitten, genau geregelte Wahlen, klar verteilte Zuständigkeiten sowie Respekt vor den Amtsträgern. Senat und Volksversammlungen können Bestandteile einer solchen Ordnung sein.

Monarchien können größere Gebiete umfassen. Der König teilt Regierung und Verwaltung mit Adel und Ständen; eine machtverteilende Verfassung regelt deren Repräsentation. Dezentralisierung und lokale Vielfalt können dabei Freiheiten sichern. Wächst eine Monarchie jedoch übermäßig, kann sie zur Despotie werden. Große Despotien werden durch vollständig abhängige Beauftragte verwaltet. Deren Macht kann der Herrscher ebenso schnell zurücknehmen, wie er sie übertragen hat. Die Verfassung eines solchen Unrechtsstaates besteht letztlich nur im schwankenden Willen des Despoten.

Eine gemäßigte Monarchie fördert nach Montesquieu Handel und freies Gewerbe, während die Unsicherheit der Despotie das Wirtschaftsleben zerstört. Wenn Eigentum jederzeit beschlagnahmt werden kann, fehlen langfristige Planung und Investitionen. Besitz und Ersparnisse werden verborgen, Kredite heimlich vergeben, Wucher und Schattenwirtschaft entstehen. Es gibt keinen freien Handel, und wirtschaftliches Handeln richtet sich fast nur nach kurzfristigen Bedürfnissen.

Montesquieu wendet sich gegen aus seiner Sicht sinnlose Handelsbeschränkungen. Freier Handel steigert den Wohlstand, mildert Vorurteile und fördert Frieden, weil handelnde Völker durch Kauf und Verkauf voneinander abhängig werden. Zugleich warnt er vor einem übermäßigen „Handelsgeist“: Wenn alles nach Geldwert bewertet wird, kann der Bürgersinn leiden. Dann werden selbst menschliche Pflichten und sittliche Tugenden nur noch gegen Bezahlung erfüllt. Der entsprechende Abschnitt des Artikels wird allerdings als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet.

Mäßigung, Toleranz und Gewaltenteilung

Montesquieu warnt vor extremen Regierungsformen und vor schnellen, unbedachten Eingriffen in eine Gesellschaft. Verfassungsregeln, Strafgesetze, Zivilrecht, religiöse Vorschriften, Sitten und Gewohnheiten seien eng miteinander verflochten. Wer einen Bestandteil unüberlegt verändert, gefährdet Regierung und Gesellschaft. Der langsam entstandene „allgemeine Geist“ eines Volkes kann beeinflusst, aber nicht vollständig umgestaltet werden. Montesquieu tritt deshalb für stabile, gemäßigte Ordnungen ein, die den Bürgern begrenzte Freiheit ermöglichen.

Religiöse Toleranz setzt für ihn eine geschützte öffentliche Ordnung voraus. Bestehen mehrere Religionen nebeneinander, soll die Regierung ihr friedliches Zusammenleben regeln. Glaubensstreitigkeiten sollen grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt werden; religiöse Frevel könne man dem beleidigten Gott überlassen. Strafen dürfen nur öffentliche Güter schützen. Montesquieu lehnt deshalb auch die Verfolgung Homosexueller und die Bestrafung anderer Verhaltensweisen ab, sofern sie die öffentliche Ordnung nicht stören.

Das bekannteste Mittel gegen Machtmissbrauch ist die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative. Die Legislative erlässt Gesetze, die Exekutive führt öffentliche Beschlüsse aus und regiert, die Judikative entscheidet über Verbrechen und private Streitfälle. Freiheit besteht nur, wenn diese Gewalten in einem gemäßigten Regierungssystem voneinander getrennt sind. Sind Gesetzgebung und Regierung in derselben Hand, fehlt Freiheit. Ist die Rechtsprechung mit der Gesetzgebung verbunden, wird der Richter selbst zum Gesetzgeber; ist sie mit der Exekutive verbunden, erhält er die Zwangsgewalt eines Unterdrückers. Übt dieselbe Person oder Körperschaft alle drei Gewalten aus, ist alles verloren.

Da jeder Mensch mit Macht dazu neigt, sie zu missbrauchen, muss nach Montesquieus Grundsatz „die Macht der Macht Grenzen“ setzen („Que le pouvoir arrête le pouvoir“). Er ergänzt damit John Lockes Trennung von Legislative und Exekutive um die Judikative. Außerdem befürwortet er ein Zweikammerparlament mit einem aristokratischen Oberhaus, um sowohl eine monarchische Tyrannei als auch eine republikanische „Pöbelherrschaft“ zu verhindern. Ob seine Theorie bereits ein demokratisches Staatswesen begründete oder vor allem die früheren Mitspracherechte des Adels und der Parlements wiederherstellen sollte, ist umstritten.

Bedeutung und Wirkung

Montesquieus Bedeutung liegt vor allem in seiner Verbindung von Geschichtsphilosophie, Gesellschaftsanalyse und Verfassungstheorie. Er erklärte politische Ordnungen aus natürlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen und gilt deshalb als Vorläufer moderner Sozialwissenschaften und der Milieutheorie. Gleichzeitig entwickelte er ein bis heute grundlegendes Modell zur rechtlichen Begrenzung politischer Macht.

Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde 1755 in der Verfassung der kurzlebigen Republik Korsika unter Pascal Paoli aufgegriffen. Dauerhafte Wirkung entfaltete es in der 1787 in Kraft getretenen Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. In der französischen Verfassung von 1791 kam es dagegen nicht zum Tragen, da es der von Jean-Jacques Rousseau beeinflussten Lehre von der ungeteilten Volkssouveränität widersprach. Heute ist die Gewaltenteilung zumindest grundsätzlich in allen demokratischen Staaten verwirklicht.

Montesquieus Denken vereint liberale und konservative Elemente: Es schützt den Einzelnen vor staatlicher Willkür, vertraut aber zugleich auf historisch gewachsene Institutionen, gesellschaftliche Zwischengewalten, Stabilität und Mäßigung. Seine zentralen Fragen – wie Macht kontrolliert, Freiheit gesichert und eine politische Ordnung an die Bedingungen einer Gesellschaft angepasst werden kann – prägen politische und verfassungsrechtliche Debatten bis heute.

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