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Christen und Kirchen in der DDR

Christen stellten zum Zeitpunkt der Gründung der DDR 1949 mit ca. 92 Prozent eine deutliche Bevölkerungsmehrheit dar. Die größte Religionsgemeinschaft waren die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und gesellschaftliche Entwicklung
  2. 2. Evangelische Kirchen zwischen Konfrontation und Anpassung
  3. 3. Kirche im Sozialismus und religiöse Gruppen
  4. 4. Katholische Kirche, Bildung und Repression
  5. 5. Friedensbewegung und Wende

Grundlagen und gesellschaftliche Entwicklung

Das Verhältnis zwischen Christen und Kirchen sowie der sozialistischen Staatsführung der DDR war nahezu während der gesamten DDR-Zeit schwierig und von gezielter staatlicher Unterdrückung geprägt. Bei der Gründung der DDR 1949 waren etwa 92 Prozent der Bevölkerung Christen. Die größte Religionsgemeinschaft bildeten die evangelischen Landeskirchen, die bis 1969 gesamtdeutsch in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) organisiert waren und sich danach im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) zusammenschlossen. Die zweitgrößte Gemeinschaft war die römisch-katholische Kirche, die kirchenrechtlich gesamtdeutsch blieb.

Staatsideologie war der atheistische Marxismus-Leninismus. Nach seiner Vorstellung sollte Religion auf dem Weg zum Kommunismus verschwinden; die SED betrachtete Kirchen daher grundsätzlich als ideologische Gegner. Zugleich garantierte die DDR-Verfassung Religionsfreiheit formal. Die Kirchen konnten ihre inneren Angelegenheiten weitgehend selbst regeln und verfügten über Verlage, Zeitungen, soziale Dienste, Institutionen und beträchtlichen Grundbesitz. Der kirchliche Großprivatwald umfasste mehr als 30.000 ha.

Der Staat versuchte besonders, junge Menschen dem kirchlichen Einfluss zu entziehen. Zentrale Konfliktfelder waren der Religionsunterricht, die Einführung der Jugendweihe anstelle von Konfirmation oder Firmung, die kirchliche Jugendarbeit, der Zugang christlicher Jugendlicher zur Erweiterten Oberschule (EOS) und zum Studium sowie der Wehrunterricht. Christlich geprägte Begriffe wurden in Verwaltung, Schulen und Universitäten durch neutrale Formulierungen ersetzt. Zuständig war das Staatssekretariat für Kirchenfragen beim Ministerrat; in der Wendezeit war Lothar de Maizière von November 1989 bis April 1990 Minister für Kirchenfragen.

Die Kirchenmitgliedschaft nahm stark ab: 1949 gehörten etwa 90 Prozent der Bevölkerung einer Kirchengemeinschaft an, 1979 noch etwa 57 Prozent. 1988 waren nur noch rund 6,6 Millionen Menschen Mitglied einer Religionsgemeinschaft, also knapp 40 Prozent. Als Ursachen nennt der Artikel unter anderem die atheistische Bildungs- und Religionspolitik sowie die politische Unterdrückung von Gläubigen und Kirchen.

Evangelische Kirchen zwischen Konfrontation und Anpassung

Nach 1945 organisierten sich die evangelischen Landeskirchen in der Sowjetischen Besatzungszone neu. Die Sowjetunion akzeptierte zunächst ihre Autonomie, ihre Rechtsstellung und kirchliche Arbeitsfelder wie die Diakonie, setzte aber die Trennung von Religion und Staat durch. Die Kirchen bekannten sich zunächst weder zur parlamentarischen Demokratie noch zum Kommunismus und betonten vor allem die Gewissensfreiheit.

Mit dem Kalten Krieg und der Gründung der beiden deutschen Staaten verschärften sich die Spannungen. Die Kirchen widersetzten sich besonders dem „Bekenntnis zum dialektischen Materialismus“ in der Bildungsarbeit der SED. Der EKD-Ratsvorsitzende Otto Dibelius kritisierte 1949 und 1950 den politischen Druck und die Lage christlicher Schüler. Die Staatsführung warf der Kirchenleitung daraufhin Regimefeindlichkeit vor.

Auf der II. Parteikonferenz der SED vom 9. bis 12. Juli 1952 wurde der „Aufbau des Sozialismus“ und eine „Verschärfung des Klassenkampfes“ verkündet. Die Staatssicherheit überwachte Kirchen und kirchliche Organisationen. Zuschüsse wurden um 25 Prozent gekürzt, 1956 wurde der Einzug von Kirchensteuern eingestellt. Besonders bekämpfte der Staat die evangelische Jugendorganisation Junge Gemeinde. Gegen kirchliche Jugendarbeit und soziale Einrichtungen wurde vorgegangen; Jugendliche konnten wegen ihres Glaubens von der Oberschule verwiesen werden.

Der „Neue Kurs“ von 1953 brachte vorübergehende Erleichterungen: Der Kampf gegen die Junge Gemeinde wurde eingestellt, inhaftierte Pastoren und kirchliche Mitarbeiter wurden freigelassen, konfiszierte Gebäude zurückgegeben und verwiesene Schüler wieder zugelassen. Ab 1954 versuchte die SED, zwischen staatstreuen christlichen Gläubigen und aus ihrer Sicht „reaktionären“ Kirchenleitungen zu unterscheiden. Dieser Ansatz scheiterte jedoch. Danach setzte die SED erneut auf die Jugendweihe, die als staatliches Übergangsritual an die Stelle von Konfirmation und Firmung treten sollte.

Die Unterzeichnung des Militärseelsorgevertrags zwischen der EKD und der Bundesrepublik durch Dibelius am 22. Februar 1957 führte zu neuen Repressionen und Verhaftungen, besonders in Studentengemeinden. Nach einem Staat-Kirche-Gespräch am 21. Juli 1957 distanzierten sich viele Kirchenvertreter vom Vertrag und von ihrer bisherigen Kritik am Sozialismus. Der Grundkonflikt um die Erziehung zum dialektischen Materialismus blieb jedoch bestehen. 1961 durfte der Evangelische Kirchentag aus politischen Gründen nicht in Ost-Berlin stattfinden; vier Wochen später wurden die Grenzen geschlossen.

Kirche im Sozialismus und religiöse Gruppen

Nach dem Mauerbau 1961 wurde die EKD organisatorisch aufgespalten. Die ostdeutschen Landeskirchen gründeten 1969 den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK). Gründe waren politischer Druck, der eingeschränkte Grenzverkehr, organisatorische Schwierigkeiten und die unterschiedlichen Bedingungen kirchlicher Arbeit in Ost und West. Eine bleibende Verbundenheit mit der EKD wurde in der Ordnung des BEK ausdrücklich berücksichtigt. Mit der Entspannungspolitik der frühen 1970er Jahre erkannte der Staat den Kirchenbund offiziell an.

In den 1970er Jahren prägte die Formel „Kirche im Sozialismus“ die evangelische Kirchenpolitik. Albrecht Schönherr formulierte 1971: „Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern im Sozialismus sein.“ Damit war ein stärkeres Einlassen auf die DDR-Gesellschaft gemeint, aber nach Darstellung des Artikels kein schlichtes Bekenntnis zum Sozialismus. Nach der Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 22. August 1976 kam es zu weiteren Vereinbarungen. Die Kirchen erhielten Zugeständnisse, die ihre gesellschaftliche Mitwirkung und ihren Schutz vor staatlicher Willkür verbesserten. In der Bildungspolitik gab die SED jedoch nicht nach.

1989 gehörten etwa 5,4 Millionen Menschen einer BEK-Kirche an. Rund eine Million Menschen, vor allem in bestimmten Regionen, waren katholisch. Kleinere Religionsgemeinschaften waren die Neuapostolische Kirche mit 100.000 Mitgliedern, die Methodisten mit 35.000, die Zeugen Jehovas mit 30.000 und die Baptisten mit 14.500 Mitgliedern.

Die evangelischen Freikirchen blieben trotz ihrer geringen Größe aktiv. Die größten waren die Evangelisch-methodistische Kirche mit etwa 35.000 Mitgliedern oder Freunden und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden mit etwa 20.500 Mitgliedern. Außerdem bestanden unter anderem die Herrnhuter Brüdergemeine, Freie evangelische Gemeinden, Siebenten-Tags-Adventisten und Mennoniten. Die Mennoniten schrumpften von 1100 Mitgliedern 1950 auf 287 im Jahr 1985. Methodisten betrieben Krankenhäuser in Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig und unterhielten seit 1952 ein Theologisches Seminar in Bad Klosterlausnitz; Baptisten besaßen eine theologische Einrichtung in Buckow. Die Konflikte mit dem Staat betrafen unter anderem Jugendorganisationen, Jugendweihe, Wehrunterricht, Wehrpflicht und Bausoldaten. 1951 wurde sogar ein Entwurf für ein Verbot der Mennoniten erstellt, aber nicht umgesetzt.

Zu den konfessionellen Minderheitskirchen gehörten die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche mit 7500 Mitgliedern, die Evangelisch-Lutherische Freikirche mit etwa 3500 Mitgliedern und der Kirchenbund Evangelisch-Reformierter Gemeinden mit nur drei Gemeinden. Das Lutherische Theologische Seminar in Leipzig hatte 1983 acht Studenten und drei Dozenten.

Katholische Kirche, Bildung und Repression

Die römisch-katholische Kirche beschrieb ihre Lage in der DDR mit dem Bild vom Leben im „fremden Haus“. Sie betonte damit die grundsätzliche Verschiedenheit von Kirche und Staat und definierte sich nicht als „Kirche im Sozialismus“. Eine Zusammenarbeit mit dem Staat war nach dieser Darstellung ausgeschlossen; die DDR wurde vom Heiligen Stuhl nicht anerkannt. Diözesen in Mitteldeutschland und das Bistum Berlin blieben kirchenrechtlich über die innerdeutsche Grenze hinweg erhalten. Für Erfurt-Meiningen, Görlitz, Magdeburg und Schwerin wurden Apostolische Administratoren eingesetzt. Beim Dresdner Katholikentreffen 1987 betonte Joachim Kardinal Meisner die Verantwortung der Kirche für das Land und seine Menschen. Der Abschnitt zur katholischen Kirche ist im Artikel als grundsätzlich überarbeitungsbedürftig gekennzeichnet.

Besonders wichtig war der Streit um den Religionsunterricht. 1946 verlor der konfessionell getrennte Religionsunterricht in der „demokratischen Einheitsschule“ der SBZ den Status eines ordentlichen Lehrfachs. Nach der Verfassung von 1949 blieb er jedoch Angelegenheit der Religionsgemeinschaften; Artikel 44 gewährleistete auch die Erteilung durch kirchlich ausgewählte Kräfte in Schulräumen und überließ die Teilnahme den Erziehungsberechtigten.

Ab 1953 wurde der Religionsunterricht zunehmend eingeschränkt. Der sogenannte Lange-Erlass von 1958 ordnete eine zweistündige Pause zwischen Unterricht und außerschulischen Aktivitäten an. Da Religionsunterricht als außerschulische Aktivität galt, wurde seine Organisation besonders an ländlichen Schulen erschwert oder unmöglich. Werbung wurde verboten und Schulräume durften nur noch in der Grundschule bereitgestellt werden. Damit waren die Verfassungsregelungen von 1949 faktisch aufgehoben.

Repressionen betrafen auch Ausbildung, Beruf und kirchliche Tätigkeit. Christen waren bestimmte Karrieren im Staatsdienst und in leitenden Funktionen weitgehend verschlossen; bei Post und Deutscher Reichsbahn standen sie unter erheblichem Druck. Jugendlichen drohte bei kirchlichem Kontakt die Nichtzulassung zur EOS oder zum Studium. Die Staatssicherheit überwachte kirchlich aktive Personen und setzte sie durch offene und verdeckte Maßnahmen, darunter „Zersetzung“, unter Druck. In Kirchen wurden inoffizielle Mitarbeiter angeworben oder platziert. Kirchenzeitungen unterlagen der Zensur, waren nur im Abonnement erhältlich und wurden nicht an Postzeitungskiosken verkauft. Die Kirchen sollten sich ausschließlich religiösen Themen widmen.

Friedensbewegung und Wende

Nach 1961 setzten sich die Kirchen für einen Wehrersatzdienst ohne Waffe ein. Daraus entstand der Dienst als Bausoldat. In Friedensseminaren, etwa seit 1973 in Königswalde, wurden Erfahrungen mit Wehrdienstverweigerung ausgetauscht und ein ziviler Ersatzdienst gefordert.

1978 führte die DDR den Wehrunterricht als Pflichtfach für die 9. und 10. Klassen ein. Kirchen protestierten, weil sie darin einen Widerspruch zur offiziellen Friedenspolitik der DDR und zur unterzeichneten Helsinki-Schlussakte sahen. Der Wehrunterricht wurde nicht abgeschafft, aber die Nichtteilnahme blieb ohne weitere Konsequenzen. Zusammen mit der atomaren Aufrüstungspolitik und der sogenannten „Nachrüstung“ ab 1979 wurde die kirchlich getragene Friedensbewegung zu einem wichtigen oppositionellen Bereich. Friedensgruppen, Jugendtage, Veranstaltungen mit Liedermachern und Treffen in Kirchen entstanden. Das Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ führte zu Konflikten mit der Staatsführung.

Kirchenräume dienten auch Umweltgruppen, Ausreisewilligen, Punks und anderen Gruppen als geschützte Treffpunkte. Die Umwelt-Bibliothek in Berlin-Ost wurde zu einem wichtigen Zentrum. Nach einer Stasi-Razzia 1988 verurteilte die Kirche das Vorgehen. Im April 1989 formulierten 19 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften nach drei Ökumenischen Versammlungen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung Forderungen zur „Rettung der Erde“.

Unter dem Einfluss von Glasnost und Perestroika entwickelten sich aus kirchlichen Friedens- und Umweltgruppen zunehmend politische Initiativen. In Leipzig wurden die von Basisgruppen getragenen Montags-Friedensgebete in der Nikolaikirche 1988/89 zum Ausgangspunkt der Reformdebatte. Daraus entwickelte sich die Friedliche Revolution, die das Ende der DDR herbeiführte. Vertreter der Kirchen beriefen den Zentralen Runden Tisch 1989/1990 ein und moderierten ihn. Damit wurden die Kirchen trotz ihrer langjährigen Anpassungs- und Entspannungspolitik zu wichtigen Zentren der Opposition und zu entscheidenden Akteuren im Wendeprozess.

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