Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Bildungssystem in der DDR
Das Bildungssystem in der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als …
Inhalt5 Abschnitte
Grundzüge und Ziele
Das Bildungssystem der DDR war seit 1946 als staatliche Einheitsschule organisiert. Es wurde 1959 mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens grundlegend zur zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) umgestaltet. Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 prägte die Struktur bis zum Ende der DDR.
Der Staat besaß ein Bildungsmonopol; das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Von 1963 bis 1989 war Margot Honecker Volksbildungsministerin. Staatlich anerkannte Privatschulen gab es mit Ausnahme der Katholischen Theresienschule Berlin-Weißensee nicht. Partei und Ministerium für Staatssicherheit überwachten die sozialistische Linientreue von Lehrkräften, Schülern und Studierenden. Der Staat beeinflusste auch den Hochschulzugang und über die staatliche Absolventenverordnung die spätere Berufswahl von Akademikern.
Ziel des Bildungsgesetzes von 1965 war die Heranbildung „allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“. Bildung und Erziehung sollten eine Einheit bilden: Kinder und Jugendliche sollten sich mit der sozialistischen Gesellschaft und dem Staat identifizieren. Die Allgemeinbildung der POS war naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Polytechnischer Unterricht sollte Theorie, praktische Tätigkeit und Arbeitswelt verbinden sowie mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen.
Das System war stark ideologisiert und militarisiert. Wehrerziehung gehörte ab 1978 als Wehrunterricht zur Schule. Pionierorganisation Ernst Thälmann und Freie Deutsche Jugend (FDJ) prägten auch die Freizeit an Schulen. Beim Zugang zu weiterführenden Bildungswegen zählten nicht nur Leistungen, sondern auch politische Kriterien: gesellschaftliches Engagement, Herkunft und Beruf der Eltern, Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder der SED sowie bei Jungen später die Verpflichtung zu längerem Dienst in der NVA.
Bildungswege von der Krippe bis zur Hochschulreife
Kinderkrippen nahmen Kinder von wenigen Wochen bis zum dritten Lebensjahr auf; sie waren meist von 6 bis 18 Uhr, teilweise bis 19 Uhr geöffnet. Neben Pflege, medizinischer Überwachung und Impfungen arbeiteten sie seit den 1960er Jahren nach dem staatlichen Plan „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“. Ziele waren unter anderem das Trockensein vor Ende des zweiten Lebensjahres und die Anpassung an Normen des Kollektivs. Wochenkrippen konnten Kinder auch über die Werktage oder länger aufnehmen. Untersuchungen von Eva Schmidt-Kolmer bewerteten diese Unterbringung als stark nachteilig für die Entwicklung; eine Studie von Gerda Jun 1957/58 berichtete zudem eine höhere Krankheitsanfälligkeit. In den 1980er Jahren bestanden offiziell für 80 % der Kinder Krippenplätze, in manchen Großstadtgebieten für 99 %. Gleichzeitig bestanden Personalmangel, Raumnot und teils Überbelegung.
Der Kindergarten betreute Kinder ab dem vierten Lebensjahr bis zur Schulreife. Er hatte einen verbindlichen Bildungsauftrag: Mengenlehre im Zahlenraum bis 10, Malen, Singen, Gestalten und erste Schreibversuche gehörten dazu. Auch politische Erziehung im Sinne des Sozialismus begann bereits dort. Es gab 275 evangelische und 142 katholische Kindergärten; neue kirchliche Einrichtungen waren verboten, bestehende standen unter Bestandschutz und strenger staatlicher Kontrolle.
Die POS war ab 1959 der grundlegende Schultyp. Die meisten Kinder wurden mit sechs oder sieben Jahren eingeschult; Stichtag war der 31. Mai. Nach dem Gesetz von 1965 gliederte sie sich in Unterstufe (Klassen 1–3), Mittelstufe (4–6) und Oberstufe (7–10). Ab Klasse 5 war Russisch erste Fremdsprache; hinzu kamen Geschichte, Geographie und Biologie, ab Klasse 6 Physik, ab Klasse 7 Chemie sowie fakultativ Englisch oder Französisch, in Klasse 10 Astronomie. Der POS-Abschluss umfasste schriftliche Prüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft, eine Sportprüfung sowie zwei bis fünf mündliche Prüfungen. Er entspricht ungefähr der heutigen Mittleren Reife und berechtigte zur Berufsausbildung oder zum Fachschulstudium. Ein Abgang nach Klasse 9 wird heute in der Regel dem Hauptschulabschluss gleichgestellt; dies gilt auch für Klasse 8 mit anschließendem Facharbeiterzeugnis.
Die Erweiterte Oberschule (EOS) führte zum Abitur. Sie umfasste zunächst die Klassen 9–12, seit 1983 außerhalb von Spezialschulen nur noch Klassen 11 und 12. Nur 7 % bis höchstens 10 % eines Jahrgangs erhielten einen EOS-Platz. Eine weitere Möglichkeit war die dreijährige Berufsausbildung mit Abitur nach Klasse 10, die aber nur knapp 5 % eines Jahrgangs offenstand. Für beide Wege war eine zweite Fremdsprache nötig. Zur Zulassung zählten Leistungen, Berufswunsch, politische „Zuverlässigkeit“ und soziale Herkunft. Mit Abitur war grundsätzlich ein Studienplatz vorhanden, jedoch nicht unbedingt im gewünschten Fach. Männer brauchten für das Studium die Zustimmung des Wehrkreiskommandos und leisteten in der Regel vorher Wehrdienst.
Sonderschulen unterrichteten körperlich oder geistig behinderte sowie lern-, sprach-, seh- oder hörbehinderte Kinder und Jugendliche. Spezialschulen und Spezialklassen dienten der Begabtenförderung, etwa in Russisch, Sport, Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik oder Sprachen. Die Volkshochschule war eine staatliche „Abendoberschule für die Werktätigen“ und ermöglichte vor allem das Nachholen von Abschlüssen, auch des Abiturs.
Schulalltag, Bewertung und Ferien
Der Schulalltag war durch feste Formen von Disziplin und politische Organisation geprägt. Beim Eintreten des Lehrers standen die Schüler auf. Später meldete ein benannter Schüler die Unterrichtsbereitschaft. Pioniere grüßten mit „Für Frieden und Sozialismus, seid bereit!“ – „Immer bereit!“, FDJ-Mitglieder mit „Freundschaft!“ – „Freundschaft!“.
Zu Beginn und Ende des Schuljahres sowie bei besonderen Anlässen gab es Appelle, teils auch montags. Dort wurden Informationen, Auszeichnungen und auffälliges negatives Verhalten einzelner Schüler bekanntgegeben. Mitglieder von Pionierorganisation oder FDJ trugen dabei in der Regel Uniform oder Halstuch. Ein gewählter Gruppenrat mit Vorsitz, Stellvertretung, Schriftführung, Kasse und Agitator hielt Kontakt zum Klassenlehrer und erfüllte eine ähnliche Funktion wie eine Klassensprechervertretung. Patenbrigaden aus Betrieben oder Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften begleiteten oft eine Klasse während ihrer gesamten Schulzeit und nahmen an schulischen Ereignissen teil.
Es gab fünf Notenwerte: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = genügend und 5 = ungenügend. Zeugnisse enthielten außerdem Kopfnoten für Betragen, Ordnung, Fleiß und Mitarbeit; bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten. Eine 5 oder mehrere 4 auf dem Endjahreszeugnis konnten die Versetzung verhindern, wobei die Regel mehrfach verändert wurde. Für Klasse 10 und das Abitur gab es Gesamtprädikate von „Mit Auszeichnung bestanden“ bis „Nicht bestanden“. Bei Abschlüssen mit Auszeichnung konnte die Lessing-Medaille in Gold für ausschließlich Note 1 oder in Silber für höchstens zwei Fächer mit Note 2 verliehen werden. Manche Schulen stellten Porträts der Klassenbesten als „Straße der Besten“ aus.
Ein Unterrichtstag umfasste später durchschnittlich sechs Stunden. Bis 1989/1990 war der Sonnabend teils Schultag. Ab Klasse 7 konnten eine „nullte Stunde“ ab 7 Uhr oder früher und Nachmittagsstunden stattfinden. Nachmittags boten Arbeitsgemeinschaften beispielsweise Elektronik, Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sport, Musik oder Chor an.
Das Ministerium für Volksbildung legte Ferien zentral fest. Sommerferien dauerten seit 1953/54 einheitlich acht Wochen. Herbstferien waren ab 1968/69 republikweit einheitlich und dauerten sechs Unterrichtstage. Winterferien wurden 1959/60 eingeführt und dauerten ab 1965/66 einheitlich 18 unterrichtsfreie Tage. Ab 1968/69 wurden Weihnachtsferien amtlich „Ferien zum Jahreswechsel“ genannt; Oster- und Pfingstferien entfielen zugunsten sechstägiger Frühjahrsferien. Die Herbstferien wurden im Volksmund „Kartoffelferien“ genannt, weil Schüler bei der Kartoffelernte helfen sollten.
Entstehung der Einheitsschule
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Schulwesen in der Sowjetischen Besatzungszone neu aufgebaut. Viele Lehrkräfte, darunter etwa 71 % ehemalige NSDAP-Mitglieder, und viele Lernmittel galten als belastet durch NS-Ideologie. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland schuf am 27. Juli 1945 die Zentralverwaltung für Volksbildung. Befehl Nr. 40 ermöglichte zunächst wieder regulären Unterricht; Volksschule, Mittelschule und Gymnasium blieben vorerst bestehen. Allgemeinbildende Privatschulen wurden jedoch nicht mehr berücksichtigt, wodurch der Staat das Schulmonopol erhielt.
Lehrkräfte mit NSDAP-Mitgliedschaft oder aktiver Tätigkeit in anderen NS-Organisationen sollten entfernt, von Nationalsozialisten entlassene Lehrkräfte bevorzugt wieder eingestellt werden. Weil sonst ein flächendeckender Unterricht nicht möglich gewesen wäre, blieben zunächst auch nach 1920 geborene NSDAP-Mitglieder im Schuldienst. Gleichzeitig entstanden Neulehrer: Rund 40.000 Personen mit Berufsausbildung oder aus der Kriegsgefangenschaft wurden in Schnellkursen ausgebildet. 1949 waren 67,8 % der Lehrerstellen mit Neulehrern besetzt; 47,7 % von ihnen gehörten der SED an, 13 % der LDPD und 10 % der CDU. Damit war die SED-Kontrolle über das Schulwesen weitgehend erreicht.
Das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule galt vom 1. Juli 1946 bis 2. Dezember 1959. Es ersetzte das gegliederte Schulsystem durch ein Einheitsschulsystem; dessen Kern war eine achtjährige Grundschule. Das Gesetz formulierte bereits für Drei- bis Sechsjährige die Vorbereitung auf die Schule als Bildungsziel. Danach folgten das Gesetz über die Schulpflicht vom 15. Dezember 1950, das Schulgesetz von 1959 und das zweite Schulgesetz von 1965. Letzteres galt bis zum Inkrafttreten der Schulgesetze der neuen Bundesländer in den Jahren 1991/1992.
Wende und Umgestaltung ab 1989
Öffentliche Kritik am Schulsystem war spätestens seit 1959 untersagt. Kirchen kritisierten vor allem den Wehrunterricht ab 1978 und die Benachteiligung kirchlich gebundener Jugendlicher beim Zugang zu weiterführender Bildung. Mit der Wende 1989 gingen bis Ende des Jahres mehr als 8000 Vorschläge und Eingaben beim Ministerium für Volksbildung ein. Gefordert wurden vor allem Chancengleichheit nach dem Leistungsprinzip, Elternrechte in weltanschaulichen und religiösen Fragen, Mündigkeit und Individualität statt sozialistischer Erziehung, das Ende ideologischer Indoktrination, weniger Zentralismus und mehr Mitbestimmung.
Nach Margot Honeckers Rücktritt entfiel ab Oktober 1989 der Unterricht in Wehrerziehung, formell angeordnet am 15. Dezember 1989. Auch Staatsbürgerkunde wurde abgeschafft. Für Gesellschaftskunde und Geschichte fehlten zunächst klare Vorgaben und Schulbücher; 1990 druckte der Volk-und-Wissen-Verlag 26,5 Millionen Schulbücher, weitere 2,46 Millionen kamen als „Schulbuchhilfe“ aus dem Westen. Die freie Wahl der ersten Fremdsprache führte im Schuljahr 1990/91 dazu, dass 80 bis 90 % der Schüler Englisch statt Russisch wählten. Zudem wurde die Fünftagewoche eingeführt. Privatschulen wurden zunächst initiiert und mit dem Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 22. Juli 1990 formell zugelassen.
Über die künftige Schulform bestand Streit: PDS wollte die Einheitsschule erhalten, SPD Gesamtschulen und die Allianz für Deutschland ein gegliedertes Schulsystem. Der Einigungsvertrag übertrug das Schulwesen den neu gebildeten Ländern. Dadurch entstanden unterschiedliche Regelungen: Brandenburg erlaubte neben Gesamtschulen auch Gymnasien und Realschulen; Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erkannten Gesamtschulen an. Thüringen und Sachsen sahen sie zunächst nicht vor, wobei Thüringen sie auf Antrag mit pädagogischem Konzept ermöglichen konnte. Sachsen führte ein zweizügiges System aus Mittelschule und Gymnasium ein.