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Preisuntergrenze
Die Preisuntergrenze ist in der Betriebswirtschaftslehre der in der Kostenträgerrechnung kalkulierte Mindestpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung, …
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Begriff und Funktion
Die Preisuntergrenze ist in der Betriebswirtschaftslehre der in der Kostenträgerrechnung kalkulierte Mindestpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Sie gibt an, welchen Verkaufspreis ein Unternehmen mindestens verlangen muss, um kurz- oder langfristig bestehen zu können.
Sie ist ein Indifferenzpreis: Bei diesem Preis ist es für den Anbieter gleichgültig, ob er eine Gütereinheit verkauft oder nicht. Die Preisuntergrenze markiert den unteren Rand des Preisspielraums. Am oberen Rand liegt die Preisobergrenze, bei der keine Nachfrage mehr besteht. Dazwischen liegen unter anderem die Preise von Substitutionsprodukten der Konkurrenz.
Die Preisuntergrenze ist ein Bestandteil der Preispolitik. Unternehmen können den Marktpreis als Aktionsparameter einsetzen, um durch Preissenkungen die Nachfrage zu erhöhen oder durch Preissteigerungen zu senken. Bei intensivem Preiswettbewerb, etwa im Polypol oder Oligopol, kann eine Preissenkung bis zur Preisuntergrenze sinnvoll oder notwendig sein. In einer Rezession mit Absatzeinbußen kann die Unternehmensleitung versuchen, den Absatzrückgang durch niedrigere Preise auszugleichen oder zu begrenzen. Dafür muss bekannt sein, wie weit der Preis sinken kann, ohne dass Verluste entstehen.
Beim Erreichen der Preisuntergrenze wird das Unternehmen zum Grenzanbieter. Vor einer Preissenkung muss es daher wissen, ob die Gesamtkosten oder zumindest ein Teil davon durch den Verkaufspreis noch gedeckt werden können.
Arten und Berechnung
Je nachdem, wie lange ein Unternehmen die Preisuntergrenze tragen kann, wird zwischen kurzfristiger, langfristiger und liquiditätsorientierter Preisuntergrenze unterschieden.
Die kurzfristige Preisuntergrenze wird auch absolute Preisuntergrenze genannt. Sie deckt nur die variablen Stückkosten. Variable Kosten verändern sich mit der produzierten Menge. Die Fixkosten werden nicht gedeckt; in ihrer Höhe entsteht ein Verlust. Die zugehörige Produktionsmenge heißt Betriebsminimum. Im einfachsten Fall entspricht die kurzfristige Preisuntergrenze den Grenzkosten.
Pro Stück wird sie berechnet als:
kPUG = Kᵥ / M
Dabei steht Kᵥ für die variablen Kosten und M für die produzierte Menge. Betragen die variablen Kosten beispielsweise 22.000 Euro für 400 Stück, ergibt sich eine kurzfristige Preisuntergrenze von 55 Euro. Die zugehörige Produktionsmenge M ist das Betriebsminimum.
Die langfristige Preisuntergrenze deckt die gesamten Kosten, also die Selbstkosten, aber keinen Gewinn. Das Unternehmen produziert an der Gewinnschwelle. Die zugehörige Produktionsmenge wird als Betriebsoptimum bezeichnet. Die Formel lautet:
lPUG = (Kᵥ + K𝒇) / M
Kᵥ bezeichnet die variablen Kosten, K𝒇 die Fixkosten und M die produzierte Menge. Werden im Beispiel zusätzlich zu den variablen Kosten von 22.000 Euro Fixkosten von 12.000 Euro angenommen, betragen die Gesamtkosten 34.000 Euro. Die langfristige Preisuntergrenze liegt dann bei 85 Euro.
Die Ergebnisrechnung verdeutlicht die schrittweise Ermittlung des Betriebsergebnisses:
Umsatzerlöse − variable Kosten = Deckungsbeitrag 1 − produktfixe Kosten = Deckungsbeitrag 2 − produktgruppenfixe Kosten = Deckungsbeitrag 3 − unternehmensfixe Kosten = Betriebsgewinn/Betriebsverlust
Reichen die Umsatzerlöse insgesamt zur Deckung aller anfallenden Gesamtkosten aus, hat der Verkaufspreis die langfristige Preisuntergrenze erreicht. Fixkostensenkungen senken die Gewinnschwelle, sodass früher ein Gewinn entsteht, und wirken sich überproportional auf den Preis aus.
Die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze berücksichtigt zusätzlich zu den variablen Kosten die kurzfristig ausgabenwirksamen Fixkosten. Eine Orientierung allein an der kurzfristigen Preisuntergrenze kann sonst zu Liquiditätsschwierigkeiten führen, weil kurzfristig zahlungswirksame Fixkosten unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören insbesondere Mietkosten, Personalkosten, Sozialabgaben, betriebliche Steuern und Versicherungsprämien. Berechnet wird sie als:
(Variable Kosten + kurzfristig ausgabenwirksame fixe Kosten) / Absatzmenge
Im Konzern gelten für Verrechnungspreise aufgrund des Fremdvergleichsgrundsatzes die Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge als Preisuntergrenze. Maßgeblich ist dabei, welcher Betrag von unabhängigen Dritten für diese Waren zu entrichten wäre.
Rechtliche Grenzen des Verkaufs unter dem Einkaufspreis
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein Unternehmer seine Preisgestaltung im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich in eigener Verantwortung bestimmen.
Ein zeitlich begrenztes Angebot einzelner Schallplatten unter dem Einstandspreis ist nach dieser Rechtsprechung ohne besondere Umstände nicht ohne Weiteres wettbewerbswidrig. Anders wird ein dauerhafter Verkauf von Produkten unter dem Einkaufspreis beurteilt: Er beeinträchtigt kleinere Konkurrenten unbillig und ist daher grundsätzlich zu verbieten.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Eingriff des Bundeskartellamts in den Preiskampf des deutschen Lebensmitteleinzelhandels im September 2000. Das Bundeskartellamt verbot Walmart, Aldi Nord und Lidl, Produkte unter dem Einkaufspreis zu verkaufen. Der BGH untersagte diese Praxis, wenn Unternehmen mit Marktmacht über längere Zeit, jedenfalls aber systematisch, unter dem Einkaufspreis handeln.
Wirtschaftliche Bedeutung im Preiswettbewerb
Im Preiswettbewerb für gleiche Produkte oder vergleichbare Dienstleistungen kann eine Preissenkung als strategischer Aktionsparameter eingesetzt werden. Ziel ist es, ein höheres Absatzvolumen zu erreichen. Eine solche Preispolitik setzt voraus, dass das Unternehmen den Preis tatsächlich anpassen kann. Es handelt sich dann um einen Preisanpasser. Ein Mengenanpasser muss dagegen zum gegebenen Marktpreis anbieten.
Durch eine Preissenkung kann Unterbeschäftigung beseitigt werden. Der Verkaufspreis darf dabei bis zur Preisuntergrenze sinken; sie bildet damit die Limitation, also die Grenze, der Preispolitik. Wird die Preisuntergrenze unterschritten, ist der Verkauf wirtschaftlich ungünstiger als ein Verzicht auf den Verkauf, weil der zusätzliche Verkauf die Unternehmensziele schlechter erfüllt.
Bei einer Unterschreitung sollten Produkte deshalb aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Produktionsprogramm entfernt werden. Ebenso sollte das Unternehmen auf die Annahme eines Auftrags oder einer Bestellung verzichten.
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