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Mehrwertsteuer

1 Definition · 2 Geschichte · 3 Festsetzungsmethoden und Funktion. 3.1 Subtraktionsmethode; 3.2 Additionsmethode; 3.3 Rechnungsmethode · 4 Mehrwertsteuer-Typen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Abgrenzung
  2. 2. Ziel und Belastung des Verbrauchers
  3. 3. Methoden zur Festsetzung
  4. 4. Typen nach dem Umgang mit Investitionen
  5. 5. Entwicklung und Verbreitung

Grundidee und Abgrenzung

Die Mehrwertsteuer (MwSt.; in der Schweiz MWST) ist eine Steuer, die auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhoben wird. Wertschöpfung bedeutet hier den zusätzlichen Wert, den ein Unternehmen durch seine Leistungen, also Lieferungen oder Dienstleistungen, schafft.

In der Europäischen Union wird im Ergebnis dieser geschaffene Mehrwert besteuert. Im deutschen Umsatzsteuerrecht kann ein Unternehmer die Vorsteuer, also die auf bezogene Leistungen gezahlte Steuer, anrechnen. Er führt dann die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer als Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt ab. Ist die Vorsteuer höher, wird der Vorsteuerüberschuss erstattet.

Ohne Vorsteuerabzug würde bei einer Umsatzsteuer jeweils der vollständige Umsatz jeder Handels- oder Produktionsstufe besteuert. In einer mehrstufigen Kette würde sich die Steuer dadurch kumulieren. Deshalb ist es irreführend, „Umsatzsteuer“ ohne den Zusatz „mit Vorsteuerabzug“ als Synonym für Mehrwertsteuer zu verwenden.

Ziel und Belastung des Verbrauchers

Die Mehrwertsteuer soll die beteiligten Unternehmen nur mit ihrem jeweiligen Mehrwert belasten. In der Wertschöpfungskette einer Ware oder Dienstleistung entstehen auf verschiedenen Stufen jeweils zusätzliche Werte.

Am Ende steht der nichtunternehmerische Endverbraucher. Er kann die ihm berechnete Mehrwertsteuer weder mit eigenen Ausgaben beziehungsweise Vorsteuer verrechnen noch von der Steuerbehörde zurückerhalten. Dadurch trägt er die kumulierte Mehrwertsteuer aller vorherigen Wertschöpfungsstufen. Das gesamte Mehrwertsteueraufkommen wird somit von der letzten Stufe, dem Verbraucher, getragen.

Methoden zur Festsetzung

Zur Ermittlung des Mehrwerts und der darauf entfallenden Steuer gibt es drei gängige Methoden:

  • Bei der Subtraktionsmethode werden von den Erlösen eines Unternehmens die anrechenbaren Ausgaben abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird die Mehrwertsteuer bemessen. Sie galt unter anderem von 1953 bis 1975 im US-Bundesstaat Michigan und wurde auch in Japan angewendet.
  • Bei der Additionsmethode werden die Erlöse zusammengezählt und gegebenenfalls angepasst. Aus dieser Summe wird die Wertschöpfung errechnet und die Steuer bemessen. Einige Staaten nutzen sie für Mehrwertsteuern, die auf den Finanzsektor beschränkt sind.
  • Bei der Rechnungsmethode weisen Unternehmen die enthaltene Mehrwertsteuer in Rechnungen aus. Übersteigt die Steuer auf Einnahmen die Steuer auf Ausgaben, zahlt das Unternehmen die Differenz an die Finanzbehörde; im umgekehrten Fall erhält es die Differenz. Diese Methode ist am weitesten verbreitet und wird etwa in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet.

Typen nach dem Umgang mit Investitionen

Die Mehrwertsteuer-Typen unterscheiden sich danach, in welchem Umfang die für Investitionsgüter gezahlte Mehrwertsteuer verrechnet werden kann.

Beim Produkt-Typ wird sie nicht verrechnet. Die erste Mehrwertsteuer überhaupt gehörte zu diesem Typ; er wurde beispielsweise in China und Brasilien eingeführt.

Beim Einkommen-Typ ist eine Verrechnung nur im Umfang des Wertverlustes möglich. Die 1953 in Michigan eingeführte Mehrwertsteuer war von diesem Typ.

Beim Konsum-Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer grundsätzlich unbeschränkt verrechnet. Praktisch gibt es jedoch Einschränkungen, teils absichtlich, teils wegen Verwaltungsmängeln. Auch unter Einbeziehung unvollkommener Umsetzungen ist dieser Typ am meisten verbreitet.

Entwicklung und Verbreitung

Die Idee der Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Er kritisierte 1919, dass eine herkömmliche Umsatzsteuer die Belastung erhöhte, wenn ein Produkt bis zum Endkunden mehrere Unternehmen durchlief. Dadurch wurden Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe begünstigt und der Wettbewerb verzerrt.

Ende der 1940er-Jahre begann Frankreich mit ersten Schritten, zunächst ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen. Die erste alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer wurde 1953 in Michigan eingeführt. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Januar 1968 das heutige System einer Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug; der Normalsteuersatz betrug bei der Einführung 10 %.

Um die Jahrtausendwende erhoben rund 120 Staaten eine Mehrwertsteuer und erzielten daraus durchschnittlich rund 25 % ihrer Steuereinnahmen. In der Europäischen Union ist sie durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) rechtlich vereinheitlicht, die seit ihrer Veröffentlichung 2006 mehrfach angepasst wurde. Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate führten am 1. Januar 2018 eine Mehrwertsteuer mit 5-%-Steuersatz ein; Bildung und öffentliche Gesundheitsversorgung blieben vorerst steuerbefreit.

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