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Erlös
1 Abgrenzung gegen andere Rechnungsgrößen. 1.1 Aufwand und Ertrag; 1.2 Ausgaben und Einnahmen; 1.3 Aus- und Einzahlungen; 1.4 Unterschiede zwischen den Größen.
Inhalt5 Abschnitte
Begriff und Einordnung
Ein Erlös ist der Gegenwert, der einem Unternehmen durch den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zufließt. Er kann als Zahlungsmittel oder als Forderung entstehen.
Im internen Rechnungswesen, besonders in der Kosten- und Leistungsrechnung, bilden Kosten und Erlöse ein Begriffspaar. Beide sind kalkulatorische Größen: Sie erscheinen weder unmittelbar in den Zahlungen noch eins zu eins in Buchhaltung, Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung. Erlös ist deshalb nicht mit Leistung gleichzusetzen.
Abgrenzung zu Aufwand, Einnahmen und Zahlungen
Aufwand und Ertrag gehören zum externen Rechnungswesen. Für Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz werden sie periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Abgrenzungen und Abschreibungen ermöglichen diese Zuordnung, auch wenn die Zahlung früher oder später erfolgt.
Einnahmen und Ausgaben entstehen mit dem Verkauf beziehungsweise Kauf, unabhängig von der Bezahlung. Erfolgt die tatsächliche Zahlung, werden daraus Einzahlung beziehungsweise Auszahlung. Ein- und Auszahlungen sind wichtige Größen der Investitionsrechnung und des Treasury, weil sie die Liquiditätsreserven bestimmen.
Kosten können von Aufwendungen abweichen. Gründe sind unterschiedliche Bewertungen, etwa kalkulatorische statt bilanzielle Abschreibung, oder Kosten ohne Entsprechung im externen Rechnungswesen, zum Beispiel kalkulatorische Zinsen und Unternehmerlöhne. Kosten können außerdem Erwartungswerte und Wagniskosten enthalten; sie sind wichtig für die Preiskalkulation und nicht zwingend einer Zeitperiode zugeordnet.
Umsatzerlös und Gesamtleistung
Der Umsatzerlös E ist der in Geld bewertete Gegenwert aus dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen P zum Verkaufspreis p. Bleibt der Preis im betrachteten Zeitraum konstant, gilt:
E = P · p
Nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden Umsatzerlöse im Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB) ausgewiesen. Bruttoerlös oder Brutto-Umsatz bedeutet, dass noch keine Kosten wie Material- oder Personalkosten abgezogen sind. Beim Nettoerlös oder Netto-Umsatz werden lediglich direkt mit dem Verkauf zusammenhängende Erlösschmälerungen wie Rabatte und Skonti abgezogen. Indirekte Kosten, etwa abgetretene Forderungen an Dritte (Delkredere), sind ausgenommen. Für die Preiskalkulation ist der Nettoerlös maßgebend.
Die Gesamtleistung ist nach § 275 Abs. 2 HGB die Zwischensumme aus Umsatzerlösen, der Erhöhung oder Verminderung der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie anderen aktivierten Eigenleistungen. Sie berücksichtigt damit nicht nur in der Periode produzierte und verkaufte Produkte, sondern auch Lagerbestände aus Vorperioden, die nun verkauft wurden.
Erlösarten und typische Quellen
Man unterscheidet pagatorische Erlöse, auch Grunderlöse oder Zweckerträge genannt, und kalkulatorische Erlöse. Grunderlöse sind Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft, die dem Unternehmen als Einnahmen zufließen. Kalkulatorischen Erlösen steht kein eindeutiger Marktpreis gegenüber.
Die konkrete Erlösart hängt vom Wirtschaftszweig ab. Beispiele sind Warenverkäufe im Einzelhandel, Hardware-, Software- und Wartungserlöse bei EDV-/IT-Firmen, Gebühren und Honorare bei freien Berufen, Beherbergungs- und Restaurationserlöse in der Hotellerie, Miete und Pacht in der Immobilienwirtschaft sowie Fahrkarten- und Flugticketverkäufe im Verkehr. Kreditinstitute erzielen unter anderem Zinserträge, Provisionserträge und Bankgebühren; Versicherungsunternehmen Versicherungsprämien und Kapitalerträge aus Kapitalanlagen.
Kennzahlen, Branchenumsatz und internationale Regeln
Erlöse sind Bestandteil wichtiger Kennzahlen. Die Arbeitsproduktivität Aₚ gibt den je Mitarbeiter M erzielten Umsatz an:
Aₚ = E / M
Die Erlösfunktion beschreibt die Beziehung zwischen Absatzmenge x, Verkaufspreis p und Umsatz:
E = p · x
Bei gleichbleibenden Preisen steigen die Erlöse mit der Zahl verkaufter Einheiten linear. Die erste Ableitung der Erlösfunktion heißt Grenzerlös. Die Gewinnschwelle (break-even point) liegt vor, wenn Erlöse und Gesamtkosten K gleich sind:
E = K
Im Monopolpreismodell wird häufig E = p · x angenommen. Für einen Zeitraum der Länge t gilt bei konstanten Preisen: Eₜ = p · xₜ · t. Dabei ist x die in einem Zeitraum abgesetzte Menge und t die Länge dieses Zeitraums.
Die Summe der Umsätze aller Unternehmen einer Branche heißt Branchenumsatz. Er wird meist für ein Kalenderjahr angegeben und etwa für Marktanteile oder Betriebsvergleiche verwendet.
In IFRS und US-GAAP gelten strenge Vorschriften zur Umsatzrealisierung. Der Kern ist International Financial Reporting Standard 15. Die Regeln sollen korrekte Umsatzzahlen sicherstellen und Umsatzaufblähungen durch Scheingeschäfte oder andere betrügerische Praktiken vermeiden.
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