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Zwischenprodukt
Unter einem Zwischenprodukt (oder Intermediat) versteht man in der Chemie das Produkt einer chemischen Reaktion, das aus chemischen, technischen oder …
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Begriff und Bedeutung
Ein Zwischenprodukt, auch Intermediat genannt, ist in der Chemie das Produkt einer chemischen Reaktion, das aus chemischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht isoliert oder in Verkehr gebracht, sondern weiter umgesetzt wird. In der chemischen Industrie steht es damit zwischen Rohstoff und Endprodukt und ist zur Weiterverarbeitung bestimmt.
Der Begriff wird außerdem in der Betriebswirtschaftslehre für noch nicht marktreife Halbfabrikate verwendet. Bei einer einstufigen Produktion entsteht das Endprodukt unmittelbar durch die einmalige Kombination der Produktionsfaktoren. Bei einer mehrstufigen Produktion werden dagegen zunächst Zwischenprodukte erzeugt und anschließend zum Endprodukt weiterverarbeitet.
Einordnung in der Chemie
Ob ein Stoff als Rohstoff, Zwischenprodukt oder Endprodukt gilt, hängt von der Perspektive und der weiteren Verwendung ab. Entscheidend ist vor allem die Sichtweise des Herstellers.
Bei reaktionsmechanistischer Betrachtung ist ein Zwischenprodukt ein Molekül, das in einer mehrstufigen Reaktion sowohl das Produkt eines Reaktionsschritts als auch der Reaktant, also der reagierende Ausgangsstoff, des folgenden Schritts ist.
Typische Beispiele
Dextrin ist ein Zwischenprodukt bei der Umwandlung von Stärke in Monosaccharide wie Glucose, sofern es weiterverarbeitet wird. Wird es stattdessen verkauft, kann es für den Hersteller ein Endprodukt sein. Paraffin entsteht als Zwischenprodukt bei der Destillation von Petroleum.
Auch Harnstoff zeigt die Abhängigkeit von der jeweiligen Perspektive: Für einen Hersteller, der ihn an einen Dritten verkauft, ist er ein Endprodukt. Für den Dritten, der daraus Melamin herstellt, ist er ein Rohstoff. Verarbeitet der Harnstoff-Produzent ihn selbst weiter, gilt er für diesen als Zwischenprodukt.
Regelung durch REACH
Die EU-Chemikalienverordnung REACH unterscheidet drei Arten:
- nicht-isolierte Zwischenprodukte,
- standortinterne isolierte Zwischenprodukte,
- transportierte isolierte Zwischenprodukte.
Nicht-isolierte Zwischenprodukte sind von REACH ausgenommen. Für isolierte Zwischenprodukte gilt eine Registrierung mit geringeren Informationsanforderungen, sofern bei Herstellung und Verwendung eine Freisetzung des Stoffes sicher ausgeschlossen werden kann.
Abgrenzung und Bilanzierung
Werden Zwischenprodukte nicht in Verkehr gebracht, unterscheiden sie sich betriebswirtschaftlich von Nebenprodukten und Kuppelprodukten. Nebenprodukte entstehen zwangsläufig bei der Herstellung der eigentlich vorgesehenen Hauptprodukte. Kuppelprodukte fallen zwangsläufig bei der naturnahen Gewinnung und Herstellung von Agrarprodukten, Grundstoffen und Naturprodukten sowie besonders in der chemischen und pharmazeutischen Industrie an.
In der Bilanzierung werden Zwischenprodukte als Halbfabrikate eingestuft.