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Marge

Die Marge (französisch Spanne, Spielraum, aus lateinisch margo, Rand) (ˈmaʀʒə) ist in der Wirtschaft die Bezeichnung für Gewinnspannen aller Art.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff
  2. 2. Marge im Handel
  3. 3. Marge bei Kreditinstituten
  4. 4. Marge an Finanzmärkten
  5. 5. Weitere Anwendungen

Grundbegriff

Die Marge ist in der Wirtschaft eine Bezeichnung für Gewinnspannen aller Art. Allgemein meint sie die Spanne zwischen zwei Preisen für ein bestimmtes Handelsobjekt. Eine solche Differenz kann zum Beispiel zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen, zwischen Börsenkursen oder zwischen Sollzinsen und Habenzinsen entstehen.

Der Begriff wird oft umgangssprachlich verwendet, weil einzelne Fachgebiete dafür eigene Fachausdrücke haben. Wichtig ist: Eine Marge ist eine Differenz oder Spanne. Die Zinsspanne ist dagegen laut Artikel keine Differenz und deshalb keine Marge, sondern eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Messung der Rentabilität eines Kreditinstituts.

Marge im Handel

Im Handel heißt die Differenz zwischen Anschaffungskosten oder Selbstkosten und dem Verkaufspreis Handelsspanne. Sie zeigt, welcher Abstand zwischen den Kosten für eine Ware und dem Preis liegt, zu dem sie verkauft wird.

Mit der Handelsspanne hängen zwei weitere Begriffe zusammen: Die Wareneinsatzquote ist der reziproke Wert der Handelsspanne. Der Kalkulationszuschlag ähnelt einer Marge, bezeichnet aber den Aufschlag auf den Einstandspreis. Bei Handelsmarken ist die Marge in der Regel höher als bei Herstellermarken.

Marge bei Kreditinstituten

Bei Kreditinstituten wird der Begriff Marge in mehreren Bereichen verwendet. Im Kreditgeschäft setzt sich die Kreditmarge stufenweise aus drei Bestandteilen zusammen: Refinanzierungskosten, Betriebskosten und der Marge im engeren Sinne.

Refinanzierungskosten sind der Aufwand, den ein Institut bei der Refinanzierung tragen muss; sie gehören zur Wertsphäre. Betriebskosten sind Kosten der Betriebssphäre, etwa für die Beschaffung der Refinanzierung und die Kreditbearbeitung, also zum Beispiel Personal- und Materialkosten. Die Marge im engeren Sinne wird als Aufschlag auf diese bisherigen Bestandteile gerechnet. Sie ergibt sich aus dem Kreditrisiko, das im Rating des Kreditnehmers sichtbar wird: Je schlechter das Rating ist, desto höher ist die Marge, und umgekehrt. Aus allen drei Bestandteilen entsteht schließlich der Kreditzins für den Kunden.

In der Bankkalkulation gibt es die Margenkalkulation. Ihr Ausgangspunkt ist die Konditionsmarge, also die Differenz zwischen dem Effektivzins eines Kundengeschäfts und dem Effektivzins eines alternativen Geschäfts am Finanzmarkt. Diese Alternative wird über Opportunitätskosten betrachtet. Von der Bruttomarge werden zur Ermittlung der Nettomarge die Risikokostenmarge und die Betriebskostenmarge abgezogen.

Die Höhe der Marge hängt außer vom Kreditrisiko auch von der Art des Basiswerts, vom Handelsvolumen, von der Marktentwicklung, von der Marktliquidität und von der Verhandlungsmacht des Bankkunden ab. Bei Firmenkunden ist die Marge geringer als bei Privathaushalten; bei Großunternehmen ist sie am geringsten.

Marge an Finanzmärkten

Im Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel werden auch die Unterschiede zwischen Interbankenkursen und den Kursen im Kundengeschäft Margen genannt. Beim Kauf durch den Kunden erhöhen sie die Kurswerte, beim Verkauf ermäßigen sie diese.

Die Marge ergibt sich dort als Differenz zwischen dem höheren Briefkurs und dem niedrigeren Geldkurs: Marge = Briefkurs − Geldkurs. Der Briefkurs ist der Kurs, zu dem verkauft wird; der Geldkurs ist der Kurs, zu dem gekauft wird.

Im Wertpapierhandel bezeichnet die Marge die Differenz zwischen dem Ausgabekurs und dem aktuellen Kurswert eines Wertpapiers. Davon zu unterscheiden ist die Margin: Sie ist die Sicherheitsleistung bei Termingeschäften im Börsenhandel.

Weitere Anwendungen

Bei der Arbitrage gibt es die Indifferenzmarge. Sie bezeichnet die Gewinnspanne zwischen Zinsdifferenz und Swapsatz, bei der sich Arbitragegeschäfte noch nicht oder nicht mehr lohnen. In diesem Fall liegt Arbitragefreiheit vor.

Im Speditionswesen bezeichnet der Margentarif einen variierenden Preis innerhalb einer Preisunter- und Preisobergrenze. Er darf bei fehlenden Festpreisen vom Spediteur abgerechnet werden.

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