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Luthertum
Das Luthertum ist eine Ausprägung des Protestantismus, die sich aus der Wittenberger Reformation des 16. Jahrhunderts entwickelt hat.
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Grundidee und Lehre
Das Luthertum ist eine Ausprägung des Protestantismus, die aus der Wittenberger Reformation des 16. Jahrhunderts hervorging. Sein wichtigstes Kennzeichen ist die Rechtfertigungslehre. Sie fragt, wie ein Mensch vor Gott bestehen kann. Nach lutherischem Verständnis kann der Mensch seine Rettung nicht durch eigene Verdienste, Werke oder Leistungen erreichen. Gott schenkt ihm Gerechtigkeit „aus Gnaden umb Christus willen durch den Glauben“, wie es Artikel IV der Confessio Augustana von 1530 formuliert. Auch der Glaube selbst gilt nicht als menschliche Leistung, sondern als Gottes Werk.
Die wichtigsten Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden im Konkordienbuch von 1580/84 gesammelt. Eine zentrale Bekenntnisschrift ist die Confessio Augustana von 1530, die auch rechtliche Bedeutung erhielt, besonders im Augsburger Religionsfrieden 1555 und im Westfälischen Frieden 1648. Die Bekenntnisse gelten aber nicht als gleichrangig mit der Bibel. Die Konkordienformel nennt allein die Heilige Schrift „Richter, Regel und Richtschnur“; die Bekenntnisse sind Zeugnis und Erklärung des Glaubens.
Zur lutherischen Kirche gehört die Überzeugung, dass Kirche dort ist, wo das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden. Die Einheit der Kirche hängt nach Artikel VII der Confessio Augustana nicht daran, dass überall dieselben menschlich eingesetzten Zeremonien gelten. Das kirchliche Amt ist vor allem auf Wortverkündigung und Sakramentenspendung bezogen. In der Frage, wie Amt, Ordination, Bischofsamt und das allgemeine Priestertum aller Glaubenden zusammenhängen, gab und gibt es verschiedene lutherische Positionen.
Als Sakramente gelten im engeren lutherischen Sinn Taufe und Abendmahl, weil sie göttliches Gebot, Gnadenverheißung und ein sichtbares Zeichen besitzen: Wasser beziehungsweise Brot und Wein. Die Absolutio, also die Zusage der Vergebung, kann in einem weiteren Sinn ebenfalls als Sakrament bezeichnet werden. Die römisch-katholische Siebenzahl der Sakramente wird nicht übernommen.
Ethik und politisches Denken
Die lutherische Ethik wird von der Rechtfertigungslehre geprägt. Gute Werke dienen nicht dazu, Gottes Gnade zu verdienen. Sie sind vielmehr Folge des Glaubens und der Rechtfertigung. Artikel XX der Confessio Augustana sagt, gute Werke „sollen und müssen geschehen“, aber nicht, damit man darauf vertraut, Gnade zu verdienen, sondern „um Gottes willen und Gott zu Lob“.
Für die politische Ethik ist die Zwei-Reiche-Lehre wichtig. Sie unterscheidet zwei Weisen, wie Gott die Welt regiert. In der religiösen Sphäre vergibt Gott Sünde allein aus Gnade. In der weltlichen Sphäre soll die Obrigkeit der Sünde wehren, Verbrecher begrenzen und Opfer schützen. Christen können deshalb Verantwortung im Staat übernehmen, sofern dieser als gute Obrigkeit verstanden wird. Sie dürfen dort Aufgaben ausüben, die in der Bergpredigt persönlich anders erscheinen können, etwa richten, schwören oder dem Bösen widerstehen.
Im 20. Jahrhundert wurde lutherische politische Ethik in Deutschland auch problematisch verwendet. Theologen wie Emanuel Hirsch, Friedrich Gogarten, Paul Althaus und Werner Elert nahmen den Gedanken eines „Volksnomos“ positiv auf. Bei Elert wurden Ehe, Staat und Volk als göttlich gesetzte „Schöpfungsordnungen“ verstanden; daraus ergab sich eine Bejahung der NS-Rassengesetzgebung. Der Ansbacher Ratschlag eines Kreises um Elert und Althaus stellte den NS-Führerstaat als gottgegebene Ordnung dar. Diese Position war im deutschen Luthertum jedoch kein Konsens. Rudolf Hermann widersprach und engagierte sich in der Bekennenden Kirche. Eine Revision der lutherischen politischen Ethik begann unter anderem mit Harald Diems Dissertation von 1938 über Luthers Lehre von den zwei Reichen.
Entstehung und Entwicklung in Deutschland
Als Beginn der Reformation gilt traditionell Luthers Thesenanschlag in Wittenberg am 31. Oktober 1517. Die 95 Thesen kritisierten das Ablasswesen und erreichten große öffentliche Wirkung. 1520 legte Luther mit der Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ einen Entwurf zur Neuordnung von Kirche und Gesellschaft vor. Darin brach er mit dem Papsttum, das er als Antichrist verstand, und rief weltliche Obrigkeiten zur Verantwortung für den Neubau der Kirche auf. Zugleich enthielt die Schrift das Konzept vom Priestertum aller Glaubenden und Getauften.
Die Ausbreitung der Wittenberger Reformation wurde durch Druckschriften, Studenten, Humanisten, Augustinereremiten und deutschsprachige Kaufleute gefördert. Wittenberg wurde im 16. Jahrhundert zu einem internationalen Zentrum reformatorischer Theologie. Ab Mitte der 1520er Jahre setzten Städte, Gemeinden und Territorien reformatorische Veränderungen um. In Kursachsen wurde etwa das Modell eines „gemeinen Kastens“ wichtig: Kirchliche Einkünfte wurden gesammelt, um Pfarrer, Küster und Schulmeister zu bezahlen, Arme zu unterstützen, Handwerkern Kredite zu geben und Schülern Stipendien zu ermöglichen.
Die lutherischen Territorialkirchen entstanden oft, weil Fürsten sich für die Reformation entschieden. Ihre Motive waren religiös, dynastisch, politisch und finanziell. Visitationen prüften die kirchlichen Zustände vor Ort; Luthers Großer Katechismus für Geistliche und Kleiner Katechismus für Gemeindeglieder fassten die Lehre zusammen. Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 bestätigte die territoriale Entwicklung; um 1600 wurde sie mit der Formel „Cuius regio, eius religio“ beschrieben: Wer ein Gebiet regiert, bestimmt die Religion der Einwohner.
Nach Luthers Tod 1546 entstanden innerlutherische Streitigkeiten. Aus der vielfältigen Wittenberger Reformation entwickelte sich die Lutherische Orthodoxie, die das Luthertum als geschlossenes Lehrgebäude darstellte. Im 17. Jahrhundert wurde der Pietismus zu einem Korrektiv dieser stark kontroverstheologischen Orthodoxie. Im 18. Jahrhundert versuchten manche Theologen, Pietismus und Aufklärung in die lutherische Theologie zu integrieren.
Im 19. Jahrhundert verloren Gegensätze zwischen Lutheranern und Reformierten durch Pietismus und Aufklärung an Schärfe. In mehreren deutschen Staaten entstanden Unionen zwischen lutherischen und reformierten Kirchen, zuerst im Herzogtum Nassau am 11. August 1817. In Preußen lehnten um 1830 mehrere Gemeinden und Pfarrer, besonders in Schlesien, die Union ab. Staatliche Repression führte zu Auswanderung nach Nordamerika und Australien. 1841 wurde die Evangelisch-lutherische Kirche in Preußen staatlich geduldet. Nach 1918 endete in Deutschland das landesherrliche Kirchenregiment; die Landeskirchen gaben sich Verfassungen mit synodalen und episkopalen Elementen. Nach 1948 traten fast alle lutherischen Landeskirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands bei.
Ausbreitung in Europa und Übersee
In Skandinavien verlief die Reformation vor allem als „Königsreformation“, also stark von Monarchen gesteuert. In Dänemark wurde sie unter Christian III. zwischen 1536 und 1539 durchgesetzt. Das Luthertum entwickelte sich dort besonders als Buch- und Lesekultur; auch in Island war es stark häuslich geprägt. In Norwegen begegnete die ländliche Bevölkerung dem Luthertum zunächst vor allem in dänischsprachigen Gottesdiensten, die von der dänischen Obrigkeit eingeführt wurden.
In Schweden entstand nach dem Reichstag von Västerås 1527 eine schwedische Nationalkirche. Olaus Petri übersetzte das Neue Testament ins Schwedische, Laurentius Petri wurde 1531 Erzbischof von Uppsala. Die Synode von Uppsala nahm 1593 das Augsburger Bekenntnis von 1530 an und erklärte es zusammen mit den altkirchlichen Bekenntnissen zur Lehrgrundlage der schwedischen Kirche. In der Großmachtzeit von 1611 bis 1719 verstand sich Schweden als Schutzmacht des Luthertums in Europa. Die Kirchenverfassung von 1686 zeigte eine enge Verbindung von Kirche und Staat; Pfarrer führten Einwohnerregister und kontrollierten bis ins 19. Jahrhundert jährlich Bibelkenntnisse, sonstige Kenntnisse und Lebensführung der Gemeindeglieder.
Außerhalb Deutschlands und Skandinaviens entstanden im 16. Jahrhundert lutherische Territorialkirchen, etwa in Mömpelgard, Kurland, Estland, Livland, Teschen und bei den Siebenbürger Sachsen. In mehreren europäischen Gebieten blieb das Luthertum dagegen Minderheitskirche. In den Habsburgischen Erblanden, in Böhmen und Mähren, in slowenischen Gebieten und in Ungarn konnte es sich zunächst ausbreiten, wurde aber später durch Gegenreformation und Rekatholisierung stark zurückgedrängt. Teilweise überlebte es als Geheimprotestantismus, bis Toleranzregelungen neue kirchliche Organisation ermöglichten.
Durch Auswanderung entstanden lutherische Einwandererkirchen. In Russland gab es seit dem 16. Jahrhundert deutsche Lutheraner; 1832 wurde die „Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland“ gegründet. 1917 gehörten ihr etwa 3,6 Millionen Menschen an. In der Stalinzeit wurde sie bis 1938 völlig zerschlagen; ab 1988 begann eine Neuorganisation. In Nordamerika sind lutherische Einwanderer seit dem frühen 17. Jahrhundert nachweisbar. Henry Melchior Muhlenberg organisierte ab 1742 Gemeinden in Pennsylvania; 1748 kam eine Pfarrsynode zusammen. Im 19. und 20. Jahrhundert entstanden mehrere Zusammenschlüsse, darunter 1987 die Evangelical Lutheran Church in America. Weitere lutherische Einwandererkirchen bestehen unter anderem in Kanada, Brasilien, Argentinien, Bolivien, Namibia und Australien.
Lutherische Missionskirchen entstanden besonders seit dem Pietismus. Die Dänisch-Hallesche Mission begann 1705 als erste organisierte lutherische Missionsarbeit. Später folgten Missionsgesellschaften wie die Dresdner Mission 1836, Neuendettelsau, Hermannsburg und Breklum. Ehemalige Missionskirchen sind heute eigenständig; in Namibia, Tansania, Südafrika, Äthiopien und Madagaskar gehören Lutheraner zu den größeren christlichen Gemeinschaften. Die größte lutherische Kirche Asiens ist die Protestantisch-Christliche Batak-Kirche in Indonesien.
Frömmigkeit, Musik und Gottesdienst
Lutherische Spiritualität zeigt sich besonders in Erbauungsliteratur, Predigten und Kirchenliedern. Die altlutherische Orthodoxie teilte ein pessimistisches Weltbild mit der Barockliteratur. Ein Beispiel ist Michael Francks Lied „Ach, wie flüchtig, ach, wie nichtig“ von 1652, das die Vergänglichkeit der Welt betont. Johann Arndts „Vier Bücher vom wahren Christentum“ und viele Kirchenlieder des 17. Jahrhunderts zielten auf die „Unio mystica“, die geistliche Vereinigung mit Christus. Die Beichte wurde im Luthertum lange als Katechismusverhör vor dem Abendmahl praktiziert; pietistische Pfarrer wollten dieses Ritual durch gemeinsame Beichte ersetzen.
Der Pietismus betonte die persönliche Aneignung des Glaubens. Wichtig wurden Begriffe wie „wahrer“ oder „lebendiger“ Glaube. Persönliche religiöse Erfahrung trat stärker hervor als die Institution Kirche. Zugleich verband der Pietismus Weltabstand und Askese mit sozialem Engagement. Seit dem 19. Jahrhundert entstand im deutschen und skandinavischen Luthertum ein neues Interesse an Kirche, Liturgie und Sakramenten. Hochkirchliche und liturgische Bewegungen setzten sich für häufigere Eucharistiefeiern, Stundengebet, Privatbeichte, einen Heiligenkalender und ökumenische Offenheit ein.
Musik war für die Wittenberger Reformation sehr wichtig. Die Frühphase wird oft als Singbewegung beschrieben. Luther schrieb eigene Texte und Melodien, etwa „Nun freut euch, lieben Christen g’mein“. Lieder halfen, reformatorische Gedanken in der Bevölkerung zu verbreiten. Häufig wurden bekannte Melodien mit neuen Texten versehen, was Kontrafaktur heißt. Johann Walter gründete 1524 die Torgauer Stadt- und Schulkantorei und schuf damit ein Vorbild für weitere Kantoreien.
Der lutherische Gottesdienst steht in der Tradition der lateinischen Messe. Luther verfasste zwei wichtige Ordnungen: die „Formula missae“ von 1523, ein lateinisches Hochamt mit Chorgesang, und die „Deutsche Messe“ von 1526 für volkssprachliche Gemeinden ohne Lateinschulen. In ihr ersetzten Gemeindelieder die Choralgesänge, und die Einsetzungsworte beim Abendmahl erhielten zentrale Bedeutung. Die Territorialkirchen kombinierten diese Modelle unterschiedlich. In Schweden blieb der Gottesdienst stärker der „Formula missae“ verbunden. Eine Besonderheit ist das Gottesdienstbuch der Ukrainischen Lutherischen Kirche von 1933, das die Chrysostomos-Liturgie im Sinn lutherischer Theologie bearbeitete.
Kirchenräume und Ausstattung
Lutherische Kirchen übernahmen viele spätmittelalterliche Kirchengebäude und Ausstattungen weiter. Der Umgang reichte von Weiternutzung und Umgestaltung bis zu Verwertung oder Vernichtung. Insgesamt wurden lutherische Kirchen weniger stark verändert als viele nachtridentinisch-katholische und calvinistische Kirchen. Deshalb blieb in lutherischen Kirchen oft mehr mittelalterliche Sakralkunst erhalten.
Luther meinte zwar, christlicher Gottesdienst brauche keinen geweihten Raum; zugleich schätzte er die vorhandenen Kirchen. Als Ideal für eine Pfarrkirche galt häufig die spätmittelalterliche gotische Hallenkirche mit polygonalem Chor. Eine wichtige Veränderung waren Emporen, damit mehr Menschen die Predigt hören konnten. Die Torgauer Schlosskapelle war einer der ersten eigens für den lutherischen Gottesdienst errichteten Kirchenbauten; Luther hielt dort am 4. Oktober 1544 die Kirchweihpredigt.
Im späten 17. Jahrhundert setzte sich der Kanzelaltar weitgehend durch. Er verband Kanzel und Altar sichtbar und sollte die Gleichrangigkeit von Wort, also Predigt, und Sakrament, also Abendmahl, zeigen. In der Praxis dominierte aber oft die Kanzel, sodass sich Kirchenräume stärker zu Hörräumen entwickelten. Im 18. Jahrhundert wurde mit Rechteck- und Zentralbauten experimentiert, um die zur Predigt versammelte Gemeinde gut aufzunehmen.
Im 19. Jahrhundert kritisierten Erweckungsbewegung und Neuluthertum die Kirchenarchitektur des 17. und 18. Jahrhunderts als zu wenig sakral. Die Gotik wurde zum idealen Stil, weil sie als Ausdruck der mittelalterlichen Kirche galt, die Luther reformieren wollte. Neogotische Kirchen sollten zeigen, dass Lutheraner in der alten abendländischen Tradition standen. Im 20. Jahrhundert überwanden neue Entwürfe das Eisenacher Regulativ. Otto Bartning forderte 1919 eine Wechselbeziehung von Liturgie und Architektur. Spätere Beispiele stellten die um den Altar versammelte Gemeinde, schlichte Räume, variable Gemeindezentren oder in Skandinavien Kirchen mit Glaswänden zur Natur in den Mittelpunkt.