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Christliche Glaubensbekenntnisse

Ein Glaubensbekenntnis, auch als Credo oder Symbolum (latinisiert von griechisch Symbolon) bezeichnet, ist eine kurzgefasste, feststehende Zusammenfassung der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Funktion
  2. 2. Bekenntnisse im Neuen Testament
  3. 3. Alte Kirche, Orthodoxie und Katholizismus
  4. 4. Bekenntnisse der Reformationszeit
  5. 5. Bekenntnisse weiterer Kirchen
  6. 6. Kritik, moderne Formen und bekenntnisfreie Kirchen

Begriff und Funktion

Ein christliches Glaubensbekenntnis, auch Credo oder Symbolum genannt, ist eine kurze, feststehende Zusammenfassung zentraler Inhalte des christlichen Glaubens. Viele Bekenntnisse wurden auf kirchlichen Konzilien beraten und beschlossen. Sie entstanden meist in konkreten historischen Situationen: als Bekenntnis bei der Taufe, als verbindliche Darstellung der Lehre oder zur Abgrenzung von Lehren, die eine Kirche als häretisch, also als Irrlehre, beurteilte.

Unter politischem oder religiösem Druck konnte ein Bekenntnis zugleich zum Glaubenszeugnis werden. Wer es sprach, bekannte sich dann öffentlich zu seinem Glauben und nahm dafür möglicherweise Verfolgung oder den Tod auf sich. Glaubensbekenntnisse unterscheiden sich je nach Kirche und Zeit in ihrer Verbindlichkeit. Manche Kirchen verwenden festgelegte Texte in Gottesdienst, Lehre und Amtsverpflichtung; andere betrachten sie hauptsächlich als Gesprächsgrundlage oder schreiben überhaupt kein Bekenntnis vor.

Bekenntnisse im Neuen Testament

Das kürzeste und besonders verbreitete frühchristliche Bekenntnis im Neuen Testament lautet: „Jesus ist der Herr“ (griechisch: Κύριος Ἰησοῦς). Im Römischen Reich hatte diese Aussage politische Bedeutung, weil auch der Kaiser als κυριος, also „Herr“, bezeichnet wurde. Während der Christenverfolgungen konnten Christen durch die Weigerung, den Kaiser als Gott anzuerkennen, ihr Leben verlieren. Polykarp von Smyrna verweigerte ein solches Bekenntnis zum Kaiser und nahm das Martyrium auf sich.

Auch mehrere Aussagen der Evangelien besitzen Bekenntnischarakter. Dazu gehören: „Du bist der Christus, der Sohn des lebendigen Gottes!“ (Mt 16,16), „Ja, Herr, ich glaube, dass du der Christus bist, der Sohn Gottes, der in die Welt kommen soll“ (Joh 11,27) und „Mein Herr und mein Gott!“ (Joh 20,28).

Eine der ältesten Zusammenfassungen der christlichen Glaubenslehre steht in 1 Kor 15,3 ff. Paulus überliefert dort, dass Christus gemäß der Schrift für die Sünden gestorben und begraben worden sei, am dritten Tag auferweckt worden sei und anschließend Kephas, den Zwölf, mehr als fünfhundert Brüdern, Jakobus und allen Aposteln erschienen sei.

Der Philipperhymnus (Phil 2,6–11) beschreibt, wie Christus Jesus sich trotz seiner Gleichheit mit Gott erniedrigte, Mensch wurde und gehorsam bis zum Tod am Kreuz blieb. Deshalb habe Gott ihn erhöht, sodass alle sich vor ihm beugen und bekennen sollen: „Jesus Christus ist der Herr zur Ehre Gottes, des Vaters.“ Ein ähnlicher Hymnus in 1 Tim 3,16 nennt seine Offenbarung im Fleisch, seine Rechtfertigung durch den Geist, seine Verkündigung unter den Völkern und seine Aufnahme in die Herrlichkeit.

Alte Kirche, Orthodoxie und Katholizismus

Zu den frühen Taufbekenntnissen gehört das vermutlich aus dem 2. Jahrhundert stammende Altrömische Glaubensbekenntnis. Die Tauffragen des Kirchenvaters Hippolyt († 236) zeigen eine dreiteilige Form: Der Täufling bekennt nacheinander den Glauben an Gott, den allmächtigen Vater, an Jesus Christus und an den Heiligen Geist, die heilige Kirche und die Auferstehung des Fleisches. Nach jeder Antwort „Ich glaube“ erfolgt eine Taufe beziehungsweise ein Untertauchen.

Ostkirchliche Taufbekenntnisse bildeten die Grundlage des Bekenntnisses von Nicäa von 325. Damit grenzte sich die Kirche vom Arianismus ab. Das Nicäno-Konstantinopolitanum von 381 definierte die Dreifaltigkeitslehre, also den Glauben an Vater, Sohn und Heiligen Geist. In der Westkirche setzte sich außerdem das auf dem altrömischen Bekenntnis beruhende apostolische Glaubensbekenntnis durch. Das Konzil von Chalcedon formulierte 451 ein wichtiges Christusbekenntnis, das die weitere Entwicklung der Christologie, der Lehre von Jesus Christus, prägte. Zu den großen westkirchlichen Bekenntnissen gehört außerdem das Athanasische Glaubensbekenntnis aus dem 6. Jahrhundert.

Die orthodoxen Kirchen sprechen von der „Lehre des Glaubens“. Ihr wichtigstes Bekenntnis ist das Nicäno-Konstantinopolitanum in seiner ursprünglichen Form ohne das Filioque. Das lateinisch geprägte apostolische Glaubensbekenntnis wird dort nicht verwendet, obwohl es nach Darstellung des Artikels nichts enthält, dem die orthodoxen Kirchen widersprechen. Für die östlich-orthodoxen Kirchen ist auch das Bekenntnis von Chalcedon wichtig.

Spätere orthodoxe Glaubensdarstellungen reagierten auf andere Religionen und Konfessionen. Nach der Eroberung Konstantinopels 1453 erklärte Patriarch Gennadius Scholarius dem Sultan den christlichen Glauben. Es folgten unter anderem das Bekenntnis von Petro Mohyla von 1643, das Bekenntnis des Dositheus bei der Synode von Jerusalem 1672 sowie die russisch-orthodoxen Katechismen von Patriarch Plato II. von 1765 und Metropolit Filaret von 1839.

Für die römisch-katholische Kirche wurden in Reformation und Gegenreformation besonders die Beschlüsse des Konzils von Trient und die Professio fidei tridentina Papst Pius’ IV. von 1564 maßgeblich. Im römischen Ritus wird das Nicäno-Konstantinopolitanum oder das apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen. Papst Paul VI. verkündete am 30. Juni 1968 das Credo des Gottesvolkes. Kandidaten für ein geistliches Amt versprechen mit der Professio fidei ihre Treue zum katholischen Glauben; ihre aktuelle Fassung stammt von 1989.

Bekenntnisse der Reformationszeit

Während der Reformation entstanden zahlreiche Bekenntnisschriften. Teilweise sollten sie nicht nur den Glauben zusammenfassen, sondern auch von einer Regierung anerkannt werden.

Das grundlegende lutherische Bekenntnis ist die Confessio Augustana, die Philipp Melanchthon 1530 auf Grundlage der Schwabacher Artikel verfasste. Die theologisch ähnliche Confessio Bohemica sollte eine kaiserliche Genehmigung des evangelischen Bekenntnisses erreichen.

Das erste reformierte Bekenntnis waren Ulrich Zwinglis 67 Artikel, die der Zürcher Rat 1523 genehmigte. Der Berner Rat erhob 1528 zehn von Berchtold Haller und Franz Kolb auf Grundlage Zwinglis verfasste Thesen zur Lehrnorm. Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 wurde die Confessio Tetrapolitana als Variante der Confessio Augustana vorgelegt. Das erste Basler Bekenntnis wurde 1534 vom Basler Rat herausgegeben. Johannes Calvin verfasste 1536 den ersten und 1542 den zweiten Genfer Katechismus.

Das Erste Helvetische Bekenntnis von 1536 war das erste reformierte Bekenntnis mit mehr als örtlicher Bedeutung. Am Consensus Tigurinus von 1549 arbeiteten Calvin und Heinrich Bullinger; deutschsprachige zwinglianische und französischsprachige calvinistische Kirchen der Schweiz akzeptierten ihn. Besonders weit verbreitet sind das von Bullinger 1562 verfasste Zweite Helvetische Bekenntnis und der Heidelberger Katechismus von 1563. Weitere reformierte Texte sind die Confessio Gallicana von 1559, die Lehrregel von Dordrecht von 1619 und das Bekenntnis von Westminster von 1644/47.

Das Schleitheimer Bekenntnis wurde 1527 bei einer geheimen Täufersynode in der Schweiz unterzeichnet. Michael Sattler verfasste es als erste ausgearbeitete Bekenntnisschrift der evangelischen Täuferbewegung.

Bekenntnisse weiterer Kirchen

Die Baptisten, in Deutschland die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden, formulierten zwischen etwa 1689 und 1977 verschiedene Glaubensbekenntnisse. Sie dienten zunächst vor allem der Rechtfertigung gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden und werden heute hauptsächlich im Gespräch zwischen Konfessionen verwendet. Im Gemeindeleben spielen sie keine bestimmende Rolle, weil dort das Prinzip „Allein die Schrift“ gilt.

Bei den aus der Täuferbewegung entstandenen Mennoniten sollten Bekenntnisse seit dem Ende des 16. Jahrhunderts getrennte Gemeinden wieder zusammenführen. Beispiele sind das Konzept von Köln von 1591 und die Korte Confessie des Jan Cents von 1630. Das Dordrechter Bekenntnis wurde 1632 von 51 Vertretern überwiegend flämischer Gemeinden verfasst und später auch von Mennoniten in Süddeutschland, im Elsass und in Nordamerika übernommen.

Das Bekenntnis der Neuapostolischen Kirche umfasst zehn Glaubensartikel. Die ersten drei behandeln die Dreifaltigkeit, die nächsten zwei das Apostelamt, weitere drei die Sakramente, der neunte die Verheißung und der letzte das Verhältnis zu Staat und Obrigkeit. Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage besitzt 13 auf Joseph Smith zurückgehende „Glaubensartikel“, die in das Buch „Die Köstliche Perle“ aufgenommen wurden. Die Siebenten-Tags-Adventisten fassen ihren Glauben in 28 Glaubensgrundsätzen zusammen. Die evangelisch-methodistische Kirche besitzt neben den altkirchlichen Bekenntnissen ein Soziales Bekenntnis als Teil ihrer Lehrgrundlagen.

Kritik, moderne Formen und bekenntnisfreie Kirchen

Seit der Aufklärung wurden altkirchliche und reformatorische Bekenntnisse kritisiert, weil man sie als von oben „aufgenötigt“ und nicht als persönliche Aussagen eines aufgeklärten Christentums empfand. Johann Christian Edelmann lehnte die traditionellen Texte grundsätzlich ab und formulierte ein eigenes christliches Bekenntnis im Sinne der wörtlichen Übersetzung von credo: „ich glaube“. Uta Ranke-Heinemann äußerte eine ähnliche Grundsatzkritik und verfasste ebenfalls ein alternatives Bekenntnis.

Im 20. Jahrhundert entstanden Texte, die den Glauben auf konkrete politische und kulturelle Situationen bezogen. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 grenzte das evangelische Bekenntnis der Bekennenden Kirche gegenüber dem Nationalsozialismus ab. Lutherische Theologen, besonders Hermann Sasse und Werner Elert, betrachteten sie jedoch nur als gemeinsame theologische Erklärung und nicht als Glaubensbekenntnis.

Die evangelisch-methodistische Kirche verfasste 1972 ein Soziales Bekenntnis. Es gehört zusammen mit dem Apostolikum und dem Nicäno-Konstantinopolitanum zu ihren offiziellen Bekenntnissen. Das Christliche Manifest der chinesischen Drei-Selbst-Reform-Bewegung von 1950 bezog sich auf die Lage der Kirche in der kommunistischen Volksrepublik China. Indonesische Protestanten verfassten 1951 das „Glaubensbekenntnis der protestantischen christlichen Batak-Kirche“.

Das Masai-Glaubensbekenntnis von 1960, geschaffen von der Gemeinde des Heiligen Geistes in Ostnigeria, überträgt den christlichen Glauben in einen afrikanischen kulturellen Zusammenhang. Es bekennt den einen Hohen Gott als Schöpfer, Jesus Christus als Gottes gesandten Sohn sowie seinen Tod, seine Auferstehung und seine Herrschaft. Es nennt außerdem Sündenvergebung, Umkehr, Taufe im Heiligen Geist, ein Leben nach der Liebe, das gemeinsame Teilen des Brotes, die Verkündigung der Guten Nachricht und die Erwartung der Wiederkunft Jesu.

Einige Kirchen schreiben kein festes Glaubensbekenntnis vor. Dazu zählen die evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz, bei denen die Bindung an einen bestimmten Text während des Apostolikumsstreits in den 1870er Jahren abgeschafft wurde, außerdem die Quäker und die Baptisten.

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