Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Liturgiereform
Als Liturgiereform bezeichnet man meist die umfassende, bereits unter Papst Pius XII. begonnene und dann vom Zweiten Vatikanischen Konzil (2.
Inhalt6 Abschnitte
Gegenstand und Voraussetzungen
Als Liturgiereform bezeichnet man die umfassende Erneuerung der römisch-katholischen Liturgie im 20. Jahrhundert. Sie begann bereits unter Papst Pius XII., wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil beschlossen und anschließend vor allem von Paul VI. und Johannes Paul II. umgesetzt. Betroffen waren besonders die Heilige Messe, das Stundengebet sowie die Riten der Sakramente und Sakramentalien. Zum gesamten Reformbereich gehören außerdem der liturgische Kalender, die Kirchenmusik und die sakrale Kunst.
Wichtige Voraussetzungen bildete die liturgische Bewegung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland, Belgien und Frankreich. Zunächst wollte sie vor allem das Verständnis der bestehenden Liturgie und die tätige Teilnahme der Gläubigen verbessern. Von Solesmes gingen die Pflege des gregorianischen Chorals und die liturgische Bildung aus. In Beuron verbreitete Anselm Schotts Volksmessbuch „Schott“ die Liturgie unter Laien. In Maria Laach stellten Odo Casel und Romano Guardini wichtige theologische Grundlagen bereit. Casel rückte das Pascha-Mysterium in den Mittelpunkt: Christus bleibt in Zeichen und Riten gegenwärtig und wirkt in der Liturgie das Heil. Die Liturgie ist danach nicht nur menschliche Verehrung Gottes, sondern vor allem Gottes rettendes Handeln an den Menschen.
In Belgien betonte Lambert Beauduin stärker den pastoralen und gemeinschaftlichen Charakter der Liturgie. Im deutschen Sprachraum führten Pius Parsch und andere bereits vor dem Konzil Formen wie Gemeinschaftsmesse, Betsingmesse und Messe versus populum ein. Die wissenschaftliche Vorbereitung wurde besonders durch Josef Andreas Jungmann geprägt. Internationale Studientreffen von 1950 bis 1960, vor allem die Zusammenarbeit deutscher und französischer Liturgiewissenschaftler, bereiteten die späteren Konzilstexte vor. In Italien, Spanien und den Vereinigten Staaten blieb der Einfluss der liturgischen Bewegung zunächst begrenzter; in den USA war St. John’s Abbey in Collegeville unter Virgil Michel und Godfrey Diekman ein wichtiges Zentrum.
Vorbereitung unter Pius XII. und Johannes XXIII.
Papst Pius X. hatte mit dem Motu proprio „Tra le sollecitudini“ von 1903 den Begriff der „participatio actuosa“, der tätigen Teilnahme, in die liturgische Diskussion eingeführt. Das Schreiben betraf hauptsächlich die Kirchenmusik, förderte den gregorianischen Choral und verbot Kastraten in der Kirchenmusik. Weitere Reformen Pius’ X. betrafen die regelmäßige Kommunion („Sacra Tridentina Synodus“, 1905), das Kommunionalter der Kinder („Quam singulari“, 1910), das Brevier („Divino afflatu“, 1911) und das liturgische Jahr („Abhinc duos annos“, 1913).
Die Enzyklika „Mediator Dei“ von Pius XII. aus dem Jahr 1947 kanalisierte die Anliegen der liturgischen Bewegung. Sie forderte wahrhaftige heilige Zeichen, etwa eine Osternacht zu ihrer tatsächlichen Nachtzeit, die rechtliche Berücksichtigung der Teilnahme des ganzen Volkes Gottes und eine Erneuerung, die nicht einfach eine bestimmte frühere Epoche nachahmt. Stattdessen sollten weniger gelungene Entwicklungen beseitigt und vergessene wichtige Symbolhandlungen wieder eingeführt werden.
Die Liturgie definierte Pius XII. als öffentlichen Kult des mystischen Leibes Jesu Christi, also Christi als Haupt und der Kirche als seiner Glieder. In jeder liturgischen Handlung sei Christus, der göttliche Stifter, zugleich mit der Kirche gegenwärtig. Die Teilnahme der Gläubigen unterschied die Enzyklika in äußere Teilnahme, innere fromme Haltung und sakramentale Teilnahme.
Praktische Reformen folgten mit der Commissio Piana, die 1946 eingesetzt wurde und 1948 unter Annibale Bugnini ihre Arbeit aufnahm. Die Heilige Woche wurde durch die Ostervigil 1951 sowie durch die Reform der gesamten Karwoche 1955/56 erneuert. Abendmessen wurden 1953 zugelassen. Johannes XXIII. veröffentlichte am 27. Juli 1960 den „Codex Rubricarum“, am 5. April 1961 eine neue „editio typica“ des Breviers und am 23. Juni 1962 eine neue „editio typica“ des Missale Romanum. Die Liturgie von 1962 war damit das letzte vorkonziliare Missale.
Grundsätze des Zweiten Vatikanischen Konzils
Die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ wurde am 4. Dezember 1963 als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils veröffentlicht. Sie wurde mit 2147 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen angenommen und von Paul VI. promulgiert. Ziel war eine „allgemeine Erneuerung der Liturgie“ (SC 21). Zugleich sollten alle rechtmäßig anerkannten Riten bewahrt und nur dort, wo es nötig war, „behutsam“ gemäß der gesunden Tradition erneuert werden (SC 4).
Das Konzil verstand die Liturgie als Vollzug des Priestertums Jesu Christi. Durch sichtbare Zeichen wird die Heiligung des Menschen bezeichnet und bewirkt; zugleich vollzieht die Kirche als mystischer Leib Christi den öffentlichen Kult. Die Liturgie ist Feier des Pascha-Mysteriums, also des Heilswerkes von Tod und Auferstehung Christi. Sie ist eine hierarchische und gemeinschaftliche Handlung (SC 26–32). Jeder Beteiligte soll nur das und alles das tun, was seiner Aufgabe und den liturgischen Regeln entspricht. Auch Laien, etwa Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und Chormitglieder, leisten einen vollwertigen liturgischen Dienst (SC 29).
Für die Messe verlangte SC 50 eine Überarbeitung des „Ordo missae“. Der Sinn der einzelnen Teile und ihr Zusammenhang sollten deutlicher werden, außerdem sollte die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werden. Daraus folgten mehr Klarheit und Einfachheit, eine größere Vielfalt liturgischer Texte und mehrere Eucharistische Hochgebete unter Beibehaltung des Römischen Messkanons.
Die Bibel sollte stärker in der Liturgie vertreten sein. Die neue dreijährige Leseordnung enthält an Sonntagen zwei Lesungen neben dem Evangelium; viele Wochentage erhielten eigene Lesungen. Im gesamten Zyklus werden 12.000 von 35.000 Bibelversen gelesen; bis auf Obadja sind alle biblischen Bücher berücksichtigt. Der Anteil der vorgetragenen Texte stieg beim Alten Testament von 1 % auf 14 % und beim Neuen Testament von 17 % auf 71 %.
SC 36 bestätigte grundsätzlich das Latein im Römischen Ritus, erlaubte aber die Volkssprache, besonders bei Lesungen, Allgemeinem Gebet und den dem Volk zukommenden Teilen. Das Konzil wollte, dass die Gläubigen das Messordinarium auch auf Latein sprechen oder singen können. Die Konzelebration, also die gemeinsame Feier mehrerer Priester an einem Altar, wurde unter bestimmten Bedingungen wieder zugelassen (SC 57–58). Im Stundengebet sollten Laudes und Vesper hervorgehoben, die Matutin verkürzt und die Prim abgeschafft werden. Der Kalender sollte den Sonntag und die Herrenfeste bevorzugen; Heiligenfeste sollten zurücktreten und stärker der Ortskirche überlassen bleiben.
Umsetzung und neues Messbuch
Zur praktischen Umsetzung errichtete Paul VI. am 25. Januar 1964 durch das Motu proprio „Sacram Liturgiam“ das Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution. Den Vorsitz führten zunächst Kardinal Giacomo Lercaro, seit 1968 Kardinal Benno Gut; Sekretär war Annibale Bugnini. Für die Messe arbeitete innerhalb des Consiliums der Coetus X unter Leitung von Johannes Wagner. Das Consilium erneuerte die Liturgie in zwei Hauptschritten: zunächst 1965, dann 1969/70.
Die Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. September 1964 führte unter anderem die Lesung zum Volk hin, die Homilie als Teil der Liturgie und das Allgemeine Gebet ein. Das Stufengebet wurde teilweise abgeschafft, das Vaterunser gemeinsam gesprochen, das Schlussevangelium und die leoninischen Gebete entfielen. Die Kommunionspendungsformel wurde zu „Corpus Christi – Amen“ geändert. Am 27. Januar 1965 veröffentlichten Consilium und Ritenkongregation eine neue Messordnung. Der 1965er-Ritus löste Eröffnung und Wortgottesdienst vom Altar, erlaubte die Volkssprache in gewissem Umfang und stellte es den Priestern frei, versus populum, also der Gemeinde zugewandt, zu feiern.
Die weitergehende Reform wurde 1967 in einer „Missa normativa“ vorgestellt. Mit der Apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ vom 3. April 1969 setzte Paul VI. den neuen „Ordo Missae“ in Kraft. Die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch definierte die Messe als „heilige Synaxis oder Versammlung des gemeinsam zusammenkommenden Volkes Gottes“, die unter Leitung des Priesters das Gedächtnis des Herrn feiert. Diese Formulierung wurde sowohl von Traditionalisten als auch von progressiven Befürwortern als deutliche Akzentverschiebung hin zum Mahl- und Gemeindeverständnis interpretiert; zugleich betonte Paul VI. im Vorwort des Missale, dass die erneuerte Messe ein sakramentales Gedächtnis des Herrn bleibe.
Das Missale von 1970 enthielt neben dem nur wenig veränderten Römischen Messkanon als Erstem Hochgebet drei neue Hochgebete. Das Zweite folgt Grundgedanken der „Traditio Apostolica“ des Hippolyt von Rom aus dem 3. Jahrhundert, das Dritte formuliert die römische Tradition unter besonderer Berücksichtigung der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums neu, und das Vierte ist an eine ostkirchliche Anaphora antiochenischer Tradition angelehnt. Zur Wahrung des römischen Charakters wurde nur eine einmalige Epiklese unmittelbar vor dem Einsetzungsbericht verwendet. 1975 kamen zwei Hochgebete zur Versöhnung hinzu; das 2002 veröffentlichte Missale von 2000 enthielt außerdem Hochgebete für Kindermessen und besondere Anliegen.
Die „Ottaviani-Intervention“ vom 25. September 1969 kritisierte den neuen Ordo Missae. Kardinal Franjo Šeper wies sie am 12. November 1969 als oberflächlich und falsch zurück. Paul VI. bekräftigte dennoch die Kontinuität der Reform mit der Überlieferung.
Veränderungen in Messe, Sprache und Gebet
Im Missale von 1962 bestand die Messe aus Vorbereitungsgebet, Vormesse, Opfermesse und Entlassung. Das Messbuch von 1975 gliederte sie in Eröffnung, Wortgottesdienst, Eucharistiefeier und Entlassung. Die ältere Form war grundsätzlich lateinisch und wurde faktisch am Hochaltar versus orientem gefeiert. Die erneuerte Form konnte lateinisch oder in der Volkssprache gefeiert werden; der Priester stand häufig an einem Volksaltar versus populum.
Im Wortgottesdienst ersetzte eine neue Leseordnung den einjährigen Zyklus. An die Stelle einer Lesung traten gewöhnlich erste Lesung, Antwortpsalm, zweite Lesung, Ruf vor dem Evangelium und Evangelium. Die Predigt wurde als Homilie in die Liturgie eingeordnet, anschließend wurden Fürbitten eingeführt.
In der Eucharistiefeier wurde die Gabenbereitung gegenüber der früheren Opferterminologie sprachlich zurückhaltender gestaltet. Das Hochgebet konnte aus mehreren Formularen gewählt werden; die Gemeinde antwortete nach den Wandlungsworten mit einer Akklamation auf „Mysterium fidei“. Bei der Kommunion entfielen das erneute Confiteor und die dreimalige Formel „Domine, non sum dignus“; diese wurde einmal gesprochen. Mund- oder Handkommunion sowie Empfang im Stehen oder Knien waren möglich. Die Kommunion unter beiderlei Gestalten wurde für bestimmte Gruppen und Anlässe zugelassen.
Die Einführung der Volkssprache verlief zwischen 1964 und 1971 schrittweise. Da die deutsche Übersetzung des Missale von 1970 erst im September 1975 erschien, wurden ab Frühjahr 1971 acht lose gebundene Hefte mit Studientexten verwendet. Die geringe Verbindlichkeit förderte nach Balthasar Fischer eine Phase des „liturgischen Wildwuchses“. Die deutschen Bischöfe verboten deshalb 1971/72 nicht approbierte Hochgebete und den Ersatz biblischer Lesungen durch weltliche Texte.
Auch das Stundengebet wurde umfassend erneuert. Es blieb am monastischen Stundengebet orientiert; die neue Lesehore nahm Texte von Odo Casel und Romano Guardini auf. Paul VI. ließ die Psalmen 58 (57), 83 (82) und 109 (108) sowie einzelne Verse wegen psychologischer Schwierigkeiten aus dem Psalterium streichen. Das „Gotteslob“ von 1975 diente nicht nur als Gesangbuch, sondern als „Rollenbuch“ der Gemeinde; eine erneuerte Fassung wurde im Advent 2013 eingeführt.
Wirkungen, Zustimmung und Widerstand
Die sichtbarste architektonische Folge war die Verlagerung des Altars. Nach „Inter Oecumenici“ von 1964 und der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch sollte der Hauptaltar von der Wand getrennt und umschreitbar sein, damit die Feier versus populum möglich wurde. Seitenaltäre sollten nur noch in geringer Zahl vorhanden sein. In vielen Kirchen wurden Altarschranken entfernt; bei Neubauten standen Altar und Gemeinde häufig in runden, quadratischen oder elliptischen Zentralformen. Diese Gestaltungen sollten die gemeinsame Würde des Volkes Gottes und die tätige Teilnahme hervorheben. Das Konzil verlangte „edle Einfachheit“ und „edle Schönheit“ statt bloßen Aufwands. In der sakralen Kunst wurden traditionelle Andachtsbilder teilweise entfernt oder reduziert; die Qualität der modernen Umsetzungen wurde unterschiedlich beurteilt.
Sacrosanctum Concilium bezeichnete die Kirchenmusik als notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie (SC 112). Es hielt am gregorianischen Choral als dem der römischen Liturgie eigenen Gesang fest und hob die Pfeifenorgel hervor (SC 116, 120). In der Praxis verbreiteten sich jedoch ab 1964 Jazzmessen und ab Ende der 1960er-Jahre Beatmessen, obwohl es Verbote von Bischofskonferenzen und Consilium gab.
In Deutschland befürworteten 1979 bei einer Umfrage 43 % der Katholiken die neue Form der Messe, 21 % wünschten weniger Änderungen, 9 % überhaupt keine Änderungen und 27 % waren unentschieden. Unter den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern war die Zustimmung deutlich gespaltener: 41 % bevorzugten die neue Form, 42 % weniger starke Änderungen; in der Tabelle werden 10 % für gar keine Änderungen und 7 % Unentschiedene angegeben, während der Text an dieser Stelle 9 % nennt.
Gegner kritisierten unter anderem, die Reform habe den Opfercharakter der Eucharistie zugunsten eines Mahlcharakters zurücktreten lassen. Die von Marcel Lefebvre 1970 gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. lehnte das Missale Pauls VI. ab. Nach eigenmächtigen Bischofsweihen 1988 wurden Lefebvre, die geweihten Bischöfe und Antonio de Castro Mayer exkommuniziert. Johannes Paul II. erlaubte mit „Quattuor abhinc annos“ von 1981 und „Ecclesia Dei Adflicta“ von 1988 unter Bedingungen Indultmessen nach dem Missale von 1962. Benedikt XVI. erklärte 2007 mit „Summorum pontificum“ den älteren Brauch zur „forma extraordinaria“, während der erneuerte Ritus Normalform blieb. Papst Franziskus bezeichnete die Liturgiereform 2017 als unumkehrbar und schränkte mit „Traditionis custodes“ vom 16. Juli 2021 die Feier der Liturgie von 1962 ein; sie ist seitdem nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs möglich.