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Ökumenismus

Aus römisch-katholischer Sicht ist die katholische Kirche, in ihrer konkreten, rechtlich gefassten Gestalt, selbst bereits identisch mit der Ökumene, da sie …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundlage
  2. 2. Entwicklung und Wegbereiter
  3. 3. Römisch-katholische Grundsätze und Konfessionsbezeichnungen

Begriff und Grundlage

Ökumenismus bezeichnet in kirchenamtlichen Dokumenten der römisch-katholischen Kirche die gegenseitige Anstrengung der großen christlichen Konfessionen, die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi wiederzugewinnen. Damit wird der Begriff genauer von „Ökumene“ im allgemeinen Sinn unterschieden.

Grundlage des Ökumenismus ist die gemeinsame Taufe im Namen des dreieinigen Gottes. Sie verbindet die christlichen Konfessionen trotz ihrer bestehenden Unterschiede. Ziel ist nicht nur die Zusammenarbeit, sondern die Wiedergewinnung einer sichtbaren Einheit der Kirche Jesu Christi.

Entwicklung und Wegbereiter

Zu den wichtigen Wegbereitern des Ökumenismus in Deutschland gehörte Max Josef Metzger. Er initiierte die Bewegung Una Sancta, deren Name „die eine, heilige (Kirche)“ bedeutet. Weitere Wegbereiter einer Verständigung mit anderen Glaubensgemeinschaften waren Alfons Beil, Johannes Pinsk, Max Pribilla und Paul Couturier.

Die Haltung der römisch-katholischen Kirche gegenüber der frühen ökumenischen Bewegung war zunächst ablehnend. Papst Pius XI. warnte 1928 in der Enzyklika Mortalium animos vor einer aus seiner Sicht falschen „Irenik“. Zugleich verbot er römisch-katholischen Christen die Beteiligung an Versammlungen der frühen ökumenischen Bewegung.

Römisch-katholische Grundsätze und Konfessionsbezeichnungen

Aus römisch-katholischer Sicht ist die katholische Kirche in ihrer konkreten, rechtlich gefassten Gestalt selbst bereits identisch mit der Ökumene. Begründet wird dies mit der Bedeutung des griechischen Wortes „Oikumene“: Die katholische Kirche verkörpere die auf der ganzen Welt real präsente Kirche Christi. Deshalb bezeichnet die römisch-katholische Kirche ihre weltweiten Bischofsversammlungen, die mit und unter dem Papst die höchste Lehrautorität darstellen, als „Ökumenische Konzilien“. Davon werden teilkirchliche Partikularkonzilien unterschieden.

Im Dekret Unitatis redintegratio des Zweiten Vatikanischen Konzils von 1964 legte die römisch-katholische Kirche die „katholischen Prinzipien des Ökumenismus“ und die „praktische Verwirklichung des Ökumenismus“ fest. Seitdem spricht sie anderen Konfessionen eine volle oder teilweise Teilhabe an der authentischen Kirche Christi nicht mehr grundsätzlich ab.

Nach katholischem Verständnis setzt volle Kirchlichkeit insbesondere zwei Merkmale voraus: Erstens muss ein Bischofsamt in apostolischer Sukzession vorhanden sein. Apostolische Sukzession bedeutet hier, dass das Bischofsamt in einer historischen, auf die Apostel zurückgeführten Ordnung steht. Zweitens muss die Eucharistie, das zentrale christliche Sakrament des Abendmahls, von geweihten Bischöfen und Priestern in der Gemeinschaft der Gläubigen gültig gefeiert werden. Diese Voraussetzungen sieht die römisch-katholische Kirche in den Ostkirchen als gegeben an.

Konfessionen, denen diese Merkmale fehlen, werden in vatikanischen Dokumenten, beispielsweise in Dominus Iesus von 2000, als „kirchliche Gemeinschaften“ bezeichnet. Dies betrifft vor allem die evangelischen Kirchen. Nach römisch-katholischer Auffassung entstanden sie in der Reformationszeit ohne das historische Bischofsamt oder verloren durch die Trennung vom Papsttum die volle Apostolizität. Im pastoralen Sprachgebrauch der von der westlichen Glaubensspaltung betroffenen Länder werden die reformatorischen Konfessionen dennoch ebenso als „Kirchen“ bezeichnet wie der Ökumenismus meist als „Ökumene“. Bei der Orthodoxie ist der Begriff „Ökumenismus“ weiterhin aktiv gebräuchlich.

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