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Lagerrisiko
Unter einem Lagerrisiko versteht man in der Betriebswirtschaftslehre die Gefahr, dass Lagerbestände während der Lagerhaltung mengenmäßig oder qualitativ …
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Begriff und Bedeutung
Lagerrisiko bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die Gefahr, dass Lagerbestände während der Lagerhaltung mengenmäßig oder qualitativ beeinträchtigt werden, an Wert verlieren oder nicht verkauft werden können.
Besonders wichtig ist es für lagerintensive Unternehmen, etwa im Groß- und Einzelhandel sowie in der Industrie, beispielsweise im Anlagen-, Flugzeug- oder Schiffbau. Lagerintensiv sind Unternehmen, bei denen Lagerkosten einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten haben oder deren Lagervorräte mehr als 25 % der gesamten Aktiva ausmachen. Das Lagerrisiko ist ein Bestandsrisiko. Lagerbestände können aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten, Zwischenprodukten und Fertigerzeugnissen wie Waren oder Commodities bestehen.
Rein auftragsbezogene Unternehmer, zum Beispiel Kommissionäre, tragen kein Lagerrisiko. Unternehmen mit Remissionsrechten, etwa im Buchhandel, haben ein vergleichsweise geringes Lagerrisiko.
Formen des Lagerrisikos
Das Lagerrisiko besteht aus Lagermengenrisiko, Lagerqualitätsrisiko und Lagerwertrisiko.
- Beim Lagermengenrisiko gehen eingelagerte Vorräte ganz oder teilweise verloren, etwa durch Diebstahl oder Schwindung, oder sie werden durch Feuer, Naturkatastrophen oder Vandalismus vernichtet. Es kann auch zu geringe Lagerbestände meinen, wenn dadurch die Lieferbereitschaft beeinträchtigt wird.
- Das Lagerqualitätsrisiko ist die Gefahr von Verderb, Beschädigung, Korrosion oder Alterswertminderung.
- Das Lagerwertrisiko ist die Gefahr einer Wertminderung des Lagerbestands als Folge eines eingetretenen Lagermengen- und/oder Lagerqualitätsrisikos.
Marktpreisverfall, Modewechsel, technische Veraltung gelagerter Güter und das Auftauchen von Konkurrenzprodukten zählen nicht zu diesen Lagerrisiken. Sie sind Marktpreisrisiken.
Versicherung und Bilanzierung
Ein Lagerrisiko ist nur in bestimmten Fällen versicherbar, zum Beispiel durch Diebstahl-, Feuer- oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Versicherungsfall wird der Schaden reguliert; eine zusätzliche Bilanzierung von Wertminderungen ist dann nicht zulässig.
Nicht versicherbare sowie zwar versicherbare, aber nicht versicherte Lagerrisiken unterliegen bei Umlaufvermögen dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind abzuschreiben, wenn sich am Bilanzstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis ergibt.
Der Buchwert nicht versicherter gestohlener oder anderweitig abhandengekommener Lagerbestände wird als „Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens“ unter den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ nach § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB ausgebucht.
Einfluss von Lagerbestand und Umschlag
Lagerung überbrückt im Handel die Zeit zwischen Herstellung und Verbrauch. Deshalb ist das Lagerrisiko in den Handelsspannen berücksichtigt.
Mit steigendem Absatzvolumen sinkt das Lagermengenrisiko; bei sinkendem Absatzvolumen steigt es. Große Bestellmengen in der Beschaffung erhöhen den durchschnittlichen Lagerbestand und damit Lagerkosten und Lagerrisiko. Just-in-time-Produktion kann Lagerrisiken senken, weil sie die Vorräte verringert.
Wichtig ist die Lagerumschlagshäufigkeit, also wie oft ein Lagerbestand in einem Zeitraum umgesetzt und ersetzt wird. Je höher sie ist, desto geringer sind Lagerrisiko und Kapitalbindung. Die dadurch mögliche Kapitalfreisetzung verbessert die Liquidität. Außerdem erhöhen eine hohe Lagerumschlagshäufigkeit die Rentabilität und damit den Gewinn und verkürzen die Lagerdauer. Dadurch sinken insbesondere die Risiken von Verderb, Beschädigung und Schwindung. Filialisten benötigen wegen hoher Raumkosten, etwa durch Mieten in bester Geschäftslage, eine hohe Lagerumschlagshäufigkeit, um diesen Kosteneffekt auszugleichen.