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Parketthandel
Der Parketthandel (auch Präsenzhandel oder Criée-Handel, [französisch criée, „zugerufen“]) ist an Wertpapierbörsen oder Warenbörsen ein traditionelles …
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Begriff und Abgrenzung
Parketthandel, auch Präsenzhandel oder Criée-Handel, ist ein traditionelles Handelsmedium an Wertpapier- und Warenbörsen. Börsenmakler (Skontroführer) und Börsenhändler schließen Geschäfte durch lautes Zurufen und abgestimmte Gestik ab. Weitere Bezeichnungen sind Ringhandel in der Schweiz und Zurufhandel (englisch open outcry trading).
Entscheidend ist die unmittelbare verbale und gestische Verständigung der Teilnehmer auf dem Börsenparkett; spätere Eingaben in Handelssysteme ändern daran nichts. Kein Parketthandel liegt vor, wenn die Kursbildung ausschließlich automatisiert durch elektronische Handelssysteme geschieht. Nach § 80 Abs. 2 WpHG gilt dies insbesondere, wenn Computer über Einleitung, Zeitpunkt, Kurs, Menge oder die weitere Bearbeitung einer Wertpapierorder entscheiden und Menschen nur eingeschränkt oder gar nicht beteiligt sind.
Handelssprache und Geschäftsabschluss
Im Börsenjargon werden Kauf- oder Verkaufsabsichten knapp und oft mit Gestik mitgeteilt. „Ich bin Geld zu 110“ bedeutet Kaufbereitschaft zum Kurs von 110 Euro. „Ich bin Brief 110“ bedeutet Verkaufsbereitschaft zu diesem Kurs. Der Abschluss (englisch deal) wird durch „an Dich“ oder „von Dir“ bestätigt. Diese Handelssprache verbreitete sich auch außerhalb der Börse im Interbankenhandel.
Entwicklung zum elektronischen Handel
Börsen entwickelten sich aus Märkten mit mündlicher Kommunikation. Die erste Börse entstand 1409 in Brügge vor dem Haus der Familie van der Beurse. Die erste kommerzielle Pariser Börse wurde 1639 eingerichtet; ein Dekret vom 2. April 1639 nannte die amtlichen Aktienhändler agents de change und ihren Handelsort parquet. Seitdem werden Börsensaal und Handel darin als Parkett beziehungsweise Parketthandel bezeichnet.
Nach 1820 war Parketthandel die älteste Handelsinfrastruktur des deutschen Wertpapiermarkts. Das erste deutsche Börsengesetz vom Juni 1896 schrieb ein Parkett lange als Handelsort vor. Beim Open Outcry am Chicago Board of Trade handelten Händler und Broker Futures oder Optionen in meist achteckigen Pits. Kauf wurde durch nach außen gerichtete Handrücken, Verkauf durch nach außen gerichtete Handflächen angezeigt. Nach Preisruf und „sold“ galt das Geschäft als abgeschlossen; Börsenangestellte notierten die zustande gekommenen Kurse.
Ab 1971 verdrängte die Elektronisierung den Parketthandel zunehmend. Im Februar 1971 führte NASDAQ ein bildschirmgestütztes Handelssystem ein und wurde zur ersten elektronischen Börse. Es folgten computerunterstützter Handel, Computerhandelssysteme und schließlich die Computerbörse ohne Parketthandel. Der deutsche Gesetzgeber erkannte elektronische Vertragsabschlüsse im Juli 1989 an. In der Schweiz wurde Ringhandel im August 1996, in Österreich Parketthandel 1997 abgeschafft. In Frankfurt ermöglichte „Xetra Release 3“ ab Oktober 1998 den elektronischen Handel unter anderem von etwa 2000 Aktien und 370 Anleihen. Der Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse endete im Mai 2011. Die Chicago Mercantile Exchange schloss ihren Future-Parketthandel in Chicago und New York City zum 2. Juli 2015, nachdem dessen Anteil auf 1 % des Handelsvolumens gefallen war; Optionen können dort weiterhin auf dem Parkett gehandelt werden.
Kursbildung und Auftragsausführung
Anders als im elektronischen Xetra-Handel müssen Käufer und Verkäufer im klassischen Parketthandel selbst eine Gegenpartei finden. Börsenpreise werden während der Börsenzeit an Börse oder im Freiverkehr festgestellt (§ 24 Abs. 1 BörsG). Sie müssen ordnungsmäßig zustande kommen und der wirklichen Marktlage entsprechen (§ 24 Abs. 2 BörsG); Preise und Umsätze sind unverzüglich leicht zugänglich bekannt zu machen (§ 24 Abs. 3 BörsG).
Der Skontroführer führt ein Orderbuch, das Skontro, mit allen Kauf- und Verkaufsorders, ob limitiert oder unlimitiert. Im Präsenzhandel stellt er Preise nach § 27 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse in Prozent des Nennbetrags oder in Euro je Stück fest. Kassakurse werden als Einheitskurs notiert. Wer unlimitierte Aufträge oder passende Limits hat – beim Kauf mindestens, beim Verkauf höchstens den Einheitskurs –, hat einen Rechtsanspruch auf Ausführung zu diesem Kurs.
Bei variabler Notierung werden Kurse während der Börsenzeit mehrfach festgestellt, sobald Mindest-Orders Umsatz ermöglichen; auf einen bestimmten variablen Kurs besteht kein Rechtsanspruch. Elektronische Handelsplätze wie XETRA suchen Gegenpositionen unabhängig vom Kontrahenten und arbeiten Orders nach ihren Limits ab. Ein Xetra-Auftrag kann dabei ohne zusätzliche Kosten auf mehrere Aufträge aufgeteilt werden.
Bedeutung heute
Parketthandel gibt es heute vor allem noch an einigen deutschen Regionalbörsen, darunter Börse Berlin und Börse Stuttgart, sowie an einigen Warenbörsen. Die Parketthandelszeiten sind fest, etwa von 9:00 bis 14:30 Uhr für Light, Sweet Crude Oil Futures and Options; danach erfolgt der nachbörsliche Handel ausschließlich computerisiert. Die weltweit bedeutendste Parketthandelsbörse ist die New York Stock Exchange. Auch NYMEX, CBOT und die Londoner Metallbörse betreiben weiterhin Präsenzhandel.
„Parkett“ wird außerdem als Metapher für die Börse verwendet: Ein Unternehmen „wagt den Gang aufs Parkett“, wenn es an die Börse geht.
Präsenzhandel im Einzelhandel
Präsenzhandel kann auch Einzelhandel wie Supermärkte, Ladengeschäfte oder Verkaufsautomaten bezeichnen. Die Ware ist im Laden vorhanden, kann begutachtet, getestet oder anprobiert und sofort übergeben werden. Dadurch ist ein Zug-um-Zug-Geschäft möglich: Ware gegen Geld.
In der Schweiz und im UN-Kaufrecht heißt dies Platzkauf und ist mit einer Holschuld verbunden. Beim Versandhandel, Fernabsatz und Online-Handel liegt zwischen Bestellung und Übergabe dagegen eine Zeitspanne, oft mindestens ein Arbeitstag. Versandhandel versucht die Vorteile des Präsenzhandels etwa durch niedrigere Preise, keine Versandkosten oder kostenlose Retouren auszugleichen.