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Kulturpolitik der Europäischen Union
Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation mit dem Ziel die Demokratie zu stärken, Menschenrechte durchzusetzen, Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen …
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Aufgabe und Ziele der EU-Kulturpolitik
Die Kulturpolitik der Europäischen Union umfasst alle Maßnahmen, die kulturelle Vielfalt und europäisches Kulturerbe bewahren sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft und den nichtkommerziellen Kulturaustausch fördern. Sie ersetzt die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten nicht, sondern ergänzt und unterstützt sie nach dem Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip bedeutet, dass Kultur grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten bleibt und die EU nur ergänzend, koordinierend oder unterstützend tätig wird.
Zu den wichtigsten Zielen gehören:
- die Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker zu verbessern;
- Kulturerbe von europäischer Bedeutung zu erhalten und zu schützen;
- künstlerisches und literarisches Schaffen, auch im audiovisuellen Bereich, zu fördern;
- den nichtkommerziellen Kulturaustausch zu stärken;
- kulturelle Vielfalt zu bewahren und den interkulturellen Dialog zu fördern.
Kulturelle Vielfalt umfasst unterschiedliche kulturelle Identitäten, Sprachen, Traditionen, Kunstformen, Literatur, Theater, bildende Kunst, Musik, kulturelle Ausdrucksformen und das kulturelle Erbe. Kulturpolitik steht dabei in Verbindung mit Bildung, Forschung, Sozialpolitik, Regionalentwicklung und Außenbeziehungen.
Der Vertrag von Lissabon formuliert als Ziel, den „Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt“ zu bewahren und „für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas“ zu sorgen (Artikel 3 EUV). Nach Artikel 6 EUV ist die Union für Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Artikel 167 AEUV verlangt einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie unter Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
Die Kulturverträglichkeitsklausel verpflichtet die EU außerdem, bei allen Tätigkeiten kulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Nach Artikel 167 Absatz 4 AEUV muss die Union insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen beitragen. Kultur soll deshalb bei Entscheidungen in sämtlichen Politikbereichen mitgedacht werden. Als grundlegende Aufgaben europäischer Kulturpolitik werden geeignete Rahmenbedingungen, die Finanzierung von Kunst und Kultur, Vermittlung, interkultureller Dialog und Zusammenhalt sowie Kultur als Wirtschaftsfaktor genannt. Der europäische Beitrag soll als „added value“ die vorhandene Vielfalt sichtbar machen.
Rechtliche Entwicklung und historische Grundlagen
Kultur wurde in den Römischen Verträgen von 1957 noch nicht als eigenständiger Politikbereich erwähnt; Bildung erschien nur im Zusammenhang mit Berufsbildung. Der Schwerpunkt lag auf dem gemeinsamen Markt und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Eine wichtige Vorarbeit leistete der Europarat, der 1949 gegründet wurde. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 und der Kulturkonvention von 1954 verband er Menschenrechte, Demokratie und kulturelle Vielfalt. Die Kulturkonvention wurde von 50 europäischen Staaten unterzeichnet. 2005 folgte das Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die Faro-Konvention. Nach einer Strukturreform entstand 2012 ein Lenkungsausschuss für Kultur, Kulturerbe und Landschaft.
Die gesellschaftlichen Veränderungen nach der 68er-Bewegung führten zur Erklärung von Arc-et-Senans von 1972. Sie forderte eine Kulturpolitik, die Ausdrucksvielfalt, Kreativität, soziokulturelle Phantasie und kulturelle Unterschiede unterstützt. Kulturpolitik sollte dabei auch ethisch begründet und für die Gesellschaft relevant sein.
Beim Gipfeltreffen von Kopenhagen 1973 bekannten sich die neun EWG-Staaten zu gemeinsamen Werten der europäischen Geschichte und Kultur sowie zu demokratischen und freiheitlichen Prinzipien. Die Kommission richtete daraufhin eine Kulturdienststelle ein. Das Europäische Parlament setzte sich für den Schutz europäischen Kulturguts ein, zunächst vor allem durch die Restaurierung von Kulturdenkmälern und historischen Stätten.
1979 gründete das Europäische Parlament einen Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung, Information und Sport. Sein Fanti-Bericht von 1983 forderte eine stärkere Tätigkeit der EWG im Kultursektor, jährliche Treffen der Kulturminister, ein konkretes Kulturprogramm und bessere Bedingungen für Kulturschaffende. Außerdem sollte der Kulturetat mindestens ein Prozent des Gesamthaushalts betragen. Eine rechtliche Grundlage für eine eigenständige EWG-Kulturpolitik bestand damals jedoch noch nicht.
Die UNESCO-Weltkonferenz über Kulturpolitik 1982, „Mondiacult“, erweiterte den Kulturbegriff. Kultur wurde als „die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte“ verstanden, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen. Dazu gehören auch Lebensformen, Grundrechte, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen, nicht nur Kunst und Literatur.
Der entscheidende Wendepunkt war der Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Sein Artikel 128 EGV, später Artikel 151 EUV und heute Artikel 167 AEUV, verlieh der EU erstmals eine eigenständige kulturpolitische Kompetenz. Das Europäische Parlament erhielt ein Mitentscheidungsrecht im Kulturbereich, und die Kommission konnte erstmals Mittel aus den Strukturfonds für Kultur einsetzen. Der Vertrag legte zugleich den Schwerpunkt auf Dialog, klare Förderprioritäten, Subsidiarität, Transparenz, Überprüfung der Ziele sowie Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen.
Der Vertrag von Amsterdam von 1997 schrieb den Kulturartikel als Artikel 151 fort und stärkte die Berücksichtigung kultureller Vielfalt innerhalb einer engeren politischen Union. Der Vertrag von Nizza von 2000 proklamierte die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Artikel 13 der Charta erklärt: „Kunst und Forschung sind frei.“ Artikel 22 verpflichtet die Union, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen zu achten. Der Vertrag von Lissabon von 2009 unterstrich den kulturellen, religiösen und humanistischen Hintergrund Europas und ordnete den Kulturartikel als Artikel 167 AEUV ein.
Institutionen und Akteure
Die wichtigsten EU-Akteure sind der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Hinzu kommen der Europarat, die UNESCO, die Vereinten Nationen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.
Das Europäische Parlament ist Mitgesetzgeber. Es stimmt über Vorschläge der Kommission und Haushaltspläne für Kulturprojekte ab und kann durch Entschließungen politische Ziele und Handlungsrahmen vorgeben. Es setzt sich außerdem für die Kultur- und Kreativwirtschaft, bessere Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, Beschäftigung junger Menschen und langfristige berufliche Perspektiven ein. In den Außenbeziehungen sieht es Kultur als Mittel zur Völkerverständigung, zur Stärkung der Zivilgesellschaft sowie zur Vorbeugung von Radikalisierung und Konflikten.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) ist ein ständiger Ausschuss des Europäischen Parlaments. Er tagt ungefähr zehnmal jährlich, bearbeitet Gesetzesvorschläge und Mitteilungen der Kommission, führt Anhörungen durch und verabschiedet Entschließungen. Seine Zuständigkeit umfasst unter anderem kulturelle und sprachliche Vielfalt, Kulturerbe, Kulturaustausch, künstlerisches Schaffen, Bildung, Hochschulwesen, lebenslanges Lernen, audiovisuelle Politik, Jugend, Sport, Medien und die Zusammenarbeit mit Drittländern. Er ist unter anderem für Erasmus+, Kreatives Europa und das Europäische Solidaritätskorps zuständig.
Die Europäische Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor und legt den Kulturhaushalt vor. Sie unterstützt den Schutz des Kulturerbes, bekämpft den illegalen Handel mit Kulturgütern, fördert den audiovisuellen Sektor und verbessert Medienkompetenz sowie den digitalen Vertrieb europäischer Werke. Außerdem unterstützt sie die Kultur- und Kreativwirtschaft durch Finanzmittel, Netzwerke sowie Daten und Informationen.
Der EU-Kulturministerrat berät über kulturpolitische Maßnahmen und Förderprojekte und kann unter bestimmten Voraussetzungen Gesetzgebungsakte erlassen. Die Kulturminister treffen sich in der Regel zweimal jährlich in der Ratsformation Bildung, Jugend, Kultur und Sport. Der Rat erlässt je nach Instrument einstimmig Schlussfolgerungen oder mit qualifizierter Mehrheit Verordnungen.
Auch die KSZE trug zur Entwicklung europäischer Kulturpolitik bei. Ihre Schlussakte von Helsinki von 1975 behandelte im dritten „Korb“ humanitäre, sportliche und kulturelle Zusammenarbeit. Sie betonte Menschenrechte, Meinungs-, Religions- und Gewissensfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und kulturelle Minderheiten. Dadurch wurde die kulturelle Demokratie in Mittel- und Osteuropa gestärkt.
Zivilgesellschaftliche Akteure wie die 1954 gegründete Europäische Kulturstiftung, weitere Stiftungen und NGOs wirken an der Europäisierung von Kulturpolitik mit. Dazu zählen unter anderem die Bosch-, Bertelsmann-, Körber-, ZEIT-, Allianz- und Sparkassenstiftung, die Kulturpolitische Gesellschaft, der Deutsche Kulturrat und die Agenda 21 für Kultur.
Finanzierung und Förderprogramme
Die Kulturförderung wird aus dem EU-Haushalt über den Mehrjährigen Finanzrahmen finanziert. Die Kommission erarbeitet den Vorschlag; der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beraten und beschließen ihn. Das Programm Kreatives Europa hatte für sieben Jahre und 27 Mitgliedstaaten einen Etat von 1,46 Milliarden Euro. Der Kommissionsvorschlag für 2021–2027 sah 1,85 Milliarden Euro vor; das Europäische Parlament schlug 2019 eine Erhöhung auf 2,806 Milliarden Euro vor. Diese unterschiedlichen Zahlen geben verschiedene Vorschläge und Planungsstände wieder.
Nach Maastricht entstanden die Programme Kaleidoskop zur Förderung künstlerischen Schaffens, Raphael für das kulturelle Erbe und Ariane für Übersetzungen. Im Jahr 2000 wurden sie zum Programm Kultur zusammengeführt. Seit 2019 werden die Förderprogramme unter Kreatives Europa gebündelt. Insgesamt bietet die EU ungefähr 15 Förderprogramme an, unter anderem in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft, Bildung, Regionalentwicklung, Bürgerschaft, Soziales, Forschung, Jugend und Drittländer.
Kreatives Europa ist das Rahmenprogramm für die Kultur- und Kreativbranche. Es umfasst die früheren Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus. Gefördert werden unter anderem Film- und Fernsehprojekte, Kinonetze, Festivals, Publikumsentwicklung, Schulungen, Marktzugang, Vertrieb, Videospiele, Online-Vertrieb und internationale Koproduktionen. Weitere EU-Mittel unterstützen kulturelle Infrastruktur, Restaurierung, Digitalisierung und Investitionen.
Die sechs zentralen Ziele von Kreatives Europa sind die Unterstützung länderübergreifender Arbeit, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller und kreativer Werke, die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern, der Zugang neuer Publikumsschichten, die nachhaltige Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich Kleinstorganisationen sowie politische Zusammenarbeit für Innovation, Kreativität und neue Geschäftsmodelle.
Der Programmteil KULTUR fördert länderübergreifende Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke und Plattformen sowie literarische Übersetzungen. Sein Budget für 2014–2020 betrug 454 Millionen Euro. MEDIA, 1991 gegründet, unterstützt die audiovisuelle Industrie, darunter Spiel- und Dokumentarfilme, Fernsehserien, Computerspiele und Filmfestivals. Sein Budget stieg von 310 Millionen Euro für MEDIA II (1996–2000) über 500 Millionen Euro für MEDIA Plus (2001–2006) und 755 Millionen Euro für MEDIA 2007 (2007–2013) auf 820 Millionen Euro für Creative Europe MEDIA (2014–2020). Insgesamt wurden seit der Gründung 2,4 Milliarden Euro vergeben; zwischen 2007 und 2017 flossen 180 Millionen Euro nach Deutschland. Weitere wichtige Programme sind Erasmus+ im Bildungsbereich und Horizont 2020 in der Wissenschaft.
Beispiele und Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft
Die Kulturpolitik verbindet kulturelle Ziele mit gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt laut Artikel 7,5 % der Arbeitskräfte in der EU und trägt etwa 509 Milliarden Euro zur Wertschöpfung des Bruttoinlandsprodukts bei. Zugleich sollen Kulturförderung, interkultureller Dialog und internationale Kulturbeziehungen zur Verständigung und zum kulturellen Zusammenhalt beitragen.
Die Initiative Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 entwickelt. Seitdem wurden über 60 Städte zu europäischen Kulturhauptstädten ernannt. Die erste war 1985 Athen. Ein Ausschuss prüft die Bewerbungen und empfiehlt der Kommission eine Stadt; mit der Ernennung ist der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verbunden. Seit 2001 werden meist zwei Städte ausgewählt, seit 2007 gewöhnlich eine aus den „alten“ und eine aus den „neuen“ Mitgliedstaaten. Während anfangs bereits bedeutende Kulturzentren ausgezeichnet wurden, verlagerte sich der Schwerpunkt 1990 mit Glasgow auf strukturschwache oder sich im Umbruch befindliche Städte. Für 2020 nennt der Artikel Rijeka und Galway.
Das Barockorchester der Europäischen Union (EUBO) ermöglicht jungen Musikerinnen und Musikern aus Europa, ein halbes Jahr unter professioneller Anleitung in einem Barockorchester zu spielen. Es soll den Übergang in das Berufsleben erleichtern.
Das Jugendorchester der EU (EUYO) wurde 1976 in Großbritannien gegründet. Es soll das europäische Ideal von Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung verkörpern und jungen Orchestermusikern Arbeitserfahrungen ermöglichen. Das Orchester wurde vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission finanziell und politisch unterstützt.
Das Europäische Kulturerbe-Siegel steht im Zusammenhang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu einem integrierten Konzept für das kulturelle Erbe Europas. Dabei wird betont, dass der kulturelle Wert des Erbes im Mittelpunkt steht, Kulturerbe aber auch für Wachstum und Arbeitsplätze bedeutsam ist.