Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Lombardkredit

Lombardkredit ist im Bankwesen die Bezeichnung für einen kurz- bis mittelfristigen Kredit gegen die Stellung von Kreditsicherheiten in Form der Verpfändung …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Rechtliche Regeln in Deutschland und der EU
  3. 3. Lombardkredit der Zentralbanken
  4. 4. Wichtige Formen des Kredits
  5. 5. Konditionen und Abgrenzung

Grundidee und Bedeutung

Ein Lombardkredit ist im Bankwesen ein kurz- bis mittelfristiger Kredit, der durch die Verpfändung von Kreditsicherheiten abgesichert wird. Als Pfand können Wertpapiere, Bankguthaben oder bewegliche Sachen dienen. Auch die Pfandleihe durch Pfandleihhäuser zählt zu den Lombardkrediten.

Wesentlich ist die Trennung von Eigentum und Besitz: Der Kreditnehmer oder Sicherungsgeber bleibt Eigentümer des Pfandgegenstands. Das Kreditinstitut erhält jedoch den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz beziehungsweise eine rechtliche Zugriffsmöglichkeit auf das Pfand. Dadurch kann es sich absichern, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Die verschiedenen Arten des Lombardkredits unterscheiden sich vor allem danach, welcher Vermögensgegenstand verpfändet wird.

Rechtliche Regeln in Deutschland und der EU

In Deutschland ist der Lombardkredit ein Darlehen nach § 488 BGB. Bei der Verpfändung wird das Kreditinstitut unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer des Pfandgegenstands (§ 1205 BGB). Es nimmt den Gegenstand in Verwahrung oder lässt ihn verwahren (§ 1215 BGB). Statt einer Übergabe sind auch die Abtretung oder Verpfändung des Herausgabeanspruchs (§ 1205 Abs. 2 BGB) sowie die Einräumung von Mitbesitz (§ 1206 BGB) möglich. Wird mittelbarer Besitz übertragen, muss dies dem unmittelbaren Besitzer angezeigt werden (§ 1205 Abs. 2 BGB).

Verletzt der Kreditnehmer seine Zahlungspflichten und ist die Forderung fällig, darf das Kreditinstitut das Pfand verwerten (§ 1228 Abs. 2 BGB). Die Verwertung darf erst einen Monat nach ihrer Androhung erfolgen (§ 1234 Abs. 2 BGB). Gegenstände mit Börsen- oder Marktpreis müssen freihändig verwertet werden, also über die Börse oder einen Makler (§ 1221 BGB).

EU-weit definiert Art. 272 Nr. 3 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) Lombardgeschäfte als Kredite, die ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Halten oder Handel von Wertpapieren gewährt. Weil Wertpapiere dabei als Sicherheit dienen, müssen die Sicherheiten nach den Grundsätzen der CRR bewertet werden.

Lombardkredit der Zentralbanken

Bis zur Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juni 1998 gewährten nationale europäische Zentralbanken, etwa die Deutsche Bundesbank, angeschlossenen Kreditinstituten Lombardkredite gegen die Beleihung lombardfähiger Wertpapiere. So konnten Banken benötigte Liquidität beschaffen. Die Wertpapiere mussten im Eigentum der Kreditinstitute stehen, also im Depot A liegen. Bei der Bundesbank war die Laufzeit auf drei Monate begrenzt. Der Zinssatz hieß Lombardsatz und war ein wichtiger Indikator für den Geldmarkt.

Im Januar 1999 ersetzte die Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB den früheren Lombardkredit. Nach Art. 18.1 EZB-Satzung darf die EZB Kreditgeschäfte mit angeschlossenen Kreditinstituten gegen ausreichende Sicherheiten abschließen. Diese heißen notenbankfähige Sicherheiten. Seit Januar 2007 gilt hierfür ein einheitlicher Rahmen, das „einheitliche Sicherheitenverzeichnis“, mit marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten. Für diese Sicherheiten gelten Beleihungsgrenzen, die unter anderem von Liquiditätskategorie, Restlaufzeit, Verzinsungsart und Schwankungsmargen abhängen.

Wichtige Formen des Kredits

Beim Effektenlombardkredit räumt ein Kreditinstitut einen kurz- bis mittelfristigen Kredit gegen börsengängige Wertpapiere als Pfand ein. Als Wertpapierdispositionskredit kann er insbesondere den Kauf weiterer Wertpapiere finanzieren. Die Kredithöhe richtet sich nach der Beleihungsgrenze, also dem Teil des Werts der Wertpapiere, den die Bank als Kredit zugrunde legt. Sinkt diese Grenze wegen fallender Kurse unter den bereits bestehenden Kredit, kann die Bank nach ihren AGB eine Nachbesicherung verlangen.

Ein Warenlombardkredit finanziert Handelswaren, für die ein Traditionspapier besteht. Die Waren müssen nicht an das Kreditinstitut übergeben werden. Stattdessen werden indossierte Traditionspapiere wie Ladeschein, Lagerschein oder Konnossement übertragen. Sie verbriefen das Recht an der Ware; ihre formal korrekte Übertragung bewirkt zugleich den Rechtsübergang der darin verbrieften Handelswaren. Der Kredit dient der Vorfinanzierung von Warenkauf oder Warenimport und wird aus dem Weiterverkauf der Waren zurückgezahlt.

Der Wechsellombardkredit kann als Alternative zum nicht mehr angebotenen Wechseldiskontkredit dienen. Nach § 19 Abs. 1 Ziff. 3 a AGB Bundesbank sind ausschließlich Kreditinstitute Geschäftspartner. Die Wechsel müssen den Ankaufsbedingungen für Inlandswechsel der Bundesbank entsprechen und können bis zu 90 % ihres Nominalwerts beliehen werden.

Weitere genannte Formen sind Edelmetalllombardkredit und Forderungslombardkredit. Der gelegentlich erwähnte „unechte“ Lombardkredit bezeichnet einen durch Rechte und/oder bewegliche Sachen gesicherten Kontokorrentkredit; ein „echter“ Lombardkredit werde über ein besonderes Kreditkonto bereitgestellt. Diese Unterscheidung ist rechtlich und bankbetrieblich nicht bedeutsam und spielt in der Bankpraxis keine Rolle.

Konditionen und Abgrenzung

Lombardkredite werden befristet mit Laufzeiten bis zu 2 Jahren gewährt. Sie können als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen abgerufen werden und sind am Fälligkeitstag in einer Summe zurückzuzahlen. Die Kredithöhe hängt von der Beleihungsgrenze der verpfändeten Gegenstände ab. Der Verwendungszweck ist auf die Beleihung von Wertpapieren beschränkt.

Die kalkulatorische, nicht marktbedingte Zinshöhe richtet sich danach, ob und in welchem Umfang das Kreditinstitut wegen der Sicherheiten Eigenmittel unterlegen muss. Den günstigsten Kreditzins gibt es bei verpfändeten Bankguthaben. Mit Ausnahme des Warenlombardkredits kann der Kreditnehmer die verpfändeten Gegenstände nicht mehr nutzen und sie nur mit Einwilligung des Kreditgebers verkaufen.

Von der Wertpapierleihe ist der Lombardkredit abzugrenzen: Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein Sachdarlehen. Der Entleiher wird Eigentümer und Besitzer der Wertpapiere und stellt dem Verleiher dafür den vereinbarten Gegenwert in Geld oder anderen Wertpapieren zur Verfügung. Eine Wertpapierleihe kann jedoch Grundgeschäft für einen Lombardkredit der Zentralbanken sein, wenn das entleihende Kreditinstitut notenbankfähige Wertpapiere verpfändet und dafür Zentralbankgeld erhält.

Weiterlesen