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Konzertierte Aktion (Wirtschaft)

Eine Konzertierte Aktion ist ursprünglich in der Wirtschaftspolitik das abgestimmte Verhalten zwischen Bund und Ländern und der Deutschen Bundesbank …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Rechtliche Grundlage und Ziele
  3. 3. Entstehung, Verlauf und Ende
  4. 4. Wirtschaftspolitische Einordnung
  5. 5. Kritik und Abgrenzung

Grundidee und Bedeutung

Eine Konzertierte Aktion ist in der Wirtschaftspolitik ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Deutscher Bundesbank auf der einen sowie Gewerkschaften und Unternehmensverbänden auf der anderen Seite. Besonders wichtig ist dabei die künftige Lohnpolitik der Tarifparteien, also von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Sie soll unterschiedliche wirtschaftspolitische Akteure dazu bringen, kurzfristige oder nachrangige Einzelinteressen zurückzustellen, um mittel- oder langfristig ein besseres Gesamtergebnis zu erreichen. Das ist nötig, weil die Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierung auseinandergehen können. Lohnerhöhungen oberhalb der Arbeitsproduktivität können beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale auslösen: Steigende Löhne führen zu höheren Preisen, worauf wiederum weitere Lohnforderungen folgen können. Dadurch kann die Preisniveaustabilität gefährdet werden. Der Staat kann dies jedoch nicht einfach durch Eingriffe in Tarifverhandlungen verhindern, weil die Tarifautonomie der Tarifparteien geschützt ist.

Rechtliche Grundlage und Ziele

Die rechtliche Grundlage ist das Stabilitätsgesetz (StabG) von 1967. Nach § 1 StabG müssen Bund und Länder bei wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht beachten. Innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung sollen ihre Maßnahmen gleichzeitig vier Ziele fördern:

  • Preisniveaustabilität,
  • einen hohen Beschäftigungsstand,
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht,
  • stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.

Diese Ziele werden als ökonomische Staatsziele bezeichnet. Sie können miteinander in Zielkonflikt geraten, also nicht immer gleichzeitig vollständig erreichbar sein. Außerdem hängen Preisstabilität und Beschäftigung nicht nur von staatlicher Konjunkturpolitik ab, sondern auch von Lohn- und Personalpolitik der Gewerkschaften und Unternehmensverbände.

§ 3 StabG sieht deshalb bei Gefährdung eines Staatsziels vor, dass die Bundesregierung Orientierungsdaten für ein abgestimmtes Verhalten von Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden bereitstellt. Die Konzertierte Aktion ist damit ein Rechtsbegriff. Die Teilnahme der Interessenverbände ist freiwillig; das Gesetz schreibt keine bestimmte institutionelle Form vor und tastet ihre Tarifautonomie nicht an.

Entstehung, Verlauf und Ende

Die Idee stammt aus dem zweiten Gutachten des Sachverständigenrates vom Dezember 1965. Dieser empfahl einen Sozialpakt, französisch contrat social, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, Bundesbank und Sozialpartnern. Das StabG griff diese Idee im Juni 1967 auf. Dabei standen Bund, Länder und Gemeinden für Staatsverbrauch und staatliche Investitionsgüternachfrage, die Bundesbank für Geldpolitik, Arbeitgeber für private Investitionen und Arbeitnehmer für privaten Verbrauch.

Die erste Sitzung fand am 20. Februar 1967 statt; als erste informelle Gesprächsrunde wird auch der 14. Februar 1967 genannt. Lohnleitlinien aus den Jahreswirtschaftsberichten der Bundesregierung waren in den folgenden Sitzungen umstritten. Nach 40 Versammlungen verließen die Gewerkschaften 1977 die Gesprächsrunde. Anlass war unter anderem eine Verfassungsbeschwerde von neun Unternehmen und 30 Arbeitgebervereinigungen im Mai 1976 gegen das Mitbestimmungsgesetz. Hinzu kamen Konflikte zwischen Bundesbank und Arbeitgeberverbänden einerseits sowie Gewerkschaften andererseits. Der DGB blieb einer Sitzung im Juli 1977 fern; im Mai 1978 machte der DGB-Kongress die Absage endgültig. Im Juli und Oktober 1985 gab es noch Dreier-Runden ohne Gewerkschaften.

Im Juli 2022 wurde die Konzertierte Aktion angesichts einer drohenden Energie- und Wirtschaftskrise sowie Inflation wiederbelebt.

Wirtschaftspolitische Einordnung

Nach dem Sturz Ludwig Erhards endete der Ordoliberalismus in der Bundesrepublik zunächst. Die Wirtschaftspolitik orientierte sich vorübergehend stärker an keynesianischen Ideen und versuchte, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage global zu steuern. Vorstellungen der SPD flossen in das im Mai 1967 verabschiedete Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ein. Die Handlungsautonomie der Bundesbank blieb dabei jedoch vollständig unangetastet.

Die Konzertierung sollte durch aufeinanderfolgende Gesprächsrunden das makroökonomisch bedeutsame Verhalten von Regierung, Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Bundesbank abstimmen. Angestrebt wurden hoher Beschäftigungsstand, Preisstabilität und angemessenes Wirtschaftswachstum. Wirtschaftsminister Karl Schiller nannte sie den „Tisch der gesellschaftlichen Vernunft“.

Ein dauerhafter korporatistischer Zusammenschluss entstand trotz eines Anfangserfolgs nicht. Arbeitgeberverbände und Bundesbank betrachteten die Aktion vor allem als unverbindliches Diskussionsforum. Gewerkschaften befürchteten dagegen Einschränkungen ihrer Tarifautonomie und ihres Spielraums bei der Interessenvertretung. Zunächst hielten sie sich bei Löhnen zurück, während die Bundesbank ihre Geldpolitik weniger restriktiv gestaltete. Nach zwei Wellen wilder Streiks im September 1969 und 1973 verlor die Konzertierte Aktion an Bedeutung und endete 1977/78.

Kritik und Abgrenzung

Ordnungspolitisch ist die Konzertierte Aktion umstritten. Kritiker sehen in ihr den Versuch, Löhne und Preise zu manipulieren, statt sie dem Preismechanismus, der Lohn-Preis-Spirale und Tarifverhandlungen zu überlassen. Sie gilt als makrokorporatistischer Versuch, unterschiedliche Interessen im Sinne der Volkswirtschaft anzugleichen. Als Schwächen werden fehlende Entscheidungskompetenz und zunehmende Unterschiede in der Beurteilung der wirtschaftlichen Wirklichkeit durch die Beteiligten genannt.

Von der Konzertierten Aktion zu unterscheiden sind die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen und das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Letzteres sollte durch Abstimmung zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wirken, wurde aber im Februar/März 2003 als endgültig gescheitert erklärt.

Das 2015 gebildete Bündnis „Zukunft der Industrie“ ist ebenfalls fachlich getrennt zu betrachten. Es bringt Politik, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammen, um Maßnahmen zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu vereinbaren. Ein Netzwerk „Zukunft der Industrie“ wurde am 1. Oktober 2015 als Verein gegründet, um die Arbeit des Bündnisses zu koordinieren und Beschlüsse umzusetzen.

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