Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Liste der römischen Konsuln
Die Liste der römischen Konsuln (lateinisch fasti consulares) bildete das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung und der Datierung der modernen …
Inhalt5 Abschnitte
Bedeutung und zeitlicher Rahmen
Die fasti consulares, die Listen der römischen Konsuln, bildeten das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung und der Datierung in der modernen Altertumswissenschaft. Die Jahre wurden nach den Namen der jeweils amtierenden eponymen Konsuln bezeichnet. Beide Namen standen dabei hintereinander im Ablativ, zum Beispiel „Cn. Domitio C. Sosio consulibus“ für das Jahr 32 v. Chr.
Die Führung und Aufstellung der Listen war Aufgabe der Priester. Die Überlieferung reicht traditionell von 509 v. Chr., dem Jahr der Absetzung des letzten Königs Tarquinius Superbus und dem Beginn der Republik, bis zur faktischen Abschaffung des Untertanenkonsulats durch Kaiser Justinian I. im Jahr 542 n. Chr. Damit umfassen die Listen 1050 Jahre. Kaiser bekleideten danach meist noch zu Beginn ihrer Herrschaft einige Tage lang formal das Konsulat; die Tradition erlosch daher frühestens im späten 7. Jahrhundert.
Amt und politische Sonderformen
Bis 153 v. Chr. traten die ordentlichen Konsuln im März ihr Amt an. Danach begann ihre Amtszeit am 1. Januar, der damit faktisch zum Jahresanfang wurde. Starb ein Konsul während seiner Amtszeit oder trat er zurück, wurde er durch einen Suffektkonsul ersetzt. Suffektkonsuln waren nachrückende Konsuln, deren Amtszeit oft nicht genau datiert werden kann und die deshalb nur teilweise in den Listen erscheinen.
In republikanischen Notzeiten konnte ein Inhaber eines Imperiums, meist ein Konsul, mit Zustimmung des Senats und anderer Amtsträger einen Diktator ernennen. Der Diktator besaß uneingeschränkte Gewalt im Staat und im Heer, durfte höchstens sechs Monate regieren und hatte den magister equitum, den Reiteroberst, an seiner Seite. Die Interzessionsmöglichkeit des Konsulkollegen entfiel.
Für besondere Aufgaben wurden manchmal Decemviri, also ein Kollegium aus zehn Beamten mit Sondervollmachten, eingesetzt. Ein Beispiel sind die 450 v. Chr. eingesetzten Decemviri legibus scribundis zur Ausarbeitung des Zwölftafelgesetzes. In anderen Jahren traten Militärtribunen an die Stelle der Konsuln. Von 376 bis 371 v. Chr. wurden wegen des politischen Widerstands gegen die Gesetzesanträge der Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus keine kurulischen Beamten gewählt. 366 v. Chr. wurde Lateranus der erste plebejische Konsul.
Zuverlässigkeit der frühen Überlieferung
Für die ersten beiden Jahrhunderte der Republik ist umstritten, wie weit die Konsullisten historisch zuverlässig sind. Besonders in der späten Republik wurden offenbar Interpolationen vorgenommen, um etwa die Bedeutung bestimmter Familien hervorzuheben. Diese nachträgliche Gestaltung wird als erfundene Tradition bezeichnet.
Viele Althistoriker nehmen außerdem an, dass das kollegial besetzte Konsulat erst im 4. Jahrhundert v. Chr. entstand. Die Angaben zur Frühzeit wären demnach notwendigerweise teilweise falsch. Nach verbreiteter heutiger Einschätzung ist eine wirklich gesicherte Überlieferung erst ab dem Galliereinfall von etwa 387 v. Chr. oder sogar noch später zu erwarten, da laut Livius bei diesem Ereignis alle offiziellen Aufzeichnungen vernichtet wurden. Andere Forscher bewerten den Quellenwert der frühen Überlieferung höher.
Augustus ließ 19 v. Chr. auf dem Forum Romanum einen Triumphbogen mit den Konsullisten seit Beginn der Republik errichten. Eine eigens einberufene Kommission sollte die Listen auf Fehler prüfen und korrigieren. Die meisten Fragmente wurden 1546/1547 gefunden, zusammengesetzt und 1586 im Konservatorenpalast auf dem Kapitol angebracht. Diese Fasti Capitolini sind eine wichtige erhaltene Fassung der Listen.
Aufbau und Abkürzungen der Liste
Die Tabellen sind nach Jahrhunderten und Jahren geordnet und nennen in der Regel den ersten und den zweiten Konsul. Bei häufigen Amtswechseln werden zusätzlich Zeiträume, Nachrücker und mehrere Konsulspaare innerhalb eines Jahres angegeben. In der Kaiserzeit erscheint das Konsulat oft nur für einige Monate oder Tage; manche Jahre sind mit „ohne Kollegen“ oder mit „post consulatum“ beziehungsweise „nach dem Konsulat“ verzeichnet. Ab 395 wurde nach der Reichsteilung unter Honorius und Arcadius zumeist ein Konsul aus dem Westen und einer aus dem Osten benannt. Die Tabellen kennzeichnen diese Bereiche mit W und O.
Wichtige Abkürzungen sind „Imp.“ für Imperator, „D.N.“ für Dominus Noster („unser Herr“), „Fl.“ für Flavius und „suff.“ für consul suffectus. „f.“ bedeutet filius („Sohn“); „Divi f.“ war als „Sohn des vergöttlichten [Caesar]“ Bestandteil des Namens des Augustus. Der Farbcode der ursprünglichen Darstellung unterscheidet Militärtribunen, Decemviri und Diktatorjahre.
Die Praenomina, also die römischen Vornamen, werden abgekürzt: A. = Aulus, Ap. = Appius, C. = Gaius, Cn. = Gnaeus, D. = Decimus, K. = Kaeso, L. = Lucius, M. = Marcus, M’. = Manius, Mam. = Mamercus, N. = Numerius, P. = Publius, Q. = Quintus, Ser. = Servius, Sex. = Sextus, Sp. = Spurius, T. = Titus und Ti. = Tiberius.
Entwicklung von der Republik zur Spätantike
Die Jahreslisten zeigen zunächst die republikanische Regel mit zwei Konsuln, enthalten aber auch wechselnde politische Formen wie Diktatorjahre, Decemvirate und Militärtribunate. In der späten Republik und unter Augustus häufen sich Suffektkonsulate und kurze Amtszeiten. So waren 45 v. Chr. Gaius Iulius Caesar und danach weitere Konsuln im Amt; 32 v. Chr. bekleideten Cn. Domitius Ahenobarbus und C. Sosius das Konsulat. Augustus selbst erscheint wiederholt als Imp. Caesar Divi f. Augustus und war unter anderem 27 v. Chr. gemeinsam mit M. Vipsanius Agrippa Konsul.
Im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. wurden Konsulate häufig unter den Kaisern und Angehörigen der Kaiserhäuser vergeben. Die Liste verzeichnet zahlreiche Suffektkonsuln sowie Amtszeiten von wenigen Monaten. Im 3. Jahrhundert treten mehrere Kaiser und Gegenkaiser in regional getrennten Konsulatslisten auf, etwa im Westen, Osten oder in Britannien.
Im 4. und 5. Jahrhundert wurde das Konsulat zunehmend durch die kaiserliche Reichsordnung geprägt. Nach der Reichsteilung von 395 wurden westliche und östliche Konsuln meist getrennt aufgeführt; zeitweise gab es nur einen Konsul oder lediglich die Datierung „post consulatum“. 476 n. Chr. ist im Westen Fl. Armatus als Konsul genannt, während im Osten D.N. Basiliscus Augustus II und Fl. Armatus erscheinen. Die Liste reicht bis 541 n. Chr., als im Osten Anicius Faustus Albinus Basilius iunior und im Westen die Datierung „post consulatum Fl. Iustini“ verzeichnet ist; 542 n. Chr. erfolgte die faktische Abschaffung des Konsulats durch Justinian I.