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Konkurrenzsozialismus
Als Konkurrenzsozialismus (auch Marktsozialismus genannt) bezeichnet man volkswirtschaftliche Modelle, welche eine Alternative zu einer reinen …
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Begriff und Grundidee
Konkurrenzsozialismus, auch Marktsozialismus genannt, bezeichnet volkswirtschaftliche Modelle, die eine Alternative zur reinen Planwirtschaft darstellen. Er wird als „dritter Weg“ zwischen Kapitalismus und Sozialismus verstanden. Die Produktion und das Eigentum sollen stärker gesellschaftlich organisiert werden, während Märkte – insbesondere für Konsumgüter und Arbeit – weiterhin zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage dienen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie knappe Ressourcen sinnvoll verteilt und Produktionsentscheidungen rational getroffen werden können. Anders als in einer reinen Zentralverwaltungswirtschaft soll nicht jede wirtschaftliche Entscheidung durch eine umfassende staatliche Planung vorgegeben werden. Stattdessen sollen Preise, Nachfrage und Wettbewerb Informationen über die Bedürfnisse der Bevölkerung liefern. Je nach Modell unterscheiden sich jedoch die Eigentumsformen, die Aufgaben des Staates und die konkrete Organisation der Unternehmen deutlich.
Das Modell von Lange und Lerner
Das Modell wurde von Oskar Lange und Abba P. Lerner entwickelt, nachdem unter anderem Ludwig von Mises theoretische Unzulänglichkeiten einer reinen Planwirtschaft behauptet hatte. Es sieht vor, Produkte zu Selbstkosten anzubieten und Betriebe zu vergesellschaften. Der Staat lenkt die Investitionen, während sich die produzierten Mengen an der tatsächlichen Nachfrage orientieren.
Nach Lange sind alle Produktionsmittel mit Ausnahme der lebendigen Arbeit öffentliches Eigentum. Für Produktionsgüter und Kapitalgüter gibt es keinen Markt. An die Stelle eines variablen Marktpreises tritt ein fixer Buchführungspreis. Die genaue Anrechnung dessen, was Lange als „corporate accumulation“ bezeichnet – das gesamte Kapital und die natürlichen Ressourcen einer Gesellschaft –, lässt er offen.
Die Menschen nehmen mehrere Rollen ein: Sie sind Konsumenten, Beschäftigte sowie Eigentümer beziehungsweise Produzenten. Ihr Einkommen besteht aus Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der Arbeitskosten und einer Sozialdividende. Zugleich gelten Wahlfreiheit auf dem Konsumgütermarkt und im Arbeitsmarkt. Die Präferenzen der Konsumenten sollen durch Nachfragepreise sichtbar werden.
Der Nachfragepreis eines Konsumguts ist das zentrale Kriterium für Ressourcenverteilung und Produktion. Gesucht wird ein System von Produkt- und Kostenpreisen, bei dem die nachgefragte Menge jedes Wirtschaftsguts der angebotenen Menge entspricht. Dieser Preis wird als Gleichgewichtspreis bezeichnet. Lange untersucht damit die Bedingungen einer rationalen Ressourcenallokation, also der richtigen Verteilung von Konsumgütern und der Zuweisung verschiedener Erwerbstätigkeiten, sowie die Grundsätze effizienter Produktion.
Rollen von Staat, Markt und Gesellschaft
Im Modell von Lange gibt es das Central Planning Board (CPB) und die Individuen in ihren Rollen als Konsumenten, Erwerbstätige sowie Produzenten und Eigentümer. Die Administratoren des CPB legen die Preise für Kapitalgüter und andere Produktionsmittel fest, ausgenommen Arbeit. Diese theoretischen Preise werden außerhalb des Konsumgüter- und Arbeitsmarktes bestimmt. Sie sollen auch Opportunitätskosten berücksichtigen, also den Wert von Alternativen wie Freizeit, Sicherheit oder Gesundheit.
Der Markt für Konsumgüter und Arbeit dient als Verfahren der Ressourcenzuteilung und der Produktionssteuerung durch „trial & error“. Über mehrere Produktions- und Nachfrageperioden werden Preise angepasst, bis Nachfrage- und Angebotsmengen übereinstimmen und sich der Gleichgewichtspreis ergibt.
Erwerbstätige bieten ihre Arbeitsleistung derjenigen Industrie oder Fabrik an, die den höchsten Arbeitslohn zahlt. Für Kapitalgüter und andere Produktionsmittel gelten dort weiterhin die vom CPB festgelegten Preise. Konsumenten verfügen über ihren Arbeitslohn und eine Sozialdividende. Sie kennen die Preise auf dem Konsumgütermarkt und versuchen, mit ihren Ausgaben den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Daraus ergibt sich die Nachfrage nach den einzelnen Gütern.
Produzenten und Eigentümer verfolgen unter den Vorgaben des CPB nicht die Profitmaximierung. Ihr Ziel ist die bestmögliche Befriedigung der Konsumentenpräferenzen. Sie sollen Produktionsfaktoren und Produktionsmenge so kombinieren, dass die durchschnittlichen Produktionskosten möglichst gering sind.
Formal-theoretisch soll die Ressourcenverteilung damit ebenso richtig erfolgen wie im Wettbewerbsregime privater Unternehmen, nämlich mithilfe der wissenschaftlichen Technik der wirtschaftlichen Gleichgewichtstheorie. Nach Langes praktischer Einschätzung ist der Produktionsprozess jedoch rationaler und effizienter: Rationaler sei er, weil ein geeignetes System der Wirtschaftsrechnung einen Preis hervorbringe, der verschiedene Opportunitätskosten einbezieht. Effizienter sei er, weil die Einkommensverteilung eine maximale soziale Wohlfahrt beziehungsweise ein möglichst großes Gemeinwohl ermöglichen könne.
Das Modell des Austromarxismus
Die österreichische Sozialdemokratische Arbeiterpartei entwickelte im Austromarxismus ein Transformationsmodell für den Übergang vom Kapitalismus zu einer sozialistischen Gesellschaft. Als Basiseinheiten waren gemeinwirtschaftliche Anstalten (gwA) vorgesehen.
Im Unterschied zur Zentralverwaltungswirtschaft der UdSSR und anderer Staaten des Ostblocks sollte die Marktwirtschaft nicht vollständig überwunden werden. Stattdessen sollte die Industrie in gesellschaftliches Eigentum überführt und innerhalb eines weiterhin marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmens demokratisch verwaltet werden. Der Konkurrenzsozialismus des Austromarxismus verbindet somit gesellschaftliches Eigentum mit Marktmechanismen und demokratischer Unternehmensverwaltung.
Organisation, Mittelstand und Genossenschaften
Die österreichische Industrie sollte durch umfassende Sozialisierungsmaßnahmen in gemeinwirtschaftliche Anstalten reorganisiert und in demokratisch verwalteten Trusts zusammengefasst werden. Auf Landesebene sollte für jeden Industriezweig eine operative Holdinggesellschaft in Form einer gwA entstehen. Ihre Tochtergesellschaften sowie Unternehmen von Städten und Gemeinden sollten in dem jeweiligen Bereich Güter oder Dienstleistungen anbieten. Die unmittelbare Beteiligung der Arbeitnehmer an der Anstaltsversammlung war über einen in der Holding einzurichtenden Konzernbetriebsrat vorgesehen.
Bundesweit sollten die gwA nach dem Prinzip des vertikalen Zusammenschlusses gemäß § 11 des Gesetzes über Gemeinwirtschaftliche Unternehmungen miteinander verbunden werden. Vertreter sollten in die Anstaltsversammlung jeweils anderer Unternehmen entsandt werden. Dadurch sollte eine Vernetzung vor- und nachgelagerter Produktionsstufen entstehen, beispielsweise zwischen Kohleförderung und Stahlproduktion.
Alle gemeinwirtschaftlichen Holdinggesellschaften sollten gesetzlich verpflichtet werden, gemeinsam einen Wirtschaftsverband zu bilden. Dieser sollte als politisches Sprachrohr der sozialisierten Wirtschaftszweige und als Tarifpartner der Gewerkschaften dienen. Der Verband sollte in Landesverbände und einen Bundesverband als Dachorganisation gegliedert werden.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften sollten von der Sozialisierung ausgenommen bleiben. Begründet wurde dies damit, dass nur das „Ausbeutungseigentum“ der Bourgeoisie aufgehoben werden müsse und die technische Entwicklung noch nicht weit genug fortgeschritten sei, um auch kleinere Unternehmen und Genossenschaften effizient genug gesellschaftlich zu verwalten.