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Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung
Die Kommission soll Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung …
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Auftrag und Einordnung
Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB), meist Kohlekommission genannt, wurde am 6. Juni 2018 von der deutschen Bundesregierung eingesetzt. Ihre Aufgabe war, Empfehlungen für die soziale und strukturpolitische Entwicklung der Braunkohleregionen und für deren finanzielle Absicherung zu erarbeiten. Im Zusammenhang mit der Klimakrise sollte sie einen Vorschlag für den Kohleausstieg entwickeln, der Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und den Schutz von Arbeitsplätzen berücksichtigt.
Vorläufer der Idee waren unter anderem das „Impulspapier Strom 2030“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2016 und der am 11. November 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050. Dieser sah ein Gremium vor, das wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz verbinden sollte. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2018 wurde die Einrichtung einer Kommission zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels, zur Verringerung der Kohleverstromung und zur Absicherung des Strukturwandels angekündigt.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen betonte, eine solche Kommission benötige ein klares politisches Mandat und einen verbindlichen Ausstiegspfad. Nach seiner Auffassung sollte die Politik vorab festlegen, welchen Klimaschutzbeitrag und welches verbleibende CO₂-Emissionsbudget der Kohlesektor erhalten soll. Dann könne sich die Kommission auf die Frage konzentrieren, wie ein Kohleausstieg gestaltet wird.
Arbeitsweise und Konflikte
Die Kommission begann ihre Arbeit am 6. Juni 2018. Von Anfang an prallten gegensätzliche Vorstellungen der Mitglieder aufeinander; zeitweise bestand nicht einmal Einigkeit über eine gemeinsame Datengrundlage. Sie hatte 28 stimmberechtigte Mitglieder und vier Vorsitzende: Matthias Platzeck, Ronald Pofalla, Barbara Praetorius und Stanislaw Tillich. Vertreten waren unter anderem Wissenschaft, Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie, Energiewirtschaft, Kommunen und betroffene Regionen. Drei Bundestagsabgeordnete nahmen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht teil.
Ein wichtiger Konflikt während der Beratungen war der Hambacher Forst. RWE kündigte für September 2018 Rodungen für den Tagebau Hambach an. Umweltverbände und Bürgerinitiativen verlangten, neue Arbeiten, Pläne und Genehmigungen für Braunkohleabbau bis zum Ergebnis der Kommission auszusetzen. Zunächst wollte die Kommission den Konflikt nicht behandeln; später forderte Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die Frage in den Prozess einzubeziehen. Auch eine Demonstration von IG-BCE-Mitgliedern und RWE-Beschäftigten vor dem Privathaus des Kommissionsmitglieds Antje Grothus im Oktober 2018 wurde als Bedrohung wahrgenommen.
Der Abschlussbericht sollte ursprünglich im Dezember 2018 vorliegen. Ende November wurde die Frist auf Anfang Februar 2019 verlängert.
Empfehlungen zum Kohleausstieg
Der Abschlussbericht wurde am 26. Januar 2019 vorgelegt und am 31. Januar 2019 an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. Kernempfehlung war ein Ende der Kohleverstromung bis 2038; als Möglichkeit wurde eine Vorverlegung auf 2035 genannt.
Für den Stilllegungspfad empfahl die Kommission:
- Bis 2022 sollen Braunkohlekraftwerke mit 3 Gigawatt Kapazität und Steinkohlekraftwerke mit 4 Gigawatt stillgelegt werden.
- Bis 2030 sollen weitere 6 Gigawatt Braunkohle und 7 Gigawatt Steinkohle vom Netz gehen.
- Die letzte Anlage soll 2038 abgeschaltet werden.
Für die vom Ausstieg betroffenen Regionen schlug sie Strukturhilfen von 40 Milliarden Euro über 20 Jahre vor. Energiekonzerne sollten ab Anfang der 2020er Jahre für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken entschädigt werden. Neue Kohlekraftwerke und Tagebaue sollten möglichst nicht in Betrieb gehen. Einen Stopp der Rodungen im Hambacher Forst hielt die Kommission für „wünschenswert“, forderte aber nicht ausdrücklich den Erhalt des Waldes.
27 von 28 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten dem Bericht zu. Hannelore Wodtke lehnte ihn ab, weil das Dorf Proschim dadurch nicht vor Devastierung geschützt werde. Martin Kaiser, Kai Niebert, Hubert Weiger und Antje Grothus stimmten zwar zu, legten aber ein Sondervotum vor: Sie hielten sowohl das Datum 2038 als auch den unkonkreten Pfad von 2023 bis 2030 für nicht vereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen.
Politische Umsetzung
Bund und betroffene Länder entwickelten auf Grundlage des Abschlussberichts ein Gesamtkonzept für die Kohleregionen. Das Bundeskabinett beschloss am 22. Mai 2019 die „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der KWSB“. Diese enthielten ein Sofortprogramm für kurzfristig wirksame, bis 2021 zu fördernde Projekte ohne Gesetzesänderungen sowie den Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes.
Das Bundeskabinett beschloss das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen am 28. August 2019. Braunkohleregionen sollen bis 2038 bis zu 14 Milliarden Euro für Investitionen erhalten, um die Wirtschaft anzukurbeln. Zusätzlich soll der Bund bis zu 26 Milliarden Euro durch Maßnahmen in eigener Zuständigkeit bereitstellen, etwa durch Ansiedlung von Bundeseinrichtungen sowie den Ausbau von Forschungs- und Förderprogrammen. Im Juni 2021 einigten sich Bund und Länder auf die zu fördernden Maßnahmen.
Am 16. Januar 2020 wurde in einer Bund-Länder-Einigung die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz geschaffen. Sie sah einen geordneten Stilllegungspfad bis 2038 vor, darunter etwa 2,8 Gigawatt bis Ende 2022 und weitere 5,7 Gigawatt bis Ende 2029. Die nach 2030 geplanten Stilllegungen sollen 2026 und 2029 überprüft werden, damit ein Ende der Kohleverstromung möglichst schon 2035 erreicht werden kann. Vereinbart wurden außerdem der Erhalt des Hambacher Forsts und die Inbetriebnahme von Datteln 4; Letztere wurde von Umweltverbänden scharf kritisiert. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz trat am 14. August 2020 in Kraft.
Kritik und Interessenkonflikte
Die Ergebnisse der Kommission wurden besonders von Gewerkschafts- und Industrievertretern gelobt, stießen jedoch bei Klimawissenschaftlern auf Kritik. Hans Joachim Schellnhuber, selbst Kommissionsmitglied, bezeichnete den Umwelteffekt des Kompromisses als nicht ausreichend, unterstützte aber die Umsetzung. Manfred Fischedick und Brigitte Knopf erklärten ebenfalls, die Ziele seien gemessen am Pariser Klimaabkommen beziehungsweise am 1,5-Grad-Ziel zu niedrig. Hubert Weiger bewertete das Ergebnis als Signal für den Einstieg in den Kohleausstieg, kritisierte aber das späte endgültige Ausstiegsdatum. Greta Thunberg nannte die Absicht, bis 2038 Kohle zu verbrennen, „absolut absurd“.
Einige Monate nach Veröffentlichung des Abschlussberichts wechselte der frühere sächsische Regierungschef und Kommissionsvorsitzende Stanislaw Tillich in den Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft. Anti-Korruptions-Organisationen, Umweltverbände und Oppositionspolitiker kritisierten mögliche Interessenkonflikte und forderten teils eine Karenzzeit, also eine Wartezeit zwischen politischen Ämtern und Tätigkeiten in der Wirtschaft. Rechtlich war der Wechsel legal, da Sachsen keine solche Karenzzeit vorsieht.