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Hambacher Forst
Als Hambacher Forst (auch Hambacher Wald oder Hambi) wird ein (im November 2018) noch ca. 500 Hektar großer Wald in Nordrhein-Westfalen (NRW) zwischen Köln …
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Kern und Bedeutung
Der Hambacher Forst, auch Hambacher Wald oder „Hambi“ genannt, ist ein Waldgebiet in Nordrhein-Westfalen zwischen Köln und Aachen. Im November 2018 war noch etwa 500 Hektar Wald erhalten. Vor Beginn der Rodungen hatte der früher Bürgewald genannte Wald eine Fläche von 4100 Hektar und wurde bereits im 10. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Seit den 1970er Jahren rodet der Energiekonzern RWE den Wald zur Erweiterung des Tagebaus Hambach, eines Braunkohletagebaus.
Der Wald wurde zu einem wichtigen Symbol des Widerstands gegen Kohleverstromung, Umweltzerstörung und Klimaschäden durch die Kohlewirtschaft. Zugleich steht der Konflikt für die schwierige Verbindung von Energieversorgung, Arbeitsplätzen, Eigentums- und Genehmigungsrechten, Natur- und Artenschutz sowie dem Kohleausstieg als Teil der Energiewende. Im Januar 2020 vereinbarten die Bundesregierung und die vier vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer unter anderem den Erhalt des Hambacher Forstes.
Lage, Größe und Naturwert
Ursprünglich erstreckte sich das Waldgebiet vor der teilweisen Rodung im Zuge des Tagebaus Hambach auf über 4000 Hektar zwischen Elsdorf und Niederzier, etwa je zur Hälfte im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Der heute als „Hambacher Forst“ bezeichnete erhaltene Teil liegt nördlich und südlich der alten Bundesautobahn A4, nördlich der neuen A4 und der Hambachbahn sowie im Bereich der teilweise umgesiedelten Orte Bürgewald, bis 2024 Morschenich, und Manheim (alt). Zuständige Untere Forstbehörde ist das Forstamt Eschweiler.
Der Hambacher Forst besteht aus drei Teilflächen: dem heutigen Lindenberger Wald zwischen Stetternich und Hambach am Rand der Sophienhöhe, dem Merzenicher Erbwald südlich der alten A4 mit etwa 250 Hektar sowie Resten des Blatzheimer Erbwaldes und der Probstei bei Buir mit etwa 200 Hektar. Der verbliebene Teil liegt überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Kerpen, der westliche Teil in der Gemeinde Merzenich.
Der größte Teil des Waldes gehört vegetationskundlich zu den Eichen-Hainbuchen-Wäldern. Dieser Waldtyp ist in Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt. Die FFH-Richtlinie ist eine europäische Naturschutzregelung zum Schutz von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten. Nach Kartierungen handelt es sich vor allem um Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-Wald mit Stieleiche, Hainbuche und Winterlinde; teils kommen Rotbuche und Bergahorn hinzu. In der Krautschicht finden sich unter anderem Große Sternmiere, Buschwindröschen, Flattergras und Hain-Veilchen. Auffällig häufig ist das Maiglöckchen, nach dem Werner Trautmann 1973 eine eigene „Convallaria-Rasse“ des Eichen-Hainbuchen-Walds beschrieb.
Der Boden neigt zur Staunässe und wird als Pseudogley beschrieben, in trockeneren Lagen im Übergang zur Parabraunerde auf Lösslehm. Der Wald gilt als ökologisch besonders wertvoll. Zwar gab es schon vor der Tagebauplanung Belastungen wie Nadelholzforste auf etwa einem Drittel der Gesamtfläche und alte Entwässerungsgräben, doch weite Teile entsprachen noch einem naturnahen Zustand. Die ältesten Bäume sind etwa 350 Jahre alt. Nach Angaben von RWE standen im Waldteil bei Buir auf ungefähr 200 Hektar etwa 43.000 Bäume ab einem bestimmten Mindeststammumfang.
Tierwelt und Schutzkonflikt
Im Hambacher Forst leben seltene und europarechtlich geschützte Tierarten. Genannt werden unter anderem Bechsteinfledermaus, Springfrosch, Haselmaus und Mittelspecht. Der Wald beherbergt zwei Kolonien der vom Aussterben bedrohten Bechsteinfledermaus. RWE wollte diese Tiere durch spezielle Weideflächen außerhalb des Forsts langfristig in andere Wälder im Umkreis des Tagebaus locken.
Seit Frühjahr 2018 war bekannt, dass RWE im Hambacher Forst Baumhöhlen von Fledermäusen verschloss. RWE erklärte, dies geschehe zum Schutz der Tiere wegen der geplanten Rodung. Der BUND warf der Naturschutzbehörde des Kreises Düren vor, eine Vertreibung der Fledermäuse zu decken. Das Umweltamt wies dies zurück und erklärte, das Verschließen der Höhlen sei „nicht zwangsläufig“ ein artenschutzrechtlicher Verstoß.
Nach Angaben des BUND lebten 2012 im bis 2030 von der Abbaggerung betroffenen Waldgebiet mit 226 Hektar „wertvollster Waldflächen“ zwölf streng geschützte Fledermausarten. Insgesamt seien 142 geschützte Tierarten vorhanden. Außerdem wurden Horste zahlreicher Greifvögel und 50 Brutpaare des bedrohten Mittelspechts gezählt, einer Spechtart mit besonderer Bindung an alte Eichenwälder.
Geschichte des Waldes
Der Bürgewald wurde jahrhundertelang als Allmende genutzt, also als gemeinschaftlich genutzter Wald. Holz war ein wichtiger Brennstoff, und Bauern trieben Schweine in Eichenwälder, wo diese Eicheln fraßen. Mit der Bürgebuschordnung von 1562 wurde der Wald in vier Quartiere aufgeteilt: Arnoldsweiler, Steinstraßer, Elsdorfer und Manheimer Quartier. Am 2. April 1775 wurden diese Quartiere erneut geteilt und den jeweils nahegelegenen Gemeinden zugeordnet.
Archäologisch ist die Region bedeutsam, weil die Bördenlandschaft in vor- und frühgeschichtlicher Zeit meist dicht besiedelt war. Im Vorfeld des Tagebaus wurden Prospektionen und Ausgrabungen durchgeführt, doch nur ein geringer Teil der Fundstellen konnte erforscht werden; vieles wurde durch den Braunkohleabbau zerstört. Seit den 1970er Jahren wurden besonders römische Fundstellen untersucht, darunter Hinweise auf antike Glasproduktion, Siedlungen und Gutshöfe, sogenannte villae rusticae. Für die Spätantike wurden im Bereich des Bürgewaldes Burgi nachgewiesen, kleine turmartige Befestigungen aus dem 4. oder 5. Jahrhundert. Fränkische Gräberfelder aus dem 6. oder 7. Jahrhundert zeigen eine kontinuierliche Besiedlung.
Erstmals erwähnt wurde der Hambacher Forst in einer Urkunde vom 25. Juli 973 als „burgina“. Darin bestätigte Kaiser Otto II. auf Anstehen des Kölner Erzbischofs Gero von Köln einen Wildbann. Seit dem 16. Jahrhundert regelten Buschordnungen die nachhaltige Bewirtschaftung und sahen teils harte Strafen bei Holzfrevel und Diebstahl vor. 1939 wurde im Bürgewald zwischen Morschenich und Etzweiler das Untertagebergwerk Union 103 zur Braunkohleförderung eingerichtet; der Betrieb endete 1955.
Tagebau und Protest
Zwischen 1967 und 1971 verkauften die am Bürgewald beteiligten Gemeinden sowie private Eigentümer ihre Waldstücke nach und nach an die damalige Rheinbraun AG und verzichteten damit auf Nutzungsrechte. 1978 begann der Aufschluss des Tagebaus Hambach; seitdem wurde der Wald mit dem Fortschreiten des Tagebaus Stück für Stück gerodet. 2003 wurde die Rheinbraun AG mit der RWE AG fusioniert, wodurch der Wald RWE-Eigentum wurde.
Widerstand gab es seit den frühen Planungen. 1978 gründete sich die Hambach-Gruppe gegen Umsiedlungs- und Abrisspläne. Später beteiligten sich Kirchen, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände. Greenpeace protestierte 2004 erstmals mit größeren Aktionen, der BUND klagte 2009 erstmals gegen RWE. Ab 2012 wurden Teile des Waldes von Rodungsgegnern besetzt. Es entstanden Camps, Baumhäuser und Barrikaden. Die Besetzungen wurden mehrfach geräumt und wieder aufgebaut.
Ein Teil der Proteste verlief friedlich, ein anderer Teil war von Gewalt und Sachbeschädigungen geprägt. Berichtet wurde unter anderem über brennende Barrikaden, Krähenfüße, Steinwürfe, Molotowcocktails gegen RWE-Mitarbeiter und Polizisten sowie Beschädigungen an Forst- und Jagdeinrichtungen. Verfassungsschutzberichte erwähnten linksextreme Akteure und lebensgefährdende Installationen im Wald. Aktivisten wiesen einzelne Vorwürfe zurück oder stellten sie anders dar. Bis Oktober 2017 waren laut Bericht der Süddeutschen Zeitung seit 2013 bereits 944 Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen die geplante Rodung erstattet worden.
2018 spitzte sich der Konflikt zu. Der Hauptbetriebsplan 2018–2020 war von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt worden. RWE wollte ab Oktober 2018 weitere Teile roden; aus Gründen des Brutschutzes war dies nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar möglich. Der BUND erhob am 20. April 2018 erneut Klage, weil er im Hambacher Wald die Kriterien eines europäischen Naturschutzgebietes erfüllt sah. Nach Plänen von RWE sollten die verbliebenen etwa 200 Hektar bei Buir bis auf weniger als 100 Hektar abgeholzt werden.
Räumung, Gerichte und Entwicklung seit 2018
Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet entschied sich im September 2018 für die Räumung der seit 2012 bestehenden Baumhäuser. Als Begründung nannte sie Brandschutz und die Sicherheit der Besetzer; einen Zusammenhang mit den geplanten Rodungen wies sie zurück. Die Räumung begann am 13. September 2018 und galt als einer der größten Polizeieinsätze in der jüngeren Geschichte Nordrhein-Westfalens. Im Wald befanden sich etwa 40 bis 60 Baumhäuser in mindestens drei „Dörfern“. Die Räumung dauerte bis Anfang Oktober und wurde durch Proteste, Demonstrationen und einen Todesfall verzögert: Der 27-jährige Künstler und Journalist Steffen Meyn stürzte von einer Hängebrücke aus etwa 15 Metern Höhe und starb.
Am 5. Oktober 2018 untersagte das Oberverwaltungsgericht Münster RWE vorläufig die Rodung. Das Gericht sah nicht ausreichend belegt, dass ein Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährde. Es stellte die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND wieder her, damit vor einer Hauptsacheentscheidung keine vollendeten Tatsachen geschaffen würden. Der BUND argumentierte, der Wald erfülle wegen Arten wie Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes. Nach Bekanntwerden der Entscheidung verlor die Aktie der RWE Power AG gut 8,5 Prozent an Wert, etwa 900 Millionen Euro.
Am 6. Oktober 2018 fand eine Großdemonstration am Hambacher Forst statt. Veranstalter sprachen von 50.000 Teilnehmern, die Polizei Aachen von 25.000 bis 30.000. Eine WDR-Umfrage von Infratest dimap vom 7. Oktober 2018 ergab, dass 79 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Rodung nicht richtig fanden; unter CDU-Wählern waren es 71 Prozent. Nur 18 Prozent befürworteten die geplante Abholzung.
Die rechtliche Bewertung der Räumung blieb umstritten. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte im September 2021, die Räumung sei rechtswidrig gewesen, weil die Brandschutzbegründung rechtlich mangelhaft und vorgeschoben gewesen sei. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschied nach der Berufungsverhandlung Mitte Juni 2023 anders und erklärte die Räumung für rechtens.
Ab 2019 verschob sich die Lage. Armin Laschet erklärte am 20. Februar 2019 im nordrhein-westfälischen Landtag, den Hambacher Forst erhalten zu wollen, und kündigte eine neue Leitentscheidung zur Braunkohle an. RWE sagte ein Rodungsmoratorium bis 2020 zu. Auch der Merzenicher Erbwald und das Schutzgebiet Steinheide sollten vom Braunkohle-Abbau unberührt bleiben. 2020 wurde politisch der Erhalt des Hambacher Forstes vereinbart, später wurde der Kohleausstieg in Deutschland weiter konkretisiert.