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Kolonien deutscher Länder vor 1871

Kolonien deutscher Länder vor 1871 sind Kolonien von deutschsprachigen Ländern, die vor der Gründung des Deutschen Reichs projektiert oder kurzzeitig angelegt …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Einordnung
  2. 2. Frühe Projekte in Venezuela und Guayana
  3. 3. Brandenburgisch-preußische Kolonialpolitik
  4. 4. Österreichische, dänische und gesamtdeutsche Ansätze

Überblick und Einordnung

Kolonien deutscher Länder vor 1871 waren überseeische Kolonialprojekte oder kurzzeitig eingerichtete Besitzungen deutschsprachiger Länder vor der Gründung des Deutschen Reichs. Während andere europäische Mächte bereits im 15. und 16. Jahrhundert Kolonien erwarben und dort Güter sowie Arbeitskraft ausbeuteten, traten die deutschen Länder in der Frühen Neuzeit kaum als Kolonialmächte auf. Eine wichtige Ausnahme war Brandenburg-Preußen, das sich ab 1680 um überseeischen Besitz und um einen Anteil am kolonialen Sklavenhandel bemühte.

Alle diese Kolonien wurden bald wieder aufgegeben. Eine staatliche Kontinuität zwischen den vor 1871 bestehenden Projekten und den deutschen Kolonien, die ab 1884 gegründet wurden, bestand nicht. Von ausgewanderten Deutschen gegründete Siedlungen in Übersee wurden teilweise ebenfalls als „deutsche Kolonien“ bezeichnet, besaßen jedoch keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes.

Eine Episode am Ende des Alten Reiches war die 1806 in Tübingen von dem Studenten Carl Ludwig Reichenbach gegründete geheime Otaheiti-Gesellschaft. Sie wollte auf Tahiti eine Kolonie in der Südsee errichten. Ende 1808 entdeckte die Polizei die Gesellschaft; die meisten Mitglieder wurden wegen des Verdachts auf Hochverrat verhaftet.

Frühe Projekte in Venezuela und Guayana

Die Welser-Kolonie, auch Klein-Venedig oder Welserland genannt, war ein Handelsstützpunkt in Venezuela. Karl V. hatte ihn dem Augsburger Patriziergeschlecht der Welser von 1528 bis 1556 verpfändet. Im staatsrechtlichen Sinn handelte es sich dabei allerdings nicht um eine Kolonie.

Das Projekt Hanauisch-Indien entstand 1669 durch einen Vertrag zwischen der Niederländischen Westindien-Kompanie und der Grafschaft Hanau. Die Grafschaft sollte ein Gebiet von 3000 holländischen Quadratmeilen zwischen Orinoco und Amazonas in Niederländisch-Guayana als Lehen erhalten. Das Vorhaben scheiterte unter anderem an finanziellen Problemen.

Brandenburgisch-preußische Kolonialpolitik

1682 sandte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg eine Expedition aus, um die erste brandenburgische Kolonie in Afrika zu gründen. 1683 wurde am Kap der drei Spitzen im heutigen Ghana der brandenburgische rote Adler gehisst und erste Schutzverträge mit Häuptlingen abgeschlossen. Außerdem begann der Bau der Festung Groß Friedrichsburg. In den brandenburgischen Besitzungen und Stützpunkten wurden vor allem Sklaven, Gummi, Elfenbein, Gold und Salz gehandelt. Für den Sklavenhandel pachtete der Kurfürst den karibischen Stützpunkt St. Thomas von Dänemark.

Nach einer kurzen Blüte begann ab 1695 der allmähliche Niedergang. Brandenburg-Preußen verfügte nur über begrenzte finanzielle und militärische Mittel. König Friedrich Wilhelm I., der Enkel Friedrich Wilhelms, hatte keine persönliche Beziehung zu Marine und Kolonien und bezeichnete diese als „Chimäre“. Er konzentrierte die finanziellen Ressourcen des Staates auf den Ausbau des Heeres. Mit den Staatsverträgen von 1717 und 1720 verkaufte er die afrikanischen Kolonien an die Niederländische Westindien-Kompanie „für 7.200 Dukaten und 12 Mohren“.

Zu den brandenburgischen Besitzungen gehörten:

  • Groß Friedrichsburg im heutigen Ghana: Kolonie von 1683 bis 1718.
  • Arguin im heutigen Mauretanien: Kolonie von 1685 bis 1721.
  • St. Thomas in der Karibik, heute zu den Amerikanischen Jungferninseln gehörig: brandenburgisches Pachtgebiet in Dänisch-Westindien von 1685 bis 1720.
  • Krabbeninsel in der Karibik, heute zu Puerto Rico gehörig: brandenburgische Annexion in Dänisch-Westindien von 1689 bis 1693.
  • Whydah im heutigen Benin: brandenburgischer Stützpunkt um 1700, der lediglich aus einer Ansammlung von Lagerhäusern bestand; am selben Ort unterhielten auch Briten und Niederländer einen Stützpunkt.

Nach dem Historiker Jürgen Luh waren diese Kolonien zu keinem Zeitpunkt mit den Kolonien des wilhelminischen Kaiserreichs vergleichbar. Groß Friedrichsburg umfasste etwa 100 Hektar; das tatsächlich kontrollierte Gebiet reichte nur im Umkreis von 500 Metern um das Fort.

Der Seefahrer Joachim Nettelbeck berichtete 1823, er habe 1774 und 1786 den preußischen Königen vorgeschlagen, wieder Kolonialpolitik zu betreiben. Er empfahl die Inbesitznahme eines noch nicht kolonisierten Küstenstreifens am Corantijn zwischen Berbice und Suriname in Südamerika. Friedrich der Große und Friedrich Wilhelm II. gingen darauf nicht ein. 1814 schlug Nettelbeck seinem Förderer August Neidhardt von Gneisenau vor, Preußen solle sich von dem besiegten Frankreich eine bereits kolonisierte Insel in Westindien abtreten lassen. Gneisenau antwortete, es gehöre zu Preußens „System“, auf Kolonien zu verzichten, weil ihr Besitz Preußen von den Seemächten abhängig machen würde.

Österreichische, dänische und gesamtdeutsche Ansätze

Die Habsburgischen Kronlande bildeten vor 1804 kein eigenes Kaisertum. Deshalb waren die österreichischen Kolonien in Asien und Afrika formal Kolonien eines Landes des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Das Herzogtum Holstein war im 18. und 19. Jahrhundert, teilweise bereits seit dem 16. Jahrhundert, durch Personalunion mit Dänemark verbunden: Der dänische König war zugleich deutscher Herzog in Holstein. Holstein war außerdem ein ursprüngliches Glied des Heiligen Römischen Reiches beziehungsweise später des Deutschen Bundes. Besonders die damals noch nicht zu Hamburg gehörende holsteinische Stadt Altona unterhielt regen Handel mit Dänisch-Westindien.

1848 entstanden im Zusammenhang mit der Gründung des Deutschen Reiches von 1848 in Frankfurt am Main, Leipzig und Dresden Kolonialvereine; weitere Vereine folgten in Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Hamburg, Karlsruhe und Stuttgart. Die bereits in den 1840er Jahren entstandene Kolonialbewegung hoffte, mit dem Wiedererstehen des Reiches ihre Ziele verwirklichen zu können. Richard Wagner formulierte im Juni 1848 den Wunsch, über das Meer zu fahren und ein „junges Deutschland“ zu gründen.

Die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 erlaubte grundsätzlich auch die Erwerbung von Kolonien. Nach Paragraph 102, Nummer 7, war ein Reichstagsbeschluss erforderlich, „wenn deutsche Landestheile abgetreten oder wenn nichtdeutsche Gebiete dem Reiche einverleibt oder auf andere Weise mit demselben verbunden werden sollen“.

Mit dem Aufbau der Reichsflotte entstand eine Seemacht, die koloniale Vorhaben unterstützen konnte. Die Hamburger Marinekommission forderte 1848 ebenso wie Adalbert von Preußen in seiner „Denkschrift über die Bildung einer deutschen Kriegsflotte“ nach dem Vorbild der britischen Royal Navy weltweit eingerichtete Stationen zum Schutz des deutschen Handels. Das Ende des Reiches von 1848 im folgenden Jahr verhinderte die Umsetzung dieser kolonialen Pläne. Adalbert von Preußen wurde jedoch 1867 Oberbefehlshaber der Marine des Norddeutschen Bundes und konnte die 1848 geplanten Marinestationen in Übersee einrichten. Diese schufen schließlich die militärischen Voraussetzungen für den Erwerb deutscher Kolonien.

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