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Parteilose Regierung
Unter parteilose Regierung, auch parteifreie Regierung, versteht man in demokratischen Systemen eine Regierung, deren Regierungschef, teils aber auch das …
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Begriff und Aufgabe
Eine parteilose oder parteifreie Regierung ist in einem demokratischen System eine Regierung, deren Regierungschef und teilweise auch das gesamte Kabinett keiner Partei angehören. Ihre Mitglieder können Beamte bilden; dann spricht man von einer Beamtenregierung. Besteht sie aus Personen mit besonderer fachlicher Erfahrung, handelt es sich um eine Expertenregierung. Kommt der Regierungschef etwa aus Wirtschaft, Technik oder Wissenschaft, wird dies als Technokratie bezeichnet.
Solche Regierungen sind besonders typisch in innenpolitischen Spannungen und staatsrechtlichen Übergangsphasen. Meist sind sie Einigkeitsregierungen, auch Konsensregierungen oder überparteiliche Regierungen, oder sie dienen als Übergangsregierung. Sie können entstehen, wenn nach einer demokratischen Wahl eine Pattsituation besteht und sich Parteien auf einen neutralen Kandidaten einigen. Weitere Gründe sind mehrfach gescheiterte Regierungsverhandlungen, die Entscheidung des Staatsoberhaupts, keinen Vertreter der Wahlsieger zu bestimmen, oder politische Krisen durch parteipolitische Auseinandersetzungen. Auch während der Staatswerdung können parteiliche Anliegen hinter der gemeinsamen Konsolidierung des Staates zurücktreten.
Als Gegenfall des beginnenden Parlamentarismus wird genannt, dass ein Monarch eine Regierung seines Vertrauens aus der Beamtenschaft einsetzt und sich über bürgerliche Anliegen hinwegsetzt; dies heißt Etatismus. Militärregierungen gelten ebenfalls als Sonderfälle, da sie außerhalb der demokratischen Machtverteilung entstehen. Das Modell einer parteifreien Regierung wurde auch theoretisch erwogen, etwa in Bolingbrokes Idee der Country Party, einer landesweiten Partei, im 18. Jahrhundert.
Technische und überparteiliche Übergangsregierungen
Italien befand sich 1993 während des Mani-Pulite-Skandals in einer schweren Staatskrise; die etablierten Parteien waren weitgehend zerfallen. Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro berief Carlo Ciampi, den damaligen Gouverneur der italienischen Zentralbank, zum Ministerpräsidenten. Das Kabinett bestand vor allem aus Fachkräften. Ciampi trat ein Jahr später zurück, nachdem Silvio Berlusconi die vorgezogenen Neuwahlen gewonnen hatte. In Italien heißen solche Regierungen governo tecnico, also „technische Regierung“. Auch das Kabinett Lamberto Dini von 1996 nach Berlusconis erstem Fall sowie das Kabinett Mario Monti von 2011 waren solcher Art.
In Tschechien gab es mehrfach parteifreie Regierungen. Josef Tošovský, Gouverneur der Tschechischen Staatsbank, leitete nach dem Rücktritt von Václav Klaus von Januar bis Juli 1998 eine Übergangsregierung. Nach dem Sturz der Regierung Topolánek II stand Jan Fischer, Leiter des Tschechischen Statistischen Amtes, von Mai 2009 bis Juli 2010 einer überparteilichen Regierung vor. Nach dem Rücktritt von Ministerpräsident Petr Nečas am 17. Juni 2013 ernannte Staatspräsident Miloš Zeman eine parteifreie Regierung unter Jiří Rusnok.
In Griechenland wurde in der Finanzkrise 2011 nach dem Rücktritt von Giorgos Andrea Papandreou im November 2011 Loukas Papadimos, ehemaliger Vizepräsident der Europäischen Zentralbank, parteiloser Regierungschef einer Übergangsregierung. Sie amtierte bis zu den vorgezogenen Neuwahlen 2012 und sollte die Entschuldungsmaßnahmen unabhängig vom Wahlkampf aufrechterhalten.
Beispiele aus Österreich, Deutschland und Ungarn
In Österreich wurden in der Frühphase der Ersten Republik unter Johann Schober, dem Leiter der Bundespolizeidirektion Wien, 1921–1922 und 1922 zwei Beamtenregierungen gebildet. Eine dritte Bundesregierung Schober amtierte 1929–1930, in der Zeit auf dem Weg zu den Bürgerkriegswirren zwischen Schutzbund und Heimwehr und zum Austrofaschismus. Nach Kriegsende 1945 und vor den ersten demokratischen Wahlen gab es auf Bundes- und Landesebene provisorische Regierungen: teils Konzentrationsregierungen mit SPÖ, ÖVP und KPÖ, teils reine Beamtenregierungen, etwa unter dem Verwaltungsjuristen Eigl in Oberösterreich.
2019 wurde die Bundesregierung Bierlein eingesetzt, nachdem der Nationalrat der Bundesregierung Kurz I infolge des Ibiza-Skandals das Misstrauen ausgesprochen hatte. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beauftragte Brigitte Bierlein, die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, eine Regierung aus Spitzenbeamten zu bilden. Diese führte die Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung nach der vorgezogenen Nationalratswahl.
In Deutschland bildete Wilhelm Cuno, Direktor der HAPAG, in der Weimarer Republik nach dem Rücktritt Joseph Wirths 1922–1923 ein von einer parlamentarischen Minderheit gestütztes „Kabinett der Wirtschaft“.
In der Ungarischen Krise 1905 setzte Franz Josef I. nach der Wahlniederlage liberaler und monarchie-loyaler Kräfte eine Regierung unter General Géza Fejérváry ein. Die Opposition nannte sie „Gendarmenregierung“; es kam zu Ausschreitungen und Streiks. Auf Betreiben von Innenminister Jósef Kristóffy entstand im April 1906 mit dem Liberalen Sándor Wekerle, der bereits 1892–1895 Ministerpräsident gewesen war, eine demokratisch legitimierte Konsensregierung. Danach bildete Max Wladimir von Beck im österreichischen Landesteil ein formloses Kabinett deutscher, tschechischer und polnischer Abgeordneter unabhängig von den Wahlergebnissen, das er „Ausgleichskonferenz in Permanenz“ nannte. 1906 wurde in ganz Österreich-Ungarn das allgemeine gleiche Wahlrecht eingeführt, allerdings nur für Männer.