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Klumpenrisiko
Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio mit ähnlich hohen oder identisch hohen …
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Begriff und Bedeutung
Klumpenrisiken bezeichnen im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio. Sie entsteht, wenn Kreditnehmer, Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen ähnlich hohe oder identische Korrelationswerte aufweisen. Dadurch kann die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts erreicht oder überschritten werden. Gemeint ist also nicht nur ein einzelner großer Kredit, sondern die gebündelte Wirkung miteinander verbundener oder von denselben Faktoren abhängiger Risiken.
Der Gegenbegriff ist die Risikostreuung oder Diversifikation. Dabei werden Geldanlagen und Vermögen auf unterschiedliche Betragshöhen, Laufzeiten, Anlageformen und Schuldner verteilt, um überhöhte Einzelrisiken zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt für natürliche Personen, Unternehmen und Anleger ebenso wie für Kreditinstitute. Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften dürfen Mittel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen, unter anderem nach § 110, § 214 und § 243 KAGB.
Im Bankwesen wird zwischen Adressenkonzentration und Sektorkonzentration unterschieden. Eine Adressenkonzentration liegt vor, wenn das Kreditvolumen einseitig auf wenige Kreditnehmer verteilt ist. Die Granularität, also die Breite der Verteilung auf viele Kreditnehmer, ist dann gering. Sektorkonzentrationen entstehen dagegen durch eine ungleichmäßige Verteilung auf Branchen oder geographische Regionen. Eine weitere Risikokategorie betrifft wirtschaftlich oder geschäftlich verbundene Unternehmen: Fällt eines aus, können Ansteckungseffekte weitere Kreditnehmer erfassen.
Ausfallwahrscheinlichkeiten und Korrelationen
Mehrere Kreditausfälle innerhalb kurzer Zeit können unterschiedliche Ursachen haben. Das systematische oder allgemeine Kreditrisiko beschreibt Wertveränderungen eines Kreditportfolios infolge veränderter konjunktureller Rahmenbedingungen. Dazu gehören etwa das Zinsniveau, die Arbeitslosigkeit, eine Absatzkrise oder eine Rezession. Dieses Risiko lässt sich auch bei optimaler Diversifikation nicht vollständig ausschalten.
Das unsystematische, spezielle oder idiosynkratische Kreditrisiko entsteht dagegen durch bonitätsbedingte Veränderungen bei einem einzelnen Schuldner oder Emittenten. Es betrifft zunächst nur diesen Kreditnehmer, kann sich aber durch wirtschaftliche Abhängigkeiten auf andere Unternehmen übertragen.
Das Klumpenrisiko ist nicht die bloße Summe der Einzelrisiken, sondern das Gesamtrisiko aus ihrer Wechselwirkung. Diese wird mit der statistischen Größe der Korrelation gemessen. Eine Korrelation beschreibt den linearen Zusammenhang zwischen den Ausfallraten zweier oder mehrerer Kreditnehmer. Bei positiver Korrelation weichen die Ausfallraten in gleicher Weise von ihrem erwarteten Wert ab; bei negativer Korrelation entwickeln sie sich entgegengesetzt. Eine hinreichend hohe positive Korrelation verschlechtert das Klumpenrisiko.
Besonders hohe positive Korrelationen bestehen typischerweise zwischen Mitgliedern eines Konzerns, innerhalb einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 Satz 1–5 KWG und in einer Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39b CRR. Die Verbindung kann rechtlich oder wirtschaftlich bestehen. Bereits einseitige Abhängigkeiten reichen für die Bildung von Risikogruppen aus. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit liegt vor, wenn eine Finanzierungsquelle nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann und der Kunde diese Abhängigkeit nicht ohne konkrete Nachteile oder höhere Kosten überwinden kann. Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, können dadurch andere Unternehmen betroffen werden, die ohne diese Beziehung nicht gefährdet wären.
Großkredite und Kreditnehmereinheiten
Vergibt eine Bank einen Großkredit an einen einzelnen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden, kann dessen Ausfall die Bank insgesamt in Schwierigkeiten bringen. Deshalb gilt eine zweistufige Schwelle: Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Gruppe verbundener Kunden müssen der Bundesbank nach Art. 392 CRR angezeigt werden, wenn sie 10 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts erreichen oder überschreiten. Die absolute Großkrediteinzelobergrenze beträgt 25 % des haftenden Eigenkapitals. Diese quantitativen Begrenzungen werden von der Bundesbank überwacht.
Mehrere rechtlich selbständige Kreditnehmer müssen bankintern wie ein einziger Kreditnehmer behandelt werden; ihre Kredite sind zusammenzufassen. Das betrifft unter anderem Unternehmen eines Konzerns, Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG und Gruppen verbundener Kunden.
Eine Gruppe verbundener Kunden, auch Risikogruppe genannt, ist nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Buchst. b CRR zu bilden, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines anderen Unternehmens führen können. Als Anhaltspunkte nennt die österreichische Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung vom September 2011 unter anderem Lieferungen oder Leistungen, die mehr als 30 % der eigenen Gesamtleistung ausmachen, Forderungen oder Verbindlichkeiten von mehr als 20 % der eigenen Bilanzsumme sowie Verlustabdeckungszusagen, Haftungen, Garantien, Patronatserklärungen oder ähnliche Beistandserklärungen von mehr als 30 % des eigenen Eigenkapitals. Zur Abgrenzung der Risikogruppe bestehen außerdem Vorgaben der CEBS und in Deutschland des BaFin-Rundschreibens 8/2011.
Branchen-, Regional- und Länderkonzentration
Ein Klumpenrisiko kann entstehen, wenn eine Bank überwiegend Kredite an Schuldner einer bestimmten Branche, Region oder eines bestimmten Staates vergibt. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Gesamtlage dieser Branche, Region oder dieses Staates, ist die Bank besonders stark betroffen. Das sektorale Konzentrationsrisiko trifft Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs durch einen gemeinsamen externen Faktor, etwa einen bestimmten Gütermarkt. Das geografische Risiko betrifft Unternehmen einer bestimmten Region. Die Region kann vom Ort des Kreditnehmers bis zum gesamten Länderrisiko reichen.
Für Branchen- und Länderklumpenrisiken gibt es im Gegensatz zu den Höchstkreditgrenzen keine gesetzlich festgelegten festen Grenzen. Banken berücksichtigen sie jedoch häufig durch institutsinterne Branchen- und Länderlimite. Besonders hohe Klumpenrisiken können bei Spezialbanken wie Realkreditinstituten und privaten Bausparkassen, bei Hausbanken wie der VW Bank oder BMW Bank sowie bei Branchenbanken wie der Bank für Sozialwirtschaft oder Pax-Bank auftreten.
Bis zum 1. Januar 2018 mussten Kreditinstitute nach der Länderrisikoverordnung vierteljährlich Meldungen zum Auslandskreditvolumen einreichen. Dies galt, wenn das Kreditvolumen gegenüber Kreditnehmern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz, den USA, Kanadas, Japans, Australiens und Neuseelands insgesamt 10 Millionen Euro überstieg.
Die Granularität ist der komplementäre Begriff zum Klumpenrisiko. Banken streben an, ihr Kreditportfolio breit auf viele Kreditnehmer zu verteilen. Als Ziel wird eine Granularität zwischen 2 und 5 % genannt: Auf einen Kreditnehmer, eine Branche oder eine Region sollen höchstens 2–5 % des haftenden Eigenkapitals entfallen. Fällt ein einzelner Kreditnehmer aus, soll dies dann keine große Auswirkung auf das Eigenkapital haben.
Begrenzung und weitere Anwendungsbereiche
Zur Begrenzung von Konzentrationsrisiken sollen Banken ihr Kreditvolumen möglichst auf viele Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen und Regionen verteilen und gegenseitige Abhängigkeiten von Kreditnehmern vermeiden. Das Kreditwesengesetz (KWG) und die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) enthalten hierfür Kreditgewährungskontingentierungen. Das KWG regelt unter anderem die Begrenzung von Organkrediten und die Meldepflichten für Millionenkredite; die CRR enthält genauere Begrenzungen für einzelne Kreditnehmerarten.
Das Risikomanagement kann vorbeugend oder nachträglich handeln. Vorbeugende Instrumente sind eine selektive Kreditpolitik, hohe Bonitätsanforderungen, die Hereinnahme von Kreditsicherheiten, die Bildung von Konsortien und eine vorausschauende Bilanzanalyse. Nachträglich können Banken Kredite handeln, risikomindernde Derivate einsetzen, insbesondere Kreditderivate wie Credit Default Swaps als Sicherungsnehmer abschließen, oder einen Kredit bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes kündigen, etwa mithilfe einer Material-Adverse-Change-Klausel.
Auch im Versicherungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft wird der Begriff verwendet. Im Vermögensverwaltungsgeschäft bilden die Total Assets (TA), also das Gesamtvermögen, die Bezugsgröße. In der Schweiz gilt grob alles, was mehr als 10 % der Total Assets ausmacht, als Klumpenrisiko.
Im Versicherungsgeschäft spricht man entsprechend von einem Risikokumul. Das Gesetz der großen Zahl wirkt nur, wenn die versicherten Risiken hinsichtlich ihres Schadenseintritts unabhängig voneinander sind. Ein Risikokumul entsteht beispielsweise, wenn viele Gebäude in einer Stadt gegen Erdbebenschäden versichert sind. Bei Rückversicherungen kann ein Kumulschadenrisiko entstehen, wenn mehrere Ereignisse gleichzeitig eintreten, etwa eine schwere Naturkatastrophe und ein Börsencrash.
Für die deutsche und teilweise auch die tschechische, slowakische und ungarische Volkswirtschaft wird schließlich ein Klumpenrisiko aus der Abhängigkeit vom mitteleuropäischen Cluster der Autoindustrie und ihrer Zulieferer beschrieben. Seit 2018 bestanden dort Probleme durch die Orientierung großer Hersteller auf die Premiumklasse und den späten Einstieg in die Elektromobilität.