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Wechselkursparität

In der Volkswirtschaftslehre ist es das in einem System fester Wechselkurse zwischen zwei Währungen oder zwischen einer Währung und einem Bezugswert (Gold, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Arten und Berechnung
  3. 3. Festlegung und Stabilisierung
  4. 4. Historische Entwicklung
  5. 5. Nutzen und Probleme

Begriff und Bedeutung

Die Wechselkursparität ist das genau bestimmte Austauschverhältnis zwischen zwei nationalen Währungen oder zwischen einer Währung und einem Bezugswert wie Gold, Silber oder den Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie wird in einem System fester Wechselkurse durch eine staatliche Entscheidung festgelegt. Umgangssprachlich bezeichnet Parität häufig das tatsächliche Austauschverhältnis etwa zwischen Euro und US-Dollar oder zwischen Franken und Euro.

Der Wechselkurs zeigt das Austauschverhältnis zweier Währungen und spiegelt wirtschaftliche Verhältnisse eines Staates wider, besonders seine Wirtschaftskraft sowie seine Export- und Importsituation. Bei flexiblen Wechselkursen führen Änderungen von Angebot und Nachfrage nach Währungen zu Kursschwankungen. Ein Gleichgewicht auf dem Devisenmarkt bleibt nur bestehen, solange sich Exportangebot und Importnachfrage im In- und Ausland nicht verändern. Feste Wechselkurse und Wechselkursparitäten sollen den Außenhandel deshalb besser kalkulierbar machen.

Arten und Berechnung

Die Wechselkursparität legt das Austauschverhältnis einer Währung zu einer anderen Währung, einem Währungskorb oder den Sonderziehungsrechten des IWF fest. Ein Währungskorb ist eine Zusammenstellung mehrerer Währungen, die gemeinsam als Bezugswert dient.

Davon wird die Kreuzparität unterschieden. Sie gibt das Verhältnis zweier Währungen an, das aus ihren jeweiligen Paritäten berechnet wird. Für die Währung b ergibt sich die Kreuzparität KP aus dem Quotienten ihrer Währungsparität WPb und der Währungsparität des anderen Staates WPa:

KP = WPb / WPa.

Festlegung und Stabilisierung

Eine Regierung oder Zentralbank setzt die Wechselkursparität durch einen Hoheitsakt fest. Sie soll sich an den ökonomischen Fundamentaldaten orientieren und ein Gleichgewicht zwischen den Währungen herstellen. Bei ihrer Festlegung oder Veränderung spielen jedoch auch politische Interessen eine große Rolle.

Um die Parität wird eine Bandbreite bestimmt, innerhalb derer der Marktkurs schwanken darf. Sie reicht um denselben Prozentsatz nach oben und unten. Ihre obere Grenze heißt oberer Interventionspunkt, ihre untere Grenze unterer Interventionspunkt. Erreicht der Kurs den unteren Punkt, muss die Zentralbank die betreffende Fremdwährung kaufen; am oberen Punkt muss sie diese verkaufen. Durch Käufe nimmt sie Angebotsüberschüsse in ihren Fremdwährungsbestand auf. Durch Verkäufe deckt sie Nachfrageüberschüsse zulasten ihrer Währungsbestände. Eine Parität kann daher langfristig nur durch eine entsprechende Interventionspolitik aufrechterhalten werden.

Im System des IWF mussten die Zentralbanken vereinbarte Paritäten durch solche Eingriffe sichern. Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen der Mitgliedstaaten veränderten jedoch die tatsächlichen Kursverhältnisse. Aufwertungsländer wie Deutschland mussten deshalb dauerhaft US-Dollar kaufen, während Abwertungsländer Dollar verkaufen mussten. Interventionskäufe vergrößerten durch aktive Geldschöpfung das Geldangebot und konnten Inflation auslösen. Eine Regierung durfte dem IWF eine Auf- oder Abwertung nur vorschlagen, wenn dadurch ein fundamentales Ungleichgewicht („fundamental disequilibrium“) beseitigt werden sollte.

Historische Entwicklung

Ursprünglich beruhte der Wert vieler Währungen auf Silber oder Gold. Bei Kurantmünzen entsprach der Handelswert dem Metallwert. Mit der wachsenden Bedeutung des Papiergeldes musste ein festes Umtauschverhältnis zum Gold bestimmt werden. Adam Smith erklärte 1776 am Beispiel London und Paris, ein Kurs „al pari“ zeige an, dass sich die gegenseitigen Schulden ausglichen. Er betonte zugleich, dass Wechselkurse nicht nur von Handels-, sondern auch von Schuldenverhältnissen abhängen.

Der Goldstandard begann 1821 mit der Wiederaufnahme von Barzahlungen zur Parität durch die Bank of England. Die Zentralbanken wichtiger Industrienationen verpflichteten sich, Papiergeld gegen eine festgelegte Goldmenge einzutauschen. Die Goldparität blieb im Grundsystem bis 1931 bestehen.

Im Juli 1944 schuf der IWF ein System fester Wechselkurse mit administrativ bestimmten US-Dollar- und/oder Goldparitäten. Die US-Dollar-Parität gab an, wie viele Einheiten einer Fremdwährung einem US-Dollar entsprachen. Aus diesen Paritäten ließen sich die Austauschverhältnisse der übrigen Währungen berechnen. Für die Deutsche Mark galt im Mai 1949 zunächst 3,33 DM = 1 US-Dollar. Nach der Abwertung im September 1949 waren es 4,20 DM. Aufwertungen änderten die Parität im März 1961 auf 4,00 DM, im Oktober 1969 auf 3,66 DM und im Dezember 1969 auf 3,22 DM je US-Dollar.

Mit dem Smithsonian Agreement vom Dezember 1971 und einer Dollarabwertung um 10 % im Februar 1973 sollte das Paritätensystem gerettet werden. US-Präsident Richard M. Nixon hatte jedoch bereits am 15. August 1971 einseitig das Bretton-Woods-Abkommen des IWF aufgekündigt; am 12. Dezember 1971 wurde die Goldparität endgültig bedeutungslos. Im März 1978 teilte der IWF mit, dass von 138 Mitgliedstaaten 38 frei schwankende Wechselkurse gewählt hatten, während sich 95 an einer Referenzwährung oder einem Währungskorb orientierten.

Im Europäischen Währungssystem wurden ab März 1979 bilaterale Paritäten über den ECU, einen Währungskorb, mit Höchst- und Niedrigstkursen festgelegt. Sie waren an der DM als stärkster Währung ausgerichtet. Im Januar 1999 wurde dieses System durch den Euro ersetzt. Die Finanzminister legten die Umrechnungskurse am 31. Dezember 1998 auf Grundlage der ECU-Paritäten fest. Für die DM gilt seitdem endgültig: 1,95583 DM = 1 Euro.

Für die DM-Ost setzte die DDR-Regierung eine Goldparität von 0,399902 g Feingold fest, entsprechend 1 DM-Ost = 1,80 DM-West. Ob die amtlichen Verhältnisse die Kaufkraftparität, also das Verhältnis der Preisniveaus, richtig wiedergaben, war umstritten. Im innerdeutschen Handel galt im Februar 1990 eine Parität von 1 DM zu 4,4 DDR-Mark; auf dem freien Markt betrug sie 1:8 bis 1:9.

Nutzen und Probleme

Feste Wechselkursparitäten schaffen Kalkulationssicherheit im Außenhandel. Importeure und Exporteure können längerfristig mit einem festen Erlös rechnen; Währungsrisiken entfallen weitgehend. Das erleichtert Importe und Exporte.

Starre Paritäten können jedoch wirtschaftliche Unterschiede zwischen Staaten verdecken. Entstehen grundlegende Zahlungsbilanzungleichgewichte, kann eine politisch verhinderte Abwertung die Probleme verstärken. Feste Wechselkurse bergen außerdem die Gefahr einer importierten Inflation, die zur Preissteigerung im Inland beiträgt. Paritätsbedingte Außenhandelsüberschüsse erfordern grundsätzlich eine Aufwertung der eigenen Währung; bei Defiziten gilt das Umgekehrte. Das System setzt daher eine weitgehend ausgeglichene Wirtschaftskraft der beteiligten Staaten voraus.

Die Griechenland-Krise zeigt nach Darstellung des Artikels, dass ein starkes Wirtschaftsgefälle ohne Abwertungsmöglichkeit nicht über den Wechselkurs sichtbar und eine negative Handelsbilanz nicht durch Wechselkursänderungen ausgeglichen werden kann. Feste paritätische Wechselkurse kommen heute außerhalb von Blockwährungen nur selten vor. Zwischen dem kanadischen und dem US-Dollar besteht seit 1939 ein Abschlag des kanadischen Dollars, weil Kanadas Exportabhängigkeit von den USA eine langfristig stabile Parität erschwert.

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