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Anleger (Finanzmarkt)
Es gibt drei Anlageziele mit gegenseitigen Zielkonflikten, nämlich Rendite, Sicherheit (Finanzrisiko) und Liquidität (Fungibilität). Hinzu kommt bei …
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Begriff und Abgrenzung
Ein Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz-, Immobilien- oder Rohstoffmarkt Finanzprodukte oder andere Wirtschaftsobjekte nachfragt, um sein Vermögen zu vermehren. Er führt Geld, das nicht konsumiert wird, der Spekulationskasse zu und spart damit. Anleger erwerben Finanzinstrumente oder Finanzkontrakte von Emittenten oder anderen Anlegern auf dem Primärmarkt oder Sekundärmarkt. Dazu können auch nicht am Finanzmarkt gehandelte Objekte wie Commodities, Edelmetalle einschließlich Anlagegold, Immobilien, Kunstwerke oder Schmuck gehören.
Im Rahmen der Investor Relations werden Investor, Eigenkapitalgeber, Aktionär und Anleger synonym verwendet. Volkswirtschaftlich können die Begriffe jedoch unterschiedlich gefasst sein: Der Kauf von Aktien wird zur Investition eines Investors, wenn eine strategische Kapitalbeteiligung wie eine Sperrminorität oder Mehrheit erworben wird. Arbitrageure, Spekulanten und Trader gelten im engeren Sinn nicht als Anleger, weil bei ihnen die kurzfristige Gewinnmitnahme statt die langfristige Vermögensmehrung im Vordergrund steht.
Rechtlicher Schutz und Anlegergruppen
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterscheidet professionelle, semiprofessionelle und als Restgruppe Privatanleger (§ 1 Abs. 19 Nr. 31–33 KAGB). Für Privatanleger gelten unter anderem Spezialvorschriften zu Wertpapierprospekten, Publizitätspflichten und Prospekthaftung (§§ 297 bis 306 KAGB). Weitere Regelungen finden sich etwa in FinVermV, WpPG, WpHG und VermAnlG. Zweck ist der Anlegerschutz: Anleger können Anbietern wegen fehlender Erfahrung, Fachkenntnis, Information oder Verhandlungsmacht strukturell unterlegen sein. Schutz soll insbesondere durch Beratungs- und Prospekthaftung entstehen.
Privatanleger sind Personen, die weder professionelle noch semiprofessionelle Anleger sind; Privatkunden sind nach § 67 Abs. 3 WpHG alle übrigen Kunden. Semiprofessionelle Anleger investieren mindestens 200.000 Euro oder haben bestimmte öffentliche Rechtsformen beziehungsweise eine mehrheitliche Beteiligung von Bund oder Land. Professionelle Anleger haben ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand, um Anlageentscheidungen und Risiken selbst beurteilen zu können. Das WpPG kennt zusätzlich den qualifizierten Anleger, insbesondere professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien nach § 67 WpHG.
Wirtschaftlich wird zwischen Privatanlegern und institutionellen Anlegern unterschieden. Institutionelle Anleger, etwa Kreditinstitute, Versicherungen, Fonds, öffentliche Hand, Pensionskassen, Großunternehmen sowie Bund und Länder, gelten grundsätzlich als professionelle Kunden. Für die Alltagspraxis nennt der Artikel mehr als 500.000 EUR Wertpapiervermögen, mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung oder gleichwertige Fähigkeiten sowie in den vorhergehenden 12 Monaten mindestens 10 Transaktionen je Quartal mit mindestens 25.000 EUR Umsatz. Geborene professionelle Anleger müssen aktiv ein höheres Schutzniveau verlangen; gekorene professionelle Anleger müssen der Einstufung ausdrücklich zustimmen. Privatpersonen verlieren ihren Privatanlegerschutz nur nach ausdrücklicher Einwilligung.
Beratung und Anlageverhalten
Privatanleger benötigen Anlageberatung, um die asymmetrische Information gegenüber Anbietern zu verringern. Kreditinstitute dürfen ihnen nach der Suitability-Regel nur ein geeignetes Finanzprodukt empfehlen. Geeignet ist es, wenn es den Anlagezielen entspricht, der Kunde die Risiken tragen kann und sie richtig einschätzen kann. Kenntnisse und Erfahrungen müssen erhoben und eingeordnet werden. Die Beratung ist vor Abschluss einer Wertpapierorder schriftlich durch eine Geeignetheitserklärung zu bestätigen (§ 64 Abs. 4 WpHG, §§ 3 und 9 WpDVerOV).
Nach der Rechtsprechung des BGH muss Beratung anlegergerecht und objektgerecht sein. Anlegergerecht bedeutet, Wissensstand und Risikobereitschaft des Kunden zu erforschen und die Empfehlung auf seine persönlichen Verhältnisse zuzuschneiden. Objektgerecht bedeutet, dass das empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien Rechnung trägt. Bei einer Kundenweisung müssen Kreditinstitute darauf hinweisen, dass sie den Auftrag entsprechend ausführen und nicht zum bestmöglichen Ergebnis nach ihren Auftragsausführungsgrundsätzen verpflichtet sind (§ 82 Abs. 4 und 6 Satz 2 WpHG).
Privatanleger verfolgen überwiegend Vermögenserhöhung und Altersvorsorge und nutzen meist Buy and hold mit kurzem, mittlerem oder langem Planungshorizont. Institutionelle Anleger verbinden mittel- oder langfristige Vermögenserhöhung durch Buy and hold teilweise mit einer Timing-Strategie zur Gewinnmitnahme. Arbitrageure, Spekulanten und Trader nutzen vor allem Timing-Strategien für kurzfristige, teils beim Daytrading tägliche Gewinnmitnahmen. Ausnahmen sind möglich, etwa Termingelder bei Privatanlegern oder mittelfristige Immobilienspekulation.
Risiko, Ziele und Risikostreuung
Anlagevermittler müssen rechtzeitig verständliche, redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen über Art und Risiken einer Finanzanlage bereitstellen (§§ 13 und 14 FinVermV). Mit jeder Anlageentscheidung übernimmt der Anleger Finanzrisiken als Risikoträger. Die Risikoeinstellung reicht von Risikoaversion über Risikoneutralität bis Risikoaffinität und wird mithilfe von Risikoklassen eingeordnet.
Für die Risikoprämie R nennt der Artikel: R = 0 für risikoneutral, R > 0 für risikoscheu und R < 0 für risikofreudig. Risikoneutrale Anleger erwarten eine Rendite in Höhe des risikolosen Zinssatzes. Risikoscheue bevorzugen Anlagen, bei denen sie eine Risikoprämie zahlen; risikofreudige erhalten laut Artikel vom Kontrahenten sogar eine Risikoprämie. Bei Privatanlegern muss die Geeignetheitserklärung bestätigen, dass Anlageklasse und Risikoklasse mit ihrer Risikoeinstellung vereinbar sind.
Die zentralen Anlageziele sind Rendite, Sicherheit und Liquidität, also die schnelle Umwandlung in Geld ohne Veräußerungsverlust. Dieses Magische Dreieck ist durch Zielkonflikte geprägt: Hohe Rendite ist regelmäßig mit hohem Finanzrisiko verbunden; bei hoher Rendite und hohem Risiko ist die Liquidität eingeschränkt. Nicht gemeinnützige Anleger können außerdem Steuervermeidung anstreben. Ziele können kurzfristig, etwa für den nächsten Urlaub, mittelfristig, etwa für einen Autokauf, oder langfristig, etwa für die Altersvorsorge, sein. Bei unbegrenztem Anlagehorizont sind auch seltene Ereignisse wie Finanz- oder Wirtschaftskrisen einzubeziehen.
Klumpenrisiken sind Häufungen ähnlich korrelierter Anlageobjekte in einem Portfolio. Sie sollen durch Risikomischung und hohe Granularität vermieden werden: Anlagebeträge werden auf unterschiedliche Objekte, Beträge, Emittenten und Laufzeiten verteilt. Das entspricht dem gesetzlichen Grundsatz der Risikomischung für Investment- und Kapitalanlagegesellschaften sowie Versicherungen.
Anlageobjekte und Motive
Anlageobjekte sind Finanzprodukte und Finanzinstrumente, Beteiligungskapital wie Private Equity, Mezzanine-Kapital wie Nachrangdarlehen, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Commodities vor allem Edelmetalle sowie Kunstwerke. Ein Vermögenszuwachs kann sich aus ihrer relativen Knappheit und der damit im Regelfall verbundenen langfristigen Wertsteigerung ergeben. Finanzmarktobjekte sind Risikoklassen zugeordnet, die positiv mit der Risikobereitschaft zusammenhängen.
Beim Finanzinvestment stehen laufende Erträge oder erwartete Wertsteigerungsgewinne bei teilweiser oder vollständiger Wiederveräußerung im Mittelpunkt. Bei Unternehmensanteilen heißt dies Finanzbeteiligung. Beim strategischen Investment dient das Anlageobjekt dem eigenen Geschäftszweck. Beispiele sind der Kauf von Rohstoff-Futures zur Absicherung der eigenen Produktion durch Hedging sowie der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen zur Ergänzung des Produktportfolios, Erweiterung des Kundenstamms oder Zusammenführung von Aufgaben wie EDV, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung und F&E. Dadurch können Economy-of-Scale-Effekte genutzt werden.
Wirtschaftliche Einordnung
Die Kapitalmarkttheorie modelliert Anleger als Marktteilnehmer eines vollkommenen Kapitalmarkts: Sie hätten vollständige Voraussicht, homogene Erwartungen, vollständige Markttransparenz und rationale Gewinn- oder Nutzenmaximierung. Finanzprodukte wären vollständig substituierbar; Transaktionskosten, Steuern und Arbitragemöglichkeiten gäbe es nicht. Tatsächlich handeln Anleger auf einem unvollkommenen Kapitalmarkt: Asymmetrische Information begrenzt Transparenz, Ungewissheit prägt die Marktentwicklung, Intuition ergänzt rationales Verhalten und Präferenzen beeinflussen Entscheidungen. Nach Kenneth J. Arrow weist die Nutzenfunktion eines risikoscheuen Anlegers abnehmenden Grenznutzen unsicherer Vermögen auf. Die Nachfrageelastizität nach sicheren Anlagen ist ≥ 1; sichere Anlagen sind damit Luxusgüter und keine Grundbedürfnisse.
Geldanlagen beruhen bei Unternehmen auf Finanzplanung, beim Staat auf dem Haushaltsplan und bei Privathaushalten auf privater Finanzplanung. Anleger tauschen Bargeld oder Buchgeld gegen weniger liquide Anlageobjekte und tragen dabei meist Transaktionskosten. Am Tauschzeitpunkt entsteht meist keine Vermögensänderung; spätere Kurs-, Markt-, Metall-, Sammler- oder Verkehrswerte können sie verursachen. Anlagemärkte sind Geldmarkt, Kapitalmarkt mit Aktien- und Rentenmarkt, Warenbörsen, Immobilien-, Güter- und Kunstmarkt, bei engen Märkten auch der öffentliche Subventionsmarkt. Anleger handeln dort direkt oder mittelbar über Kreditinstitute, Versicherungen, Anlagevermittlung oder Schattenbanken.