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Bankbetriebslehre

Die Bankbetriebslehre ist innerhalb der Betriebswirtschaftslehre eine spezielle Betriebslehre für das Bankwesen (so genannte Wirtschaftszweiglehre).

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Ziele
  2. 2. Bankleistungen und Steuerung
  3. 3. Banken im Wirtschafts- und Rechtssystem
  4. 4. Zentralbanken und Geldmenge
  5. 5. Geschäftsbanken, Geschäfte und Risiken
  6. 6. Kalkulation, Organisation und theoretische Einordnung

Gegenstand und Ziele

Die Bankbetriebslehre ist eine spezielle Betriebslehre innerhalb der Betriebswirtschaftslehre für das Bankwesen, also eine Wirtschaftszweiglehre. Ihr Lehr- und Forschungsgegenstand sind Kreditinstitute und das Bankwesen. Erkenntnisse aus der Industriebetriebslehre lassen sich nur begrenzt übertragen: Produktionsfaktoren, betriebliche Funktionen sowie Leistungserstellung und -vermarktung haben bei Banken besondere Eigenschaften. Deshalb entwickelte sich die Bankbetriebslehre als selbständige institutionelle Disziplin.

Sie verfolgt drei wissenschaftliche Ziele: Das Deskriptionsziel erfasst und beschreibt die bankwirtschaftliche Realität systematisch, besonders in Bankenstrukturlehre und Bankgeschäftslehre. Das Erklärungsziel begründet beobachtbare Phänomene durch empirisch basierte Hypothesen und untersucht funktionale sowie kausale Beziehungen. Das Gestaltungsziel überträgt dieses Wissen in praktisch nutzbare Handlungs- und Verhaltensmaximen für Banken.

Bankleistungen und Steuerung

Bankbetriebslehre untersucht Struktur und Prozesse der Bankgeschäfte, Bankorganisation sowie juristische und aufsichtsrechtliche Vorgaben. Zur Gesamtbanksteuerung gehören strategische Planung, Finanz- und Liquiditätsplanung, Produkt- und Konditionengestaltung, Kundenbindung sowie bankspezifisches Risikomanagement.

Im Kreditmanagement prüfen Banken die Kreditwürdigkeit von Schuldnern, überwachen Kreditrisiken mit eigenen oder externen Ratingverfahren und steuern das Kreditportfolio. Dabei sind Portfoliotheorien, Klumpenrisiko und Granularität wichtig. Das Investitionsmanagement plant mittel- und langfristige Investitionen etwa in Gebäude, Betriebsmittel, Sicherheitstechnik und EDV. Projekt- und Betriebskosten der EDV-Bankenplattformen zählen neben Personalkosten bei den meisten Banken zu den größten Kostenblöcken.

Eine Bankleistung besteht nach Hans-Dieter Deppe aus einer liquiditätsmäßig-finanziellen Wertsphäre und einer technisch-organisatorischen Betriebssphäre. In der Wertsphäre erfolgen Kapitalbeschaffung durch Einlagengeschäft und Kapitalbereitstellung durch Aktivgeschäft; Zahlungsmittel und ihre Bewegungen bilden den monetären Produktionsfaktor. Zur Betriebssphäre gehören objektbezogene und dispositive Arbeit, Arbeits- und Betriebsmittel sowie Information. Externe Produktionsfaktoren sind Bankkunden und die von ihnen bereitgestellten Informationen, Unterlagen oder Kreditsicherheiten.

Banken im Wirtschafts- und Rechtssystem

Geld ist das zentrale Medium der Kreditwirtschaft: Es erleichtert Preisbildung und senkt Transaktionskosten, während die zirkulierende Geldmenge Preisniveau, Inflation und Deflation beeinflusst. Das Bankwesen bildet den monetären Sektor einer Volkswirtschaft und versorgt die Wirtschaft mit Geld.

Banken vermitteln als Finanzintermediäre zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern. Bei der Losgrößentransformation stimmen sie unterschiedlich große Kapitalbeiträge aufeinander ab. Die Fristentransformation gleicht unterschiedliche Zeitpunkte von Kapitalzahlungen aus. Risikotransformation bringt das von Kapitalgebern akzeptierte und das von Kapitalnehmern gewünschte Risiko in Übereinstimmung, insbesondere durch Risikoreduktion und Risikoaufspaltung. Seit der Finanzkrise ab 2007 weisen verschiedene Zentralbanken die Sicht zurück, Geschäftsbanken seien nur Finanzintermediäre; sie betonen deren aktive Rolle bei der Geldschöpfung.

Gesetzliche Liquiditäts- und Eigenmittelvorgaben sollen gesunde Bilanzen und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichern. Die Insolvenz einer großen Bank kann über einen Dominoeffekt regionale bis internationale Banken- und Wirtschaftskrisen verursachen; dies ist Systemrisiko. Einlagensicherung und zeitnahes Meldewesen sind Reaktionen darauf. Das Bankgeheimnis schützt Privatsphäre und Datenschutz und verbietet Auskünfte an Dritte; eine Auskunftspflicht besteht bei schriftlicher Ermächtigung, etwa für Bevollmächtigte, legitimierte Erben oder Vollstreckungsbehörden.

Zentralbanken und Geldmenge

Notenbanken erhielten ursprünglich vom Staat das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Regional unterschiedliche Banknoten, unterschiedliche Bonitäten und Bankkonkurse in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führten zur Bildung nationaler Zentralbanken mit Notenausgabemonopol. Sie übernehmen die gesamtwirtschaftliche Geld- und Kreditversorgung nach einem gesetzlichen Zielkatalog.

Ihre Aufgaben sind die Liquiditätsversorgung des Geldmarktes, Bargeldversorgung, Sicherung bargeldloser Zahlungssysteme, Verwaltung der Währungsreserven und ein Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems. Sie können Geschäftsbanken gegen Sicherheiten Kredite geben, bei ihnen Kredite aufnehmen, verzinsliche Schuldverschreibungen ausgeben oder zurückkaufen, Derivate auf Forderungen und Effekten schaffen sowie Beziehungen zu ausländischen Zentralbanken aufnehmen. Die Geldmengensteuerung wirkt auch auf Wechselkurse; neben Preisstabilität ist Wechselkurspolitik daher ein Sekundärziel. Wechselkurse werden außerdem von Leistungsbilanz und Staatsverschuldung beeinflusst.

Wachsende Geldschöpfung im Kreditsystem lässt die Geldmenge konjunkturabhängig wachsen oder schrumpfen. Eine zu geringe Geldmenge kann Kreditverknappung, Rezession und Deflation auslösen. Steigt sie stärker als das Güterangebot, steigen Güterpreise: Es kommt zu Inflation; ein zu großes Geldangebot kann wirtschaftliche Überhitzung verursachen.

Geschäftsbanken, Geschäfte und Risiken

Eine Geschäftsbank bietet einem öffentlichen Publikum Bankgeschäfte an; Zentralbanken sind in diesem Sinn keine Geschäftsbanken. Wer mindestens ein Bankgeschäft betreibt, benötigt eine Banklizenz der Bankenaufsicht.

Universalbanken richten ihre Kerngeschäfte an Kundenbedürfnissen aus: Sparen erfolgt über Einlagen wie Sparkonto, Tagesgeld-, Termin- oder Sichteinlagen. Für Disposition dienen Girokonto, Bargeld- und Zahlungsverkehr. Zum Anlegen gehören Anleihen, Aktien und Investmentzertifikate; zur Finanzierung zählen Geldleihe, Kredite an natürliche und juristische Personen, Bau- und Immobilienfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalkredite sowie Kreditleihe wie Avalkredite und Akkreditive. Weitere Bereiche sind Vorsorgesparen, Vermögensverwaltung mit Wertpapierdepot oder Bankschließfach sowie Eigen- und Interbankenhandel.

Das Zinsgeschäft umfasst Aktivgeschäft, also Kreditvergabe, und Passivgeschäft, also Einlagen. Kunden erhalten auf Einlagen Habenzinsen; Kreditnehmer zahlen Kreditzinsen. Finanzkommissionsgeschäfte, etwa Wertpapierdepot und Wertpapierhandel, bringen Provisionen. Indifferenzgeschäfte wie Zahlungsverkehr, Beratung, Inkasso oder Schließfächer bringen Bankgebühren. Bei Avalkrediten und Akkreditiven werden Provisionen berechnet, da keine Refinanzierung und damit keine Refinanzierungskosten anfallen.

Eigenmittel begrenzen das maximale Kreditvolumen und tragen Risiken. Nach Art. 72 CRR sind Eigenmittel Kernkapital plus Ergänzungskapital; Art. 92 CRR legt die Eigenmittelquote auf 8 % des Kreditvolumens fest. Nach Art. 111 Abs. 1 CRR sind Kredite je nach Risiko mit 100 %, 50 %, 20 % oder 0 % Eigenmitteln zu unterlegen. Je nach Kreditrating verlangt Art. 114 CRR bei Staatsrisiken bis 150 % und bei Verbriefungen bis 1450 %. Unterschieden werden bilanzielles, regulatorisches und ökonomisches Kapital. Eine Bank muss außerdem für kurzfristig kündbare Einlagen ausreichend liquide Mittel bereithalten, wobei nicht von gleichzeitiger Kündigung aller Kunden ausgegangen wird.

Kalkulation, Organisation und theoretische Einordnung

Die Poolmethode ordnet Aktiv- und Passivvolumen nach Fälligkeits- oder Kündigungsterminen Gruppen zu und berechnet je Gruppe eine mittlere Bruttozinsspanne. Sie ist ungenau und wurde praktisch vollständig durch die Marktzinsmethode verdrängt. Diese stellt jedem Bankgeschäft ein Kapitalmarktgeschäft mit gleichem Laufzeitverhalten als Opportunitätsgeschäft gegenüber. Kundenzins minus Opportunitätszins ergibt den Zinskonditionsbeitrag. Die Summe der komplementären Differenzen von Aktiv- und Passivseite ist der Strukturbeitrag, der den Ertrag der Fristentransformation beschreibt. Ein Fristenüberhang schafft Marktrisiko; derivative Instrumente können es im Bilanzstrukturmanagement absichern, verringern aber den Strukturbeitrag.

Die Bankkostenrechnung trennt Betriebssphäre und Wertsphäre. Betriebskosten sind insbesondere Personal-, Pensions- und Sachkosten; Betriebserlöse sind etwa Kontoführungs- oder Bearbeitungsgebühren. Wertkosten umfassen Zins- und Provisionsaufwand sowie Risikokosten; Werterlöse sind vor allem Zinserträge, Provisionserträge und Gewinne aus Eigenhandel. Geschäftsberichte bestehen aus Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht einschließlich Risikobericht. Der Jahresabschluss enthält Bilanz, Erfolgsrechnung und Kapitalflussrechnung. Als Maß für Betriebsgröße und Marktanteile dient das Geschäftsvolumen, dessen Hauptfaktor die Bilanzsumme ist; wichtige Kennzahlen sind etwa Kernkapitalquote, Zinsspanne, Cost-Income-Ratio und Leverage Ratio.

MaRisk verlangt eine an Art, Umfang, Komplexität und Risiko der Geschäfte angepasste Aufbau- und Ablauforganisation. Unvereinbare Tätigkeiten sind zu trennen: Der Risikoeingang muss organisatorisch von Kontrolle und Überwachung getrennt sein. Die Bankbetriebslehre baut auf Banktheorie und Finanzierungstheorie auf und nutzt außerdem Geld-, Kapitalmarkt-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinstheorie sowie Monetarismus. Herausforderungen sind Finanzrisiken, Schattenbanken, Briefkastengesellschaften, Kreditsubstitute, elektronisches Geld, Disintermediation, Globalisierung, Regulierung, Deregulierung und Commoditisierung von Finanzprodukten. Risikomanagement muss Risikoaggregation analysieren, um die aufsichtsrechtlich geforderte Risikotragfähigkeit zu erfüllen.

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