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Klerikalfaschismus
Als klerikalfaschistisch werden faschistische Regimes bezeichnet, bei deren Aufbau, Organisation und Aufrechterhaltung der Klerus eine zentrale Funktion hatte.
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Begriff und Einordnung
Klerikalfaschismus bezeichnet seit seiner Entstehung um 1930 vor allem eine Annäherung kirchlicher Amtsträger und konservativer, meist katholischer Parteien an faschistische Parteien oder Regierungen in einigen Staaten Europas und Lateinamerikas. Als klerikalfaschistisch werden faschistische Regimes bezeichnet, bei deren Aufbau, Organisation und Aufrechterhaltung der Klerus, also die Geistlichkeit, eine zentrale Funktion hatte.
Der Begriff ist in der Forschung umstritten. In der Faschismusforschung wird er teilweise zurückgewiesen, weil dort zwischen politischer Religion und theokratisch orientierten Ideologien unterschieden wird. Politische Religion meint eine weltliche Ideologie mit religiös wirkenden Symbolen und Bindungen; theokratisch orientierte Ideologien stellen dagegen religiöse Herrschaft oder kirchliche Autorität in den Mittelpunkt.
Der Artikel nennt viele Bewegungen und Regime, die gelegentlich oder teilweise mit Klerikalfaschismus verbunden werden. Dazu gehören unter anderem der Austrofaschismus in Österreich, der Estado Novo in Portugal, der Franquismus in Spanien, die Hlinka-Partei in der Slowakei und das Ustascha-Regime in Kroatien. Auch außerhalb Europas wird die brasilianische Ação Integralista Brasileira genannt. Zugleich weist der Artikel bei mehreren Fällen darauf hin, dass die Einordnung umstritten ist.
Italien als Sonderfall
Der Ausdruck „Klerikalfaschisten“ stammt vermutlich aus der italienischen Politik. Mitte der 1920er-Jahre wurden so abwertend frühere Mitglieder der katholischen Partito Popolare Italiano genannt, die ihre Partei verließen und zwischen dem faschistischen Staat und der katholischen Kirche vermittelten. Das Regime Benito Mussolinis wird im Artikel aber nicht ohne Weiteres als klerikalfaschistisch eingeordnet, weil das Verhältnis zwischen italienischem Staat und katholischer Kirche seit dem 19. Jahrhundert sehr konfliktreich und komplex war.
Nach Mussolinis Regierungsübernahme kam es schrittweise zu einer Annäherung zwischen Staat und Kirche. Ein Höhepunkt waren die Lateranverträge von 1929. Der Vatikan verzichtete darin endgültig auf die Wiederherstellung des Kirchenstaates und erkannte das Königreich Italien mit Rom als Hauptstadt an. Dafür erhielt er die Verfügungsgewalt über den neu errichteten Staat Vatikanstadt sowie eine Abfindung von 750 Milliarden Lire und eine Milliarde in Staatsanleihen. In einem Konkordat wurde der Katholizismus zur Staatsreligion erhoben, Religionsunterricht verpflichtend eingeführt, zivile Scheidung untersagt und das italienische Rechtssystem dem Kanonischen Recht angepasst.
Für die Kirche sollte diese Übereinkunft eine Rechristianisierung Italiens ermöglichen. Für Mussolini brachte sie seinem Regime große Akzeptanz. Mussolini war ursprünglich antiklerikal eingestellt, näherte sich aber ab 1921 dem Katholizismus rhetorisch an. Der Vatikan wiederum sah im Faschismus teils einen Verbündeten gegen Sozialismus, Kommunismus und Liberalismus.
Es blieb dennoch bei Konflikten, besonders in der Jugenderziehung. Mussolini wollte die Jugend im Sinne der faschistischen Ideologie formen; der Vatikan wollte seinen Einfluss auf katholische Jugendverbände behalten. 1932 kam es zu einem Kompromiss: Jugendgruppen der Katholischen Aktion wurden aufgelöst, andere katholische Jugendverbände blieben bestehen, durften sich aber nicht politisch betätigen. Während des Zweiten Weltkriegs distanzierte sich die Kirche allmählich vom Faschismus und erklärte 1944 die Demokratie zur bevorzugten Regierungsform.
Portugal, Spanien und Österreich
In Portugal entstand mit dem Estado Novo von António de Oliveira Salazar ab 1933 eine konservativ-autoritäre Diktatur, die eng mit der römisch-katholischen Kirche verbunden war. Ob dieses System faschistisch oder klerikalfaschistisch war, ist umstritten. Stanley Payne spricht Portugal den Faschismuscharakter ab und nennt das Regime ein „katholisch korporatives Regime“. Der Estado Novo orientierte sich aber wie der österreichische Austrofaschismus am ständestaatlichen Modell des italienischen Faschismus. Ständestaat bedeutet hier eine Ordnung, in der Berufs- und Gesellschaftsgruppen politisch gegliedert werden sollten.
Während des Spanischen Bürgerkriegs zeigte das Salazar-Regime eine „Faschistisierung“: Es gründete die Mocidade Portuguesa als Jugendorganisation und die Legião Portuguesa als paramilitärische Miliz; beide übernahmen den Faschistischen Gruß. Salazar strebte laut Payne jedoch keinen totalen Faschismus an und bekämpfte die offen faschistisch orientierten „Blauhemden“. Das Konkordat von 1940 zeigt seine vorsichtige Haltung gegenüber der Kirche: Religionsunterricht wurde freiwillig wieder eingeführt, aber Kirchengüter wurden nicht zurückgegeben, Zivilehe und Scheidung blieben bestehen, und die Trennung von Kirche und Staat wurde nicht aufgehoben.
In Spanien verband sich das Regime Francisco Francos besonders eng mit der katholischen Kirche. Bereits vor und während des Spanischen Bürgerkriegs unterstützte Papst Pius XI. die antirepublikanischen Kräfte; Franco stellte sich selbst als „Werkzeug der Vorsehung“ dar. Nach dem Sieg der Nationalisten 1939 gratulierte Papst Pius XII. Franco zum „von der katholischen Kirche so ersehnten Sieg“. Franco wollte den Staat „nach den Grundsätzen des Katholizismus“ aufbauen, erneuerte das Konkordat von 1851, erhob den Katholizismus zur Staatsreligion, schaffte Presse-, Rede- und Versammlungsfreiheit ab und verbot alle Parteien außer der Falange, die zur Einheitspartei wurde.
Der franquistische nacional-catolicismo, also Nationalkatholizismus, gab der Kirche große Privilegien. Katholische Amtsträger erhielten hohe Regierungspositionen und waren in den Cortes vertreten. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann Franco jedoch, sein System zu „entfaschistisieren“. Das Konkordat von 1953 brachte der Kirche weitreichende Rechte im Bildungs- und Erziehungswesen sowie Zensurbefugnisse; zugleich erhielt Franco Mitspracherechte bei Kirchenämtern. Nach Francos Tod 1975 wurden 1979 etwa zwei Drittel der Vereinbarungen gestrichen.
In Österreich wurde von 1933 bis 1938 ein autoritäres System auf ständestaatlichen und faschistischen Ideen errichtet, das als Austrofaschismus bezeichnet wird; die Selbstbezeichnung war Ständestaat. Der Begriff Austrofaschismus ist unter Historikern umstritten, manche ordnen ihn dem Klerikalfaschismus zu. Das Österreichische Konkordat von 1933 ist seit 1957 trotz Änderungen weiterhin gültig.
Slowakei und Kroatien
Die Hlinka-Partei in der Slowakei entstand aus einer Interessenvertretung des slowakischen Katholizismus und wurde stark vom niederen Klerus getragen. Ihre Führer Andrej Hlinka und Jozef Tiso waren katholische Geistliche. Unter der Parole „Für Gott und Nation“ forderte die Partei ein kirchlich geprägtes Schulwesen und eine führende Rolle der katholischen Kirche. Sie war nationalistisch, antisozialistisch, antijüdisch und autoritär; für Pluralismus und Demokratie blieb in ihrem Politikverständnis kein Raum.
Im Herbst 1938 übernahmen die Ludaken, die Anhänger der Hlinka-Partei, die autonome slowakische Landesregierung und errichteten bis Dezember 1938 eine Einparteiendiktatur, in der nur Vertretungen der deutschen und ungarischen Minderheit bestehen blieben. Innerhalb der Partei gab es einen konservativ-gemäßigten Flügel um Tiso, der einen autoritären und klerikalen Ständestaat wollte, und einen radikalen Flügel um Vojtech Tuka und Alexander Mach, der nationalsozialistische Ideologie und Praxis durchsetzen wollte. Die katholische Kirche spielte im Staat eine wichtige Rolle: Priester besetzten Positionen im Landtag, Staatsrat sowie auf Gau- und Bezirksebene. Ob das Regime klerikalfaschistisch war, ist umstritten. Gerhard Besier verwendet diese Einordnung, Tatjana Tönsmeyer hält ihre Aussagekraft für „fragwürdig“, und Stanley Payne, Roland Schönfeld, Wolfgang Wippermann sowie Robert Paxton lehnen eine faschistische oder klerikalfaschistische Einordnung grundsätzlich eher ab.
Das Ustascha-Regime in Kroatien entstand aus der 1929 von Ante Pavelić gegründeten Ustaša – hrvatska revolucionarna organizacija. Die Bewegung verband ultranationalistischen kroatischen Nationalismus mit katholischer Identität. Nach 1934 näherte sie sich einer offen faschistischen Ideologie an, vermischt mit Bauernromantik und einer kroatischen Form von Nationalkatholizismus. Nach der Zerschlagung Jugoslawiens 1941 wurde Pavelić mit Unterstützung Italiens und Deutschlands Staatsoberhaupt des Unabhängigen Staates Kroatien, eines Satellitenstaates mit Einparteienregime.
Obwohl die Ustascha offiziell keine katholische Bewegung war und der Vatikan den Staat nicht anerkannte, beteiligten sich Teile des kroatischen Klerus am neuen Staat. Besonders hervorgehoben wird im Artikel der Franziskanerorden; zahlreiche Mönche nahmen aktiv an ethnischen Säuberungen gegen orthodoxe Serben, Roma und Juden teil. Gegenüber bosnischen Muslimen verhielt sich das Regime toleranter und schuf auch paramilitärische Einheiten mit Bosniaken. Ab 1942 versuchte es, nicht ermordete oder vertriebene Serben durch eine eigene autokephale Kroatische Orthodoxe Kirche an den Staat zu binden. Auch die Einordnung der Ustascha ist umstritten: Robert Paxton nennt sie faschistisch, Stanley Payne und Arnd Bauerkämper stufen sie eher als protofaschistisch, präfaschistisch oder halbfaschistisch ein.
Nationalsozialismus und spätere Begriffsverwendungen
In der Weimarer Republik verwendete die KPD den Begriff Klerikalfaschismus als polemischen Kampfbegriff gegen die Zusammenarbeit der katholischen Zentrumspartei mit rechtsextremen Parteien. Auch in Österreich und einigen romanischen Ländern richtete sich der Begriff gegen katholische Allianzen mit aufstrebenden faschistischen Parteien.
In der Zeit des Nationalsozialismus werden im Artikel mehrere kirchliche Bezüge genannt. Die Bewegung der Deutschen Christen versuchte, evangelisches Christentum mit nationalsozialistischer, antisemitischer und rassistischer Ideologie zu verbinden, und gewann ab Juni 1933 in Teilen der Deutschen Evangelischen Kirche Leitungsämter. Kritische Kirchenhistoriker sehen Klerikalfaschismus außerdem in der Bereitschaft hochrangiger lutherischer Kirchenführer wie Otto Dibelius, Hans Meiser und Theophil Wurm, mit dem NS-Regime zusammenzuarbeiten und sich mit Kirchenführern der Deutschen Christen zu arrangieren.
Das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und NSDAP war anfangs von gegenseitiger Ablehnung geprägt. Hitler garantierte in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 die Rechte der Kirchen und bezeichnete das Christentum als „unerschütterliches Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“. Die katholisch orientierte Zentrumspartei unterstützte das Ermächtigungsgesetz einstimmig. Am 20. Juli 1933 unterzeichnete Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., für den Heiligen Stuhl das Reichskonkordat mit dem NS-Regime. Die katholische Kirche beklagte später, der NS-Staat habe das Konkordat nur teilweise erfüllt; die Enzyklika Mit brennender Sorge von 1937 kritisierte Vertragsbrüche, verurteilte aber weder das NS-Regime noch die NS-Ideologie ausdrücklich. Einzelne Bischöfe wie Clemens August Graf von Galen protestierten zeitweise erfolgreich gegen die Euthanasie.
Nach 1945 wurde der Begriff weiter und teilweise anders verwendet. Er bezeichnete manchmal angenommene Ähnlichkeiten zwischen christlichen Lehren oder Organisationsformen und dem Faschismus, etwa beim Führerprinzip, bei autoritären Strukturen oder im christlichen Fundamentalismus. Dorothee Sölle verwendete den Begriff Christofaschismus für „Fernsehreligion“ und für die fundamentalistische US-amerikanische Rechte. Der Artikel warnt zugleich, dass solche Vergleiche eine konkrete Definition von Faschismus relativieren können, besonders bei ahistorischen Übertragungen wie „Islamfaschismus“. In der DDR-Propaganda wurde seit 1957 der Begriff „Klerikalfaschismus“ genutzt, um die Bundesrepublik zu diffamieren und ihr demokratische Legitimität abzusprechen.