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Austrofaschismus
Der Begriff Austrofaschismus ist eine der Fremdbezeichnungen für das von 1933/34 bis 1938 in Österreich etablierte autoritäre, an ständestaatlichen und …
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Was war der Austrofaschismus?
Der Begriff Austrofaschismus ist eine Fremdbezeichnung für das autoritäre Herrschaftssystem, das von 1933/34 bis 1938 in Österreich bestand und sich an ständestaatlichen und faschistischen Ideen sowie stark an der Diktatur Benito Mussolinis in Italien orientierte. Die Selbstbezeichnung des Regimes war Ständestaat. Unter Historikern ist der Begriff umstritten: Er wird vertreten, aber auch als zu umfassend abgelehnt; manche ordnen das System dem Klerikalfaschismus zu. Weitere Bezeichnungen sind Kanzlerdiktatur, Regierungsdiktatur und Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur.
Entwickelt wurde die Abkehr von der Demokratie von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und, nach dessen Ermordung durch Nationalsozialisten, von Kurt Schuschnigg sowie der Vaterländischen Front. Diese Einheitspartei war ein Zusammenschluss von Christlichsozialer Partei, Heimwehr und Landbund. Am 11./12. März 1938, mit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich, wurde die Diktatur durch die nationalsozialistische Herrschaft abgelöst.
Entstehung des Systems 1933/34
Mit dem Korneuburger Eid der Heimwehr vom 18. Mai 1930 wurden die Ausschaltung des Parlaments und ein antidemokratischer Kurs, vor allem gegen die Sozialdemokratie gerichtet, erstmals als Programm formuliert („Wir verwerfen den westlich-demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat“).
Die Nationalsozialisten erzielten ab 1930/32 starke Wahlgewinne (z. B. 336.000 Stimmen bei den Landtagswahlen am 24. April 1932). Da die Regierung nur eine knappe Mehrheit von einem Mandat hatte, wuchsen die Bestrebungen zur Errichtung einer Diktatur, unterstützt von Mussolini.
Dollfuß, seit Mai 1932 Bundeskanzler, regierte seit 1. Oktober 1932 teilweise auf Grundlage des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes (KWEG) von 1917 (übergeleitet ins Verfassungs-Übergangsgesetz 1920, § 7 Abs. 2). Den Anlass zur Beseitigung der parlamentarischen Kontrolle bot die Geschäftsordnungskrise des Nationalrats vom 4. März 1933, die als „Selbstausschaltung des Parlaments“ bezeichnet wurde.
Es folgten: ein Versammlungs- und Aufmarschverbot und eine Presseverordnung mit faktischer Vorzensur (7. März 1933), die Verhinderung der Wiederabnahme des Parlaments mit Polizeigewalt (15. März 1933), das Verbot des Republikanischen Schutzbunds (31. März 1933), die Wiedereinführung verpflichtender religiöser Übungen (10. April 1933), die Aussetzung aller Wahlen (10. Mai 1933), das Verbot der KPÖ (26. Mai) und der NSDAP (19. Juni 1933).
Im September 1933 erklärte Dollfuß den autoritären Ständestaat zum Ziel und steuerte auf die Konfrontation mit der Sozialdemokratie zu; das Anhaltelager Wöllersdorf wurde eingerichtet. Nach der Durchsuchung des Linzer Parteiheims der Sozialdemokraten (Hotel Schiff) am 12. Februar 1934 kam es zu den Februarkämpfen 1934, einem kurzen Bürgerkrieg mit Zentren in Oberösterreich, der Obersteiermark und Wien. Der Schutzbund unterlag Heimwehr und Bundesheer, die sogar Artillerie einsetzten; die Sozialdemokratische Partei wurde noch am selben Tag verboten. Am 30. April 1934 beschloss ein „Rumpfparlament“ der Vaterländischen Front, dass die Regierung alle Befugnisse von Nationalrat und Bundesrat übernahm.
Verfassung, Justiz und Ideologie
Die „Verfassung“ vom 1. Mai 1934 vollendete den Umbruch. Aus „Österreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volk aus“ wurde: „Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung“. Aus „Republik Österreich“ wurde „Bundesstaat Österreich“. Als Emblem wählte man das Kruckenkreuz, in Abgrenzung zum Hakenkreuz der Nationalsozialisten.
Justiz: 1933 wurde auch der Verfassungsgerichtshof lahmgelegt, indem die vier christlichsoalen Verfassungsrichter zum Rücktritt bewogen wurden und keine Nachbesetzungen erfolgten. Ab September 1933 gab es Anhaltelager (z. B. Kaisersteinbruch, Wöllersdorf) für politische Gegner. Am 11. November 1933 wurde das Standrecht eingeführt und die Todesstrafe für bestimmte Delikte (Mord, Brandstiftung, öffentliche Gewalttätigkeit) wieder eingeführt; Standgerichte bestanden aus vier Richtern und einem Staatsanwalt, höchstens drei Tage Verhandlung. Erstes Todesopfer war der geistig behinderte Peter Strauß. Prominente Hingerichtete waren sozialdemokratische Führer der Februarkämpfe wie Koloman Wallisch, Karl Münichreiter, Georg Weissel, Emil Swoboda und Josef Stanek. Ab 19. Juni 1934 galt die Todesstrafe auch im ordentlichen Verfahren. Zwischen Februar 1934 und März 1938 wurden 141 Todesurteile ausgesprochen, 45 Personen hingerichtet. Im September 1934 gab es 13.338 politische Häftlinge, insgesamt rund 16.000 politische Inhaftierungen.
Ideologie: Der Ständestaat lehnte sich an das Ideal eines christlichen Ständestaates nach der Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. (1931) an. Kernideen waren die Ablehnung des Klassenkampfs und eine „Harmonie der Stände“ in einem autoritär geführten Staat. Ziel war, die Nationalsozialisten zu „überhitlern“. Im Unterschied zur rassenideologischen „Volksgemeinschaft“ der Nationalsozialisten betonte man die besondere Geschichte Österreichs und den Anspruch, die Österreicher seien die „besseren Deutschen“. Außenpolitisch schützte sich das Regime durch Kooperation mit Mussolini.
Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturpolitik
Bildungspolitik: Ab 1933 erhielt die katholische Kirche starken Einfluss auf das zuvor von Otto Glöckel säkularisierte Schulsystem; für die Matura war der Besuch des Religionsunterrichts nötig. Mädchen wurde ein höherer Bildungsabschluss erschwert, da das Bild von Hausfrau und Mutter favorisiert wurde. Oppositionelle Jugendorganisationen wurden 1933 verboten, 1936 folgte die Staatsjugend „Österreichisches Jungvolk“. An Hochschulen wurden Stellen abgebaut, Disziplinarverfahren dem Ministerium unterstellt, akademische Ämter nur noch Mitgliedern der Vaterländischen Front offen; Pflichtvorlesungen und militärisch geführte Hochschullager (je etwa 100 Studenten) dienten der ideologischen Schulung.
Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ab 1930 setzte eine Abkehr vom Freihandel und ein Autarkiemodell mit Abschottung vom Weltmarkt ein (Hintergrund: New Yorker Börsenkrach 1929). 1932 gab es 468.000 Arbeitslose, 1933 bereits 557.000 (25,9 %); viele Arbeitslose wurden „ausgesteuert“ und verloren jede staatliche Unterstützung, der Sozialausgabenindex sank von 100 auf 79,42 (1933–1937). Statt der Gewerkschaften wurden zwangsweise „Korporationen“ (Standesverbände aus Arbeitern und Unternehmern) geschaffen; ab 1934 gab es nur noch die staatlich kontrollierte Einheitsgewerkschaft. Das Gewerbe wurde geschützt: Gewerbesperre 1933, Untersagungsgesetz 1934, 1935 Wiedereinführung des Zunftwesens.
Kulturpolitik: Die offizielle Kulturpolitik bejahte den Barock und andere „vorrevolutionäre“ Stilrichtungen (vor der französischen Revolution 1789) und berief sich auf Österreichs „Wehrhaftigkeit“ zur Zeit der Türkengefahr, um das Bild der „Bedrohung aus dem Osten“ auf die Sowjetunion zu projizieren. Robert Musil kommentierte 1934: „Es ist nicht der böse Geist, sondern die böse Geisteslosigkeit der österreichischen Kulturpolitik.“
Stützen des Systems: Kirche, ÖCV und Antisemitismus
Kirche: Es gibt keine Belege, dass der Vatikan oder der österreichische Episkopat Dollfuß in die Diktatur getrieben hätten, aber die Bischöfe begrüßten den Putsch. Kardinal Innitzer nannte die Ausschaltung des Parlaments den „Anbruch einer neuen Zeit“ und verglich sie mit der Gegenreformation. Am 10. Mai 1933 wurde ein Konkordat unterzeichnet, der Kirchenaustritt wurde erschwert. Papst Pius XI. erteilte dem Regime mehrfach den apostolischen Segen. Kirchliche Würdenträger beteiligten sich an der „Säuberung“ von Arbeiterbüchereien (in Steyr von 4000 auf 900 Bücher reduziert), wobei auch jüdische Autoren betroffen waren. Die evangelischen Kirchen erlebten den Austrofaschismus als „neue Gegenreformation“; viele Arbeiterschaftsmitglieder traten zur Evangelischen Kirche über (ca. +25 %), worauf das Regime Übertritte massiv erschwerte.
ÖCV: Der Österreichische Cartellverband war eine intellektuelle Trägerin des Regimes. Fast alle wichtigen öffentlichen Ämter von 1933–1938 waren mit ÖCV-Mitgliedern besetzt (Bundesrat: 90 %; Dollfuß II/Schuschnigg I: alle Minister). Mindestens 37 % der studierenden ÖCV-Mitglieder unterstützten 1934 Bundesheer und Heimwehr. Für ÖCV-Mitglieder bestand ab 1933 eine Beitrittspflicht zur Vaterländischen Front. Ausnahme war etwa Ernst Karl Winter, der für Demokratie und Versöhnung mit der Arbeiterschaft eintrat.
Antisemitismus: Die Haltung des Regimes war zwiespältig. Es gab keine antijüdischen Gesetze, und Juden konnten der Vaterländischen Front beitreten; gleichzeitig schützte das Regime Juden nicht vor Übergriffen, Boykotten und Geschäftsblockaden. In der Verwaltung wurden ab 1933 viele jüdische Beamte entlassen – 1935 waren nur noch 682 von 160.700 Beamten (0,4 %) Juden. Ab 1934 gab es eigene „Judenklassen“ an Schulen (in Wien neun Schulen). Nahestehende Organisationen wie die Heimwehren hatten offen antisemitische Programme. Bis 1938 war Österreich zugleich Zufluchtsort für jüdische Kulturschaffende aus Deutschland; Schriftsteller wie Karl Kraus, Franz Werfel, Felix Braun, Ernst Lothar und Joseph Roth unterstützten den Ständestaat, ebenso weitgehend die Israelitische Kultusgemeinde.
Ende des Regimes und historische Debatte
Konflikt und Ende: Trotz Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus (Ablehnung der pluralistischen Demokratie) gab es einen offenen Konflikt. Nach einem Handgranatenattentat auf Turner (19. Juni 1933, 30 Verletzte) wurde die NSDAP in Österreich verboten. Beim Juliputsch 1934 misslang den Nationalsozialisten die Machtübernahme, aber sie ermordeten Kanzler Dollfuß; ihm folgte Kurt Schuschnigg. 1936 schloss er unter Druck das Juliabkommen mit dem Deutschen Reich: Zugeständnisse an die Nationalsozialisten im Tausch gegen Hitlers Zusicherung der Unabhängigkeit Österreichs; 17.000 Nationalsozialisten wurden amnestiert, NS-nahe Politiker in die Regierung aufgenommen. Am 12. Februar 1938 nötigte Hitler Schuschnigg zum Berchtesgadener Abkommen, Arthur Seyß-Inquart wurde Innen- und Sicherheitsminister. Schuschnigg kündigte für den 13. März 1938 eine Volksbefragung über Österreichs Unabhängigkeit an, wurde aber unter militärischer Drohung zum Rücktritt zugunsten Seyß-Inquarts gezwungen. Am 12. März 1938 erfolgte der Einmarsch der deutschen Truppen ohne militärischen Widerstand und unter Jubel vieler Österreicher; die Abstimmung fand nicht mehr statt. Schuschnigg wurde später im Konzentrationslager inhaftiert und entging nur knapp dem Tod.
Nachwirkung und Debatte: Bis 1966 wurde der Austrofaschismus in Österreich durch die Große Koalition tabuisiert („Koalitionsgeschichtsschreibung“). Bis heute gibt es keine allgemein akzeptierte Geschichtsauffassung: Im bürgerlichen Lager gilt Dollfuß manchen als „Heldenkanzler“ und „Märtyrer“, im linken Lager als „Arbeitermörder“ und „Faschist“. Politiker der ÖVP vermeiden das Wort Faschismus und nutzen den Begriff Ständestaat; lange war die „These der geteilten Schuld“ populär. Umstritten ist die Darstellung des Regimes als „Bollwerk gegen den Nationalsozialismus“, da Kooperationen zwischen austrofaschistischen und nationalsozialistischen Politikern nachgewiesen sind.
Historische Einordnung: Wegen fehlender Massenbasis, Massenpartei und expansiver Außenpolitik sprechen manche von „Imitationsfaschismus“ (Ernst Hanisch: „Halbfaschismus“ nach Otto Bauer; Kurt Bauer: „halbfaschistische, autoritäre Regierungsdiktatur“). Stanley Payne nennt das System korporatistisch-autoritär, näher am portugiesischen Estado Novo als am Faschismus. Norbert Leser und Robert Kriechbaumer halten „Austrofaschismus“ für einen Kampfbegriff; andere Historiker (Jill Lewis, Lucian O. Meysels, Florian Wenninger) halten den Begriff für legitim, da das System die Demokratie vor allem zerstörte, um die Sozialdemokratie auszulöschen, und enge Kontakte zum faschistischen Italien bestanden. Ein alternativer Ansatz ordnet das Regime in das Modell der „plebiszitären Demokratie“ ein, die Volkssouveränität und autokratische Herrschaft verschmilzt und der das Regime als religiös fundierte „organische Demokratie“ zustrebte.