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Vichy-Regime
Als Vichy-Regime (französisch Régime de Vichy) oder Vichy-Frankreich (französisch France de Vichy) bezeichnet man im Rückblick die Regierung des État …
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Entstehung und Grundzüge
Das Vichy-Regime bezeichnet rückblickend die Regierung des État français („Französischer Staat“) von 1940 bis 1944. Es ersetzte nach der Niederlage Frankreichs gegen das nationalsozialistische Deutschland die Dritte Französische Republik. Regierungssitz war der Kurort Vichy; deshalb die Bezeichnung Vichy-Frankreich. Staatschef war Marschall Philippe Pétain. Der Wahlspruch lautete „Travail, Famille, Patrie“ („Arbeit, Familie, Vaterland“) statt „Liberté, Égalité, Fraternité“.
Am 16. Juni 1940 trat Ministerpräsident Paul Reynaud zurück, weil er für die Fortsetzung des Krieges mit den Alliierten keine Mehrheit fand. Staatspräsident Albert Lebrun beauftragte Pétain mit der Regierung und Waffenstillstandsverhandlungen. Der Waffenstillstand von Compiègne wurde am 22. Juni 1940 unterzeichnet: Nord- und Westfrankreich standen unter deutscher Militärverwaltung, die unbesetzte Südzone umfasste etwa 40 % der Landesfläche. Die Vichy-Regierung beanspruchte grundsätzlich, ganz Frankreich und die Überseegebiete zu vertreten. Elsass und Lothringen wurden jedoch im Sommer 1940 deutscher Zivilverwaltung unterstellt.
Charles de Gaulle rief am 18. Juni 1940 von London über Radio Londres zur Fortsetzung des Kampfes auf. Seine Forces françaises libres (FFL, Freie Französische Streitkräfte) kämpften ab Ende Juli 1940 mit etwa 7.000 Mann an britischer Seite. Das Vichy-Regime verurteilte de Gaulle in Abwesenheit zum Tod und betrachtete die FFL als Freischärler.
Autoritärer Staat und begrenzte Macht
Am 10. Juli 1940 ermächtigte die Nationalversammlung Pétain mit 569 gegen 80 Stimmen, eine Verfassung für den État français zu verkünden. Diese sollte die Rechte von Arbeit, Familie und Vaterland garantieren. Bereits am folgenden Tag erklärte Pétain sich durch Konstitutionsakte zum Chef d’État mit Weisungsrecht gegenüber Exekutive, Legislative und Judikative. Am 12. Juli ernannte er Pierre Laval zu seinem Stellvertreter. Damit war die parlamentarische Republik durch einen autoritären Staat ersetzt.
Formell unterstand Vichy fast ganz Frankreich, tatsächlich verfügte es zunächst nur über die unbesetzte Zone und die Überseegebiete. In der besetzten Zone mussten Gesetze und Erlasse von der deutschen Militärverwaltung gegengezeichnet werden. Nach der alliierten Landung in Nordafrika besetzten Deutschland und Italien am 10. und 11. November 1942 im „Unternehmen Anton“ auch die Südzone. Das Regime verlor damit weitgehend seine tatsächliche Entscheidungsgewalt, blieb aber im Amt und protestierte nur gegen den Bruch des Waffenstillstands.
Im August 1944 brachte Deutschland die Regierungsmitglieder nach Sigmaringen. Dort bestand ein Marionettenregime bis zum 22. April 1945. Pétain, der zum Verlassen Frankreichs gezwungen worden war, verweigerte die Mitwirkung an dieser Exilregierung.
Ziele, Innenpolitik und Widerstand
Pétain erklärte Frankreich für neutral und lehnte am 24. Oktober 1940 in Montoire eine französische Kriegsbeteiligung an deutscher Seite ab. Kollaboration, also Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reich, hielt er dennoch für nötig: Sie sollte die Versorgung sichern, die Ausbeutung begrenzen und die Rückkehr von rund zwei Millionen Kriegsgefangenen ermöglichen. Zugleich wollte Pétain mit einer „Révolution nationale“ die Gesellschaft nach seinen Vorstellungen erneuern. Er machte die innere Zerrissenheit und den Verfall traditioneller Werte für die Niederlage verantwortlich. Im Prozess von Riom (Februar 1942 bis Mai 1943) sollten frühere Politiker und Militärs dafür verantwortlich gemacht werden.
Anfangs wurde das Regime mehrheitlich akzeptiert; die erwarteten Lockerungen der Waffenstillstandsbedingungen blieben aber aus, und mit dem Kriegsverlauf verlor es Unterstützung. Kommunisten waren verboten, Sozialisten gingen in Opposition. Neben konservativen Pétain-Anhängern bestanden rechtsextreme und faschistische Gruppen, darunter Parti populaire français (PPF) und Rassemblement national populaire (RNP). Das Regime zentralisierte außerdem den Sport und schuf mit Jean Borotra erstmals einen Staatssekretär für Jugend und Sport. In der unbesetzten Zone und in Nordafrika gab es achtmonatige freiwillige Jugendlager, die Chantiers de la Jeunesse.
Der Widerstand war 1940 zunächst begrenzt. Ein Teil der Bevölkerung sympathisierte früh mit de Gaulle, während viele abwarteten oder Kollaboration befürworteten. Der ernsthafte aktive Widerstand nahm nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 zu. Jean Moulin vereinigte am 27. Mai 1943 wichtige Widerstandsgruppen im Conseil national de la Résistance (CNR). Am 3. Juni 1943 entstand in Algier unter de Gaulle und Henri Giraud das Französische Komitee für die nationale Befreiung (CFLN), eine Vorstufe zur Gegenregierung.
Kollaboration mit der Besatzungsmacht
Die politische Kollaboration wurde nach Pétains Treffen mit Adolf Hitler in Montoire-sur-le-Loir am 24. Oktober 1940 öffentlich verkündet. Pétain hoffte auf Kriegsgefangenenrückkehr und Erleichterungen, Hitler sah Vichy jedoch vor allem als Mittel, Frankreich wirtschaftlich zu kontrollieren, zu neutralisieren und gegen britische oder gaullistische Angriffe auf Nordafrika einzusetzen. Konkrete deutsche Zugeständnisse blieben weitgehend aus. Für die Aushebung von 600.000 bis 650.000 Arbeitskräften für den Service du travail obligatoire (STO, Pflichtarbeitsdienst) kamen weniger als 100.000 Kriegsgefangene zurück.
Wirtschaftlich musste Frankreich durchschnittlich 400 Millionen Francs Besatzungskosten täglich zahlen, ungefähr 4 Millionen Tageslöhne von Arbeitern. Französische Unternehmen erhielten viele deutsche Aufträge; bis Herbst 1942 beliefen sie sich auf über vier Milliarden Reichsmark. 1943 arbeiteten nach den genannten Statistiken 100 % der Luftfahrtindustrie, 100 % der Schwerindustrie, 80 % der Bauindustrie und 60 % der Kautschukindustrie für deutsche Aufträge; diese Zahlen sind laut Henry Rousso wahrscheinlich etwas zu hoch, die Größenordnungen aber weitgehend zutreffend. Der STO wurde am 16. Februar 1943 eingeführt. Er führte dazu, dass viele bedrohte junge Franzosen in den Untergrund gingen. Eine ab 6. August 1943 geplante dritte Arbeitskräfteaktion erreichte nur 20 % ihres Ziels.
Auch militärisch und polizeilich arbeitete Vichy mit Deutschland zusammen. Die Protokolle von Paris vom 28. Mai 1941 sagten unter anderem deutsche Nutzung französischer Stützpunkte in Syrien und weitere Unterstützung zu; weitergehende Vereinbarungen scheiterten später. Die Milice française entstand am 30. Januar 1943 aus dem Service d’ordre légionnaire. Sie war eine bewaffnete Hilfstruppe, erreichte 30.000 Bewaffnete und bekämpfte besonders 1944 die Résistance und den Maquis, also bewaffnete Widerstandsgruppen.
Die deutsche Polizei war für Verhaftungen stark auf französische Polizeikräfte angewiesen: In der besetzten Zone standen etwa 3.000 deutsche Polizeikräfte 47.000 französischen Polizisten gegenüber. Nach Vereinbarungen von René Bousquet und Carl Oberg im Juli 1942 führten französische Polizeikräfte Judenrazzien durch. Sie verfolgten außerdem Kommunisten und Widerstandskämpfer; ab 1943 wurde der Kampf gegen die Résistance vor allem der Milice übertragen.
Antijüdische Politik und Deportationen
Das Vichy-Regime erließ bereits im Sommer und Herbst 1940 eigene antijüdische Gesetze. Es beschränkte den Zugang zum öffentlichen Dienst und zu Berufen wie Medizin und Anwaltschaft, überprüfte Einbürgerungen, schaffte am 7. Oktober 1940 das Décret Crémieux für Juden Algeriens ab und hob die Loi Marchandeau gegen antisemitische Presseberichte auf. Das erste Statut des Juifs vom 3. Oktober 1940 war laut dem im Artikel genannten Forschungsstand Ausdruck einer eigenständigen französischen „Judenpolitik“ und kaum von Deutschland beeinflusst. Das Internierungsgesetz vom 4. Oktober 1940 erlaubte, ausländische Juden ohne Begründung in besondere Lager einzuweisen. Das verschärfte Statut vom 2. Juni 1941 unterwarf die jüdische Bevölkerung umfassender rechtlicher Diskriminierung.
Vichy wirkte bei Erfassung, Verhaftung, Deportation und Enteignung jüdischer Menschen mit. In der besetzten Zone war der „Judenstern“ vorgeschrieben; Vichy protestierte nicht dagegen und ließ in Ausweise den Stempel „Juif“ eintragen. Bei der Rafle du Vélodrome d’Hiver am 16. und 17. Juli 1942 verhaftete die Pariser Polizei 13.152 Juden. Am 26. August 1942 organisierte Bousquet in der unbesetzten Zone eine Razzia und die Deportation von 10.000 nichtfranzösischen Juden.
Insgesamt wurden 76.000 französische Juden nach Auschwitz deportiert; 40 % von ihnen waren durch die französische Polizei verhaftet worden. Die Milice war an der Verhaftung von 25.000 deportierten französischen Juden beteiligt. Die Behauptung der deutschen Militärverwaltung, es gehe um „Evakuierung“, „Arbeitseinsatz“ oder „Zwangsarbeit“, wurde zunehmend unglaubwürdig, als auch alte Menschen, Frauen und ab August 1942 Kinder jeden Alters deportiert wurden.
Ende und Erinnerung nach 1945
Nach der Befreiung Frankreichs stellte sich Pétain im April 1945 den Behörden; Laval floh zunächst nach Spanien. Beide wurden 1945 zum Tod verurteilt. De Gaulle wandelte Pétains Strafe in lebenslange Haft um. Laval wurde nach seiner Auslieferung am 15. Oktober 1945 hingerichtet.
Nach der Befreiung kam es zur Épuration („Säuberung“), einer Verfolgung tatsächlicher und vermeintlicher Kollaborateure. Schätzungen nennen bis zu 9.000 Tötungen während der „wilden Épuration“. Die Commission d’Épuration verhängte 6.763 Todesurteile, von denen 767 vollstreckt wurden. Viele Frauen wurden wegen tatsächlicher oder vermuteter Beziehungen zu deutschen Soldaten öffentlich gedemütigt und kahlgeschoren. Die Säuberungen sollten die Gesellschaft einigen, verschärften aber teilweise ihre Spaltung.
Lange hielt sich in Frankreich die Vorstellung, der État français habe keinen französischen Rechtscharakter gehabt, sondern sei lediglich eine Besatzungsbehörde gewesen. 1995 erkannte Staatspräsident Jacques Chirac eine Mitverantwortung von Franzosen an Deportationen und Völkermord an, allerdings zunächst nur für Angehörige von Milice und Gendarmerie. Der Conseil d’État stellte am 12. April 2002 die Mitverantwortung des französischen Staates für Kriegsverbrechen seiner Bürger auch rechtlich fest. 1997 wurde eine Untersuchungskommission zur Ausplünderung französischer Juden eingerichtet; 2000 legte sie ihren Bericht vor.