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Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Aktiva bzw. Passiva einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag. Die Summe der Aktivseite einer Bilanz ist …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Aufbau
  2. 2. Veränderungen innerhalb der Bilanz
  3. 3. Bilanzverlängerung
  4. 4. Bilanzverkürzung
  5. 5. Bilanzsumme als Kennzahl
  6. 6. Bilanzsumme als Größenmaßstab

Begriff und Aufbau

Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Aktiva beziehungsweise Passiva einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag. Die Summe der Aktivseite ist stets genauso hoch wie die Summe der Passivseite. Beide Seiten werden über das Eigenkapital zum Ausgleich gebracht.

Auf der Vermögensseite setzt sich die Bilanzsumme aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen. Auf der Kapitalseite besteht sie aus Eigenkapital und Fremdkapital:

  • Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Bilanzsumme
  • Eigenkapital + Fremdkapital = Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. Nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen abschließend aufgezählt; die Bilanzsumme selbst ist jedoch keine Bilanzposition, sondern das Additionsergebnis. Ein auf der Aktivseite zu verbuchender Jahresfehlbetrag darf nach § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.

Veränderungen innerhalb der Bilanz

Geschäftsvorfälle können dazu führen, dass Bilanzpositionen innerhalb einer Bilanz umgeschichtet, neu zugeordnet oder nicht mehr ausgewiesen werden. Dabei werden vier Grundformen unterschieden: Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung. Aktiv- und Passivtausch verändern die Höhe der Bilanzsumme nicht. Eine Bilanzverlängerung erhöht sie, eine Bilanzverkürzung verringert sie.

Beim Aktivtausch werden Positionen innerhalb der Aktivseite umgeschichtet, ohne dass sich die Bilanzsumme verändert. Beispiele sind die Bareinzahlung einer Forderung durch einen Kunden (Kasse gegen Forderung), der bar bezahlte Kauf von Werkstoffen sowie der Verkauf verbriefter Forderungen, etwa der Verkauf von Staatsanleihen durch eine Geschäftsbank an die Zentralbank gegen Zentralbankgeld.

Beim Passivtausch werden Positionen innerhalb der Passivseite umgeschichtet, ebenfalls ohne Veränderung der Bilanzsumme. Beispiele sind die Umwandlung einer kurzfristigen Verbindlichkeit in ein langfristiges Darlehen, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine Umschuldung auf Fremdwährung.

Bilanzverlängerung

Eine Bilanzverlängerung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite um die gleiche Summe erhöhen. Die Bilanzsumme steigt; die Bilanzverlängerung wird auch Aktiv-Passiv-Mehrung genannt.

Beispiel: Finanziert ein Unternehmen eine Lagerhalle auf Kredit, erhöht sich auf der Aktivseite das Sachanlagevermögen. Auf der Passivseite steigen die Verbindlichkeiten durch den Kredit um denselben Betrag. Das Gesamtvermögen des Unternehmens ändert sich dadurch nicht.

Bei einer einzelnen kreditgebenden Geschäftsbank erhöht die Kreditvergabe zunächst den Passivsaldo durch die Gutschrift an den Kreditnehmer und gleichzeitig den Aktivsaldo durch die Kreditforderung in gleicher Höhe. Hebt der Kreditnehmer den Betrag ab oder überweist er ihn an eine andere Bank, verkürzt sich die Bilanz der kreditgewährenden Bank wieder: Zentralbankreserven auf der Aktivseite und Verbindlichkeiten auf der Passivseite nehmen ab. Die Vermögen von Kreditnehmer und Kreditgeber bleiben dabei unverändert. Auch die Verbuchung durchlaufender Posten kann zu einer Bilanzverlängerung führen.

Bilanzverkürzung

Eine Bilanzverkürzung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite um die gleiche Summe verringern. Die Bilanzsumme schrumpft; die Bilanzverkürzung wird auch Aktiv-Passiv-Minderung genannt.

Ein typisches Beispiel ist die Zahlung von Lieferverbindlichkeiten aus dem Kassenbestand: Kasse und Lieferverbindlichkeiten nehmen um denselben Betrag ab. Ein weiterer Fall ist die effektive Kapitalherabsetzung, bei der Gesellschafter einen Teil ihres Eigenkapitals aus dem Betriebsvermögen zurückgezahlt bekommen.

In einer Bankbilanz können Wertminderungen von Vermögenspositionen auf der Aktivseite bilanztechnisch das Eigenkapital auf der Passivseite vermindern. Werden Vermögenswerte abgewertet und teilweise abgeschrieben, verkürzt sich die Bilanzsumme auf beiden Seiten. Die Höhe der Verbindlichkeiten bleibt bestehen, während sich die Solvabilität verringert; im schlimmsten Fall kann daraus Insolvenz drohen.

Bilanzsumme als Kennzahl

Die Bilanzsumme selbst ist bereits eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Außerdem dient sie als Berechnungsgrundlage für weitere Kennzahlen, unter anderem für die Anlagendeckung, die Eigenkapitalquote und die Gesamtkapitalrentabilität.

Bilanzsumme als Größenmaßstab

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften anhand verschiedener Größenmerkmale in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Als ein Maßstab dient die Bilanzsumme. Dies gilt auch für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Weitere Gesetze orientieren sich bei der Messung der Unternehmens- oder Betriebsgröße ebenfalls an der Bilanzsumme.

In der Betriebswirtschaftslehre ist die Bilanzsumme vor allem bei der Bilanzierung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten ein Größenmaßstab. Meist wird sie um die Eventualverbindlichkeiten zum Geschäftsvolumen ergänzt. Dadurch dient sie als repräsentative Kennzahl zum Vergleich und zur Rangordnung von Banken.

Bei Nichtbanken gilt die Bilanzsumme meist nicht als repräsentatives Größenkriterium. Dort werden eher Umsatzerlöse oder die Anzahl der Beschäftigten verwendet; die Bilanzsumme ist lediglich eines von mehreren quantitativen Abgrenzungskriterien.

Lernvideos zu Bilanzsumme

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