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Kleindeutsche Lösung
Die kleindeutsche Lösung der deutschen Frage war eine von zwei diskutierten Lösungen während der Revolutionszeit von 1848/49 und danach, welche Gebiete zu …
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Bedeutung der kleindeutschen Lösung
Die kleindeutsche Lösung war eine Antwort auf die deutsche Frage: Sie sollte festlegen, welche Gebiete zu einem geeinten deutschen Staat gehören sollten. Sie sah einen gesamtdeutschen Staat ohne Österreich vor. Ihr Gegenmodell war die großdeutsche Lösung, bei der Österreich in einen solchen Staat einbezogen worden wäre.
1848 war Österreich erheblich größer als heute. Nur ein Teil des Kaisertums Österreich gehörte zum Deutschen Bund, unter anderem Gebiete der heutigen Republik Österreich, Südtirols und Tschechiens. Daneben gab es bundesfremde österreichische Gebiete, die heute unter anderem in Ungarn und Italien liegen. Anhänger der kleindeutschen Lösung wollten nicht den ganzen österreichischen Staat aufnehmen; höchstens hätten sie dessen bundeszugehörige Teile akzeptiert. Der österreichische Kaiser lehnte jedoch eine Aufspaltung seines Gesamtstaats ab.
Nachdem die kleindeutsche Lösung 1867–1871 verwirklicht worden war, verlor der Begriff an Bedeutung, weil Deutschland seitdem im Wesentlichen mit diesem Kleindeutschland gleichgesetzt wurde. Der Ausdruck „großdeutsch“ blieb dagegen für die Einbeziehung Österreichs in einen gesamtdeutschen Staat gebräuchlich.
Entscheidung in der Revolution von 1848/49
Der Deutsche Bund von 1815 bildete die Grundlage für die Beratungen der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/1849 über ein Deutsches Reich. Die meisten Abgeordneten nahmen an, dass das Bundesgebiet zum Reichsgebiet werden solle. Teilweise sollte das Reich auch die östlichen Provinzen Preußens umfassen, die der Bund noch vor dem Zusammentritt der Nationalversammlung aufgenommen hatte. Außerdem wurde Schleswig einbezogen gedacht: Es gehörte als dänisches Lehen nicht zum Deutschen Bund, galt der deutschen Nationalbewegung aber als untrennbar mit Holstein verbunden.
Im Oktober 1848, spätestens im März 1849, wurde deutlich, dass das Kaisertum Österreich nicht Teil des Reichs werden konnte. Die österreichische Regierung verweigerte den Anschluss nur eines Teils ihres Gesamtstaats. Eine wichtige Vorentscheidung war im Dezember 1848 der Sturz des Kabinetts Schmerling. Anton von Schmerling, ein Österreicher und Vorsitzender des gesamtdeutschen Ministerrats, wurde durch Heinrich von Gagern aus Hessen ersetzt.
Gagern befürwortete einen Doppelbund. Deutschland ohne Österreich sollte als engerer Bund ein Bundesstaat sein; ganz Österreich sollte mit ihm in einem weiteren Bund, also einem Staatenbund, verbunden werden. Dieser engere Bundesstaat wurde später wegen seiner räumlich kleineren Ausdehnung Kleindeutschland genannt. Die Frage großdeutsch oder kleindeutsch spaltete Nationalversammlung und Öffentlichkeit. Mit dem zunehmend feindseligen Verhalten Österreichs gewann die kleindeutsche Lösung an Zustimmung und prägte die Frankfurter Reichsverfassung. Diese hielt allerdings theoretisch einen späteren Beitritt der zuvor zum Deutschen Bund gehörenden österreichischen Gebiete offen.
Verwirklichung durch Preußen und das Deutsche Kaiserreich
1849/50 versuchte Preußen, Kleindeutschland in der Erfurter Union zu verwirklichen. Dieser Bundesstaat sollte alle deutschen Gebiete außer Österreich umfassen. Im Vergleich zum Deutschen Reich der Revolutionszeit wäre er konservativer und föderalistischer gewesen; föderalistisch bedeutet hier, dass die einzelnen Staaten eine stärkere Stellung behalten hätten.
Der Plan scheiterte zunächst daran, dass Bayern und Württemberg nicht gewonnen werden konnten. Später verließen auch Hannover und Sachsen die Politik der Union, weil sie ein zu mächtiges Preußen fürchteten. In der Herbstkrise 1850 drohte ein Krieg zwischen Preußen beziehungsweise der Union und vor allem Österreich und Bayern. Preußen musste daraufhin seine Unionspolitik aufgeben. Im Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 stellte Preußen erneut ein kleindeutsches Modell vor, das von Preußen und Bayern geführt werden sollte.
Nach dem Sieg über Österreich im Deutschen Krieg setzte Preußen seine Vorstellungen teilweise mit dem Norddeutschen Bund von 1867 um. Die süddeutschen Staaten schlossen sich diesem Nationalstaat 1870/71 an; dadurch entstand das Deutsche Reich. Da Österreich und Liechtenstein nicht angehörten, verwirklichte das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 die kleindeutsche Lösung. Anders als in den Plänen von 1848–1850 gehörten Luxemburg und Limburg nicht dazu. Dafür umfasste das Reich neben Schleswig auch Elsass-Lothringen, das im Krieg gegen Frankreich erobert worden war.
Österreich und Deutschland nach den Weltkriegen
Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie am Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Frage nach einer klein- oder großdeutschen Lösung erneut gestellt. Die nichtdeutschen Gebiete wurden selbständig. Politiker und Bevölkerung von Deutschösterreich wollten sich der deutschen Republik anschließen. Dies hätte ungefähr der großdeutschen Lösung von 1848 entsprochen, jedoch ohne den vornehmlich tschechisch bewohnten Teil Böhmens. Die Pariser Vorortverträge, insbesondere der Vertrag von Saint-Germain und der Vertrag von Versailles, verboten diesen Zusammenschluss ausdrücklich.
1938 erzwang Adolf Hitler den Anschluss Österreichs, der als „Wiedervereinigung“ bezeichnet wurde, an das nationalsozialistische Deutsche Reich. Dieses wurde von da an, amtlich seit 1943, Großdeutsches Reich genannt. Nach der Kapitulation Deutschlands 1945 zerfiel dieses Reich wieder. Österreich wurde als selbständiger Staat mit dem Staatsvertrag von 1955 wiederhergestellt. Die heutige Trennung von Deutschland und Österreich kann in gewissem Sinn als kleindeutsche Lösung verstanden werden.