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Deutsche Frage
Nach 1945 drehte sich die deutsche Frage um die Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands und gilt mit deren Vollzug im Jahr 1990 als geklärt, …
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Begriff und Ausgangspunkt
Als Deutsche Frage oder Deutschlandfrage wird der zwischen 1806 und 1990 ungelöste Problemkomplex der deutschen Einheit bezeichnet. Im Mittelpunkt standen die Grenzen und die territoriale Ordnung Deutschlands. Zunächst ging es vor allem um den Gegensatz zwischen der kleindeutschen Lösung unter preußischer Führung und der großdeutschen Lösung unter Einbeziehung und Führung Österreichs. Nach 1945 bezog sich die Deutsche Frage vor allem auf die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten.
Der unmittelbare Ausgangspunkt war der Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches. Im 18. Jahrhundert hatte sich darin ein preußisch-österreichischer Dualismus entwickelt. Die Macht des römisch-deutschen Kaisers Franz II. über die Reichsstände nahm ab. Nach dem Frieden von Lunéville (1801) und dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) gerieten viele deutsche Staaten zunehmend unter den Einfluss Napoleons.
1806 legten 16 süd- und westdeutsche Reichsstände ihre Verbindung zum Reich ab und schlossen sich im napoleonisch protegierten Rheinbund zusammen. Daraufhin musste Franz II. die römisch-deutsche Kaiserkrone niederlegen. Das Heilige Römische Reich zerfiel. Franz II. blieb als Franz I. Kaiser des 1804 gegründeten Kaisertums Österreich. Mit der Niederlegung der Kaiserkrone begann ab 1806 die Deutsche Frage im eigentlichen Sinne.
Vom Deutschen Bund zum Nationalstaat
In den Befreiungskriegen gegen Frankreich stellte Preußen die Deutsche Frage erneut. Das preußische Königshaus der Hohenzollern forderte die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches. Bis 1815 schlossen sich viele Deutsche dieser Forderung an, während die übrigen deutschen Herrscherhäuser sie ablehnten.
Auf dem Wiener Kongress wurde am 8. Juni 1815 der Deutsche Bund gegründet. Damit schien die Deutsche Frage zunächst äußerlich abgeschlossen. Der Deutsche Bund war jedoch nur ein loser Zusammenschluss deutscher Fürstenhäuser. Das liberal und national gesinnte Bürgertum verlangte stattdessen einen einheitlichen deutschen Bundesstaat.
Die Märzrevolution von 1848 brachte die Frage wieder auf die politische Tagesordnung. Eine deutsche Nationalversammlung wurde als gesamtdeutsches Parlament gewählt. Sie sollte den Deutschen Bund in ein Deutsches Reich umwandeln. Dabei standen zwei Modelle gegenüber: Die großdeutsche Lösung hätte Österreich und damit eine starke katholische Macht im Süden einbezogen; die kleindeutsche Lösung hätte Österreich ausgeschlossen und Preußen im protestantischen Norden zur Führungsmacht gemacht. Mit der Olmützer Punktation von 1850 wurde der Deutsche Bund unter österreichischer Leitung wiederhergestellt. Preußen musste seinen Versuch einer Nationalstaatsgründung, die Erfurter Union, aufgeben.
Der Konflikt um die Vorherrschaft im Deutschen Bund führte 1866 zum Deutschen Krieg. Nach dem preußischen Sieg bei Königgrätz wurde der Deutsche Bund aufgelöst. Die meisten verbliebenen deutschen Staaten vereinigten sich im preußisch dominierten Norddeutschen Bund. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg traten auch die süddeutschen Staaten bei. Am 18. Januar 1871 wurde im Schloss Versailles das Deutsche Kaiserreich durch die Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser verkündet. Diese kleindeutsche Lösung ohne Österreich galt aus Sicht der deutschen Nationalbewegung nicht als Ideal, war für Preußen und Otto von Bismarck aber politisch bevorzugt. Die Deutsche Frage wurde nach der Reichsgründung zunächst als erledigt angesehen.
Erneute Offenheit und nationalsozialistische Expansion
Nach dem Ersten Weltkrieg stellte sich die Deutsche Frage erneut. Nach dem Zusammenbruch der Monarchien entstanden die Weimarer Republik und die Republik Deutschösterreich auf dem Gebiet des früheren Deutschen Bundes. Ende Oktober 1918 schlossen sich die deutschsprachigen Gebiete der österreichischen Reichshälfte zu Deutschösterreich zusammen. Am 12. November 1918 beschloss die Provisorische Nationalversammlung die Republik als Staatsform und erklärte Deutschösterreich zum Bestandteil der Deutschen Republik.
Ein Zusammenschluss Deutschlands und Österreichs wurde jedoch durch die Siegermächte verhindert. Artikel 80 des Versailler Vertrags und der Vertrag von Saint-Germain untersagten den Anschluss und schlossen einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenschluss aus. Deutschösterreich musste als Republik Österreich bezeichnet werden. 1920 wurde die österreichische Bundesverfassung beschlossen. Auch der Versuch einer deutsch-österreichischen Zollunion scheiterte 1931 hauptsächlich an der Politik Frankreichs. Die Deutsche Frage blieb damit offen.
Die Nationalsozialisten nutzten die Deutsche Frage für eine aggressive Expansionspolitik. Das NSDAP-Parteiprogramm forderte den „Zusammenschluss aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland“. Am 12. März 1938 marschierten deutsche Truppen in Österreich ein. Der Anschluss wurde propagandistisch mit der Parole „Ein Volk, ein Reich, ein Führer!“ gerechtfertigt. Das NS-Regime beseitigte jedoch sofort die österreichische Eigenstaatlichkeit und ließ seinen Unterdrückungsapparat wirken. In den ersten Tagen wurden etwa 72.000 Menschen, besonders in Wien, verhaftet. Österreich wurde zunächst in „Ostmark“, später in die „Donau- und Alpenreichsgaue“ umbenannt. Danach wurden das deutschsprachige Sudetenland und das Memelland dem Deutschen Reich einverleibt.
Im Zweiten Weltkrieg kamen Danzig und das polnische Pommerellen, 1940 außerdem das französische Elsass-Lothringen und die belgische Region Eupen-Malmedy zum Reich. 1943 erreichte das deutsche Machtgebiet seine größte Ausdehnung; mit Ausnahme von Nordschleswig, der Deutschschweiz und Liechtensteins war nahezu das gesamte deutschsprachige Gebiet im Großdeutschen Reich vereinigt. Es umfasste rund 650.000 km². Die Deutsche Frage war dabei in eine Politik der Selbsterhöhung und der „Lebensraumschaffung“ durch den Vernichtungskrieg in Osteuropa umgedeutet worden. Die Alliierten bezeichneten Österreich 1943 in der Moskauer Deklaration als „erstes Opfer Hitlers“, was nach 1945 die Entwicklung einer eigenständigen österreichischen Identität erleichterte.
Teilung nach 1945
Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem institutionellen Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschland stellte sich die Deutsche Frage 1945 erneut. Deutschland wurde in Besatzungszonen aufgeteilt. Die deutschen Ostgebiete innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 wurden größtenteils polnischer Verwaltung unterstellt. Die deutsche Teilung war für die Alliierten vor allem mit der Sicherheitsfrage verbunden, wie eine neue deutsche Aggression verhindert werden konnte.
Österreich wurde 1945 als unabhängiger Staat in den Grenzen von 1938 wiederhergestellt und galt damit wieder als Ausland. Wien und Berlin wurden als Vier-Sektoren-Städte regiert. Preußen wurde durch Kontrollratsgesetz Nr. 46 als größter Bestandteil des Deutschen Reiches abgeschafft.
Die Sowjetunion unterstellte die von der Roten Armee eroberten deutschen Ostgebiete bereits ab Februar 1945 der Verwaltung Polens. Bis 1950 wurde die deutsche Bevölkerung von dort vertrieben. Dadurch kam es zu erheblichen territorialen und staatsrechtlichen Veränderungen. Viele Menschen in den westlichen Besatzungszonen und später in der Bundesrepublik werteten diese Entwicklung als eine „Dreiteilung Deutschlands“. In dieser Sicht wurde die Sowjetische Besatzungszone beziehungsweise die DDR lange als „Mitteldeutschland“ bezeichnet, während das Gebiet östlich von Oder und Lausitzer Neiße als „Ostdeutschland“ galt.
Deutschlandpolitik in Bundesrepublik und DDR
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1949 wurde die Deutsche Frage komplizierter. Die Bundesrepublik stand zunächst noch unter Besatzungsstatut und besaß keine volle Souveränität. Zusätzlich stellte sich die Frage, wer ihre Sicherheit im Fall einer sowjetischen Aggression gewährleisten würde. 1951 erhielt sie ein eigenes Außenministerium. Durch die Pariser Verträge wurde sie 1955 souverän und trat der NATO bei. Die Sowjetunion hatte zuvor im Januar 1955 gesamtdeutsche freie Wahlen und ein einheitliches, durch einen Friedensvertrag souverän werdendes Deutschland angeboten. Der Westen lehnte Verhandlungen darüber ab; im Mai 1955 entstand der Warschauer Pakt, dem die DDR beitrat.
Die Bundesrepublik hielt zunächst am Ziel eines Gesamtdeutschlands fest. Das Wiedervereinigungsgebot war in der Präambel sowie in den Artikeln 23 und 146 des Grundgesetzes verankert. Außerdem erhob die Bundesrepublik lange einen Alleinvertretungsanspruch für Deutschland, einschließlich der DDR und der deutschen Gebiete unter polnischer beziehungsweise sowjetischer Verwaltung. Mit der Festigung des Systemgegensatzes wurde eine praktische Umsetzung jedoch immer unwahrscheinlicher.
Die neue Ostpolitik und der Grundlagenvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR schufen in den 1970er Jahren Voraussetzungen für politische Kontakte und Entspannung. Im Warschauer Vertrag von 1970 akzeptierte die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze Deutschlands und gab den Anspruch auf etwa ein Viertel des deutschen Vorkriegsterritoriums auf. Die Existenz zweier deutscher Staaten wurde vielfach als faktisch nicht veränderbar angesehen. Zugleich blieb das Wiedervereinigungsgebot bestehen. 1987 erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker: „Die deutsche Frage ist offen, solange das Brandenburger Tor zu ist.“
Die DDR entwickelte seit den 1960er Jahren zunehmend die Zwei-Staaten-Theorie. 1974 gab sie die Wiedervereinigung als Staatsziel endgültig auf und sprach von „ehemaligen deutschen Gebieten“ in Polen und der Sowjetunion. Nach dem Fall der Berliner Mauer war ihre Haltung zunächst unklar. Die SED lehnte eine Wiedervereinigung ab. Bürgerrechtler forderten in der Erklärung „Für unser Land“ vom 28. November 1989 zunächst eine eigenständige, demokratische Entwicklung der DDR. Bei den Montagsdemonstrationen wurde anfangs „Wir sind das Volk“ gerufen. Erst später setzte sich der Ruf „Wir sind ein Volk“ als Forderung nach deutscher Einheit durch.
Die Lösung im Jahr 1990
Bundeskanzler Helmut Kohl legte am 28. November 1989 ohne Rücksprache mit Koalitionspartnern oder Verbündeten einen Zehn-Punkte-Plan vor. Er verwendete die Begriffe „Vertragsgemeinschaft“ und „Konföderation“, ohne sie näher zu konkretisieren. Nach der Zustimmung Michail Gorbatschows zur deutschen Einheit am 10./11. Februar 1990 und der Volkskammerwahl 1990 ging es politisch nicht mehr hauptsächlich um das Ob, sondern um den Zeitpunkt der Vereinigung.
Die Beitrittsverhandlungen führten zum Beitritt der Länder der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Der Einigungsvertrag regelte den Ablauf. Die Wiedervereinigung wurde am 3. Oktober 1990 vollzogen; dieser Tag ist der „Tag der Deutschen Einheit“. Die Einführung der D-Mark als offizielles Zahlungsmittel in der DDR am 1. Juli 1990 war ein wichtiger Schritt zur Einheit. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den Vier Mächten besaß zwar nicht die Bezeichnung eines völkerrechtlichen Friedensvertrags, hatte aber einen solchen Charakter.
Der deutsch-polnische Grenzvertrag erklärte die Oder-Neiße-Grenze für „unverletzlich“. Mit seinem Inkrafttreten 1992 bestätigte Deutschland den Verzicht auf Gebietsansprüche gegenüber den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Deutschland erkannte die Endgültigkeit der Grenzen als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung an.
Nach der Wiedervereinigung wurde Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Beitrittsartikel, gestrichen und durch den Europa-Artikel ersetzt. Auch die Präambel und Artikel 146 wurden geändert. Mit der Erfüllung des Auftrags, „die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“, galt die deutsche Nationalstaatsbildung als abgeschlossen. Seit 1990 betrachtet die Bundesrepublik die Deutsche Frage durch die Wiedererlangung der vollen Souveränität, die völkerrechtliche Anerkennung der bestehenden Grenzen und die gleichberechtigte Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union als endgültig beantwortet.
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