Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Kirchweihe

Alle Kerzen in der Kirche werden entzündet und der Kirchenraum erhellt; das erinnert an Jesus Christus, „das Licht zur Erleuchtung der Heiden“ (Lk 2,32 EU).

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Theologische Grundlagen und Entwicklung
  3. 3. Riten im Osten und Westen
  4. 4. Heutige orthodoxe und katholische Praxis
  5. 5. Katholischer Weiheritus seit 1994
  6. 6. Reformation und Kirchweihfest

Begriff und Bedeutung

Kirchweihe oder Kirchenweihe (lateinisch dedicatio, „Widmung, Einweihung“; griechisch kathiérōsis, „Weihung, Einweihung“, oder enkaínia, „Erneuerungsfest“) ist die festliche Weihe einer Kirche. Dabei wird der Kirchenraum der Gemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben. Sie findet meist statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus genutzt wird, aber auch nach einer Renovierung. Bei einer Kathedrale spricht man volkstümlich von Dom- oder Domkirchweihe.

In der römisch-katholischen Kirche wird der Weihetag jährlich als Jahresgedächtnis der Kirchweihe (Dies anniversarius dedicationis ecclesiae) begangen; er ist ein Hochfest. Von der vollständigen Weihe (Dedicatio) ist die vorläufige Segnung eines Gotteshauses (Benedictio) zu unterscheiden. Im deutschen Sprachgebrauch werden jedoch beide Vorgänge häufig „Kirchweihe“ genannt.

Ebenfalls zu unterscheiden sind Kirchentitel (Titulus ecclesiae) und Patrozinium. Der Titel ist der rechtlich festgelegte Name einer Kirche; das Patrozinium kann sowohl den Namen als auch das jährliche Titelfest bezeichnen. Eine Kirche darf grundsätzlich nur einen Titel haben. Als Titel kommen etwa die Heiligste Dreifaltigkeit, Jesus Christus mit einem liturgisch gefeierten Mysterium, der Heilige Geist, die Jungfrau Maria mit einem liturgischen Titel, die heiligen Engel oder ein im Römischen Martyrologium aufgeführter Heiliger infrage. Ein Seliger darf nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhls Titelgeber sein. Der Titel wird meist bereits bei der Grundsteinlegung gewählt und bei Benediktion oder Weihe bestätigt; kirchenrechtlich ist er von der Weihe selbst getrennt.

Theologische Grundlagen und Entwicklung

Das frühe Christentum besaß zunächst keine eigenen heiligen Räume. Nach Paulus von Tarsus sind die Gläubigen selbst Gottes Tempel (1 Kor 3,16). Clemens von Alexandria, Minucius Felix und Eusebius von Caesarea betonten deshalb, dass nicht das Gebäude, sondern die versammelte Gemeinde heilig sei. Zugleich wirkten Vorstellungen des Alten Testaments über heilige Orte wie das Zeltheiligtum, den Jerusalemer Tempel und andere geweihte Orte weiter. Daraus entstand eine Spannung zwischen dem Kirchengebäude als gewöhnlichem Bau und als besonderem Raum.

Nach der Konstantinischen Wende konnten Christen Kirchen öffentlich errichten und festlich in Gebrauch nehmen. Für die Weihe der Kirche in Tyros im Jahr 315 und der Jerusalemer Grabeskirche im Jahr 335 wird angenommen, dass die Eucharistiefeier bereits im 4. Jahrhundert den zentralen Bestandteil bildete. Ein Hymnus Ephräms des Syrers († 373) belegt für den syrischen Raum die Salbung des Altars mit Öl vor der ersten Eucharistiefeier. Im 4. und 5. Jahrhundert konnte die Altarweihe dort offenbar auch ein Presbyter und nicht nur ein Bischof vollziehen.

Die Heiligenverehrung verstärkte die Vorstellung vom Kirchenraum als heiligem Ort. Im Osten waren die Widmung eines Gebäudes und die spätere Übertragung von Reliquien zunächst getrennte Vorgänge. Im Westen förderte Ambrosius von Mailand dagegen die Verbindung von Reliquiengrab und Altar. Ein wichtiges Datum ist der 17. Juni 386, an dem Ambrosius Märtyrerreliquien zu einem Kirchenaltar brachte. Das 2. Konzil von Nicäa schrieb 787 die Reliquienübertragung und Beisetzung im Altar für jede Kirchweihe vor; diese Regel wurde jedoch nicht von allen Konfessionen übernommen.

Im Mittelalter gewannen Reliquienprozession und Reliquienbeisetzung eine zentrale Bedeutung. Seit dem 8. Jahrhundert wurden im Westen außerdem alttestamentliche Vorbilder, Waschungen, Besprengungen und Salbungen stark ausgebaut. Die Messe verlor zeitweise ihre ursprüngliche Vorrangstellung und wurde teilweise nur als Abschluss der Weihe gefeiert. Bis zum Pontificale Romanum von 1961 blieben viele dieser Riten erhalten. Die Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil vereinfachte den Ritus 1977 wesentlich. Die geltende deutsche Ordnung erschien 1994 als vierter Band des Pontifikale.

Riten im Osten und Westen

Im byzantinischen Raum wurden ursprünglich zwei griechische Riten unterschieden: Kathiérōsis bezeichnete die Weihe von Altar und Kirchenraum durch Salbung, die von Klerikern ohne Beteiligung der Gemeinde vollzogen wurde. Enkaínia bezeichnete den feierlichen Einzug des Bischofs mit der Gemeinde und die Deponierung von Reliquien. Bis zum 11. Jahrhundert verschmolzen beide Feiern in Konstantinopel zu einem Kirchweiheritus. Der wichtigste frühe Zeuge ist das Euchologion Barberini gr. 336 aus dem späten 8. Jahrhundert.

Im Westen ordnete das Konzil von Agde 506 erstmals eine Altarweihe an. Der steinerne Altar wurde mit Chrisam gesalbt und vom Priester benediziert. Das gregorianische Sakramentar aus dem 8. Jahrhundert überliefert eine Prozession mit Reliquien, deren Einsenken in den Altar und das Bekleiden des Altars. Das Altgelasianum aus dem 6. oder 7. Jahrhundert betont je nach Messformular entweder die Heiligung des eucharistischen Ortes oder Reliquienbeisetzung und Heiligenverehrung. Verwendet wurden unter anderem Weihwasser mit Weinbeimischung und Weihrauch.

Der Ordo Romanus 41 vom Ende des 8. Jahrhunderts verband fränkische und römische Elemente. Er bezeugt erstmals den Alphabetritus: Zwei lateinische Alphabete wurden in ein aus Asche auf dem Kirchenboden gestreutes Andreaskreuz geschrieben. Seit dem 10. Jahrhundert wurde je ein lateinisches und ein griechisches Alphabet verwendet. Die Deutung ist umstritten; möglich sind Bezüge zu römischer Vermessung, zum himmlischen Jerusalem oder zur Christusdarstellung mit Kreuz, Alpha und Omega.

Das im 10. Jahrhundert entstandene Pontificale Romano-Germanicum entwickelte den Ritus weiter. Der Bischof umschritt die Kirche dreimal, besprengte ihre Außenwände mit Weihwasser und verlangte an der verschlossenen Tür den Eintritt mit Worten aus Psalm 24. Beim dritten Umzug zeichnete er mit dem Bischofsstab ein Kreuz auf die Schwelle. Es folgten Salbungen, Reliquienbeisetzung sowie ein Ritus mit fünf Weihrauchkörnern und kreuzförmig gelegten Kerzendochten auf Altar und später auch an anderen Stellen. Viele dieser apotropäischen, also Unheil abwehrenden Handlungen, sind im heutigen katholischen Ritus entfallen.

Heutige orthodoxe und katholische Praxis

In den östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen steht die Salbung des neu errichteten Altars mit Myron (Chrisam) oder eigens bereitetem Öl im Mittelpunkt. Die Salbung der Kirchenwände gilt als Erweiterung der Altarsalbung.

Im byzantinischen Ritus trägt der Bischof die Reliquien dreier Heiliger auf einer Patene. Bischof, Geistliche und Gemeinde umziehen die neue Kirche dreimal. An der Tür wird mit Worten aus Psalm 24 zwischen Bischof und Priester ein dreimaliges Gespräch über den Einzug des Königs der Herrlichkeit geführt. Nach dem Einzug werden die Reliquien in einem goldenen Kästchen im Altar deponiert und mit Chrisam übergossen. Der Bischof salbt den Altar mit Myron, befestigt Ikonen der vier Evangelisten an seinen Ecken und bekleidet ihn mit dem Katasarkion und einer kostbareren Altardecke. Danach werden Antimension, Evangelienbuch, Artophorion und Kerzenleuchter aufgelegt. Wände und Ikonen werden mit Chrisam bezeichnet. Eine Eucharistiefeier mit Lesungen aus Hebr 3,1–4 und Joh 10,22–30 schließt sich an.

Im syrisch-antiochenischen Ritus gibt es keinen Wasserritus wie bei den Byzantinern; zentral ist das heilige Myron. Bei der Grundsteinlegung werden ein Christus symbolisierender Stein und zwölf Steine für die Apostel gesegnet, mit Myron gesalbt und zusammen mit einer Urne in den Altar eingesetzt. Die Urne enthält ein goldenes Kreuz, Weihrauch und Myron. Am Weihetag salbt der Bischof Altar und Wände mit Myronkreuzen. Altar und hölzerne Altartafel werden mit Tüchern bekleidet, die für Windeln und Grabtuch Christi stehen. Eine Eucharistiefeier bildet den Abschluss.

Im alexandrinischen, hier koptisch-orthodoxen Ritus werden am Vorabend sieben Wasserkrüge, sieben Öllampen und sieben Kerzen vorbereitet. Nach Bibellesungen, Psalmen, Hymnen und Gebeten besprengt der Bischof den Altar mit Wasser und salbt Fenster, Grundmauern, Ecken und Säulen mit Chrisam. Danach wird der Altar mit Psalmgesängen, Lesungen aus Hebr 13,11–16 und Mt 17,1–8 sowie dreimaliger Chrisamsalbung geweiht. Auch das Taufbecken, Altargeräte, Ikonen und Reliquiare werden gesalbt und geweiht.

Nach römisch-katholischer Auffassung wird eine Kirche durch die Weihe der weltlichen Zweckbestimmung entzogen und für den Gottesdienst bestimmt. Sie wird nicht einem Heiligen, sondern Gott geweiht. Zuständig ist der Diözesanbischof; bei Verhinderung kann er einen anderen Bischof, ausnahmsweise einen Priester beauftragen. Die Weihe ist ein Sakramentale und in die heilige Messe eingebettet. Im Mittelpunkt stehen Jesus Christus und das Pascha-Mysterium. Die Kirche ist Ort der Verkündigung, des Gebets und der Feier von Messe und Sakramenten sowie ein Bild der lebenden Kirche und des himmlischen Jerusalem.

Katholischer Weiheritus seit 1994

Die heutige katholische Kirchweihe findet als Messe mit eingebetteten Weiheritualen statt und gliedert sich in fünf Teile:

  • Eröffnung mit Einzug: Gegebenenfalls werden Reliquien aus einer benachbarten Kirche oder einem anderen Versammlungsort in Prozession zur neuen Kirche gebracht. Der Bischof bittet am Portal um Öffnung und kann mit dem Krummstab an die Tür klopfen oder ein Kreuz auf die Schwelle zeichnen. Taufstein und Wasser werden gesegnet; Kirche und Gemeinde werden mit Weihwasser besprengt. Möglich ist auch die Salbung von zwölf Stellen an den Wänden mit Chrisam.

  • Wortgottesdienst: Der Bischof segnet den Ambo mit Weihwasser. Vorgesehen ist immer Neh 8,1–10; die zweite Lesung und das Evangelium wechseln. Nach der Homilie entfällt das Credo, wenn ein Taufgedächtnis stattgefunden hat.

  • Weihehandlung: Nach der Allerheiligenlitanei werden gegebenenfalls Reliquien in das Altargrab eingefügt. Der Bischof spricht das Weihegebet, salbt die Altarmensa mit Chrisam und gegebenenfalls die Wände. An der Mitte und den vier Ecken des Altars werden Weihrauchkörner verbrannt und Wachsdochte entzündet. Danach wird der Altar als Tisch des Herrn mit dem Altartuch bedeckt; Kerzen, Blumen und Altarkreuz werden aufgestellt. Alle Kirchenkerzen und die Apostelleuchter werden entzündet.

  • Eucharistiefeier: Es folgen Gabenbereitung, Eucharistisches Hochgebet und Kommunion. Gibt es eine Sakramentskapelle, wird das Allerheiligste anschließend dorthin übertragen; der Tabernakel wird mit Weihwasser gesegnet.

  • Abschluss: Oration, bischöflicher Segen und Entlassungsruf.

Die Beisetzung von Reliquien wird seit 1994 nicht mehr gefordert, sondern nur empfohlen. Die Reliquien sollen so groß sein, dass sie noch als menschliche Körperteile erkennbar sind, und einen Echtheitsnachweis besitzen. Der Behälter wird unterhalb der Altarmensa im Sepulcrum eingefügt; eine Einfügung in die Altarplatte ist nicht mehr statthaft. Der Alphabetritus, mehrfache Umzüge, Gregoriuswasser aus Wasser, Salz, Asche und Wein sowie wiederholte Salbungen und Umschreitungen des Altars gehören nicht mehr zum geltenden Ritus.

Kann eine vollständige Weihe rechtlich oder praktisch noch nicht stattfinden, wird das Gebäude benediziert. Dies gilt etwa bei einem noch bestehenden Grundpfandrecht, in Kriegszeiten, bei vorübergehend genutzten Kirchen und Kapellen oder bei privaten Oratorien. Die Benediktion findet in einer Messe durch den Bischof oder einen beauftragten Priester statt; dabei werden auch Ambo, Altar und Tabernakel gesegnet.

Reformation und Kirchweihfest

Evangelische Kirchen verstehen die Einweihung nicht als Sakrament oder Konsekration. Das Gebäude wird für den kirchlichen Gebrauch gewidmet. Die Reformation lehnte außerdem die Anrufung von Heiligen und grundsätzlich auch ein Patrozinium ab; ältere Namen blieben jedoch vielfach erhalten. Neue Kirchen werden beispielsweise nach biblischen Personen oder Orten, Glaubensinhalten oder Personen und Ereignissen der Kirchengeschichte benannt.

Martin Luther erklärte 1539, Segnungen verliehen geschaffenen Dingen keine neue Kraft. Kirchen, Altäre und liturgische Geräte seien aus pädagogischen Gründen und zur Ordnung sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. In seiner Kirchweihpredigt zur Torgauer Schlosskapelle von 1544 bestand die eigentliche Einweihung darin, dass dort Gottes Wort verkündigt, gebetet und gesungen wurde. Einen formalen Weiheritus führte er nicht durch.

Die lutherischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts kannten zunächst keinen einheitlichen Kirchweihritus. Um 1600 bildeten sich drei Formen heraus: die Ingebrauchnahme ohne besondere Feier, ein Abendmahlsgottesdienst oder ein Gottesdienst mit Abendmahl am Vormittag und Taufe am Nachmittag. Im 18. Jahrhundert wurden Prozessionen zur neuen Kirche häufiger. Heute erfolgt die Einweihung im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes, häufig mit Schlüsselübergabe. Altar, Taufstein, Kanzel, Orgel und Glocken können in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusätzlich geweiht werden.

In der Church of England gab es lange keine einheitliche Ordnung. Die Kirchweihe wurde durch unterschiedliche bischöfliche Ordnungen geregelt; verbreitet war die Ordnung von Lancelot Andrewes aus dem Jahr 1620. 1712 beschloss die Convocation eine einheitliche Ordnung, die 1715 überarbeitet wurde, doch setzte sich keine Fassung allgemein durch. In der Episkopalkirche sieht das Book of Common Prayer von 2004 eine Prozession, die Öffnung und Kreuzzeichnung an der Tür, die Widmung von Taufbecken und Kanzel, die Aussonderung des Altars und eine Eucharistiefeier vor. Der Grundgedanke vieler anglikanischer Ordnungen lautet, dass die Einweihung durch den Gebrauch des Gebäudes geschieht.

Aus dem mittelalterlichen Zusammentreffen von Weihetag oder Patrozinium, Markt und Fest entwickelte sich die Kirchweih als Volksfest. Noch heute finden Kirmes, Kärwa, Kirwa oder Kerb vielerorts am Weihetag oder Patronatsfest statt. Daneben gibt es die allgemeine „Allerweltskirchweih“, meist als Herbstjahrmarkt. Vor allem in Südbayern wird sie am dritten Sonntag im Oktober gefeiert; eingeführt wurde sie 1866, um die vielen örtlichen Kirchweihfeiern zu bündeln.

Weiterlesen

Liturgie Die Liturgie umfasst das gesamte gottesdienstliche Geschehen: Gebet, Lesung und Verkündigung, Gesang, Gestik, Bewegung und Gewänder, liturgische Geräte … Hochfest Ein Hochfest (lateinisch sollemnitas) ist in der liturgischen Ordnung der katholischen Kirche ein Festtag des Kirchenjahres mit dem höchsten liturgischen … Alte Kirche Der Ausdruck alte Kirche, auch frühe Kirche und Frühchristentum, bezeichnet die ersten Jahrhunderte der Kirchengeschichte bis ungefähr 500; mit dieser … Mischkan Im Buch Exodus (hebräisch שְׁמוֹת Schemot, deutsch ‚Namen'), wird die Anfertigung des Mischkan in Kapitel 25–31 erklärt. Als Gottesreden an Mose haben … Jerusalemer Tempel Damit verlor die JHWH-Religion ihren Mittelpunkt. Große Teile der Bevölkerung wurden ins babylonische Exil deportiert. Zweiter Tempel: Hauptheiligtum der … Konstantinische Wende In ihrem Verlauf gewann das Christentum an Einfluss im Römischen Reich und wurde schließlich im Jahr 380 zur Staatsreligion erhoben, neben der andere … Grabeskirche Als Grabeskirche oder Kirche vom heiligen Grab wird die Kirche in der Altstadt Jerusalems bezeichnet, die an der überlieferten Stelle der Kreuzigung und des … Heilige Messe Subjekt der Eucharistie ist die zur Feier der Eucharistie versammelte Altargemeinschaft zusammen mit dem Priester, der ihr vorsteht. Die Eucharistiefeier … Heiligenverehrung Die Heiligenverehrung ist das verehrende Gedenken an einzelne Menschen („Heiliger“), von denen eine Glaubensgemeinschaft annimmt, dass sie zu Heiligkeit … Konstantin der Große Die konstantinische Wende hatte Konsequenzen für das Verhältnis Konstantins zu den traditionellen paganen Kulten, die keineswegs eine Einheit darstellten … Zivilreligion Die Voraussetzung für Zivilreligion ist die Trennung von Kirche und Staat. Staatliche und religiöse Zielsetzungen differieren. Da religiöse Aspekte aber auch in … Reliquie Die Verehrung von Reliquien in der katholischen und den orthodoxen Kirchen gilt als Ausdruck der Heiligenverehrung, die die Bildnisse der Heiligen und deren …