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Zivilreligion
Die Voraussetzung für Zivilreligion ist die Trennung von Kirche und Staat. Staatliche und religiöse Zielsetzungen differieren. Da religiöse Aspekte aber auch in …
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Grundidee und ältere Theorien
Zivilreligion bezeichnet den religiösen Anteil einer politischen Kultur, der nach Robert N. Bellah notwendig ist, damit ein demokratisches Gemeinwesen funktioniert. Dazu gehören identitätsstiftende oder akzeptanzfördernde Vorstellungen, Symbole und Rituale, die nicht allein durch politisches Handeln eingeführt, verändert oder abgeschafft werden können. Voraussetzung ist die Trennung von Kirche und Staat: Staatliche und religiöse Ziele sind verschieden, religiöse Vorstellungen wirken aber auch in politischen und gesellschaftlichen Fragen mit.
Der Begriff entstand in der Aufklärung. Jean-Jacques Rousseau verwendete ihn 1762 in seinem Werk Contrat social. Seine „religion civile“ sollte ein einfaches, für Bürger verpflichtendes Glaubensbekenntnis sein. Zu ihren Dogmen zählte Rousseau die Existenz Gottes, das Leben nach dem Tod, die Vergeltung von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrags und der Gesetze sowie die Toleranz. Diese Religion sollte zwischen Mensch und Bürger sowie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit unterscheiden.
Gottfried Wilhelm Leibniz sprach von einem „cultus civilis“. Immanuel Kant entwickelte eine Form der säkularen Vernunftreligion in Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Philosophisch werden Vorstellungen einer Religion der Weisheit und eines Anteils der menschlichen Seele am höchsten Guten außerdem auf Platons Ideen- und Seelenlehre zurückgeführt.
Zivilreligion in den USA
Robert N. Bellah griff den Gedanken 1967 auf, um religiöse Funktionen im amerikanischen Gemeinwesen zu beschreiben. Nach seiner These existiert neben den Kirchen eine eigenständige, entwickelte und fest institutionalisierte Civil Religion. Sie zeigt sich als allgemeine Religiosität im politischen Bereich und wird von vielen Mitgliedern der Gesellschaft geteilt.
Wichtige Ausdrucksformen sind nationale Symbole wie die amerikanische Flagge, Symbole mit biblischer Bedeutung, Feiertage und politische Reden. In Präsidentenreden erscheinen etwa der Bezug auf die amerikanische Bestimmung unter Gott und die Formel „In God we trust“. Die amerikanische Geschichte wird teilweise nach Mustern des Alten Testaments gedeutet: Die USA erscheinen als „New Israel“ oder „God’s own nation“, der Atlantik als Schilfmeer und Unabhängigkeits- sowie Grundsatzerklärung als Gegenstücke zu den Zehn Geboten.
Zivilreligiöse Symbole finden sich vor allem im öffentlichen Raum und in der politischen Rhetorik, weniger in den eigentlichen religiösen Räumen der verschiedenen Religionsgemeinschaften. Politiker erinnern häufig daran, dass die Vereinigten Staaten für bestimmte Werte stehen, die von allen Amerikanern geteilt werden sollen. Dadurch entsteht ein ideelles Selbstbild der Gesellschaft. Allgemeine Religiosität, Verfassungspatriotismus und Nationalstolz werden miteinander verbunden. Als anschauliches Beispiel gilt das Lied The Battle Hymn of the Republic aus der Zeit des Amerikanischen Bürgerkriegs mit dem Refrain „Glory, glory, hallelujah …“.
Deutschland, Europa und die deutsche Diskussion
Das amerikanische Konzept lässt sich auf Deutschland nicht im gleichen Maße übertragen. Es fehlen nationale Symbole mit vergleichbarer Bedeutung und öffentlicher Wirkung; außerdem ist der öffentliche Raum weniger durch religiöse Symbole geprägt. Die Debatten über eine „Leitkultur“, die deutsche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und der Begriff „Verfassungspatriotismus“ zeigen jedoch mögliche Ansätze eines zivilreligiösen Symbolschatzes. Auf europäischer Ebene wird über eine gemeinsame Leitkultur, einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung und einen möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union diskutiert. Hans Küngs Idee eines Weltethos verbindet säkulare Ethik, Religion und politische Bewegung. Bischof Wolfgang Huber bezeichnete die amerikanische und die deutsche Ordnung als „zwei konträre Zivilreligionen“.
Der Begriff verbindet das „Zivile“, das auf das römische Bürgerrecht und den status civilis des Naturrechts zurückgeht, mit der Religion. Dadurch werden weltliche und religiöse Gesichtspunkte zusammengeführt. Bei Rousseau geht es sowohl um einen Bezug zum Göttlichen als auch um ein „rein bürgerliches Glaubensbekenntnis“, dessen Artikel in der Demokratie Sache der zivilen Gesellschaft sind. Deshalb kann Zivilreligion sowohl die Rolle von Religionen in der Zivilgesellschaft als auch eine weitgehend weltliche „säkulare Religion der Zivilgesellschaft“ bezeichnen.
Thomas Luckmann ergänzte eine sozial-anthropologische Perspektive. Religion dient der „Aufrechterhaltung von Symbolwelten über die Generationenfolge hinweg“. Außerdem wird ein biologischer Organismus zur Person, indem Menschen gemeinsam einen objektiv gültigen, subjektiv sinnvollen und innerlich verpflichtenden Kosmos bilden.
Deutsche Fachwissenschaftler setzen unterschiedliche Schwerpunkte: Hermann Lübbe griff Rousseaus umfassenden Ansatz auf; Heinz Kleger versteht Zivilreligion vor allem als Bürgerreligion und verneint eine bereits bestehende europäische Zivilreligion wegen eines fehlenden gemeinsamen Bürgerempfindens. Herfried Münkler untersucht vorpolitische Grundlagen politischer Ordnung, Bürgerreligion und politische Bürgertugend. Niklas Luhmann betont, dass Funktion, Leistung und Reflexion des Religionssystems sich in einer funktional differenzierten Gesellschaft verändern, aber grundsätzlich erhalten bleiben.
Ernst-Wolfgang Böckenförde verweist auf die Werteordnung der Verfassung und ihre selbststabilisierende Funktion, warnt aber vor einem möglichen staatlichen Totalitarismus. Horst Dreier fordert die religiös-weltanschauliche Neutralität des modernen Verfassungsstaates; der Staat müsse das Religiöse säkular verwalten und brauche weder sakrale Aura noch Mythos. Zugleich bezeichnet er die Menschenwürde als „Derivat des Christentums“ und fragt nach der Würde der bürgerlichen Ordnung. Michel Kühnlein versteht die „Vernunftreligion“ als philosophische Form der Zivilreligion und stellt ihr die Existenz-Theologie gegenüber. Klaus Hammacher kritisiert eine neue Zivilreligion als bloß „öffentlich anerkannte Meinung“, der eine echte Tabuisierung und ein transzendentes Gerechtigkeitsprinzip fehlten.
Heinz Kleger und Alois Müller unterscheiden unter anderem bürgerliche Religion als privatistisches Christentum, Religion des Bürgers als Philosophie des Bürgers, politische Religion, die amerikanische religiöse Aufladung von Politik und Zivilgesellschaft, die deutsche Staatsreligion als Bekenntnis zur Verfassung sowie eine über- und postkonfessionelle Kulturreligion. Ergänzend betrachten sie Religion aus Sicht der soziologischen Systemtheorie, der Staatsphilosophie, der Verfassungstheorie, der christlichen Theologie und des politisch-theologischen Verhältnisses von Staat, Gesellschaft und Kirche. Psychologisch ist Zivilreligion eine Struktur, die die emotional-geistige Identität einzelner Menschen und ihrer Gemeinschaften prägt und verankert.
Postsäkulare Gesellschaft und Menschenrechte
Jürgen Habermas prägte Ende 2001 in seiner Paulskirchenrede den Ausdruck „postsäkulare Gesellschaft“. Der liberale Rechtsstaat soll schonend mit den vorpolitisch-sittlichen Quellen umgehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität der Bürger speisen. Der Ausdruck beschreibt ein konservativ gewordenes Bewusstsein. Habermas betont zugleich, dass sich daraus für den Verfassungsstaat kein legitimatorischer Mehrwert ergeben müsse.
Mit dem Postsäkularen wird die Idee einer „Rückkehr der Religionen“ verbunden. Michel Kühnlein sieht im vorpolitischen Raum einen Platz für Religionen, betont aber, dass sie daraus keinen exklusiven Anspruch auf politische Legitimität ableiten dürfen.
Auch die weitgehend säkularen Präambeln westlicher Verfassungen und internationaler Menschenrechtskonventionen können einen bekenntnishaften Charakter haben. Die Präambel der Grundrechtecharta der Europäischen Union von 2009 beruft sich auf das geistig-religiöse und sittliche Erbe und nennt als unteilbare und universelle Werte die Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Sie verweist außerdem auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und stellt die Person in den Mittelpunkt.
Axel Montenbruck entwickelt seit 2010 eine vorrangig säkulare, für Religionen offene Rechts- und Kulturphilosophie. Ihre Grundgedanken sind ein „demokratischer Präambel-Humanismus“, die universelle Triade „Natur, Seele und Vernunft“, zivile Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität sowie eine weltliche Zivilreligion als Verbindung von Ethik und Recht. Der Präambel-Humanismus kann als „Ersatzreligion der Vernünftigen“ verstanden werden; die Bezeichnung Religion enthält dabei auch rationale Selbstkritik.
Hans Joas beschreibt in Die Sakralität der Person – Eine neue Genealogie der Menschenrechte die Menschenrechte als das für uns „offensichtlich Gute“. Eine „affirmative“ Genealogie untersucht Wahlverwandtschaften zwischen Christentum und Humanismus. Beide verbinden bestimmte Erzählformen mit der Idee der Person und der Vorstellung von Heiligkeit. Daraus erklärt Joas den „Glauben an die Menschenrechte“.
Andreas Nix stellt eine enge Verbindung zwischen jüdisch-christlichem Theismus und Zivilreligion her. Theologie soll Zukunftsentwürfe nicht diktieren, sondern als selbstbegrenzende und selbstreflexive Stimme wirken. Sie kann zur Eigenverantwortung aufrufen und zugleich deren Grenzen zeigen. In diesem Verständnis bildet sie das „Herzstück“ der Zivilreligion.
Menschenbild und Verhältnis zum Islam
Das Menschenbild der Zivilreligion beruht auf drei Elementen: Seele, Menschenwürde und Person. Als Rechtsperson ist der Mensch eigenverantwortlicher Träger von Rechten und Pflichten.
Eine besondere Diskussion über Zivilreligion nach Bellah findet in Südostasien aus der Perspektive der islamischen Welt statt. 1999 wurde Bellahs Buch Beyond Belief durch den islamischen Verlag Paramadina ins Indonesische übersetzt. Als gesellschaftliches Ideal wird dort teilweise die Stadt Medina zur Zeit des Propheten betrachtet, bezeichnet als medina fadila. Daran schließt die Debatte über mögliche Formen der Zivilgesellschaft, masyarakat madani, an. Der Ausdruck madani wird dabei nicht von Medina, sondern von madaniyya, also „Zivilisation“, abgeleitet.
Die Diskussion geht davon aus, dass Christentum und Islam keine vollständig geschlossenen Gesellschaftsmodelle liefern. Sie sollen sich vielmehr im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext aus ihren Quellen entfalten und bewähren. Religion wird dadurch zu einem gemeinschaftlichen Dialog über gesellschaftliche Ideale. Zivilreligion wird zur Aufgabe der Mitglieder einer Gesellschaft, sich innerhalb der konkreten Wirklichkeit verantwortlich zu verhalten.