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Heiligenverehrung
Die Heiligenverehrung ist das verehrende Gedenken an einzelne Menschen („Heiliger“), von denen eine Glaubensgemeinschaft annimmt, dass sie zu Heiligkeit …
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Begriff und religionsübergreifende Formen
Heiligenverehrung ist das verehrende Gedenken an einzelne Menschen, von denen eine Glaubensgemeinschaft annimmt, dass sie zur Heiligkeit berufen waren, ein vorbildliches oder heiligmäßiges Leben geführt oder die Kriterien für eine Heiligsprechung erfüllt haben. Formen der Heiligenverehrung gibt es im Christentum, besonders in der römisch-katholischen Kirche, den Ostkirchen, der anglikanischen Kirche und einigen protestantischen Konfessionen. Darüber hinaus kommt sie auch im Hinduismus, Buddhismus, Islam und Judentum vor.
In der Religionswissenschaft besteht kein Konsens über die genaue Definition des Heiligen. Deshalb wird Heiligenverehrung häufig enger verstanden: Gemeint ist vor allem die Verehrung verstorbener, meist historisch angesehener Personen, oft mit besonderem Bezug zu deren Grab. Der Besuch solcher Gräber ist vielfach mit der Hoffnung verbunden, dass der Heilige ein Wunder wirkt, insbesondere eine Krankheit heilt. Daraus kann die Vorstellung entstehen, dass bestimmte Heilige für bestimmte Krankheiten zuständig seien.
Üblicherweise werden Ahnenverehrung sowie die Verehrung von Religionsstiftern und Reformatoren nicht zur Heiligenverehrung gerechnet. Als Ausdruck der Volksreligiosität wird sie von der offiziellen Religion teilweise wenig beachtet, teilweise aber auch bekämpft, etwa durch den Wahhabismus.
Heiligenverehrung kann Religionsgrenzen überschreiten. Hindus besuchen sowohl katholische als auch islamische Heiligenschreine. In Marokko werden jüdische und muslimische Heiligengräber auch von Angehörigen der jeweils anderen Religion besucht. Die gemeinsame Bedeutung eines Heiligengrabes kann allerdings zu Konflikten über die Kontrolle einer heiligen Stätte führen, etwa beim Grab des Sufi Hazrat Dada Hayat Khalandar in Baba Budan Giri, Karnataka.
Judentum und christliche Anfänge
Im hellenistischen Judentum gab es die Vorstellung, dass Patriarchen, Propheten und Märtyrer als Fürbitter vor Gott eintreten. Nach 4 Makk 18,23 umgeben die Seelen der Heiligen den Thron Gottes. Aus der Zeit des Zweiten Tempels ist der Brauch bezeugt, für die „Gerechten“ Grabmäler zu errichten. Obwohl die rabbinische Literatur dies gelegentlich kritisierte, entwickelte sich die Verehrung von Heiligengräbern in Spätantike und Mittelalter weiter. Die Gräber wurden zu Wallfahrtszielen; jüdische Reisende berichten von Votivgaben, Gelübden und Gebetserhörungen. Der Talmud erwähnt mehrfach, dass Heilige am Ort ihres Grabes als Fürbitter angerufen wurden.
Auch im modernen Staat Israel besuchen Teile der jüdischen Bevölkerung solche Gräber. Dabei werden Kerzen entzündet, Psalmen gesprochen und Gebetszettel hinterlassen. Der Todestag eines Heiligen, die chillula, wird besonders begangen, beispielsweise der Todestag von Schimon ben Jochai in Meron.
Im Neuen Testament werden fast immer mehrere Menschen gemeinsam als „Heilige“ bezeichnet. Eine Ausnahme ist Johannes der Täufer, der in Mk 6,20 als „gerechter und heiliger Mann“ bezeichnet wird. Paulus nennt alle Mitglieder der Gemeinde in Korinth „Geheiligte in Christus Jesus, die berufenen Heiligen“, obwohl es dort Spaltungen und andere Probleme gab. Heiligkeit bezeichnet hier zunächst die Zugehörigkeit der christlichen Gemeinde zu Gott und ihre Berufung, sich von der nichtchristlichen Umwelt zu unterscheiden.
Später wurden mehrere neutestamentliche Texte als Begründung der Heiligenverehrung herangezogen, obwohl der Begriff „Heilige“ in diesen Stellen nicht vorkommt. Dazu gehören 1 Kor 12,26, wonach sich alle Glieder freuen, wenn eines geehrt wird, Hebr 13,7 mit der Aufforderung, der Vorsteher zu gedenken und ihren Glauben nachzuahmen, sowie Offb 6,9 über die Seelen der wegen ihres Glaubens getöteten Menschen unter dem Altar. Die römisch-katholische Kirche lehrt, die Heiligenverehrung habe ihren Ursprung in der Heiligen Schrift, unter anderem in Apg 7,54–60, Offb 6,9–11 und Offb 7,9–17, und sei für die erste Hälfte des zweiten Jahrhunderts mit Sicherheit bezeugt.
Das früheste Zeugnis christlicher Märtyrerverehrung ist das „Martyrium des Polykarp“ aus dem 2. Jahrhundert. Die Gemeinde von Smyrna berichtet, sie habe die Gebeine des um 155 gestorbenen Bischofs Polykarp erhalten und bestattet. An seinem Grab wollte sie den „Geburtstag seines Martyriums“ feiern. Im Westen ist der Märtyrerkult etwa ein Jahrhundert später bezeugt; für Rom war das Martyrium Sixtus’ II. und seiner sieben Diakone im Jahr 258 wichtig.
Die Verehrung der Märtyrer orientierte sich an Formen des antiken Totenkults. Sie umfasste die Eucharistiefeier, die Verlesung des Martyriumsberichts und das Totenmahl, das refrigerium. Graffiti in der Triclia der Katakomben von San Sebastiano fuori le mura, datiert auf den 9. August 260, bezeugen erstmals die Anrufung von Märtyrern als Fürbitter. Herausragende Märtyrer wurden als Patrone verstanden: Sie sollten die Anliegen der Gläubigen bei Gott vertreten. Man nahm an, dass die Seele des Heiligen im Himmel bei Gott Fürsprache leiste, während sein Leib auf der Erde blieb und wundertätige Kraft besitze. Seele und Leib galten dennoch als verbunden; Reliquien wurden so zu einem Verbindungsglied zwischen Himmel und Erde.
Orthodoxe und römisch-katholische Auffassungen
Die orthodoxe Theologie versteht Heiligkeit als Eigenschaft Gottes, die Gott einzelnen Menschen aus Gnade mitteilt. Johannes von Damaskus bezeichnete die Heiligen in diesem Sinn als „Götter“. Sie hätten bereits zu Lebzeiten an der Vergöttlichung, der Theosis, teilgenommen. Dieser Prozess verändert nach orthodoxer Auffassung alle Bereiche des Menschseins, auch die Physis. Deshalb werden nach dem Tod die Reliquien der Heiligen verehrt. In Reliquien und Ikonen, also den heiligen Bildern, sei durch göttliche Energie die Kraft der Auferstehung wirksam.
Ein weiteres Merkmal ist die Vorstellung himmlischer Hierarchien, die auf Pseudo-Dionysius Areopagita zurückgeht. Die Heiligen verwirklichen unterschiedliche Formen geistlichen Wachstums und sind entsprechenden Gruppen oder Chören zugeordnet. Diese Ordnung zeigt sich im Aufbau der Ikonostase, liegt dem Typikon zugrunde und wird bei der Proskomidie symbolisch ausgedrückt.
In der römisch-katholischen Kirche gewann die Heiligenverehrung seit dem 13. Jahrhundert große Bedeutung im Alltag. Entsprechend der sozialen Ausdifferenzierung der spätmittelalterlichen Gesellschaft und der Gewerke wurden einzelnen Heiligen bestimmte Übel oder Lebensbereiche zugeordnet: Antonius etwa der Mutterkornpilzvergiftung, Odilia den Augenleiden und Leonhard den kranken Pferden. Lokale Traditionen erweiterten die Auswahl an Heilsvermittlern und Schutzpatronen.
Die katholische Kirche bezeichnet Heiligenverehrung als feierliche Ehrung, lateinisch veneratio oder Dulia, griechisch δουλεία beziehungsweise douleia. In der Verehrung der Heiligen wird zugleich Gott verherrlicht, der die heilige Person erschaffen, in Gnade angenommen, mit Charismen beschenkt und nach dem irdischen Leben bei sich vollendet habe.
Äußerlich kann sich die Verehrung in einer respektvollen Verneigung vor einem Heiligenbild oder einer Reliquie zeigen, gewöhnlich verbunden mit dem Kreuzzeichen. Auch das Küssen eines Bildes oder einer Reliquie, ein Friedenskuss oder eine andere kulturell angemessene Geste kann Ausdruck von Ehre und Respekt sein. Eine weitere Form ist die Reliquienprozession. Eine Pflicht zur Heiligenverehrung besteht in der römisch-katholischen Kirche nicht.
Die Verehrung steht in engem Zusammenhang mit der „Gemeinschaft der Heiligen“ aus dem apostolischen Glaubensbekenntnis. Das Zweite Vatikanische Konzil ordnete sie in ein trinitätstheologisch und christologisch begründetes Kirchenverständnis ein, das die Gemeinschaft betont. Die Vorstellung, Maria oder Heilige könnten Gott indirekt beeinflussen oder den „strengen Richter Christus“ umstimmen, wird ausdrücklich zurückgewiesen.
Heilige besitzen einen Gedenktag im allgemeinen oder regionalen liturgischen Kalender. Meist ist dies ihr Todestag, der als „Geburtstag im Himmel“ verstanden wird. In der Messe und im Stundengebet wird an sie erinnert. Der vielen unbekannten oder unerkannten Heiligen gedenkt die Kirche am Hochfest Allerheiligen. Nach Can. 1278 CIC/17 konnten Nationen, Diözesen, Gemeinden, Städte und religiöse Gemeinschaften Heilige zu Schutzpatronen wählen. Die Verehrung der Diözesanheiligen prägt die Spiritualität einzelner Teilkirchen; das Hochfest der Diözesanpatrone ist vielerorts Anlass für aufwändige Kirchtagsfeiern.
Lutherische und reformierte Positionen
Die lutherische Augsburgische Konfession behandelt die Heiligenverehrung in Artikel 21. Philipp Melanchthon nennt zwei positive Funktionen des Heiligengedenkens: Der Glaube wird gestärkt, wenn Christen sehen, welche Gnade Gott den Heiligen erwiesen hat, und die guten Werke der Heiligen dienen als Vorbilder für das eigene ethische Verhalten. Ein Heiliger zeigt dadurch, was es heißt, sich ganz auf Christus zu verlassen.
Die Anrufung der Heiligen und das Vertrauen darauf, dass sie als Vermittler gegenüber Gott wirken, lehnt die Confessio Augustana jedoch ab. Dafür fehle eine Begründung aus der Heiligen Schrift. Sie beruft sich auf 1 Tim 2,5: „Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus.“ Die altgläubige Confutatio unterschied dagegen zwischen Christus als Mittler der Erlösung, mediator redemptionis, und Heiligen als Mittlern der Fürbitte, mediatores intercessionis. Melanchthons Apologie ließ davon nur gelten, dass Heilige verehrt werden sollen und Christen zu Lebzeiten füreinander beten sollen. Sie räumt außerdem ein, dass verstorbene Heilige im Himmel für die Christenheit insgesamt Fürbitte leisten könnten. Jesus Christus bleibe aber der einzige Mittler sowohl der Erlösung als auch der Fürbitte. Die Anrufung der Heiligen sei mangels biblischen Gebots nicht notwendig und als unsicher einzustufen.
Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers weisen die Anrufung der Heiligen schärfer zurück. Engel und Heilige könnten zwar für Menschen bitten, daraus folge aber nicht, dass man sie anrufen, anbeten, Kirchen oder Altäre für sie errichten, Gottesdienste stiften oder sie als besondere Nothelfer behandeln solle.
Das Luthertum erinnerte dennoch an ausgewählte altkirchliche und mittelalterliche Heilige sowie an Theologen wie John Wyclif und Jan Hus, die als Vorläufer der Reformation galten. Im Pietismus und in den Erweckungsbewegungen des 19. Jahrhunderts wurde das Heiligengedenken betont. Im 20. Jahrhundert kamen ökumenische Impulse hinzu. Dietrich Bonhoeffer wurde zum Beispiel dafür, wie von einem „evangelischen Heiligen“ gesprochen werden kann: Evangelische Christen rufen Heilige nicht als Fürsprecher an, können aber Menschen mit besonderer Glaubenskraft und vorbildlichem Lebenszeugnis als Ermutigung für christlichen Glauben und christliches Handeln anerkennen.
Das Evangelische Gottesdienstbuch enthält ein Proprium für den Gedenktag der Heiligen am 1. November sowie Gedenktage für Märtyrer und Lehrer oder Lehrerinnen der Kirche. Die 2018 in der EKD eingeführte Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder nennt neben biblischen Personen auch Martin und Nikolaus als Vorbilder im Glauben; außerdem wird Maria Magdalena mit einem Gedenktag am 22. Juli aufgeführt. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche begeht den Gedenktag der Heiligen ebenfalls am 1. November.
Reformierte Kirchen lehnten die Heiligenverehrung grundsätzlich ab. Martin Bucer schaffte die Heiligentage ab. Huldrych Zwingli bezeichnete den Heiligenkult zusammen mit bestimmten anderen Praktiken als „Kreaturvergötterung“ und setzte ihn mit dem im Alten Testament kritisierten Götzendienst gleich. Johannes Calvin hielt die Anrufung bestimmter Heiliger je nach Anliegen für Aberglauben. Nur Gott stehe Verehrung zu; der Heidelberger Katechismus nennt die Anrufung der Heiligen in Frage 94 eine Sünde gegen das erste Gebot.
Ökumenische Annäherung
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der VELKD beschäftigte sich ab 1997 mit strittigen Fragen der Ekklesiologie. Die Ergebnisse erschienen 2000 unter dem Titel „Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen“.
Das Dokument stellt katholische Formen der Heiligen- und Marienverehrung dar und sucht evangelische Zugänge dazu. Nach evangelischem Verständnis hat das Heiligengedenken seinen Ort im Gebet zu Gott. Katholisches Heiligengedenken kann dagegen die Anrufung eines Heiligen einschließen, die nur in Christus möglich sei und vom Gebet zu Christus unterschieden werde.
Die Arbeitsgruppe versteht Heiligenverehrung als eine Form der Liebe, deren konkrete Ausdrucksweisen von Zeit und Kultur abhängen. Sie könnten weder allen Christen vorgeschrieben noch vom eigenen konfessionellen Standpunkt aus vollständig abgelehnt werden. Heiligenverehrung wird in den größeren Zusammenhang der Gottesverehrung gestellt: Wer einen Heiligen verehrt, wendet sich aus katholischer Sicht Gott und in Gott allen Heiligen zu.
Einzelne Heilige können mit bestimmten Bereichen der heutigen Lebenswelt verbunden werden, wenn sie einen Aspekt christlicher Existenz besonders verwirklicht haben. Das zeigt sich im Patrozinium, also in der Zuordnung eines Heiligen zu Kirchen, Gemeinschaften, Berufen oder Ständen. Diese Zuordnung soll Christen ermutigen, ihre eigenen Gnadengaben für den Aufbau der Kirche einzusetzen.
Die Arbeitsgruppe weist außerdem darauf hin, dass mittelalterliche Kirchen im evangelisch-lutherischen Raum häufig ihren Heiligennamen behielten. Neuere Kirchen und kirchliche Gebäude wurden gern nach Glaubenszeugen der nachreformatorischen Zeit benannt. Der Evangelische Namenskalender und Darstellungen von Heiligen in lutherischen Kirchen, darunter Kunstwerke verschiedener Epochen, zeigen, dass Erinnerung an Heilige und Anrufung der Heiligen konfessionell unterschiedlich bewertet werden.