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Kirchenmusik

Typische kirchenmusikalische Formen sind Messvertonungen, Kantaten und Motetten sowie Choräle und einstimmige Kirchengesänge. Choralvorspiele für Orgel und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Aufgabe und Abgrenzung
  2. 2. Von den frühen Christen zur mittelalterlichen Mehrstimmigkeit
  3. 3. Renaissance und katholische Entwicklung
  4. 4. Evangelische, orthodoxe und anglikanische Traditionen
  5. 5. Formen und Gattungen
  6. 6. Kirchenmusik im Gottesdienst

Begriff, Aufgabe und Abgrenzung

Kirchenmusik, auch Sakralmusik oder musica sacra, ist im engeren Sinn Vokal- und Instrumentalmusik, die für die Aufführung im kirchlichen Gottesdienst bestimmt ist. Dazu gehören Messvertonungen, Kantaten, Motetten, Choräle, einstimmige Kirchengesänge, Choralvorspiele für Orgel und weitere Instrumentalmusik, die liturgische Handlungen begleitet.

Entscheidend ist die gottesdienstliche Funktion. Allgemeine geistliche Musik, die nicht für den Gottesdienst geschaffen wurde, ist daher von Kirchenmusik zu unterscheiden. Zu ihr zählen beispielsweise die Oratorien Georg Friedrich Händels, die Psalmensinfonien von Franz Liszt und Igor Strawinsky sowie das Requiem von Johannes Brahms. Johann Sebastian Bachs Passionen und Kantaten entstanden dagegen für den Gottesdienst und gehören damit zur Kirchenmusik.

In einem weiteren Sinn umfasst der Begriff jede musikalische Tätigkeit im kirchlichen Bereich, etwa Kantoreiproben, religiös ausgerichtetes Singen mit Kindern oder Orgelkonzerte mit spiritueller Bedeutung. Dann schließt Kirchenmusik auch musik- und religionspädagogische Aufgaben ein: Menschen werden durch Musik sowohl an musikalische als auch an religiöse Inhalte herangeführt. Ihre konkrete Ausprägung unterscheidet sich stark nach Konfession und kulturellem Umfeld.

Der Kirchenmusiker beziehungsweise die Kirchenmusikerin wirkt meist als Chorleitung oder an der Orgel. Zu den Aufgaben gehört es, kirchliche Gruppen wie Kirchenchor, Schola oder Posaunenchor zu leiten und mit ihnen Musik für Gottesdienste einzustudieren.

Von den frühen Christen zur mittelalterlichen Mehrstimmigkeit

Das Neue Testament enthält nur wenige Aussagen zur Musik. Eph 5,19 fordert zu „Psalmen, Hymnen und geistlichen Liedern“ auf. Paulus erwähnt in 1. Korinther 14 Instrumente, bewertet sie dort aber nicht. Die Forderung, Frauen sollten in den Versammlungen schweigen, wurde auch auf das Singen bezogen. Im 4. Jahrhundert empfahl Johannes Chrysostomos zwar heilige Lieder im Familienkreis, hielt Instrumente jedoch für überflüssig.

Die frühen christlichen Gemeinden gehörten unterschiedlichen Kulturen an und führten zunächst ihre jeweiligen Gesangstraditionen fort. Nach der Anerkennung des Christentums im Römischen Reich konnten sich eigene Traditionen entwickeln. Im 4. Jahrhundert reformierte Basilius von Caesarea die Liturgie im Osten; im Westen führte Ambrosius von Mailand Antiphonen und neu gedichtete Hymnen ein. Nachdem das Christentum durch das Dreikaiseredikt von 380 Staatsreligion geworden war, entstanden verschiedene Riten und Gesangstraditionen, darunter der römische, mozarabische und gallikanische Ritus. Bis zum 6. Jahrhundert besaßen Benediktinerklöster Melodien für sämtliche Psalmen.

Ende des 6. Jahrhunderts reformierte Papst Gregor der Große die Liturgie der lateinischen Kirche. Texte und Melodien wurden über Jahrhunderte gesammelt und vereinheitlicht. Der daraus hervorgegangene gregorianische Choral wurde für die römische Kirche verbindlich und verdrängte viele lokale Traditionen. Er ist ein einstimmiger liturgischer Gesang in lateinischer Sprache. In der Messe wurden das Ordinarium, also die gleichbleibenden Teile, und das Proprium, die je nach Kirchenjahr wechselnden Teile, gesungen. Bis ins 9. Jahrhundert wurden die Melodien nur mündlich weitergegeben; danach hielt man sie mit Neumen und anderen Notationen schriftlich fest.

Seit dem 9. Jahrhundert entwickelte sich aus dem gregorianischen Gesang die abendländische Mehrstimmigkeit. Die Musica enchiriadis beschreibt das Organum: Zur Hauptstimme wurde eine zweite Stimme zunächst parallel im Abstand einer Quarte oder Quinte geführt. Später entstanden freiere zweistimmige Formen. Beim Satz „Note gegen Note“ entsprach jeder Note der Hauptstimme eine Note der Gegenstimme; Prime, Quarte, Quinte und Oktave galten als konsonant. In der Haltetonfaktur erklang dagegen zu einer lang ausgehaltenen Choralmelodie eine bewegte, melismatische Gegenstimme.

Die Notre-Dame-Schule erreichte zwischen 1163 und etwa 1250 einen Höhepunkt. Léonin und Pérotin schufen zwei-, drei- und sogar vierstimmige Organa für hohe Kirchenfeste. Organale Abschnitte wechselten mit Discantuspartien, in denen der Cantus firmus, eine übernommene Choralmelodie, rhythmisch geordnet und mit neuen Stimmen verbunden wurde. Die Modalnotation ermöglichte erstmals eine genaue schriftliche Festlegung des Rhythmus. Darauf folgte die Ars Antiqua von 1230 bis 1320. Um 1300 verwendete Johannes de Grocheo erstmals den Ausdruck musica ecclesiastica für den gregorianischen Gesang.

Das Konzil von Vienne von Oktober 1311 bis Mai 1312 beschäftigte sich mit der Motette; Papst Johannes XXII. verbot bestimmte Satztechniken, konnte die musikalische Entwicklung aber nicht aufhalten. Im 14. Jahrhundert wurde die Orgel im Gottesdienst verwendet. Bei der Alternatim-Praxis wechselten gesungene Abschnitte mit mehrstimmigen Orgelversetten, während andere Instrumente kaum eingesetzt wurden.

Renaissance und katholische Entwicklung

Im 15. Jahrhundert entstand aus zuvor überwiegend lokalen Praktiken eine gemeineuropäische Musikkultur. Das Konzil von Konstanz förderte diese Entwicklung, und an Kathedralen, Stifts- und Stadtkirchen wurden zahlreiche Kapellen gegründet. Bis ins 16. Jahrhundert prägten Komponisten der Niederländischen Schule die Musik nördlich der Alpen. Mit der Reformation spaltete sich die westliche Kirche; seitdem entwickelten sich katholische, evangelische und anglikanische Kirchenmusik teilweise eigenständig.

Auf dem Konzil von Trient 1545 standen sich zwei Vorstellungen gegenüber: die Fortführung der Tradition von Messe und Motette und eine neue, am Madrigal orientierte, stärker vom Wort bestimmte Kirchenmusik. Beschlossen wurde nur das Verbot „anstößiger Melodien“; außerdem wurde die Textverständlichkeit behandelt. Kirchenmusik galt danach vor allem als Ausschmückung der Liturgie.

Im 17. und 18. Jahrhundert war die Sonata da chiesa oder Kirchensonate für ein oder zwei Soloinstrumente und Generalbass verbreitet. Sie wurde später auch Epistelsonate genannt und zur Lesung gespielt. Wolfgang Amadeus Mozart schrieb 17 Messen und 17 einsätzige Kirchensonaten. Im Barock diente Kirchenmusik an weltlichen und geistlichen Fürstenhöfen der Repräsentation; Jesuiten und Franziskaner nutzten sie auch, um zum Gottesdienstbesuch anzuregen. Meist wurde sie für den örtlichen täglichen Bedarf geschaffen und noch nicht als allgemeines Repertoire verstanden. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstand eine bürgerliche Kirchenmusikkultur.

Im 19. Jahrhundert bezeichnete Kirchenmusik erneut das Ideal einer „Heiligen Tonkunst“, die sich von weltlicher Musik abheben und das Herz unmittelbar zu Gott erheben sollte. Der 1868 gegründete Allgemeine Cäcilien-Verein förderte den Cäcilianismus und suchte nach der aus seiner Sicht „wahren katholischen Kirchenmusik“. Am 22. November 1903 erklärte Papst Pius X. im Motu proprio Tra le sollecitudini den gregorianischen Choral zum Ideal und Vorbild neuer katholischer Kirchenmusik.

Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete die überlieferte Kirchenmusik in der Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963 als „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“. Musik wurde nun selbst als liturgischer Vollzug und als Ausdruck der feiernden Gemeinde verstanden; Chor und Musizierende gelten als Teile dieser Gemeinde. Die Einführung der Landessprachen öffnete die katholische Kirchenmusik stärker für Volksgesang, evangelische Lieder und zeitgenössische Musik. 1975 erschien das Gesangbuch Gotteslob, das 2013 durch einen gleichnamigen Nachfolger abgelöst wurde. Zugleich förderte das Konzil eigenständige Formen außerhalb Europas und die Berücksichtigung unterschiedlicher Musikkulturen.

Evangelische, orthodoxe und anglikanische Traditionen

Die evangelische Kirchenmusik wurde besonders durch Martin Luther, Thomas Müntzer und Johann Walter geprägt. Im Mittelpunkt standen der deutschsprachige Choral und der gemeinsame Gesang der Gemeinde. Auch die Täuferbewegung schuf neue Lieder, die seit 1564 im Ausbund gesammelt wurden. Ulrich Zwingli verbannte Musik zeitweise aus dem reformierten Gottesdienst, weil er befürchtete, ästhetischer Genuss könne die Botschaft verdrängen. Johannes Calvin erlaubte den einstimmigen Gemeindegesang unter strengen Bedingungen; nach seinem Tod 1564 wurden auch schlichte vierstimmige Sätze des Genfer Psalters aufgenommen.

Das lutherische Kirchenlied entwickelte sich zur eigenständigen Grundlage evangelischer Kirchenmusik. Mitte des 17. Jahrhunderts begründeten Franz Tunder und Dietrich Buxtehude an der Lübecker Marienkirche mit den Abendmusiken eine Reihe eigens komponierter kirchlicher Konzerte außerhalb des Gottesdienstes. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts bezeichnete „Kirchenmusik“ in erster Linie die Funktion der Musik, nicht ihren Stil. Die Aufklärung führte zur Modernisierung alter Lieder und zum Verfall überlieferter Gottesdienstformen. Die romantische Rückkehr zur Tradition im 19. Jahrhundert stellte hauptsächlich Vergangenes wieder her und entfernte die Kirchenmusik dadurch teilweise von der allgemeinen musikalischen Entwicklung.

In den 1920er und 1930er Jahren entstand eine Erneuerungsbewegung, die sich an Reformation und deutschem Hochbarock orientierte und subjektive Romantik ablehnte. Nach 1945 förderte der Wiederaufbau eines hauptberuflichen Kantorenstands eine starke Entfaltung. Später entfernten sich anspruchsvolle moderne Kompositionsverfahren und praktisch einsetzbare Gottesdienstmusik voneinander. Zugleich wurden seit den 1960er Jahren populäre Elemente und zahlreiche Neue Geistliche Lieder aufgenommen, darunter das „Danke-Lied“. Gospelmusik, die aus dem Negro Spiritual hervorgegangene sakrale Urform des Soul, wurde auch außerhalb der USA beliebt.

In den Ostkirchen ist Kirchenmusik rein vokal und am byzantinischen Messritus orientiert. Deutschsprachige orthodoxe Christen entwickeln außerdem einen deutschen Choral auf Grundlage des byzantinischen Gesangs. Die anglikanische Tradition besitzt Gesangbücher und eine reiche, am Book of Common Prayer ausgerichtete Musikpraxis; wichtige Formen sind Anthem und Service. Auch andere christliche Konfessionen verfügen über eigene Gesangbücher und Liedtraditionen.

Formen und Gattungen

Kirchenmusik lässt sich unter anderem in einstimmige und mehrstimmige Formen gliedern. Der gregorianische Choral ist der einstimmige lateinische Liturgiegesang der römischen Kirche. Kirchenlieder sind dagegen meist strophisch aufgebaut und werden gewöhnlich in der jeweiligen Landessprache im Gottesdienst, bei Prozessionen und auf Wallfahrten gesungen. Das Kirchenlied stammt aus der lutherischen Tradition. Luther machte den gemeinsamen deutschsprachigen Choral zu einem zentralen Bestandteil des evangelischen Gottesdienstes und nutzte dabei auch bekannte Volkslieder und Melodien im Stil damaliger Tänze. Beispiele sind „Komm, Gott Schöpfer“, „Ein feste Burg ist unser Gott“, „Befiehl du deine Wege“ und „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“.

Eine Kantate ist eine mehrsätzige Vokalkomposition mit Instrumentalbegleitung. Rezitative, Arien, Ariosi, Chorsätze, Choräle sowie instrumentale Vor- und Zwischenspiele können in unterschiedlicher Zahl aufeinanderfolgen. Die Gattung entstand zu Beginn des 17. Jahrhunderts und kann geistlich oder weltlich sein. Nach der Besetzung unterscheidet man Solo-, Chor- und Mischformen. Geistliche Kantaten verbinden meist Bibeltexte mit betrachtenden oder erklärenden freien Dichtungen. Einer Choralkantate liegt ein Kirchenlied zugrunde. Wird die Aufführung eng mit dem Gottesdienst verbunden, spricht man von einem Kantatengottesdienst.

Das Oratorium ist eine opernnahe Großform, in der Bibeltexte und Kommentare durch Solorollen, Chor und Orchester musikalisch dargestellt werden. Besonders bekannt sind Passionsoratorien über das Leiden Jesu von der Gefangennahme bis zur Kreuzigung. Beispiele sind die Passionen Heinrich Schütz’ von 1665/66, Bachs Johannespassion von 1724 und seine Matthäuspassion von 1727/29. Bachs Weihnachtsoratorium besteht im eigentlichen Sinn aus sechs zusammenhängenden Kantaten. Händels Messias entstand 1741/1742.

Weitere Formen sind die Motette, ein mehrstimmiger Gesang mit dem Wort im Mittelpunkt; die Messe als Vertonung des Ordinariums mit Kyrie, Gloria, Credo, Sanctus samt Osanna und Benedictus sowie Agnus Dei; das Requiem als katholische Totenmesse; das Te Deum als ambrosianischer Lobgesang; die Litanei als Wechselgesang oder durchkomponierte Form; die Vesper als Vertonung der Psalmen und Hymnen des Abendgebets; und die Passion als Vertonung eines evangelischen Passionsberichts. Im weiteren Sinn gehören auch Kirchenglocken zur Kirchenmusik.

Kirchenmusik im Gottesdienst

Im Gottesdienst ist Kirchenmusik nicht bloß Schmuck, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Liturgie. Sie macht nach Benedikt Kranemann das Heilsmysterium für Menschen vernehmbar und lässt zugleich Lob und Verherrlichung Gottes erklingen. Gesang und Musik drücken die tätige Teilnahme der Gemeinde aus. Chor und Instrumentalisten handeln als Teile und stellvertretend für die Gemeinde, nicht als konzertantes Gegenüber.

Zu den musikalischen Elementen gehören Präludium, Interludium, Intonation, Choralvorspiel, Chor- und Kammermusik, Musik zur Kommunion oder zum Abendmahl, Postludium und Gemeindegesang. Historische Teile wie Introitus, Graduale, Hallelujavers und Psalm sind Gebete in musikalischer Form. Das Proprium Missae umfasst dabei die im Kirchenjahr wechselnden Texte. Besonders das lutherische Messeverständnis bezieht die ganze Gemeinde durch gesungene Verkündigung und Gebete ein.

Gemeindegesang kann begleitet oder unbegleitet sowie ein- oder mehrstimmig sein. Traditionell begleitet häufig die Orgel; möglich sind heute jedoch nahezu alle Instrumente und Stilformen bis hin zur Band. Im Gospelgottesdienst können E-Orgel, Schlagzeug, Bass und Gitarre eingesetzt werden. Unbegleitete Einstimmigkeit wird teilweise aus liturgischen oder historischen Gründen gepflegt, etwa beim Wechselgesang des Kyrie eleison zwischen Kantor und Gemeinde. Beim Alternatim-Musizieren wechseln verschiedene Bearbeitungs- und Begleitungsformen von Strophe zu Strophe.

Gesangbücher wie Gotteslob und Evangelisches Gesangbuch enthalten ökumenische Lieder sowie Gesänge aus vielen Teilen der Welt. Auch populäre christliche Musik ist seit Jahrzehnten im Gottesdienst vertreten. Empirische Forschung hebt hervor, dass der Gottesdienst zu den wenigen Orten der heutigen Kultur gehört, an denen noch gemeinschaftlich gesungen wird. Das Singen verbindet Dichtung und Melodie, stärkt die Gemeinschaft, bereitet Freude und dient den Singenden als Ausdruck ihres Glaubens.

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