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Hendiadyoin
In der antiken Stilistik „handelt es sich um eine Umformung einer unterordnenden Substantiv-Adjektiv-Verbindung [oder Genitivkonstruktion], die [in gleicher …
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Grundbedeutung und Verwendung
Hendiadyoin bedeutet wörtlich „eins durch zwei“. Der Begriff ist in der rhetorischen und linguistischen Theorie nicht einheitlich definiert. In der antiken Stilistik bezeichnete er die Umformung einer unterordnenden Substantiv-Adjektiv-Verbindung oder Genitivkonstruktion in eine gleichbedeutende, beiordnende Verbindung mit „und“. Im Lateinischen gibt es dafür zahlreiche Beispiele, auch im Griechischen kommt die Konstruktion öfter vor. In neueren Sprachen, darunter im Deutschen, tritt diese Bedeutung nur selten auf, meist als wörtliche Übernahme lateinischer Konstruktionen.
Heute wird Hendiadyoin meist als rhetorische Figur verstanden, bei der ein Gedanke durch zwei Wörter aus demselben Wortfeld ausgedrückt wird, die mit „und“ verbunden sind. Die Verbindung dient häufig der Intensivierung. In der Regel handelt es sich um einen feststehenden Ausdruck, also einen Phraseologismus oder eine Paar- beziehungsweise Zwillingsformel.
Bildung und Abgrenzung
Hendiadyoin-Konstruktionen entstehen vor allem nach drei Mustern:
- Zwei annähernd gleichbedeutende Begriffe werden zu einer festen Verbindung kombiniert, etwa „Grund und Boden“ oder „nie und nimmer“.
- Zwei ähnliche Begriffe bezeichnen gemeinsam einen neugebildeten oder übertragenen Begriff, etwa „Feuer und Flamme“ im Sinn von „begeistert“.
- Zwei Substantive bezeichnen zusammen einen einzigen Gegenstand, etwa „Haus und Hof“ für das ganze Anwesen.
Manchmal ist eines der Wörter allein ungebräuchlich oder seine ursprüngliche Bedeutung nicht mehr erkennbar. Beispiele sind „frank und frei“, „rank und schlank“ sowie „klipp und klar“. Im Deutschen werden solche Paarformeln häufig durch Alliteration gestaltet, wenn beide Wörter mit demselben Laut beginnen, etwa „frank und frei“ oder „klipp und klar“. Auch ein Homoioteleuton, also eine Übereinstimmung der Wortendungen, kommt vor, etwa bei „rank und schlank“.
Die beiden Bestandteile sind tendenziell attributiv miteinander verbunden. Das bedeutet, dass der zweite Bestandteil den ersten erläutert, verdeutlicht oder die Gesamtbedeutung verändert. Im Unterschied zur Tautologie entsteht die eigentliche Bedeutung beim Hendiadyoin üblicherweise erst aus beiden Bestandteilen: „Hab und Gut“ bedeutet „Besitz“, obwohl „Hab“ und „Gut“ einzeln nicht genau diese Gesamtbedeutung ausdrücken.
Bei einer Tautologie haben die beiden Wörter dagegen bereits einzeln dieselbe Bedeutung wie der gesamte Ausdruck; die Verbindung verstärkt dann vor allem rhetorisch. Ein Beispiel ist „Art und Weise“. Ein Hendiadyoin kann aber auch vorliegen, wenn ein Wort die Gesamtbedeutung bereits allein trägt und das zweite nur verstärkend hinzutritt, etwa „klipp und klar“ im Sinn von „völlig klar“ oder „geschniegelt und gestriegelt“, da „geschniegelt“ allein schon „herausgeputzt“ bedeuten kann.
Die Abgrenzung zur Tautologie ist häufig schwierig. Unvollständige Synonyme, Klang, rhetorische Wirkung und stilistische Gewohnheiten können wichtiger sein als eine genaue Unterscheidung der Wortbedeutungen. Bei ursprünglich fach- oder sondersprachlichen Wendungen erschließt sich der genaue Unterschied manchmal nur aus historischen oder fachsprachlichen Bedingungen der Entstehung. Deshalb wirken manche Hendiadyoin für heutige Sprecher wie Synonyme und haben einen stark tautologischen Charakter. In der Rechtssprache verbinden Paarformeln oft zwei eng verwandte, historisch oder formal jedoch unterscheidbare Begriffe zu einem festen Topos.
Typische Paarformeln
Viele Hendiadyoin erhalten ihre Gesamtbedeutung erst durch die Verbindung der beiden Wörter. Typische Beispiele sind:
- „ab und zu“ – „manchmal“; „alt und krank“ – „altersschwach“; „in Amt und Würden“ – „amtierend“.
- „in Bausch und Bogen“ – „ausnahmslos ohne Unterschied“; „auf Biegen und Brechen“ – „unter allen Umständen“; „unter Dach und Fach“ – „erledigt“.
- „dies und das“ – „Verschiedenes“; „mit Fug und Recht“ – „mit voller Berechtigung“; „Feuer und Flamme“ – „begeistert“.
- „geschniegelt und gestriegelt“ – „herausgeputzt“; „gesund und munter“ – „körperlich und geistig fit“; „Hab und Gut“ – „sämtlicher Besitz/Eigentum“.
- „Haus und Hof“ – „Existenzgrundlage“; „hieb- und stichfest“ – „unwiderlegbar, gegen alle Angriffe geschützt“; „Herz und Hand“ – Begeisterung, die in die Tat umgesetzt wird.
- „Hinz und Kunz“ – „jedermann“; „Ja und Amen“ – „vorbehaltlose Zustimmung“; „kreuz und quer“ – „durcheinander“.
- „Kind und Kegel“ – „sämtliche Nachkommenschaft“; „klipp und klar“ – „unmissverständlich“; „laut und deutlich“ – „unüberhörbar“.
- „Leib und Leben“ – die vitale körperliche Unversehrtheit eines Menschen betreffend; „Lug und Trug“ – „bösartige Täuschung“; „Lust und Laune“ – „nach Belieben“.
- „mit Mann und Maus“ – „mit allen lebenden Wesen“; „Mord und Totschlag“ – „Gewaltexzess“; „Nacht und Nebel“.
- „mit Pauken und Trompeten“ – „feierlich, mit großem Pomp“ oder „ganz und gar“; „Rang und Namen“ – „bekannte und angesehene Personen“.
- „Rat und Tat“ – „jegliche Form der Unterstützung“; „recht und billig“ – „richtig und angemessen“; „Recht und Ordnung“ – „gesetzmäßige Ordnung“.
- „in Reih und Glied“ – „total geordnet“; „richtig und wichtig“ – „voll zu bejahen, unterstützenswert“; „Schall und Rauch“ – „belanglos, nicht von Dauer“.
- „mit Schimpf und Schande“ – „unehrenhaft“; „auf Schritt und Tritt“ – „ständig und überall“; „über Stock und Stein“ – „durch unwegsames Gelände“.
- „Treu und Glauben“ – „gewissenhaft und ohne böse Absichten“; „Tür und Tor“ – „alle Zugänge“; „Wind und Wetter“ – „alle Wetterphänomene“.
Einige Paarformeln sind tautologisch oder nur schwer davon abzugrenzen: „angst und bange“ bedeutet „angsterfüllt“, „Art und Weise“ bezeichnet streng genommen eine Art einer Sache und eine Weise eines Geschehens, und „einzig und allein“ ist begrifflich unterscheidbar. „frank und frei“ wirkt wie eine Tautologie, bedeutet insgesamt aber „unverblümt“. Weitere Beispiele sind „Gelaufe und Gerenne“ als Tautologie, „Grund und Boden“ als tautologisch wirkender Rechtsausdruck für „Grundstück“, „mit Hängen und Würgen“ für „mit äußerster Mühe“ oder „mit knapper Not“, „mit Mühe und Not“, „Hilfe und Beistand“, „nie und nimmer“ für „zu keiner Zeit“, „Ort und Stelle“ für „genaue Stelle am gegebenen Ort“ oder „direkt vor Ort“, sowie „schlicht und einfach“ und „voll und ganz“ als tautologische Pleonasmen.
Drillings- und Vierlingsformeln
Eine feststehende Formel aus drei Sprachelementen wird in der englischen Sprachwissenschaft als Hendiatris bezeichnet, wörtlich „eins durch drei“. Im Deutschen ist der Ausdruck eher ungebräuchlich; üblich ist meist „Drillingsformel“. Beispiele sind „Wein, Weib und Gesang“, „heimlich, still und leise“, „Jubel, Trubel, Heiterkeit“, „Pleiten, Pech und Pannen“, „Friede, Freude, Eierkuchen“, „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ sowie „Blut, Schweiß und Tränen“.
Eine feststehende Formel aus vier Sprachelementen heißt in der romanischen Sprachwissenschaft Hendiatetris oder Hendiatetrakis, also „eins durch vier“. Auch diese Bezeichnungen sind im Deutschen ungebräuchlich, weil es in der deutschen Umgangssprache kaum entsprechende Beispiele gibt. Als geläufige Vierlingsformel gilt „frisch, fromm, fröhlich, frei“ mit der Gesamtbedeutung „unbefangen“.