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Karma
Es gibt im Hinduismus einerseits den allgemein gültigen sadharanadharma, der die Pflichten eines jeden Individuums beinhaltet wie etwa Gewaltlosigkeit (ahimsa) …
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Grundidee und Bedeutung
Karma bezeichnet ein spirituelles Prinzip, nach dem jede körperliche und geistige Handlung Folgen hat. Diese können im gegenwärtigen Leben oder erst in einem zukünftigen Leben wirksam werden. In indischen Religionen ist Karma eng mit Samsara verbunden, dem Kreislauf der Wiedergeburten. Handlungen und Gedanken wirken dabei besonders auf die handelnde Person zurück.
Karma gilt als Gesetzmäßigkeit von Ursache und Wirkung auf geistiger Ebene, nicht als Urteil, Strafe oder Belohnung durch einen Gott oder Weltenrichter. Hinduismus, Sikhismus, Buddhismus und Jainismus verbinden Karma und Wiedergeburt jedoch auf unterschiedliche Weise. Deshalb ist auch das Ziel nicht in allen Lehren dasselbe. In mitteleuropäischen spirituellen Lehren erscheint das Konzept unter anderem in der Anthroposophie Rudolf Steiners, ebenfalls zusammen mit der Vorstellung der Reinkarnation.
Hinduistische Lehren
Vorstellungen von Karma und Samsara sind in hinduistischen Schriften etwa seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. nachweisbar. Ein zentrales Ziel ist die Überwindung des Kreislaufs der Wiedergeburten. Nach den Upanishaden geschieht dies durch die Erkenntnis, dass Atman, die Individualseele, in ihrem Wesenskern mit Brahman, der Weltseele, identisch ist.
Ob eine Tat gutes oder schlechtes Karma hervorbringt, hängt mit Dharma zusammen, dem kosmischen und sozialen Gesetz beziehungsweise der jeweiligen Pflicht. Der allgemein gültige sadharanadharma umfasst Tugenden wie Gewaltlosigkeit (ahimsa), Wahrhaftigkeit (satya), Geduld (ksanti), Selbstkontrolle (dama), Mildtätigkeit (danam) und Gastfreundschaft (ahithi). Der svahdharma bezeichnet dagegen die besonderen Pflichten einer gesellschaftlichen Gruppe. So kann ein Krieger der Kshatriya-Kaste durch das Töten eines Feindes seinen Dharma erfüllen und möglicherweise kein schlechtes Karma erzeugen. Eine Tötung aus egoistischen Beweggründen kann dagegen schlechtes Karma bewirken. Entscheidend sind somit auch Beweggrund und Selbstlosigkeit: Selbst eine äußerlich schlechte Tat kann eine gute Wirkung haben, wenn ihre Motive rein und frei von Eigennutz sind.
Das Mahabharata bietet mehrere Erklärungen für den Zusammenhang zwischen Tat und Wirkung. Nach einer verbreiteten Auffassung erzeugen Werke ihre Wirkungen automatisch. Nichtwissen (avidya) und Begierde (lobha) binden die Seele, weil die Tätigkeit der Sinne die Erkenntnis trübt und die erlösende Einsicht verhindert. Werke heften sich an das Denkorgan (manas) und beeinflussen die Art späterer Verkörperungen.
Auch zur Verwirklichung der Tatfolgen gibt es verschiedene Auffassungen: Die Seele kann nach dem Tod in einem karmisch bestimmten Körper wiedergeboren werden; die Vergeltung kann teils im Jenseits und teils in der neuen Existenz stattfinden; gutes Karma kann zeitweilige Seligkeit im „Himmel“, schlechtes Karma einen zeitweiligen Aufenthalt in der „Hölle“ oder eine Tiergeburt bewirken. Diese Zustände gelten nicht als endgültig. Religiöse Riten, Fasten, Wallfahrten, Geschenke an Brahmanen, Mildtätigkeit und Tempelbauten können religiöse Verdienste (punya) schaffen, die Karma abbauen.
Der Mensch gilt grundsätzlich als frei und für sein Karma verantwortlich. Anhänger der Bhakti-Richtungen vertrauen zugleich auf die bedingungslose Gnade Gottes, die Karmawirkungen vernichten und den Menschen retten könne. Zwei Wege werden unterschieden: Pravritti, die Werktätigkeit zur Erzielung guter Wirkungen, und nivritti, die Nichttätigkeit beziehungsweise der Rückzug aus der Welt. Nach nivritti binden Werke den Menschen, während Wissen (vidya), Verzicht und Gleichmut zur Erlösung führen. Die Bhagavad Gita gibt dennoch dem „Yoga der Tat“ den Vorzug: Notwendige Werke sollen ausgeführt werden, jedoch ohne an ihrem Erfolg zu hängen.
Buddhistische Auffassung
Für die buddhistische Karmalehre sind „Nicht-Selbst“ (Anatta beziehungsweise Anātman) und „Bedingtes Entstehen“ (Paṭiccasamuppāda beziehungsweise Pratītyasamutpāda) grundlegend. Die Vorstellung eines dauerhaften Ichs oder einer beständigen Seele gilt als Täuschung. Das vermeintliche Selbst besteht vielmehr aus fünf ständig veränderlichen Daseins- oder Aneignungsgruppen, den Skandhas: Körper und Sinnesorgane, Empfindungen, Wahrnehmung, Geistesformationen wie Wünsche und Absichten sowie Bewusstsein. Im bedingten Entstehen gestaltet jede Handlung die materielle und geistige Welt neu.
Karma wird auch als „Prägung“ oder „Samen“ bezeichnet. Es entsteht durch sinnliches Begehren, Anhaften sowie die daraus hervorgehenden Gedanken und Taten. Ziel der buddhistischen Praxis ist es, kein neues Karma mehr zu erzeugen und Samsara zu überwinden, also Nirwana zu erreichen. Ursachen des Anhaftens sind die Drei Geistesgifte: Gier oder Anhaftung (Lobha), Hass oder Zorn (Dosa) und Unwissenheit oder Verwirrung (Moha). Bescheidenheit beziehungsweise Nicht-Anhaften, Güte und Einsicht sind entsprechend drei Wege zu positivem Karma.
Für die karmische Prägung einer Handlung ist vor allem die Absicht (Cetana) entscheidend; das Denken wird dabei höher gewichtet als Rede und körperliches Handeln. Nach dem Zeitpunkt der Wirkung (Vipaka) unterscheidet man zu Lebzeiten reifendes Karma (Ditthadhamma-vedaniya-kamma), im nächsten Leben reifendes Karma (Upapajja-vedaniya-kamma) und in späteren Leben reifendes Karma (Aparapariya-vedaniya-kamma). Fehlen die notwendigen Bedingungen oder ist eine Tendenz zu schwach gegenüber entgegenwirkenden Einflüssen, kann Karma wirkungslos bleiben; dies heißt Ahosi-kamma.
Nach seiner Funktion wird Karma ebenfalls unterschieden: Wiedergeburt-erzeugendes Karma (Janaka-kamma) bedingt bei der Wiedergeburt und im weiteren Leben die Daseinsgruppen. Unterstützendes Karma (Upatthambhaka) hält eine Wirkung in Gang. Unterdrückendes Karma (Upapilaka) hemmt andere Wirkungen. Zerstörendes Karma (Upaghataka) übertrifft andere Karmawirkungen und kommt allein zur Wirkung. Je weniger Hintergedanken einer Handlung zugrunde liegen, desto weniger Karma wird angesammelt. Absichtslos verursachtes Leid bleibt jedoch nicht völlig folgenlos, weil ihm Unwissenheit oder Gleichgültigkeit zugrunde liegen kann.
Jainistische Karmalehre
Im Jainismus ist Karma nicht nur ein Ursache-Wirkungs-Prinzip, sondern eine feinstoffliche, nicht wahrnehmbare Substanz. Man spricht von Karma-Partikeln (karma vargana) oder karmischer Materie (karma pudgala). Insgesamt werden 148 Arten unterschieden und zwei Hauptgruppen zugeordnet. Die Lehre von den „Neun Wirklichkeiten“ (nava tattvani) erklärt, wie Karma die Seele bindet, wie neuer Einfluss gestoppt und vorhandenes Karma abgebaut werden kann, um Moksha, die endgültige Befreiung von Wiedergeburten, zu erreichen.
Der Kosmos besteht aus zwei grundlegenden Substanzen (dravya): dem Bewussten (jiva), also unendlich vielen individuellen Seelen, und dem Nicht-Bewussten (ajiva). Zum Nicht-Bewussten gehören Materie (pudgala), einschließlich Karma, Raum (akasha), Bewegungsmedium (dharmastikaya), Ruhemedium (adharmastikaya) und Zeit (kala). Aus Unwissenheit (mithyatva) ziehen Seelen durch ihre Handlungen Karmapartikel an. Diese lagern sich im Kausalkörper der Seele ab und verdecken ihre natürlichen Eigenschaften: unbegrenzte Wahrnehmung (anant darshan), Allwissenheit (ananta jnana), unendliche Energie (ananta virya) und ewige Glückseligkeit (ananta sukha).
Gebundene Seelen (samsari) werden in vier Daseinsbereichen wiedergeboren: bei Menschen (manushya), Pflanzen und Tieren (tiryancha), Göttern (devaloka) oder in den sieben Höllen (naraki). Eine vollständige Erlösung ist nach jainistischer Auffassung nur in menschlicher Gestalt möglich. Vollständig befreite Seelen heißen Siddhas. Sie verweilen in Siddhashila, dem höchsten, außerhalb Samsaras gelegenen Bereich des Kosmos, als reine Bewusstheit ohne Gedanken, Empfindungen, Körperlichkeit oder Willensimpulse.
Ursachen der Karmabindung sind neben Unwissenheit fehlende Selbstkontrolle (avirati), Unachtsamkeit (pramada), Leidenschaften (kasaya) wie Gier, Zorn und Hochmut sowie die Tätigkeiten von Körper, Rede und Geist (yoga). Die acht grundlegenden Karmaarten verteilen sich auf zwei Gruppen. Schädliches Karma (ghati karma) trübt Allwissenheit und Wahrnehmung, vermindert rechtes Erkennen und Verhalten, schwächt die Energie und behindert gute Taten. Unschädliches Karma (ahgati karma) erzeugt Freude und Leid, Körperlichkeit, soziale Stellung und Persönlichkeit sowie die Lebenszeit. Nur schädliches Karma kann bereits zu Lebzeiten vollständig abgebaut werden. Danach erreicht der Mensch Kevala jnana, die Allwissenheit, und heißt Kevali, Arihanta oder Jaina. Das unschädliche Karma erhält den Körper bis zum Tod; fällt auch dieses ab, wird die Seele zum Siddha.
Wie viele Partikel einströmen und wie lange sie haften, hängt von der Absicht ab. Zorn und Gier verstärken die Bindung, Gleichmut (madhyastha) und Mitgefühl (karuna) vermindern sie. Neues Karma soll durch ethische und meditative Übungen aufgehalten werden: die Fünf Achtsamkeiten (samiti), die Drei Einschränkungen (gupti) zur Kontrolle von Körper, Rede und Geist, die Zehn Tugenden (yati dharma) sowie die Zwölf Betrachtungen (bhavna). Bereits angesammeltes Karma wird durch Askese (tapas) beseitigt. Äußerliche Askese (bahya tapas) umfasst unter anderem Fasten, Einschränkung von Nahrung und Besitz, Verzicht auf bestimmte Speisen, das Ertragen körperlicher Schmerzen und zurückgezogenes Sitzen. Innerliche Askese (abhyantara tapas) umfasst Reue, Demut, selbstlosen Dienst, Schriftstudium, Meditation und das Zurücknehmen der Aktivitäten von Körper, Rede und Geist. Sind beim Tod alle acht Karmaarten beseitigt, erreicht die Seele Moksha beziehungsweise Nirvana und kehrt nicht mehr in Samsara zurück.
Freier Wille, Verantwortung und Schicksal
Eine zentrale Kontroverse lautet, ob die Karmalehre ein festgelegtes Schicksal voraussetzt und dadurch den freien Willen einschränkt. Dieses moralische Entscheidungsproblem stellt sich auch in monotheistischen Religionen.
Es umfasst drei Fragen: Erstens könnte ein Täter behaupten, seine Verbrechen seien vollständig durch Karma bestimmt und er vollstrecke nur die Folgen, welche die Opfer aufgrund früherer Leben verdient hätten. Dann wäre unklar, ob Verbrechen aus freiem Willen oder durch karmische Kräfte entstehen. Zweitens stellt sich für Opfer oder Hinterbliebene die Frage, ob ein verantwortlicher Täter zur Rechenschaft gezogen werden soll oder ob das Leiden als Folge des eigenen früheren Karmas und damit als Schicksal anzusehen ist. Drittens könnte die Lehre den Anreiz zur moralischen Erziehung untergraben, wenn jedes Leiden als verdient und als notwendige Folge vergangener Leben gilt.
Helena Petrovna Blavatsky vertritt in „Die Geheimlehre“ dagegen die Auffassung, Karma könne das Problem von Gut und Böse sowie scheinbare Ungerechtigkeiten des Lebens erklären, etwa Unterschiede bei Geburt, Vermögen, Intellekt und Fähigkeiten.
Alltäglicher Sprachgebrauch
Umgangssprachlich, besonders unter jüngeren Menschen, wird „Karma“ meist negativ verwendet. Gemeint ist, dass eine schlechte oder böswillige Handlung auf die handelnde Person zurückfällt. Manchmal genügt bereits der Versuch oder Gedanke einer falschen Handlung, wenn kurz darauf eine passende Folge eintritt.
Im Unterschied zu den religiösen Lehren wird dabei meist eine zeitlich nahe oder sofortige Konsequenz erwartet. Dafür wird auch der Ausdruck „Instant Karma“ verwendet. Diese alltagssprachliche Bedeutung ist vom spirituellen und religiösen Karma-Konzept abzugrenzen, weil Wiedergeburt, Befreiung und andere religiöse Zusammenhänge dabei keine Rolle spielen.
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