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Karl Eberhard Schöngarth
Karl Eberhard Schöngarth. NS-Richter und Teilnehmer der Wannseekonferenz 1942, Kriegsverbrecher. Artikel · Diskussion.
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Einordnung und frühe Prägung
Karl Georg Eberhard Schöngarth (* 22. April 1903 in Leipzig; † 16. Mai 1946 in Hameln) war ein deutscher Jurist und hoher Funktionär des nationalsozialistischen Polizei- und SS-Apparats. Er war unter anderem SS-Brigadeführer, Generalmajor der Polizei, Chef der Gestapo Dortmund, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement, Führer einer Einsatzgruppe z. b. V. in Galizien und BdS in den Niederlanden. Bedeutung hat seine Biografie vor allem, weil sie zeigt, wie juristische Ausbildung, Polizeikarriere und nationalsozialistische Vernichtungspolitik zusammenwirkten. Nach dem Krieg wurde er von einem britischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt und am 16. Mai 1946 im Gefängnis Hameln hingerichtet.
Schöngarth stammte aus einem stark nationalistisch geprägten Elternhaus. Sein Vater war Betriebsleiter einer Brauerei in Erfurt. Schon als Schüler beteiligte sich Schöngarth 1920 mit 17 Jahren als Freikorpskämpfer am Kapp-Putsch. 1921 trat er dem Jungdeutschen Bund bei, 1922 legte er das Abitur ab. Von 1922 bis 1924 arbeitete er als Bankangestellter bei der Deutschen Bank in Erfurt. Ebenfalls 1922 wurde er Mitglied des Wiking-Bundes, trat am 5. November 1922 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 43.870) und wurde gleichzeitig Mitglied der SA. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde er verhaftet und wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt, kam aber infolge einer allgemeinen Amnestie wieder frei.
Nach kurzer Reichswehrzeit von Mai bis Oktober 1924 begann Schöngarth ein rechts- und staatswissenschaftliches Studium an der Universität Leipzig. Er studierte außerdem in Greifswald und Halle (Saale). Am 12. Juli 1928 bestand er die erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Naumburg. Am 26. Juni 1929 promovierte er an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig mit einer Dissertation über „Die Zurückweisung von Kündigungen des Arbeitsvertrages“. Von Januar 1929 bis Dezember 1931 war er Referendar, am 6. Juni 1932 bestand er die Große Juristische Staatsprüfung in Berlin. Danach war er bis Oktober 1933 als Hilfsrichter an den Landgerichten Magdeburg, Erfurt und Torgau tätig. Nach der Machtübernahme trat er zum 1. Mai 1933 erneut in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.848.857) und im selben Jahr erstmals in die SS (SS-Nummer 67.174).
Karriere in Gestapo, Sicherheitspolizei und SS
Ab November 1933 arbeitete Schöngarth bei der Reichspostdirektion in Erfurt. Am 1. November 1935 trat er in den Dienst der Gestapo ein. Die Gestapo war die Geheime Staatspolizei des NS-Staates; sie verfolgte politische Gegner und spielte eine zentrale Rolle im Terror- und Verfolgungsapparat. Schöngarth leitete anschließend Staatspolizeistellen in Dortmund und Bielefeld, danach die Stapo-Leitstelle Münster. 1939 wurde er Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD im Wehrkreis IV mit Sitz in Dresden. Sicherheitspolizei und SD waren wichtige Instrumente der nationalsozialistischen Kontrolle, Verfolgung und Gewaltpolitik.
Auch innerhalb der SS stieg Schöngarth rasch auf. Am 9. November 1936 wurde er SS-Untersturmführer. Zur Zeit der Wannseekonferenz war er SS-Oberführer, 1943 SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei. Die Laufbahn zeigt seinen Aufstieg vom Juristen und Polizeifunktionär zu einem hochrangigen Akteur des nationalsozialistischen Sicherheitsapparats.
Privat heiratete Schöngarth am 16. März 1935 Dorothea Groß, eine Lehrerin. Das Paar hatte zwei Söhne, geboren am 15. Oktober 1936 und am 19. Februar 1940.
Rolle im Generalgouvernement und in Galizien
Am 30. Januar 1941 wurde Schöngarth zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau ernannt. Das Generalgouvernement war ein von Deutschland besetztes Gebiet im ehemaligen Polen. Als BdS hatte Schöngarth dort eine führende Funktion im Verfolgungs- und Gewaltapparat.
Mit dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion wurden hinter der Front Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt. Diese Einheiten sollten sicherheitspolizeiliche Aufgaben erfüllen und rassenpolitische Ziele durchsetzen. In der Praxis bedeutete dies Massenmorde, besonders an Juden und Polen. Die erste Tötungswelle erfasste jedoch nicht alle jüdischen Gemeinden; deshalb folgte eine weitere Mordwelle gegen bislang Überlebende.
Schöngarth beantragte beim Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich zusätzliche „Einsatzkommandos bzw. Einsatztrupps“ für Galizien. Bereits Anfang Juli 1941 meldete er Einheiten in Lemberg, Brest-Litowsk und Białystok sowie Einsatztrupps für Pinsk, Luzk, Riwne, Kowel, Rawa Ruska, Nawahradak, Baranawitschy und Hrodna. Diese Einheiten leitete er mit einem kleinen Stab von Lemberg aus. Später wurden sie als „Einsatzkommando zur besonderen Verwendung“ bezeichnet.
Die Einsatzgruppe z. b. V. dokumentierte in Ereignismeldungen Erschießungen, die in die Zehntausende gingen. Im Herbst 1941 wurde die Einheit wieder aufgelöst. Im November 1941 erließ Schöngarth den „Schießbefehl“, nach dem Juden, die außerhalb der Ghettos angetroffen wurden, standrechtlich erschossen werden sollten. Im Juni 1943 war er außerdem an der „Enterdungsaktion“ beteiligt. Dabei sollten Spuren der Einsatzgruppenmorde vernichtet werden, indem Massengräber geöffnet und Leichen verbrannt wurden. Zuständig war das Sonderkommando 1005 unter SS-Standartenführer Paul Blobel. Schöngarth blieb bis zum 9. Juli 1943 BdS im Generalgouvernement.
Wannseekonferenz und Vernichtungspolitik
Am 20. Januar 1942 nahm Schöngarth an der Wannseekonferenz in einer Villa am Großen Wannsee Nr. 56/58 teil. Die Konferenz diente der Organisation und Koordination der „Endlösung der Judenfrage“, also der systematischen Ermordung der europäischen Juden. Gastgeber war Reinhard Heydrich, Chef des Reichssicherheitshauptamtes; Protokollführer war Adolf Eichmann. Insgesamt nahmen fünfzehn hochrangige Vertreter der Reichsregierung teil.
Aus dem Generalgouvernement waren neben Schöngarth auch Josef Bühler, Staatssekretär und Stellvertreter von Generalgouverneur Hans Frank, anwesend. Schöngarth wurde als BdS des Generalgouvernements für die Polizei nach Berlin entsandt. Dem Rang nach hätte eigentlich Friedrich-Wilhelm Krüger, der Höhere SS- und Polizeiführer Ost, teilnehmen müssen. Er war jedoch nicht eingeladen worden. Historiker vermuten als Gründe Spannungen zwischen Krüger und der Zivilverwaltung des Generalgouvernements sowie Schöngarths Unterstellung unter Heydrich, während Krüger direkt Heinrich Himmler verantwortlich war.
Tätigkeit in den Niederlanden
Nach seiner Ablösung im Generalgouvernement wurde Schöngarth im September 1943 zeitweise zur Waffen-SS versetzt. Von Oktober 1943 bis Anfang 1944 war er bei der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division zur sogenannten „Partisanenbekämpfung“ in Nordgriechenland und Jugoslawien eingesetzt. Mitte 1944 kam er in die besetzten Niederlande. Am 1. Juni 1944 übernahm er in Den Haag das Amt des BdS beim Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete, Arthur Seyß-Inquart. Sein Vorgänger war Erich Naumann. Schöngarths unmittelbarer Vorgesetzter war Hanns Albin Rauter, Generalkommissar für das Sicherheitswesen und Höherer SS- und Polizeiführer.
Nach der Landung der Alliierten in Nordfrankreich am 6. Juni 1944 und angesichts zunehmender Widerstandstätigkeit in den Niederlanden verschärfte Schöngarth die Gewaltmaßnahmen. Bereits im August/September 1944 ließ er 450 Widerstandskämpfer im KZ Herzogenbusch erschießen; sein Untergebener Erich Deppner wurde damit beauftragt. Am 11. September 1944 gab Schöngarth einen „Niedermachungsbefehl“: Illegale Versammlungen und Widerstandszentren sollten rücksichtslos zerschlagen und die Teilnehmenden getötet werden. Auf Anschläge oder Sabotageakte folgten Hinrichtungen als sogenannte „Vergeltungsaktionen“.
Nach einem Anschlag einer niederländischen Widerstandsgruppe auf Rauter in der Nacht vom 6./7. März 1945 wurden 263 Gefangene hingerichtet: 117 in Woeste Hoeve, 38 in Den Haag (Waalsdorpervlakte), 53 in Amsterdam, 49 im Durchgangslager Amersfoort und 6 in Utrecht. Vor dem Internationalen Nürnberger Gerichtshof konnte Schöngarths eindeutige Verantwortlichkeit für diese Vergeltungsaktion jedoch nicht geklärt werden. Deshalb wurde er dafür nicht verurteilt. Auch für die letzten Deportationen von Juden aus dem Durchgangslager Westerbork in das KZ Auschwitz-Birkenau, die in seinen Verantwortungsbereich fielen, wurde er dort nicht verurteilt.
Prozess, Urteil und Ende
Nach dem Krieg konnte der Internationale Militärgerichtshof Schöngarth die direkte Beteiligung an zahlreichen Massenmorden nicht ausreichend nachweisen oder die Verantwortung nicht eindeutig zuweisen. Der Artikel nennt dennoch Verantwortlichkeiten, etwa für die Verhaftung der Professoren der Jagiellonen-Universität im Rahmen der Sonderaktion Krakau 1939 und für die Ermordung polnischer Professoren der Lemberger Hochschulen 1941.
Ein britisches Militärgericht in Burgsteinfurt verhandelte schließlich einen konkreten Fall, bei dem Schöngarth unmittelbar beteiligt beziehungsweise anwesend war. Am 21. November 1944 war die Besatzung eines alliierten Flugzeugs nahe Enschede mit Fallschirmen abgesprungen. Ein Pilot landete in der Nähe eines Gebäudes mit dem örtlichen Gestapo-Hauptquartier, wurde gefangen genommen und zur Gestapo gebracht. Schöngarth gab nach Darstellung des Gerichts den Befehl, den Soldaten als Saboteur zu behandeln und hinzurichten; Schöngarth bestritt dies in der Verhandlung. Der alliierte Soldat wurde in einem Waldstück durch Genickschuss getötet.
Angeklagt wurden sieben Personen wegen Missachtung von Kriegsgesetzen: Karl Georg Eberhard Schöngarth, Friedrich Beeck, Wilhelm Hadler, Erwin Knop, Herbert Fritz Willi Gernoth, Erich Lebing und Fritz Boehm. Schöngarth, Beeck, Hadler, Knop und Gernoth wurden zum Tode verurteilt und am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln durch Albert Pierrepoint gehängt. Lebing erhielt 15 Jahre Haft, Boehm 10 Jahre Haft.